Auch bei einer Privatinsolvenz entstehen Kosten. Ob diese absetzbar sind und welche Voraussetzungen gelten, zeigen wir in diesem Beitrag.
Was ist die Privatinsolvenz?
Der Ausweg aus dem Schuldensumpf: die Privatinsolvenz. Seit 1999 die Möglichkeit sie zu beantragen, wenn du überschuldet bist. Nach der gesetzlichen Wohlverhaltensphase von 6 Jahren erlangst du dann die Restschuldbefreiung.
Ein solches Verfahren muss fachlich betreut werden – meist durch Rechtsanwalt, Steuerberater oder Insolvenztreuhänder. Ohne einen Beratungsschein vom Amtsgericht musst du die Kosten selbst tragen.
Insolvenzverwalter nicht absetzbar
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Vergütung für den Insolvenzverwalter beziehungsweise -treuhänder im Rahmen einer Privatinsolvenz nicht als außergewöhnliche Belastungen absetzbar ist (VI R 47/13). Die Kosten kannst du dir über die Steuererklärung also nicht zurückholen.
Begründung der Richter
Der Kläger hat die Ursache für die Kosten selbst gesetzt. Ihn trifft aufgrund der gewählten Gestaltung beim Erwerb der Eigentumswohnungen ein Verschulden am Eintreten der Überschuldung und mithin der Notwendigkeit eines Insolvenzverfahrens mit entsprechenden Kostenfolgen.
Auch hatte er sich auf eine Vertragsgestaltung eingelassen, die konkret mit Unsicherheiten behaftet war und deren Risiken sich später realisierten: Deshalb hat er die wesentliche Ursache für die hierdurch entstandenen Aufwendungen selbst gesetzt. Sie sind daher nicht zwangsläufig im Sinne des Gesetzes.
Der entschiedene Fall
Ursache der Privatinsolvenz war die Anschaffung von 3 Eigentumswohnungen, die allesamt fremdfinanziert wurden. Die Mieteinnahmen waren nicht ausreichend hoch, um die laufenden Kosten und die Annuitäten für die aufgenommenen Darlehen zu decken.
Auch wenn hier ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Mieteinkünften und den Kosten des Insolvenzverwalters besteht, so können – nach Auffassung des Bundesfinanzhofs – die Kosten doch nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt werden. Denn das Privatinsolvenzverfahren betrifft die wirtschaftliche Stellung als Person und mithin die private Lebensführung.
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