Die meisten bekommen nach ihrer Steuererklärung Geld zurück. Doch manchmal flattert stattdessen ein Bescheid über eine Nachzahlung ins Haus. Wir erklären, warum das passiert – und was du sofort tun kannst, um die Belastung abzufedern.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Lohnersatzleistungen, eine ungünstige Steuerklassenwahl oder unversteuerte Einkünfte können zu einer Steuernachzahlung führen
- Eine Nachzahlung, die das Finanzamt festgelegt hat, musst du innerhalb eines Monats zahlen
- Bei Zahlungsproblemen solltest du eine Ratenzahlung oder Stundung rechtzeitig beantragen
Mit WISO Steuer weißt du vorher, ob du mit einer Steuernachzahlung rechnen musst. Teste jetzt und erfahre sofort dein Ergebnis:
Wie kommt es zu einer Steuernachzahlung?
Von 14,9 Mio. abgegebenen Steuererklärungen erhielten 12,9 Mio. eine Erstattung. 1,8 Mio. mussten nachzahlen. Im Durchschnitt lag die Nachzahlung bei 1.160 Euro.* Doch wie kommt es dazu?
Ob das Finanzamt von dir eine Nachzahlung verlangt, hängt davon ab, wie viel Steuern du im gesamten Jahr bereits gezahlt hast. Das Finanzamt berechnet die Einkommensteuer, indem es von deinen steuerpflichtigen Einkünften die Ausgaben abzieht, die du in der Steuererklärung eingetragen hast und die anerkannt wurden. Hast du im vergangenen Steuerjahr keine oder nicht genug Steuern gezahlt, steht eine Nachzahlung an.
Bei Selbstständigen kommt das häufiger vor, insbesondere nach einem wirtschaftlich erfolgreichen Jahr. Bei Arbeitnehmern führt der Arbeitgeber monatlich Lohnsteuer ab, daher sind Steuernachzahlungen seltener. Trotzdem können sie vorkommen. Vor allem dann, wenn du zusätzlich Geld verdient hast, für das du noch keine Steuern gezahlt hast. Beispiele: Du vermietest ein Zimmer in deinem Haus oder bist neben deinem Angestellten-Job selbstständig tätig.
So erfährst du dein Ergebnis:
Ob eine Erstattung oder Nachzahlung fällig wird, erfährst du immer im Steuerbescheid, den es üblicherweise per Post verschickt. Dort steht im Bereich Abrechnung:
- Bei Nachzahlung: „mithin sind zu wenig entrichtet: …€. Bitte zahlen Sie spätestens am …“
- Bei Steuererstattung: „mithin sind zu viel entrichtet“.
Hinweis: Bekommst du eine Zahlungsaufforderung per E-Mail oder SMS, die angeblich vom Finanzamt stammt, kannst du sie ignorieren, weil es sich hier um Fakes handelt. Amtliche Forderungen stehen ausschließlich in einem Bescheid des Finanzamts. Auf unserer News-Seite informieren wir regelmäßig über aktuelle Betrugsmaschen.
Ungünstige Wahl der Steuerklasse
Wenn du und dein Ehepartner Arbeitnehmer seid, könnt ihr euch zwischen verschiedenen Steuerklassen-Kombinationen wählen. Die beliebte Kombi 3/5 ist dafür gedacht, die monatliche Lohnsteuer in der Summe zu senken, wenn die Gehälter unterschiedlich hoch sind.
Der besserverdienende Partner wählt dabei Steuerklasse 3 und zahlt weniger Lohnsteuer, weil bei ihm der Grundfreibetrag für beide Partner berücksichtigt wird. Dadurch bleibt monatlich mehr Netto übrig. Der andere Ehepartner mit Klasse 5 zahlt relativ viel Lohnsteuer, weil hier kein Grundfreibetrag abgezogen wird.
Bei einem größeren Gehaltsunterschied passiert es oft, dass der Ehepartner mit Klasse 3 im Laufe des Jahres zu wenig Lohnsteuer bezahlt und der andere Ehepartner mit Lohnsteuerklasse 5 dies nicht auffangen kann. Dann kommt es zu einer Steuernachzahlung – und oft noch zu zusätzlichen Vorauszahlungen für Folgejahre.
Auch für Ehepaare, die die Steuerklasse 4 mit Faktor gewählt haben, könnte eventuell eine Nachzahlung ins Haus stehen. Hier basiert die Steuerlast auf einer Schätzung, die später vom Finanzamt nachgerechnet wird. Daher kann es sein, dass zusätzliche Steuern fällig werden.
