Noch nie war das Thema Gesundheit so groĂ, wie seit Ausbruch der Corona-Pandemie. Neben klassischen Grippe-Medikamenten stieg vor allem auch der Bedarf an Corona-Tests. Doch greift uns der Staat auch hier unter die Arme? Wir zeigen, wie man den Corona-Test von der Steuer absetzen kann.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Je nach Voraussetzung könnten die Kosten als auĂergewöhnliche Belastungen oder Werbungskosten abgesetzt werden
- Der Test muss selbst bezahlt werden
- Kosten fĂŒr den Corona-Test können auch Betriebsausgaben sein
Kann ich den Corona-Test von der Steuer absetzen?
Bei den Ausgaben fĂŒr Corona-Tests handelt es sich um private medizinische Kosten. Und unter bestimmten Voraussetzungen können Krankheitskosten Steuervorteile bringen. In diesem Fall gehören die Kosten fĂŒr den Corona-Test zu den auĂergewöhnlichen Belastungen. Doch je nachdem, aus welchem Grund der Test gemacht wurde, kommt auch ein Abzug als Werbungskosten in Betracht. Um zu ermitteln, ob du mit diesen Ausgaben Steuern sparen kannst, muss erst geklĂ€rt werden, ob du die folgenden Voraussetzungen erfĂŒllst.
Der Corona-Test als auĂergewöhnliche Belastung
Damit das Finanzamt die Krankheitskosten als auĂergewöhnliche Belastungen anerkennt, mĂŒssen sie zwangslĂ€ufig aufgetreten sein. Das bedeutet, dass du diese aus ârechtlichen, tatsĂ€chlichen oder sittlichen GrĂŒndenâ nicht verhindern konntest. Im Umkehrschluss heiĂt es: Hast du dich beispielsweise ânur soâ testen lassen, weil du wissen wolltest, ob du an Corona erkrankt bist, wird das Finanzamt den Abzug nicht zulassen.
Anders sieht es aus, wenn du aufgrund einer behördlichen oder Ă€rztlichen Anordnung getestet wurdest. Dann ist zwar die ZwangslĂ€ufigkeit gegeben, aber es tritt eine weitere HĂŒrde auf. Denn offiziell angeordnete Tests sind eine Kassenleistung. Das bedeutet, dass die Krankenkasse in diesem Fall die Kosten fĂŒr den Corona-Test ĂŒbernimmt. Und es gilt: Wurdest du wirtschaftlich nicht belastet, kannst du auch keine Ausgaben fĂŒr den Corona-Test von der Steuer absetzen.
Kann ein Abzug dann ĂŒberhaupt möglich sein?
FĂŒr den Steuervorteil sieht es also eher dĂŒster aus. Gibt es aber vielleicht doch noch einen Fall, in dem das Finanzamt mitspielt?
Beispiel 1: Test absetzen
Das Ergebnis: Stefanie hat in diesem Fall nicht nur die Kosten tatsĂ€chlich getragen. Sie hatte darĂŒber hinaus auch tatsĂ€chliche GrĂŒnde fĂŒr den Test â nĂ€mlich den Schutz Ihrer GroĂmutter, die auf ihre Hilfe angewiesen ist. In diesem Fall wĂ€re es möglich, dass das Finanzamt die Kosten in der SteuererklĂ€rung zulĂ€sst.
Die zumutbare Eigenbelastung
Eine HĂŒrde gibt es dann doch noch: die zumutbare Eigenbelastung. Das bedeutet, dass du auĂergewöhnliche Belastungen nur dann absetzen kannst, wenn sie eine bestimmte zumutbare Grenze ĂŒbersteigen. Wo diese Grenze gezogen wird, hĂ€ngt von deinem Einkommen und Familienstatus ab.
Beispiel 2
Anhand Stefanies Einkommen ergibt sich fĂŒr sie eine zumutbare Eigenbelastung von 895 Euro pro Jahr. Da die Kosten fĂŒr die Corona-Tests unterhalb der Grenze liegen, kann sie die Ausgaben fĂŒr den Corona-Test eigentlich nicht von der Steuer absetzen.
Neben der Tests hatte Stefanie im Jahr 2020 jedoch noch weitere Kosten fĂŒr medizinische Behandlungen in Höhe von 1.200 Euro:
200 Euro (Corona-Tests) + 1.200 Euro (weitere Behandlungen) = 1.400 Euro
AbzĂŒglich der zumutbaren Eigenbelastung von 895 Euro, kann Stefanie also 505 Euro als auĂergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen.
UngeklÀrte Rechtslage
Corona-Test als Werbungskosten
Mit Werbungskosten Steuern sparen geht nur, wenn ein direkter Zusammenhang zum Beruf besteht. Diese Voraussetzung könnte also dann erfĂŒllt sein, wenn dein Arbeitgeber zwar einen Test verlangt, diesen aber nicht selbst bezahlt.
Beispiel 3
Ergebnis: Stefan kann den Corona-Test als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Da er ohne den Test seine TĂ€tigkeit nicht aufnehmen konnte, gibt es einen direkten beruflichen Zusammenhang den Ausgaben.
Corona-Test als Betriebsausgabe
Der Alptraum fĂŒr jeden Unternehmer: Ein Angestellter hat sich mit dem Corona-Virus infiziert und war bei der Arbeit. Das fĂŒhrt nicht selten zu vorĂŒbergehenden BetriebsschlieĂungen, vor allem wenn unklar ist, zu wie vielen Kollegen der Erkrankte Kontakt hatte. Viele Unternehmer bezahlen deshalb fĂŒr Ihre Angestellten Corona-Tests, um sich Klarheit zu verschaffen. Doch auch das kann ganz schön ins Geld gehen.
Hier ist die Lage aber deutlich klarer â denn in diesem Fall kann der Corona-Test als Betriebsausgabe angesetzt werden. Bleibt noch die Frage, ob sich hier nicht doch steuerpflichtiger Arbeitslohn fĂŒr den Arbeitnehmer versteckt?
Gilt es als Arbeitslohn, wenn der Chef den Corona-Test bezahlt?
Nein, fĂŒr den Arbeitnehmer entsteht kein geldwerter Vorteil, den er zusĂ€tzlich versteuern muss. Denn: Im FAQ Corona hat die Bundesregierung festgehalten, dass zur Vereinfachung von einem ĂŒberwiegend betrieblichen Interesse ausgegangen werden soll.
Das Gleiche gilt ĂŒbrigens auch fĂŒr die Bereitstellung von Atemschutz-Masken. Auch das fĂŒhrt fĂŒr den Arbeitnehmer nicht zu Arbeitslohn, weil das betriebliche Interesse vorrangig ist.