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Einkommensteuertarif

Wie berechnet sich die Steuer?

Wie viel Steuern muss ich bezahlen? Diese Frage stellt sich sicherlich jeder einmal. Wie funktioniert das eigentlich mit der Berechnung der Steuer? Diese Fragen beantwortet der Einkommensteuertarif. Ein Überblick.

Kurz & knapp

  • Der Einkommensteuertarif berechnet die Höhe der Steuer
  • Für jedes Einkommen gilt ein persönlicher Steuertarif
  • Das zu versteuernde Einkommen ist entscheidend für die Steuerlast
  • Mit Tarifermäßigungen richtig Steuern senken

Was ist der Einkommensteuertarif?

Einkommensteuer müssen alle natürlichen Personen ans Finanzamt zahlen, die Einkünfte in Deutschland haben. Dabei gilt, dass du erst ab einer bestimmten Höhe Steuern zahlen musst. Die Grenze gibt der sogenannte Grundfreibetrag vor. Er wird regelmäßig angepasst und ist eine Art Abdeckung des Existenzminimums.

Doch: Wie errechnet sich eigentlich die Steuer? Hier kommt der Einkommensteuertarif ins Spiel. Kurz: Mit dem Einkommensteuertarif wird berechnet, wie viel Steuern für dein Jahreseinkommen anfallen.

Der Steuertarif selbst ist eine mathematische Formel, die im §32a des Einkommensteuergesetzes (EstG) festgelegt ist. Aus dieser ergibt sich dann ein in Prozent ausgedrückter Steuersatz, der auf dein zu versteuerndes Einkommen angewandt wird. So bestimmt er die Höhe deiner Einkommensteuer, die du am Ende ans Finanzamt zahlen musst.

Einkommensteuertarif: Je höher der Verdienst, desto höher der Steuersatz

Die Einkommensteuer wird immer genau auf dein persönliches Einkommen berechnet. Die Eckwerte des Einkommensteuertarifs ändern sich in der Regel im Jahresturnus.

In Deutschland gilt ein progressiver Steuertarif. Das bedeutet: Wer mehr verdient, hat einen höheren Steuersatz und muss auch einen größeren Teil davon an den Staat zahlen. Der Einstiegs-Steuersatz liegt bei 14 Prozent und steigt je nach Höhe deines Einkommens auf 42 Prozent. Noch mehr Steuern müssen Spitzenverdiener bezahlen: Für sie erhöht sich der sogenannte Spitzensteuersatz auf 45 Prozent.

 

Dein persönlicher Steuertarif beruht immer auf deinem zu versteuernden Einkommen. Diese Angabe findest du auch immer im Steuerbescheid.

Information zum Thema

Splittingtarif bei Ehepaaren

Ehepaare, die gemeinsam eine Steuererklärung abgeben, erhalten einen kleinen Steuerbonus: den Splittingtarif. Dabei wird das gemeinsame Einkommen halbiert, darauf vom Finanzamt die Steuer ausgerechnet und diese dann wieder verdoppelt. Weil für ein geringeres Einkommen durch den progressiven Steuertarif prozentual weniger Steuern zu zahlen sind, verringert sich die Steuer insgesamt.

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Der Weg zum zur Steuer

Was ist der Durchschnitts-Steuersatz?

Mit einem einfachen Dreisatz kannst du deinen persönlichen Steuersatz ausrechnen. Dazu nimmst du die durch das Finanzamt festgesetzte Steuer, multiplizierst sie mit 100 und teilst den Betrag durch das zu versteuernde Einkommen.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel: Durchschnitts-Steuersatz

In Stefans Steuerbescheid steht ein zu versteuerndes Einkommen von 38.000 Euro. Dort steht auch, dass insgesamt 7.499 Euro Einkommensteuer darauf entfallen.

Sein Durchschnitts-Steuersatz beträgt also:

  • 7.499 Euro x 100 / 38.000 Euro = 19,73 Prozent.
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Es gibt steuerfreie Einkünfte, beispielsweise Kurzarbeiter-, Eltern- oder Krankengeld. Dieser Lohnersatz fließt aber mit in die Berechnung des Steuersatzes ein und erhöht ihn. Die Folge ist, dass du auf das normale zu versteuernde Einkommen dann mehr Einkommensteuer zahlen musst. Das wird auch als Progressionsvorbehalt bezeichnet.