Auf jeden Fall sind Paare mit den Steuerklassen-Kombinationen 3/5 oder 4/4 mit Faktor verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Erst dann rechnet das Finanzamt die Einkommensteuer endgültig ab und setzt eventuell eine Nachzahlung im Steuerbescheid fest.
Zu hoher Lohnsteuer-Freibetrag
Mit einem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung kannst du beim Finanzamt einen Lohnsteuer-Freibetrag eintragen lassen. So wird monatlich weniger Lohnsteuer einbehalten und und du hast ein höheres Nettogehalt im Monat.
Dabei gibst du an, dass du voraussichtlich eine bestimmte Summe steuerlich absetzen kannst. Am Jahresende musst du die tatsächlichen Ausgaben in deiner Steuererklärung belegen. Weichen sie von den Prognosen ab – zum Beispiel, weil sich dein Arbeitsweg verkürzt hat und die Entfernungspauschale niedriger ausfällt – kann der Freibetrag zu hoch angesetzt sein. In diesem Fall verlangt das Finanzamt eine Nachzahlung.
Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld & Co.
Bekommst du eine Lohnersatzleistung, ist diese an sich steuerfrei. Allerdings erhöhen bestimmte Leistungen deinen persönlichen Steuersatz für die steuerpflichtigen Einkünfte: Über den sogenannten Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) werden diese Beträge zu deinen steuerpflichtigen Einkünften hinzugerechnet, um den Steuersatz zu bestimmen.
Dieser höhere Steuersatz wird anschließend auf dein übriges Einkommen angewendet. So zahlst du insgesamt mehr Steuern – auch wenn die Leistung selbst steuerfrei bleibt.
Dem Progressionsvorbehalt unterliegen zum Beispiel:
Sobald du mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen erhalten hast, musst du eine Steuererklärung abgeben. Häufig führt das zu einer Steuernachzahlung.
Vergessene Angaben
Manchmal merkst du erst beim Steuerbescheid, dass du bestimmte Ausgaben vergessen hast – etwa eine Fortbildung oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Berücksichtigt werden sie aber nur, wenn sie in der Erklärung stehen.
Fehlende Angaben kannst du innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids nachholen. Dafür reicht ein sogenannter Antrag auf schlichte Änderung: Ein formloses Schreiben ans Finanzamt, in dem du die vergessenen Kosten nachträgst – idealerweise fügst du noch die Belege hinzu.
Das Finanzamt prüft dann nur die von dir genannten Punkte und passt den Bescheid entsprechend an. Achtung: Bei einem Einspruch kann der gesamte Bescheid neu geprüft werden – auch mit möglichen Nachteilen für dich.
Diese Möglichkeiten hast du bei einer Nachzahlung
Ob am Ende eine Erstattung oder eine Nachzahlung herauskommt, lässt sich schon vor Abgabe der Steuererklärung berechnen. So weißt du frühzeitig, was auf dich zukommt, und kannst entsprechend planen.
Mit WISO Steuer hast du volle Kontrolle: Schon vor dem Abschicken deiner Steuererklärung zeigt dir die Software, ob das Finanzamt eine Nachzahlung verlangen würde. So kannst du rechtzeitig reagieren – und im Zweifel sogar auf die Abgabe verzichten, wenn du nicht dazu verpflichtet bist.
Bei einer Pflichtveranlagung hast du zwar keine Wahl, aber auch hier gilt: Mit WISO Steuer weißt du frühzeitig, was auf dich zukommt. Das gibt dir Planungssicherheit – statt böser Überraschungen erst beim Steuerbescheid.
Behalte die Kontrolle
Ergebnis des Finanzamts prüfen
Fordert das Finanzamt eine Steuernachzahlung, prüfe deinen Steuerbescheid. Im Abschnitt „Erläuterungen zur Festsetzung“ findest du in der Regel Erklärungen darüber, warum das Finanzamt zu einem anderen Ergebnis kommt.
Noch einfacher geht es mit WISO Steuer: Sobald dein Bescheid elektronisch vorliegt wird er automatisch heruntergeladen und mit deiner Erklärung verglichen. Abweichungen sind sofort markiert – so erkennst du auf einen Blick, ob alle Angaben anerkannt wurden.
Einspruch einlegen
Stellst du Fehler fest, hast du diese Möglichkeiten:
- Antrag auf schlichte Änderung stellen – wenn nur ein einzelner Punkt berichtigt werden soll.
- Einspruch einlegen – wenn der gesamte Bescheid überprüft werden soll.
