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So funktioniert der Härteausgleich

Wann kleine Nebeneinkünfte steuerfrei bleiben

Kleine Nebeneinkünfte wie Mieteinnahmen oder ein Nebenjob müssen nicht automatisch voll versteuert werden. Der Härteausgleich sorgt dafür, dass geringe Zusatzeinnahmen ganz oder teilweise steuerfrei bleiben – und verhindert so eine unverhältnismäßige Belastung.

Kurz & knapp

  • Bis 410 Euro Nebeneinkünfte im Jahr bleiben komplett steuerfrei
  • Der Härteausgleich gilt für Einkünfte, auf die keine Lohnsteuer erhoben wird
  • Er wird automatisch berücksichtigt, ein eigener Antrag ist nicht nötig

Besonders praktisch: Mit WISO Steuer gehst du auf Nummer sicher. Die Software weiß, wann der Härteausgleich gilt und wie er berechnet wird – ganz ohne komplizierte Formeln.

Was ist der Härteausgleich?

Viele Arbeitnehmer verdienen neben ihrem regulären Job noch ein bisschen dazu – etwa durch Mieteinnahmen, eine kleine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit. Normalerweise sind Zusatzeinkünfte neben dem Lohn steuerpflichtig. Doch der sogenannte Härteausgleich sorgt dafür, dass kleine Zusatzeinnahmen nicht sofort zu einer unverhältnismäßig hohen Steuerlast führen.

Der Härteausgleich ist also eine steuerliche Regelung (§ 46 Abs. 3 EStG), die niedrigen Nebeneinkünfte entlastet. Die Idee dahinter: Wer nur wenig nebenbei verdient, soll nicht genauso behandelt werden wie jemand mit hohen Zusatzeinnahmen. Statt einer plötzlichen Steuerpflicht gibt es einen sanften Übergang. Davon können neben Arbeitnehmer auch Rentner profitieren.

Die wichtigsten Grenzen auf einen Blick

Bis 410 Euro im Jahr: Nebeneinkünfte bleiben komplett steuerfrei
Zwischen 410 Euro und 820 Euro: Es wird nur ein Teil versteuert – je höher die Einkünfte in diesem Bereich, desto kleiner wird der steuerfreie Anteil.
Über 820 Euro im Jahr: Der Härteausgleich entfällt, und die gesamten Nebeneinkünfte werden voll besteuert.

Beispiel: Wer 600 Euro (zum Beispiel Mieteinnahmen abzüglich der Werbungskosten) im Jahr nebenbei verdient, muss nicht alles versteuern. Durch den Härteausgleich werden 220 Euro steuerlich abgezogen. Es bleiben also nur 380 Euro, die tatsächlich in die Steuerberechnung einfließen.

Für wen gilt der Härteausgleich?

Der Härteausgleich betrifft Nebeneinkünfte, auf die keine Lohnsteuer erhoben wird. Typische Fälle sind:

  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Nebentätigkeiten wie kleine selbstständige Jobs oder Honorare
  • steuerpflichtige Teile von Renten
  • ausländischer Arbeitslohn

Nicht berücksichtigt werden dagegen Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen oder Dividenden – diese unterliegen anderen Regeln.

Härteausgleich & Steuererklärung: Worauf ist zu achten?

Für den Härteausgleich müssen keine besonderen Anträge gestellt werden, denn das Finanzamt berücksichtigt ihn automatisch, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wichtig ist allerdings die Höhe der Nebeneinkünfte: Liegen diese über 410 Euro im Jahr, besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.

  • Ehepaare, die eine gemeinsame Erklärung abgeben (Zusammenveranlagung), können die 410-Euro-Grenze nur einmal nutzen, da der Betrag für beide zusammen gilt.
  • Senioren, die zusätzlich den Altersentlastungsbetrag in Anspruch nehmen, müssen außerdem beachten, dass dieser den Härteausgleich verringern kann.

Alle Vorteile automatisch nutzen

Gerade weil Steuervorschriften oft kompliziert wirken, lohnt sich eine verlässliche Unterstützung. WISO Steuer übernimmt viele Angaben automatisch – zum Beispiel von Arbeitgeber, Rentenversicherung oder Banken – und führt Schritt für Schritt durch die Erklärung. So sind alle Einkünfte korrekt erfasst, die Freigrenze des Härteausgleichs berücksichtigt und die Steuererklärung im Handumdrehen erledigt.
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Quelle: § 46 EStG (Einkommensteuergesetz)