Egal ob im Fernsehen, Sport oder der Wissenschaft: Preisgelder winken überall – und versprechen neben Ehre auch eine Menge Geld. Doch meist will auch das Finanzamt sein Stück vom Kuchen abhaben. Wir zeigen, wann welches Preisgeld geteilt werden muss.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Besteht ein Zusammenhang zum Job, muss ein Preisgeld versteuert werden
- Kann das Finanzamt keinen Zusammenhang erkennen, bleibt der Gewinn steuerfrei
- Lottogewinn ist steuerfrei
Ist ein Preisgeld steuerpflichtig?
Der Wettbewerb liegt uns Menschen im Blut. Sei es bei der Arbeit oder in der Freizeit: Kommen Menschen zusammen, messen sie sich. Nicht selten wartet auf den Gewinner dann ein Preisgeld. Die Frage ist, ob man das gewonnene Geld versteuern muss. Grundsätzlich gilt: Das Preisgeld unterliegt der Einkommensteuer, wenn
- es wirtschaftlich veranlasst ist und
- es einer der 7 Einkunftsarten zugeordnet werden kann.
Besteht also nach Meinung des Finanzamts ein „untrennbarer wirtschaftlicher Zusammenhang“ zwischen Job und Gewinn, muss er versteuert werden. Untermauert wird das durch die Ansicht der Finanzverwaltung, dass so ein Gewinn dann eher ein leistungsbezogenes Entgelt für eine bestimmte Tätigkeit ist.
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Tatsächlich ist die Abgrenzung nicht immer klar. Vielleicht helfen folgende Beispiele:
Preisgeld als Arbeitslohn aus nichtselbstständiger Arbeit
Ein Beamter hatte an einem Ideenwettbewerb gegen Bürokratieabbau teilgenommen. Die Teilnahme war auf die Mitarbeiter der Bundesverwaltung beschränkt. Der Mann gewann – und musste das Preisgeld als Arbeitslohn aus seiner Verwaltungstätigkeit versteuern. Seinem Einwand, er habe den Preis als Ehrung seiner Person für staatsbürgerliches Engagement erhalten, stimmen die Finanzrichter nicht zu (Finanzgericht Köln vom 12.06.2013, 4 K 759/10).
Auch das Beispiel aus der Welt des Fußballs gibt es. Ein Profi-Fußballer ist bei seinem Verein angestellt. Erhält er eine Prämie, beispielsweise weil seine Mannschaft den DFB-Pokal oder die deutsche Meisterschaft gewonnen hat, muss das Geld versteuert werden. Denn das Geld hat er in seiner Eigenschaft als Angestellter des Vereins gewonnen. Somit besteht ein wirtschaftlicher Zusammenhang zu seiner Tätigkeit.
Preisgeld als sonstige Einkünfte
Das Finanzamt hat sich zudem ein interessantes Hintertürchen offengelassen: mit der Kategorie der sonstigen Einkünfte. Darunter fallen auch Preisgelder für die Teilnahme an einer Show – beispielsweise einer Kochsendung oder Reality-Show.
Dem zugrunde liegt ein geschlossener Vertrag, in dem die Teilnehmer für ihr Verhalten und ihre Leistung beurteilt werden – und daraufhin mit dem Preisgeld ausgezeichnet werden. Unter einer Leistung versteht man dabei ein Tun, Dulden und Unterlassen. Das bedeutet, dass das Mitwirken und Mitspielen in einer solchen Show eine Leistung darstellt, die mit einer möglichen Gegenleistung vergütet werden kann. Es ist dabei egal, wie hoch das Preisgeld ist. Auch Sachgüter, beispielsweise eine renovierte Wohnung, ein neues Auto oder eine Reise, stellen steuerpflichtige Einnahmen dar – und sind steuerpflichtig.
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Wo gebe ich das Preisgeld in der Steuererklärung an?
Je nachdem, unter welche Einkunftsart das Preisgeld fällt, gibst du den Gewinn in deiner Steuererklärung mit WISO Steuer an.
Hast du zum Beispiel in einer Fernsehshow dein Können präsentiert und daraufhin gewonnen, gibst du das Preisgeld bei den sonstigen Einkünften unter andere Einnahmen an.
Welche Preisgelder sind steuerfrei?
Kann das Finanzamt die Preisgelder keiner Einkunftsart hinzuordnen, weil kein wirtschaftlicher Zusammenhang zur Arbeit gegeben ist, bleibt das Preisgeld steuerfrei. Das gilt beispielsweise für
Preisgelder für das Lebenswerk, die Persönlichkeit des Preisträgers, die Grundhaltung oder die Herausstellung seiner Vorbildfunktion.
Gewinne aus Quizshows, in denen typischerweise mehr oder weniger prominente Menschen gegeneinander spielen und den Gewinn dann an eine gemeinnützige Organisation spenden. Da den Gewinner das Geld selbst nicht zufließt, haben sie schließlich auch keine Einnahmen, die zu versteuern wären.
Interessant: Die Fernsehsender können die Spenden an die gemeinnützigen Organisationen als Betriebsausgaben absetzen, da sie als Werbeaufwand gelten.
Wer seinen Gewinn nicht mit dem Staat teilen möchte, wohl aber mit Kameras, kann sich immerhin noch bei „Wer wird Millionär“ bewerben: Der Gewinn aus der Quiz-Sendung ist steuerfrei, da er mit einem Lottogewinn gleichstellt wird.
Der Einzelfall: Es kommt darauf an
Wie du siehst: So ganz klar ist es nicht immer, ob das Preisgeld nun versteuert wird oder steuerfrei bleibt. Das Finanzamt prüft daher im Einzelfall nochmal ganz genau, ob die Voraussetzungen für eine Besteuerung vorliegen und entscheidet dann.
FAQ: Preisgeld
Wie viel Steuern auf Preisgeld?
Wie werden Preisgelder im Sport versteuert?
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