Den Einspruch legst du innerhalb eines Monats schriftlich beim Finanzamt ein – per Brief, E-Mail oder direkt über WISO Steuer. Zusätzlich kannst du einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) stellen, damit du den strittigen Betrag vorerst nicht zahlen musst. Aber Achtung: Wird die Nachzahlung später bestätigt, fallen 6 Prozent Aussetzungszinsen pro Jahr an.
Bei später Abgabe drohen Nachzahlungszinsen
Steuernachzahlung in Raten
Auch wenn du Einspruch einlegst, musst du die Nachzahlung trotzdem binnen eines Monats leisten. Überschreitest du den Zahlungstermin von einem Monat, droht ein Säumniszuschlag. Er beträgt 1 Prozent pro angefangenem Verspätungsmonat.
Du kannst dem Finanzamt ein Lastschriftmandat erteilen, dann zieht es fristgerecht die fälligen Steuern ein. Ansonsten musst du sie selbst pünktlich überweisen. Gib hierbei unbedingt deine Steuernummer, die Steuerart und das Steuerjahr an (zum Beispiel „ESt 2024” als Verwendungszweck).
Erwartest du aus einem anderen Steuerbescheid zeitnah eine Erstattung, kann das Finanzamt diese mit deiner Steuernachzahlung verrechnen. Zum Beispiel: Du hast zeitgleich für die Jahre 2022 und 2023 Steuererklärungen abgegeben. Für 2022 musst du laut Bescheid wegen deiner zeitweiligen Kurzarbeit Steuern nachzahlen. Für 2023 liegt der Bescheid noch nicht vor. WISO Steuer hat berechnet, dass du für 2023 eine höhere Steuererstattung erwarten kannst. In diesem Fall kannst du beim Finanzamt eine Verrechnungsstundung beantragen.
Das Finanzamt fordert Geld nach, doch auf dem Konto herrscht Ebbe? Ein Ausweg: der Stundungsantrag, also das Hinausschieben der Fälligkeit. Dazu musst du aber darlegen können, dass die pünktliche Zahlung der Steuer für dich eine erhebliche Härte darstellt. Für eine Stundung müsstest du „bedürftig und würdig” sein. Möglicherweise will das Finanzamt auf Nummer sicher gehen und wird dann von dir eine Sicherungshypothek verlangen.
Rechnen musst du damit, dass das Finanzamt für jeden Monat 0,5 Prozent Stundungszinsen verlangen wird. Wenn du deine Steuerschuld jedoch relativ schnell begleichst, kann das Finanzamt in besonderen Fällen auf die Zinsen verzichten. Dazu kannst du einen Erlassantrag stellen und darin begründen, warum das Finanzamt auf die Stundungszinsen verzichten sollte.
So funktioniert der Stundungsantrag beim Finanzamt
Den Antrag auf Stundung stellst du schriftlich bei deinem Finanzamt. In deinem Stundungsantrag gibst du am besten an, wie und wann du die Bezahlung der Steuerschuld planst:
- als Gesamtsumme zu einer neuen Frist oder
- in Raten innerhalb eines bestimmten Zeitraums (üblicherweise höchstens 6 Monate).
Wichtig ist dabei, dass du nicht zu lange wartest – denn der Antrag muss vor Ablauf der Zahlungsfrist eingehen. Wird er nach der Frist eingereicht, können Säumniszuschläge anfallen.
Nach Eingang prüft das Finanzamt deinen Antrag und entscheidet über die Stundung. Bei Zustimmung erhältst du einen Stundungsbescheid mit allen Einzelheiten zur Rückzahlung. Bei Ablehnung gibt es einen Ablehnungsbescheid, gegen den du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen kannst. In manchen Fällen lässt sich stattdessen auch ein Vollstreckungsaufschub mit Ratenzahlung vereinbaren.
Ein Erlass der Steuerschuld ist dagegen nur in Ausnahmefällen möglich – etwa wenn die Forderung uneinbringlich oder der Verwaltungsaufwand zu hoch wäre.
Antrag in wenigen Minuten fertigstellen
Voraussetzungen für die Stundung
Die Zahlung der Steuerschuld müsste zu ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten führen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn du dadurch deine Miete nicht mehr zahlen kannst.
Die Stundungsbedürftigkeit könntest du wie folgt nachweisen:
Stellst du einen Antrag auf Stundung, prüft das Finanzamt auch deine Stundungswürdigkeit. Der Finanzbeamte achtet dabei darauf, ob du in der Vergangenheit zuverlässig deine Steuern gezahlt hast. Er prüft auch, ob du deine finanzielle Notlage selbst verschuldet hast. Ist das der Fall, wird er deinen Antrag wahrscheinlich ablehnen.
