Eine gute Balance zwischen Beruf und Familie ist für die meisten Arbeitnehmer wichtig. Auch der Staat stellt die Weichen für familienfreundliche Unternehmen – und zwar mit steuerfreien Arbeitgeberleistungen. Welche gibt es? Gilt die Steuerfreiheit immer? Wir klären auf.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Steuerfreie Arbeitgeberleistungen sind meist Zahlungen von deinem Chef für Gesundheit und Familie
- Steuerfrei bedeutet, dass du keine Lohnsteuer zahlen musst
- Das gilt, solange die Zahlungen zusätzlich zum Gehalt vereinbart werden
- Bei WISO Steuer werden deine steuerfreien Arbeitgeberleistungen automatisch in die Steuererklärung eingetragen
Was sind steuerfreie Arbeitgeberleistungen?
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen sind zweckgebundene Zahlungen deines Arbeitgebers, für die du keine Lohnsteuer bezahlen musst. Das ist ein großer Unterschied zu deinem Bruttolohn. Der Knackpunkt: Du musst die Arbeitgeberzuschüsse zusätzlich zu deinem regulären Gehalt bekommen.
Woher weiß das Finanzamt, welche Zahlungen vom Arbeitgeber steuerfrei sind?
Damit das Finanzamt weiß, auf welche Beträge du Steuern zahlen musst und auf welche nicht, muss dein Arbeitgeber die steuerfreien Leistungen kenntlich machen. Hier gibt es 2 Möglichkeiten:
Auf der Lohnsteuerbescheinigung vermerkt
Da steuerfreie Arbeitgeberleistungen von deinem Chef gezahlt werden, tauchen sie auch teilweise in der Lohnsteuerbescheinigung auf. Sie werden in speziell dafür vorgesehene Zeilen eingetragen.
Auf dem Lohnkonto vermerkt
Auf deinem Lohnkonto werden alle Informationen rund um dein Gehalt und deine Steuerabgaben durch den Arbeitgeber gespeichert. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen müssen besonders gekennzeichnet werden.
Keine Steuerfreiheit bei Gehaltsumwandlung
Für Leistungen, die du in Form einer Gehaltsumwandlung erhältst, gibt es keine Steuerfreiheit. Dann musst du also Steuern und auch Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Eine Gehaltsumwandlung liegt dann vor, wenn du auf die Auszahlung von einem Teil deines Gehalts verzichtest und dafür etwas anderes von deinem Chef bekommst (zum Beispiel ein Dienstfahrrad).
Welche steuerfreien Arbeitgeberleistungen gibt es?
Mehr Geld vom Chef, aber wofür? Da gibt es quasi keine Grenzen. Wir nennen dir aber trotzdem ein paar steuerfreie Arbeitgeberleistungen, die typischerweise gezahlt werden:
Kindergartenzuschuss
Solange dein Kind noch nicht schulpflichtig ist, kannst du von deinem Arbeitgeber einen Kindergartenzuschuss bekommen. Dieser ist für die Betreuung deines Kindes im Kindergarten, der Kita oder bei einer Tagesmutter gedacht. Es kann auch sein, dass die Kosten von deinem Arbeitgeber komplett übernommen werden.
Der Kindergartenzuschuss ist besonders attraktiv, da es keine Wertgrenze für die Steuerfreiheit gibt. Egal, wie hoch dieser Zuschuss deines Arbeitgebers ist – du musst keine Steuern darauf zahlen. Nicht mal dann, wenn eigentlich dein Ehepartner die Kosten für die Kinderbetreuung zahlt.
Kurzfristige Betreuung von Kindern
Auch für die kurzfristige Kinderbetreuung in den eigenen 4 Wänden (zum Beispiel durch Kinderpfleger oder Familienangehörige) kann dein Arbeitgeber dir ein Gehaltsextra auszahlen. Damit das steuerfrei ist, musst du Folgendes beachten:
- Die Betreuung hatte zwingende und beruflich veranlasste Gründe
- Die Leistung übersteigt nicht 600 Euro pro Jahr
Betriebliche Altersversorgung
In diesem Fall bekommst du einen Zuschuss zur Firmenrente – oder dein Chef übernimmt die Beiträge in voller Höhe für dich. So hast du im Ruhestand ein zusätzliches finanzielles Polster zur gesetzlichen Rente.
Zusatzversicherungen
Du bekommst ein Gehaltsextra für Zusatzleistungen deiner Krankenversicherung. Zum Beispiel für Krankenhausaufenthalte oder Zahnersatz. Damit du keine Steuern darauf zahlen musst, sind 2 Voraussetzungen zu erfüllen:
- Dein Arbeitnehmer ist der Versicherungsnehmer
- Die Zahlungen betragen maximal 50 Euro pro Monat
Fitnessstudio
Der Besuch im Fitnessstudio auf Kosten des Arbeitgebers? Das geht! Die Steuerfreiheit gilt aber nur, wenn dein Vertrag komplett übernommen wird und der Wert maximal 50 Euro pro Monat beträgt.
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen in Form von Sachbezügen
Nicht unbedingt muss dein Chef dir mehr Geld zahlen. Stattdessen kannst du Arbeitgeberleistungen auch in Form von Sachbezügen – also richtigen Gegenständen – bekommen. Auch in diesem Fall gilt: Bekommst du die Benefits zusätzlich zu deinem Gehalt, bleiben sie für dich steuerfrei.
Zu typischen Sachbezügen zählen zum Beispiel:
- Firmenwagen
- Dienstfahrrad
- Jobticket
- Gutscheine
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen in die Steuererklärung eintragen
Nutzt du den Steuer-Abruf, werden steuerfreie Arbeitgeberleistungen automatisch in deine Steuererklärung eingetragen – und zwar mit der Lohnsteuerbescheinigung. Das macht es umso einfacher für dich. Kein Grübeln, kein Suchen. Alles steht schon an der richtigen Stelle.
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