Was bedeutet Grenzsteuersatz?

Der Grenzsteuersatz beschreibt, wie viel Prozent Einkommensteuer der nächste Euro auslöst. Gemeint ist damit der progressive Anstieg vom Einstiegs-Steuersatz von 14 Prozent bis zum Spitzensteuersatz von 42 bzw. 45 Prozent.

Einkommensteuertarif Infografik

Achtung: kalte Progression

In diesem Zusammenhang tauch immer wieder der Begriff „kalte Progression“ auf. Bekommst du beispielsweise eine Gehaltserhöhung, um die Inflation auszugleichen, kannst du mit dem zusätzlichen Betrag in einem höheren Steuersatz landen. Ein bestimmter Grenzsteuersatz wird dann mit dem zusätzlichen Lohn erreicht. Die ungünstige Folge kann sein, dass das Plus an Gehalt durch den progressiven Steuersatz nahezu aufgefressen wird.

Einkünfte und Summe der Einkünfte

Schritt 1: Summe der Einkünfte ermitteln

Start ist für dein Finanzamt immer bei den Einkunftsarten. Davon gibt es insgesamt 7. Bist du angestellt, zählt der Arbeitslohn beispielsweise zu den Nichtselbständigen Einkünften. Mieteinnahmen gehören zur Einkunftsart “Vermietung und Verpachtung”. Zinsen aus Sparguthaben sind Kapitaleinkünfte. Alle Einkunftsarten, die bei dir zutreffen, ergeben die Summe deiner Einkünfte.

Schritt 2: Gesamtbetrag der Einkünfte bestimmen

Nehmen wir einmal deinen Bruttoarbeitslohn. Das gilt nach dem Steuerrecht als eine Einnahme. Davon darfst du aber noch deine Ausgaben abziehen, also deine Werbungskosten. Dazu gehören beispielsweise deine

  • Fahrten zur Arbeit,
  • Homeoffice-Pauschale oder auch Ausgaben für
  • Fortbildungen,
  • Fachliteratur oder
  • Büromaterial.

Das Finanzamt macht nun nichts anderes, als von deinen Einnahmen diese Werbungskosten abzuziehen. Das, was übrigbleibt, sind deine Einkünfte, auf die du Steuern zahlst.

Pro Einkunftsart gibt es unterschiedliche Regeln, was genau die Einnahmen sind und was als Ausgaben davon abgezogen werden darf.

Am Ende der Einkünfte-Berechnung werden aber die übrig gebliebenen Einkünfte addiert und einige Freibeträge geprüft. Dazu zählen der Altersentlastungsbetrag und auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Das Ergebnis am Ende ist der Gesamtbetrag der Einkünfte. Damit geht’s weiter in der Berechnung des Steuertarifs.

Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen

Berufsbezogene Kosten dürfen also von den Einnahmen abgezogen werden. Das gilt generell für alle Einkunftsarten. Alle anderen Ausgaben in deinem Leben zählen erst einmal zu den privaten Kosten und sind für die Steuererklärung nicht relevant.

Es gibt aber Ausnahmen. Auch eigentlich private Kosten können bei der Berechnung des Steuertarifs doch berücksichtigt werden: die Sonderausgaben. Dazu zählen beispielsweise:

  • Beiträge in die Rentenkasse
  • Kranken- und Pflegeversicherungen
  • Haftpflicht- und Unfallversicherungen
  • Kosten für Kinderbetreuung bis 14 Jahre
  • Schulgeld für Kinder
  • Beiträge für Kirchensteuer
  • Spenden an gemeinnützige Organisationen

Ähnlich verhält es sich mit den außergewöhnlichen Belastungen. Bestimmte Unterhaltszahlungen, Krankheitskosten oder gar Schäden am Eigentum durch Naturgewalten – das sind nur einige Dinge, die dazu zählen.

Ob du die Kosten voll als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastungen abziehen kannst oder nur zum Teil, kommt auf deine individuelle Situation an. Am besten nutzt du dafür WISO Steuer, denn hier wirst du Stück für Stück durch den Steuer-Dschungel geführt und holst so die maximale Steuerrückerstattung.