Mit Entgegenkommen kannst du rechnen, wenn du deine Situation gut begründen kannst. Arbeitslosigkeit, unerwartete und unverschuldete Zahlungsschwierigkeiten oder eine längere Krankheit können Argumente sein, um den Sachbearbeiter im Finanzamt zu überzeugen.
Hat er festgestellt, dass sowohl deine Stundungsbedürftigkeit als auch Stundungswürdigkeit gegeben ist, hast du gute Chancen auf eine Zusage. Einen Anspruch hast du aber nicht.
Aussetzung der Vollziehung: Nachzahlung stoppen
Normalerweise gilt: Verlangt das Finanzamt eine Nachzahlung, musst du sie sofort bezahlen – selbst dann, wenn du Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt hast. Eine Ausnahme gibt es: die Aussetzung der Vollziehung (AdV). Damit kannst du erreichen, dass die Zahlung vorerst gestoppt wird, bis über deinen Einspruch entschieden ist.
Die Voraussetzung: Du legst Einspruch gegen den Bescheid ein. Der Einspruch löst eine erneute Prüfung aus – das kann unter Umständen viele Monate dauern. Hält das Finanzamt deinen Einspruch für plausibel, musst du die strittige Nachzahlung vorerst nicht leisten.
Achtung: Aussetzungszinsen
Kommt das Finanzamt zu dem Schluss, dass die Aussetzung der Vollziehung falsch war, weil dein Einspruch abgelehnt wird, kann es passieren, dass du auf den ausgesetzten Betrag zusätzlich noch 0,5 Prozent Zinsen pro Monat bezahlen musst.
Ist der Aussetzungszinssatz verfassungswidrig?
Bist du betroffen, solltest du gegen innerhalb eines Monats Einspruch einlegen und dabei auf den Vorlagebeschluss verweisen. Du solltest zudem das Ruhen des Verfahrens beantragen. So bleibt der Steuerbescheid offen.
Erlass von Steuerschulden
Steuern können erlassen werden, ganz oder zum Teil. Aber das ist in den meisten Fällen nur eine theoretische Möglichkeit. Denn die Anforderungen sind sehr hoch. Gleichzeitig ist es auch nicht ausgeschlossen, dass man in kommenden Jahren wieder zu einem kleinen Vermögen kommt.
Die Gründe für einen Erlass finden sich in § 227 AO (Abgabenordnung). Danach können Steuerschulden nur dann erlassen werden, wenn deren Einzug ansonsten „unbillig“, also nicht angemessen wäre. Was allerdings genau dazu zählt, ist gar nicht so leicht zu definieren. Denn grundsätzlich entscheidet das Finanzamt, was billig oder unbillig ist.
Beispielsweise können Gründe für einen Steuererlass vorliegen, wenn du unverschuldet in eine wirtschaftliche oder finanzielle Schieflage geraten bist – wenn also auch Kredite nicht mehr von den Banken bewilligt werden. Durch die Steuerzahlung müsste die wirtschaftliche Existenz gefährdet sein. Und auch hier prüft das Finanzamt, wie „steuerehrlich“ du dich in den Vorjahren immer verhalten hast. Neben der Erlassbedürftigkeit muss auch Erlasswürdigkeit vorliegen.
Auf jeden Fall prüft das Finanzamt einen Erlass nur dann, wenn ein Antrag gestellt wurde. Dazu reicht ein formloses Schreiben, das aber gut begründet sein sollte.
Sieht das Finanzamt selbst keine Erfolgsaussichten oder sind die Kosten für die Eintreibung der Steuerschuld zu hoch, kann es die Steuerschulden niederschlagen. Die Schulden werden zwar nicht erlassen, aber das Finanzamt verzichtet vorerst darauf, das Geld einzufordern. Eine Niederschlagung kann es jederzeit rückgängig machen.
Verjährung von Steuerschulden
Alle Forderungen, die das Finanzamt gegenüber einem Steuerzahler hat, können nach einer gewissen Zeit verjähren. Darunter fallen folgende Ansprüche:
- Ausstehende Steuern (Einkommensteuer, Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer usw.)
- Verspätungszuschläge
- Säumniszuschläge
- Zwangsgelder
- Zinsen
- sonstige Kosten
Zumindest theoretisch können solche Ansprüche verjähren. In der Praxis kommt das normalerweise aber selten vor. Laut § 228 AO (Abgabenordnung) beträgt die Verjährungsfrist:
Die Verjährungsfristen beginnen erst ab dem Jahr, in dem Steuern festgesetzt bzw. fällig wurden – also mit dem Erhalt des Steuerbescheids. Musst du Steuern nachzahlen, beginnt die 5-jährige Verjährungsfrist mit Ablauf des 31. Dezembers.
