Die eigene Steuerakte ist wie ein Buch mit 7 Siegeln. Was genau weiß das Finanzamt über den Steuerpflichtigen? Ist eine Akteneinsicht beim Finanzamt möglich? Wir nehmen es unter die Lupe.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Das Finanzamt sammelt in einer Akte alle Daten, die du bei der Steuererklärung übersendest
- Arbeitgeber, Krankenkasse & Co. müssen auch Daten an das Finanzamt weitergeben
- Deine Akte unterliegt dem Steuergeheimnis
- Es ist einfacher geworden, Einsicht in diese Akte zu bekommen
Was steht in meiner Akte beim Finanzamt?
Das Finanzamt hat ein riesiges Aktenarchiv. Nicht nur in Papierform, sondern auch elektronisch. Ein großer Teil dieser Akten besteht aus denen über alle Steuerpflichtigen.
Auch du trägst dazu bei, dass deine Akte sich füllt. Denn: Gibst du deine Steuererklärung ab, fütterst du die Steuerakte mit Informationen zu Familienstand, Einkünften und Ausgaben.
Darüber hinaus ermittelt das Finanzamt natürlich auch selbst. In die Steuerakte fließen dann auch diese Angaben:
- Notizen und Aktenvermerke
- Kontrollmitteilungen von anderen Finanzämtern und alles, was das Finanzamt für wichtig erachtet
Elektronische Daten von Dritten
Selbst wenn du noch keine Steuererklärung abgegeben hast, wird es wahrscheinlich schon eine Akte beim Finanzamt über dich geben. Wie geht das?
Es gibt einige Behörden, die verpflichtet sind, Informationen an das Finanzamt zu melden. Dazu zählen:
- Arbeitgeber
- Agentur für Arbeit
- Rententräger
- Krankenkassen
- Banken
Welche Daten von mir werden automatisch gemeldet?
Wer hat Anspruch auf Akteneinsicht beim Finanzamt?
Datenschutz wird in Deutschland großgeschrieben. Deswegen kann nicht einfach jeder in deine Akte beim Finanzamt hereinschauen. Das sogenannte Steuergeheimnis sorgt dafür, dass deine Akte gut verschlossen wird.
Das Steuergeheimnis setzt fest, dass deine Daten in den Akten nur für steuerliche Zwecke benutzt werden dürfen. Sie dürfen nicht mit Dritten geteilt werden und auch nicht an andere Behörden weitergegeben werden. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Verdacht einer Straftat besteht.
Habe ich Anspruch auf Akteneinsicht beim Finanzamt?
Die Abgabenordnung – vergleichbar mit einer Bedienungsanleitung zur Steuererklärung – sieht es grundsätzlich nicht vor, dass du Einsicht in deine Akte beim Finanzamt bekommst. Aber: Das Finanzamt darf einem Bürger die Einsicht in seine eigenen Steuerakten nicht verwehren. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein beschlossen.
Darum geht’s
In einem entschiedenen Fall warf ein Bürger dem Finanzamt vor, ihn mit überhöhten Steuerfestsetzungen in die Insolvenz getrieben zu haben. Die Bearbeitung der Steuererklärung war mittlerweile abgeschlossen. Der Bürger beantragte die Einsichtnahme in seine Akten.
Akteneinsicht wurde zunächst abgelehnt
Das Finanzamt sowie das Finanzministerium des Landes lehnten diesen Antrag ab. Zur Begründung gaben sie an, dass nach einer Vorschrift des Finanzministeriums die Akteneinsicht bei drohenden Forderungen von Schadensersatz abzulehnen sei. Da die Abgabenordnung bewusst keine Einsicht in die Akten vorsehe, sei ein allgemeiner Anspruch auf Information ausgeschlossen.
Entscheidung des Gerichts
Dieser Meinung folgten die Richter des OVG Schleswig-Holstein nicht. Der Kläger habe einen Anspruch auf Einsicht in seine Steuerakten. Dies ergebe sich aus dem Gesetz über den Informationszugang. Auch habe er einen datenschutzrechtlichen Anspruch auf Auskunft.
Was ist das Informationszugangsgesetz?
Das Gesetz zur Informationsfreiheit ist ein Gesetz des Bundes, das jeder Person den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden gewährt. Auch die einzelnen Bundesländer haben ein Informationszugangsgesetz.
Zum Vorteil des Klägers gibt es in Schleswig-Holstein einen Passus, der ausdrücklich eine Person dazu berechtigt, sich freien Zugang über die sie betreffenden Informationen zu beschaffen. Also bekam er Einsicht in seine Steuerakte.
Hier schafft jeder die Steuer