Rückholaktion steuerlich absetzen Titelbild

Corona: Rückholaktion steuerlich absetzen

Kann ich mit den Kosten Steuern sparen?

2020 war das Thema groß: die Rückholaktion aus dem Urlaub. Und als wäre ein vorzeitiges Ende des Urlaubs nicht schon ärgerlich genug – flatterte kurze Zeit später auch noch die Rechnung ins Haus. Und auch ein Jahr später blieben Urlauber vor Reisewarnungen nicht verschont. Bleibt die Frage: Kann ich die Rückholaktion steuerlich absetzen?

Kurz & knapp

  • Kosten für eine Rückholaktion können außergewöhnliche Belastungen oder Werbungskosten sein
  • Es muss sich dabei um eine offizielle Rückholaktion des Bundes handeln
  • Urlauber, die Reisewarnungen missachten, können keine Kosten absetzen

Rückholaktion steuerlich absetzen – geht das?

Das gilt im Jahr 2021

Mit der Verbreitung der Delta-Variante wird das Reisen wieder zu einem heiklen Thema. Und so hatte bereits ein Veranstalter angekündigt, Touristen aus Portugal zurückzuholen. Denn dort herrscht ein besonders hohes Infektionsrisiko.

Den lang ersehnten Urlaub vorzeitig abzubrechen, ist an sich schon enttäuschend. Doch kann ich wenigstens die Kosten für die Rückholaktion steuerlich absetzen? Hier ist die Lage ernüchternd. Denn: Die Rückholaktionen werden in diesem Jahr nur von privaten Veranstaltern geplant. Offizielle Rückholaktionen des Bundes – wie zuletzt im März und April 2020 – gibt es im Jahr 2021 nicht mehr.

Immerhin: Bietet Ihr Reiseveranstalter eine Rückholung an, übernimmt er in der Regel auch die Kosten. Unser Tipp: Inzwischen bieten viele Versicherer besondere Corona-Rücktritts-Versicherungen an. Diese übernehmen dann anfallende Kosten, falls du aufgrund von Corona eine Reise stornieren oder abbrechen musst.

Es ist nicht alles verloren. Musstest du deinen Flug stornieren, hast du immerhin Anspruch darauf, dass Steuern und Flughafen-Gebühren erstattet werden.

WISO Steuer WISO Steuer

Hol dir dein Geld zurück

Lass deine Steuererklärung automatisch ausfüllen, gib sie digital ab und hol dir im Schnitt 1.674 € Rückerstattung vom Finanzamt. Ganz einfach mit WISO Steuer.

Warum holt der Bund keine Urlauber mehr zurück?

Gibt es für ein bestimmtes Land oder Gebiet eine Reisewarnung? Dann müssen die betroffenen Reisenden nach der Rückkehr erst einmal in Quarantäne. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass erkrankte Touristen niemanden anstecken. Touristen müssen ihre Reise jedoch nicht vorzeitig abbrechen – und werden daher auch nicht von der Bundesregierung zurückgeholt.

Rückholaktion 2020

Kurz nach Ausbruch des Corona-Virus veranlasste die Bundesregierung eine Rückholaktion. Im Frühjahr 2020 holte sie rund 240.000 Urlauber aus aller Welt nach Deutschland zurück.

Doch die Aktion war teuer – und so erhielt ein Großteil der Urlauber kurze Zeit später auch die Rechnung dafür. Eigentlich sind Kosten rund um den Urlaub reines Privatvergnügen.

Bei der Rückholaktion 2020 lag aber eine besondere Situation vor. Immerhin war bei Reiseantritt nicht abzusehen, dass das Virus sich weltweit so schnell ausbreitet. Deshalb sollten Betroffene die Kosten als außergewöhnliche Belastung in ihrer Steuererklärung angeben. Ob das Finanzamt diese allerdings anerkennt, ist fraglich.

Aktuell lehnt die Finanzverwaltung den Kostenabzug mit der Begründung ab, eine Urlaubsreise sei nicht notwendig entstanden. Und eben diese Notwendigkeit ist aber Voraussetzung für den Abzug von außergewöhnlichen Belastungen.

Information zum Thema

Darauf kommt es an:

Bei den außergewöhnlichen Belastungen wirken sich die Kosten erst dann aus, wenn sie die zumutbare Eigenbelastung überschreiten. Das ist ein bestimmter Betrag, den du selbst zahlen und nicht absetzen darfst. Wie hoch dieser Betrag ist, hängt von deinem Einkommen und Familienstand ab.
WISO Steuer-Erklärung-Software 5 Abgaben

Ein Abo – 5 Erklärungen abgeben

Mit einer Lizenz kannst du bis zu 5 Steuererklärungen pro Steuerjahr abgeben. Perfekt für Familien und Ehepaare.

Ich war auf Dienstreise – kann ich die Rückholaktion steuerlich absetzen?

Warst du auf Dienstreise und dein Arbeitgeber hat die Rechnung für die Rückholaktion 2020 nicht übernommen? Dann kannst du die Rechnungssumme als Werbungskosten in deiner Steuererklärung eintragen.

Der Vorteil: Im Gegensatz zu den außergewöhnlichen Belastungen kannst du die Summe in voller Höhe absetzen. Das gilt übrigens auch für Dienstreisen nach 2020. Fallen bei dir Gebühren an, weil du die Dienstreise aufgrund von Corona nicht antreten kannst, sind das Werbungskosten.

Geht es um eine Dienstreise, kannst du – auch unabhängig von Corona – Storno-Gebühren als Werbungskosten absetzen.

Urlaub trotz Reisewarnung – was sind die Konsequenzen?

Hier gilt: Widersetzen Sie sich den Warnungen, gehst du leider leer aus. Wer im Frühjahr 2020 nach einer Reisewarnung, also nach dem 17.03.2021, trotzdem das Risikogebiet besucht hat, kann die Kosten für die Rückholaktion nicht absetzen.

Und auch heute kann das freiwillige Reisen in Risikogebiete ganz schön teuer werden – auch ohne eine Rückholaktion. Denn in der Regel musst du sich danach in eine häusliche Quarantäne begeben. Kannst du in dieser Zeit deiner Arbeit nicht nachkommen, haben Sie keinen Anspruch auf Lohnersatz. Denn: Da du dich der Reisewarnung widersetzt hast, hast du die Situation selbst verschuldet.

Gab es für das Reisegebiet jedoch keine Reisewarnung bzw. wurde sie erst verhängt als du schon vor Ort warst? Dann kannst du für die Zeit in der Quarantäne Lohnersatz beantragen.

Achtung Icon

Achtung bei Quarantäne & Lohnersatz

Warst du in Quarantäne und hast Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr bekommen? Dann musst du für dieses Jahr unbedingt eine Steuererklärung abgeben. Warum das so ist, erfährst du in unserem Beitrag zum Progressionsvorbehalt.

Du möchtest WISO Steuer ausprobieren?

Starte jetzt einfach deinen kostenlosen Test. Anonym, ohne Verpflichtungen und so lange du möchtest. Erst bei der Abgabe an das Finanzamt fallen Gebühren an.
Das heißt: Null Risiko für dich.

Kostenlos testen Kostenlos testen
Steuer-App Beispiel