Das Internat bringt viele Vorteile für Eltern und Kinder – nicht nur im Sinne der Schulbildung. Auch die Betreuung der Kinder und Freizeitgestaltung sind ein Plus. Und das lassen sich Eltern auch was kosten. Was viele interessiert: Lassen sich Internatskosten steuerlich absetzen?
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Das Schulgeld kannst du in Höhe von 30 Prozent absetzen, bis zu 5.000 Euro sind möglich
- Die Unterbringung gibst du als Betreuungskosten an – das sind nochmal zwei Drittel deiner Kosten, maximal aber 4.000 Euro
- Die Verpflegung kann nicht von der Steuer abgesetzt werden
- WISO Steuer hilft dir dabei, die Ausgaben richtig zu erfassen
Internat ist kostenpflichtige Schule
Für den Besuch deines Kindes an einem Internat zahlst du viel Geld. Denn dort findet der Unterricht in kleineren Klassen statt. Der Unterricht wird auf die individuellen Bedürfnisse der Schüler abgestimmt und von pädagogischem Fachpersonal unterstützt. Pro Monat können da mehrere tausend Euro auf dich zukommen.
Zum Glück entlastet dich das Finanzamt: Bei deiner Steuererklärung kannst du 30 Prozent des Schulgeldes, maximal aber 5.000 Euro als Sonderausgaben absetzen.
Höchstbetrag aufteilen bei getrennter Veranlagung
Unterbringung im Internat steuerlich absetzen
Ein weiterer Vorteil am Internat ist, dass dein Kind rund um die Uhr betreut und versorgt wird. Du zahlst also nicht nur Schulgeld, sondern auch für die Unterbringung und Verpflegung deines Kindes. Können auch diese Kosten von der Steuer abgesetzt werden?
Auch hier gibt es gute Nachrichten – zumindest teilweise. Die Unterbringung deines Kindes im Internat kannst du als Kinderbetreuungskosten eintragen. Vom Rechnungsbetrag werden zwei Drittel steuerlich berücksichtigt. Auch hier gibt es einen Höchstbetrag. Er liegt bei 4.000 Euro je Kind.
Verpflegung wird nicht abgedeckt
Die Verpflegungskosten zählen nicht zu den Kinderbetreuungskosten. Diese bringen dir also keinen Steuervorteil.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Nur bis einschließlich dem 14. Lebensjahr deines Kindes kannst du Betreuungskosten absetzen. Für diese Regel gibt es eine Ausnahme: Dein Kind hat eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung und ist nicht in der Lage, sich selbst zu unterhalten. Die Behinderung muss zu diesem Zeitpunkt eingetreten sein:
- vor Ende des 25. Lebensjahres
- vor Ende des 27. Lebensjahres (wenn es vor dem 01.01.2007 passiert ist)
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Internatskosten in die Steuererklärung eintragen
Wenn du die Internatskosten in die Steuererklärung einträgst, musst du zwischen dem Schulgeld und den Betreuungskosten unterscheiden.
Schulgeld
Zum Schulgeld gehören alle Kosten, die für die Durchführung des Unterrichts anfallen. Ausgenommen sind aber Schreibmaterialien und Schulbücher.
Das Schulgeld trägst du im Bereich Persönliches > Kinder ein.

Das Schulgeld trägst du im Bereich Persönliches > Kinder ein.

Betreuungskosten
Betreuungskosten sind die Ausgaben, die du für die Unterbringung deines Kindes am Internat hattest. Wichtig: Die Verpflegung gehört nicht mit dazu.
Die Betreuungskosten gibst du im Bereich Persönliches > Kinder ein.

Die Betreuungskosten gibst du im Bereich Persönliches > Kinder ein.

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