Hochwasser-Kosten von der Steuer absetzen

Das Finanzamt mit ins Boot holen

Die Unwetter und massiven Regenfälle haben im Sommer vor allem in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen massive Schäden hinterlassen. Wenigstens eine positive Nachricht gibt es: Hochwasser-Kosten von der Steuer absetzen. Für Betroffene gibt es aber auch weitere finanzielle Entlastungen und Erleichterungen. Wir haben die wichtigsten steuerlichen Hilfen zusammengefasst.

Kurz & knapp

  • Die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz veröffentlichten Steuererleichterungen für Opfer des Hochwassers
  • Betroffene können sowohl Hochwasser-Kosten absetzen als auch von weiteren Steuererleichterungen profitieren
  • Auch Selbstständige und Unternehmer, deren Betriebe vom Hochwasser betroffen waren, können von steuerlichen Vorteilen profitieren

Hochwasser-Kosten absetzen

Ob zerstörtes Eigentum oder Gebäudeschäden – die Flut war nicht nur mental eine große Belastung für die Opfer, sondern auch finanziell. Ein kleines Trostpflaster: Durch die anfallenden Kosten kannst du immerhin Steuern sparen und so wenigstens einen Teil des Geldes zurückbekommen.

Wie gebe ich die Kosten in der Steuererklärung an?

Alle Kosten, die dich durch die Flut entstanden sind, kannst du als außergewöhnliche Belastung in deine Steuererklärung eintragen. Diese Angaben machst du in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen.

Experten Tipp

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Außergewöhnliche Belastungen wirken sich erst dann aus, wenn sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Das ist ein Eigenanteil, der abhängt von deinem Einkommen, Familienstand und der Anzahl deiner Kinder. Erst, wenn die Kosten oberhalb dieser Grenze liegen, kannst du damit Steuern sparen.

 

Am einfachsten geht das mit WISO Steuer: Denn das Programm übernimmt für dich das Rechnen und die Suche nach Formularen. Einfach ein paar Angaben machen, WISO Steuer trägt alles in die richtige Zeile deiner Steuererklärung ein.

Welche Hochwasser-Kosten kann ich absetzen?

Bist du vom Hochwasser betroffen, kannst du in deiner Steuererklärung folgende Kosten eintragen:

  • Abriss und Entsorgung von Bauschutt
  • Wiederaufbau bzw. Reparatur
  • Baumaterial
  • Notwendiger Hausrat (Möbel, Elektrogeräte, Kleidung etc.)

Stundungen, Vorauszahlungen und Ermäßigungen

Durch Hochwasser-Kosten Steuern sparen ist schonmal eine gute Sache. Doch es gibt auch weitere Möglichkeiten, wie du von Steuererleichterungen finanziell profitieren kannst.

Aber: Die Steuererleichterungen gelten nur für diejenigen, die tatsächlich und in nicht unerheblichem Maß von der Flutkatastrophe betroffen sind. Es reicht also nicht, dass du in den betroffenen Gebieten wohnst, aber selbst keinen Schaden erlitten hast. Mehr Infos und Steuererleichterungen findest du in den Katastrophenerlässen der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Steuern stunden lassen

Du musst Steuern nachzahlen bzw. hattest sie bereits nachzahlen müssen? Dann kannst du die Steuern bis zum 30.06.2022 stunden lassen – und zwar ganz ohne Zinsen.

Was das bedeutet? Du musst die Steuern, die du dem Finanzamt schuldest, erst bis Ende Juni 2022 zahlen. So kannst du das Geld erstmal behalten und für anfallende Renovierungsarbeiten oder wichtige Anschaffungen verwenden.

Dafür musst du bis spätestens 31.03.2022 bei deinem zuständigen Finanzamt schriftlich einen formlosen Antrag stellen. Darin erklärst du, in welchem Umfang du von der Flutkatastrophe betroffen bist.

Vorauszahlungen verringern

Zahlst du Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen? Dann kannst du bei deinem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen. Auf diese Weise kannst du die Höhe der Vorauszahlungen nach unten anpassen, um so kurzfristig mehr Geld zur Verfügung zu haben.

Dafür stellst du ebenfalls bis zum 31.03.2022 einen formlosen Antrag.

Keine Säumnisgebühren

Finanzämter in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wurden dazu angehalten, keine Säumnisgebühren für betroffene Opfer zu erheben. Du musst bis zum 31.03.2022 keine Säumnisgebühren auf Steuern zahlen, die zwischen dem 14.07.2021 und dem 31.10.2021 fällig wären.

Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

Den Antrag kann grundsätzlich jeder stellen. Für Opfer der Flutkatastrophe, die kurzfristig finanzielle Hilfe benötigen, lohnt er sich besonders.

Denn: Deine hohen außergewöhnlichen Belastungen kannst du auf Antrag jetzt schon berücksichtigen lassen. Dadurch wird deine monatliche Lohnsteuer reduziert und du hast im Monat mehr Netto vom Brutto. Du musst auf deinen Steuervorteil durch die hohen Hochwasser-Kosten also nicht erst bis zum nächsten Jahr warten.

Formulare zum Download:

Hilfen vom Arbeitgeber

Arbeitgeber können betroffenen Mitarbeitern unter die Arme greifen: mit einer steuerfreien Unterstützung bis zu einem Betrag von 600 Euro. Wird diese Summe überschritten, muss ein besonderer Notfall vorliegen. Dieser ist aber bei den Unwetter-Betroffenen in jedem Falle gegeben.

Du kannst bei deinem Arbeitgeber aber auch einen Kredit beantragen. In diesem Fall bleiben die Zinsvorteile für dich steuerfrei. Einzige Voraussetzung: Das Darlehen übersteigt nicht die Schadenshöhe.

Hochwasser-Kosten absetzen: Hilfen für Selbstständige

Auch Selbstständige, deren Betriebe von der Flutkatastrophe betroffen sind, können von Hilfen profitieren.

Zerstörte Buchführungsunterlagen

Du hast durch die Flut deine Buchführungsunterlagen verloren? Dann sollen dir daraus steuerlich keine negativen Folgen entstehen. Wichtig ist, dass du die zerstörten Unterlagen möglichst schnell dokumentieren und dem Finanzamt gegenüber glaubhaft machst.

Sonderabschreibungen

Betroffene Selbstständige können für den Wiederaufbau von Betriebsgebäuden sowie für Anschaffungen neuer Betriebsgegenstände Sonderabschreibungen bilden. Dabei gilt:

  • Für die Kosten für den Wiederaufbau von Betriebsgebäuden kannst du von Sonderabschreibungen bis zu 30 Prozent profitieren
  • Für die Kosten für Anschaffungen kannst du von Sonderabschreibungen bis zu 50 Prozent profitieren

Wichtig: Du musst innerhalb von 3 Wirtschaftsjahren nach der Flutkatastrophe mit dem Wiederaufbau beginnen bzw. die abgeschriebenen Betriebsgüter anschaffen.

Hochwasser-Kosten absetzen: Mit Spenden Steuern sparen

Du bist zwar nicht betroffen, möchten Betroffene aber mit einer Spende unterstützen? Für Spenden an Flutopfer gibt es ebenfalls Lockerungen. So benötigst du – unabhängig von der Höhe der Spende – keine Spendenbescheinigung. Es genügt, wenn du dem Finanzamt auf Nachfrage einen Kontoauszug oder einen Überweisungsbeleg vorzeigst. Mehr dazu liest du hier: Spenden absetzen

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