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Steuertarif auf das zu versteuernde Einkommen

Nachdem von deinen Einkünften also noch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen worden sind, steht dein Einkommen des Steuerjahres fest. Hast du Kinder, für die du noch Kindergeld bekommst? In diesem Fall wird automatisch mit der Günstigerprüfung geprüft, ob für dich das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist. Denn das Kindergeld ist nur eine monatliche Vorauszahlung auf die jährlichen Kinderfreibeträge bei der Einkommensteuererklärung.

Am Ende ergibt sich das zu versteuernde Einkommen. Auf diesen Betrag, der nach den ganzen Berechnungen übrigbleibt, zahlst du die Einkommensteuer.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel: Einkommensteuertarif

Stefanie ist Angestellte und hat einen jährlichen Bruttoarbeitslohn von 45.000 Euro. Das sind ihre Einnahmen. Mit WISO Steuer rechnet sie ihre Werbungskosten aus. Die Wege zur Arbeit und andere Ausgaben für ihren Beruf summieren sich auf 2.600 Euro im Jahr.

Für Kranken- und Pflegeversicherung und Beiträge an die Rente darf sie sich knapp 8.000 Euro als Sonderausgabe abziehen.

Die Berechnung lautet also:

  • Einnahmen 45.000 Euro
  • Werbungskosten – 2.600 Euro
  • Gesamtbetrag Einkünfte 43.400 Euro
  • Sonderausgaben – 8.000 Euro
  • zu versteuerndes Einkommen 34.400 Euro

Nach dem Einkommensteuertarif muss sie darauf als Single 6.320 Euro Einkommensteuer zahlen.

Ihr Arbeitgeber hat im ganzen Jahr aber 6.777 Euro an Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt überwiesen.  Die Differenz von 457 Euro bekommt Stefanie als Steuererstattung ausbezahlt.

Anrechnung Lohnsteuer und Vorauszahlungen

Der Staat möchte nicht immer ein Jahr warten, bis er die Steuern bekommt. Deshalb müssen Angestellte monatlich schon Lohnsteuer bezahlen und Selbstständige vierteljährlich Vorauszahlungen leisten. Aber keine Sorge: Diese Beträge werden immer angerechnet auf die jährliche Einkommensteuer. Hast du zu viel gezahlt, bekommst du eine Erstattung. Reichte die Steuervorauszahlung nicht, musst du nachzahlen.

Tarifermäßigungen – wie senke ich meine Steuer zusätzlich?

Es gibt Möglichkeiten, die Steuer direkt zu senken. Das nennt sich im Steuer-Jargon eine “Tarifermäßigung”. Das Gute daran: Eine Tarifermäßigung senkt 1:1 deine Steuer und kann zu einer hohen Steuererstattung führen.

Das sind die wichtigsten Tarifermäßigungen:

Handwerkerleistungen:

Wenn du für deinen privaten Haushalt einen Handwerker beauftragst, kannst du bis zu 6.000 Euro für die Arbeitskosten ansetzen. Die Tarifermäßigung beträgt dann 20 Prozent, also maximal 1.200 Euro. Voraussetzung: Nur die Arbeiten direkt im Haushalt oder auf dem Grundstück zählen dazu und Materialkosten sind ausgeschlossen. Grundsätzlich brauchst du dafür immer eine Rechnung und musst unbedingt per Banküberweisung bezahlen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen:

Wenn du eine Haushaltshilfe beschäftigst, kannst du auch von einem besonderen Steuerbonus profitieren. Für Kochen, Gartenpflege, Reinigung oder Gassi-gehen mit dem Hund kannst du maximal 20.000 Euro pro Jahr als haushaltsnahe Dienstleistung angeben. Auch hier gibt’s dann 20 Prozent, also bis zu 4.000 Euro pro Jahr direkt von der Steuer zurück. Rechnung und Zahlung per Überweisung sind obligatorisch.

Minijobber und Haushaltsscheck:

Hast du direkt einen Minijobber als Hilfe im Haushalt angestellt, kannst du von den Gehaltszahlungen und Überweisungen von Pauschalen an die Minijob-Zentrale bis zu 2.550 Euro pro Jahr steuermindernd absetzen. 510 Euro, also auch 20 Prozent dieser Arbeitskosten senken dann direkt deine Steuer.

Andere Tarifermäßigungen sind die Anrechnung von Gewerbesteuer bei Selbstständigen sowie die Kosten einer energetischen Sanierung und die Anrechnung bei Belastung mit Erbschaftssteuer.

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