Aber die Sache hat einen Haken. Sobald das Finanzamt in den 5 Jahren etwas unternimmt, zum Beispiel eine Mahnung schickt, beginnt die Frist von vorne. Das gilt auch dann, wenn du Insolvenz anmeldest oder eine Stundung beantragst.
Es gibt also viele Gründe, warum die Verjährungsfrist wieder neu beginnt. Und einfach untertauchen? Man kann es schon ahnen – versucht das Finanzamt herauszufinden, wo du wohnst, beginnen die 5 Jahre wieder neu.
Nachzahlungen vermeiden
Die Gründe für eine Steuernachzahlung können sehr unterschiedlich sein. Wir haben ein paar Tipps gesammelt, wie du Nachzahlungen vermeiden kannst:
Ehepaare: Steuerklassenwechsel prüfen
Hast du gemeinsam mit deinem Ehepartner die Steuerklassenkombination 3/5 und ihr verdient sehr unterschiedlich, droht in vielen Fällen eine Steuernachzahlung.
Wenn ihr diese möglichst vermeiden wollt und bereit seid, bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug mehr ans Finanzamt zu zahlen, könnt ihr eure Steuerklassen ändern. Ihr könnt beide in die Steuerklasse 4 wechseln oder in die 4 mit Faktor.
Welche Kombination lohnt sich für euch am meisten? Bei WISO Steuer kannst du es mit einem kostenlosen Rechner herausfinden. Diesen findest du hier:
Mehr > Steuer-Rechner > Steuerklassenwahl
Nachträgliche Vorauszahlung für Selbstständige
Insbesondere Selbstständige und Gewerbetreibende müssen nach einem wirtschaftlich erfolgreichen Jahr mit einer Steuernachzahlung rechnen. Wenn die bisher festgesetzten Steuer-Vorauszahlungen zu niedrig waren, ist es möglich, dass das Finanzamt nachträgliche Vorauszahlungen verlangt.
Läuft dein Geschäft so gut, dass du mit hohen Steuernachzahlungen rechnest, drohen vielleicht hohe Steuernachzahlungen. Dann kannst du auch selbst beim Finanzamt einen Antrag auf nachträgliche Anpassung der festgesetzten Vorauszahlungen stellen. Für dich kann das interessant sein, um mögliche Nachzahlungszinsen zu vermeiden.
Steuernachzahlungen bei Rentnern
Wer eine Rente bekommt, muss diese grundsätzlich in einer Steuererklärung angeben. Immer häufiger müssen Rentner tatsächlich auch Steuern zahlen. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern leisten sie aber zunächst keine Steuer-Vorauszahlungen.
Erst wenn das Finanzamt in einem Steuerbescheid eine Nachzahlung festsetzt, müssen sie in der Regel auch Steuer-Vorauszahlungen bezahlen. Wer verzögert für mehrere Jahre seines Rentnerdaseins Steuererklärungen abgibt, der türmt dann möglicherweise einen höheren Nachzahlungsbetrag auf – für die Vorjahre und zusätzlich die Vorauszahlungen alle 3 Monate. Das gilt nicht nur für die eigene Rente, sondern zum Beispiel auch für eine Witwen- oder Hinterbliebenenrente.
FAQ: Steuernachzahlung & Stundung
Warum muss ich plötzlich Steuern nachzahlen?
Wann kommt es zu einer Steuernachzahlung?
- Du hast zusätzlich Geld verdient, das du noch nicht versteuert hast.
- Du hast eine Lohnersatzleistung erhalten, wodurch sich der Steuersatz für deine zu versteuernden Einkünfte erhöht.
- Du kannst weniger absetzen oder das Finanzamt hat einige Ausgaben nicht anerkannt.
- Du hast zu wenig Steuern vorausgezahlt.
Wie kann ich feststellen, ob ich Steuern nachzahlen muss?
Wie kann ich eine Nachzahlung vermeiden?
Wie lange habe ich Zeit, Steuern nachzuzahlen?
Was kann ich tun, wenn ich nicht genug Geld für die Nachzahlung habe?
Wie beantrage ich eine Steuerstundung?
Was passiert, wenn das Finanzamt meinen Antrag auf Steuerstundung ablehnt?
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*Quelle: Statistisches Bundesamt