
Investitionsabzugsbetrag
Morgen investieren, heute sparen
Ausgaben bei der Steuer abziehen, die man noch gar nicht hatte? Was wie Steuerhinterziehung klingt, ist für Unternehmer ein ganz legales Mittel zur Steueroptimierung. Die Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag wurden nun weiter vereinfacht.
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- Was ist der Investitionsabzugsbetrag?
- Wie funktioniert der Investitionsabzugsbetrag?
- Wie hoch darf der Investitionsabzugsbetrag sein?
- Für was kann ich einen Investitionsabzugsbetrag bilden?
- Welche Voraussetzungen hat der Investitionsabzugsbetrag?
- Wer darf den Investitionsabzugsbetrag nutzen?
- Vor- und Nachteile des Investitionsabzugsbetrags
- Wie genau bildet man den Investitionsabzugsbetrag?
- Welche Folgen hat der Investitionsabzugsbetrag im Jahr der Investition?
- Was passiert, wenn ich keine Investition tätige?
Was ist der Investitionsabzugsbetrag?
Sie planen die Anschaffung eines Wirtschaftsgutes, das Sie längere Zeit für Ihr Unternehmen nutzen werden? Nutzen Sie doch den Investitionsabzugsbetrag (IAB)! Er ist ein beliebtes Instrument zur Steuergestaltung für kleinere und mittlere Betriebe.
Sie können mit dem IAB bequem Ihre Steuerbelastung planen. Sie sinkt im Jahr der Inanspruchnahme des IAB. Zwar müssen Sie den IAB im Jahr des Kaufes wieder auflösen. In gleicher Höhe können Sie jedoch eine Sonderabschreibung bilden. Damit hebt sich der vermeintliche Gewinn auf. Seit dem Jahr 2007 ersetzt der IAB die Ansparrücklage bzw. Ansparabschreibung.
Wie funktioniert der Investitionsabzugsbetrag?
Mit dem Investitionsabzugsbetrag wird ein noch nicht getätigter aber bereits geplanter Aufwand gewinnmindert berücksichtigt. So können sie schon 3 Jahre vor Anschaffung einen Teil des voraussichtlichen Kaufpreises in der Gewinnermittlung abziehen!
Damit wird die Steuerbelastung gesenkt, ohne dass tatsächlich Geld auszugeben wird. Im Gegenzug wird der abgezogene Betrag im Jahr der tatsächlichen Anschaffung des Wirtschaftsgutes wieder dem Gewinn hinzugerechnet. Mit der Sofortabschreibung in gleicher Höhe gleicht sich dies jedoch wieder aus. Somit ist der IAB quasi die Vorverlagerung einer Abschreibung in ein Jahr vor Anschaffung des Wirtschaftsgutes.
Wie hoch darf der Investitionsabzugsbetrag sein?
Hier gibt es gute Nachrichten: Rückwirkend ab dem 01.01.2020 wurde der Investitionsabzugsbetrag dauerhaft auf 50 Prozent des wahrscheinlichen Anschaffungspreises erhöht. Sie können daher die Hälfte der voraussichtlichen Anschaffungskosten gewinnmindern abziehen – aber auch einen niedrigeren Wert wählen.
Zuvor konnten Unternehmer nur bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten abziehen.
Beispiel: Stefan ist Unternehmer. Seine Geschäfte laufen gut. Im nächsten Jahr plant er den Kauf einer Maschine für 100.000 Euro netto. Daher nimmt er den Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 50 Prozent in Anspruch. Sein steuerlicher Gewinn wird im Jahr 2020 um 50.000 Euro gemindert. Die ersparte Steuerlast (Einkommensteuer, Soli und Kirchensteuer) beträgt bei einem persönlichen Steuersatz von 30 Prozent 15.000 (30 Prozent von 50.000 Euro). Diesen Betrag setzt er zur Finanzierung der geplanten Anschaffung ein.
Stefan trägt den IAB ganz einfach in WISO Steuer wie folgt ein:
Für was kann ich einen Investitionsabzugsbetrag bilden?
Der Investitionsabzugsbetrag kann laut Gesetz nur für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gebildet werden. Heißt auf Deutsch: Es muss geplant sein, dass der Gegenstand mehrere Jahre im Unternehmen bleibt. Waren, die zum Verkauf bestimmt sind, sind somit außen vor. Auch für den geplanten Kauf eines Gebäudes und dazugehörigem Grund und Boden kann kein IAB gebildet werden.
Für folgende Wirtschaftsgüter wird typischerweise ein Investitionsabzugsbetrag gebildet:
- Maschinen
- Fahrzeuge
- Computer
- Büromöbel

Kaufen Sie einen anderen Gegenstand als ursprünglich bei Bildung des Investitionsabzugsbetrags geplant? Das ist seit 2016 kein Problem mehr. Sie müssen dem Finanzamt nämlich nicht mehr die genaue Bezeichnung des Gegenstandes mitteilen.

Bei einem rein betrieblich genutzten Fahrzeug dürfte die 90 Prozent-Hürde kein Problem darstellen. Vorsichtig sollten Sie jedoch sein, wenn Sie den Pkw auch privat nutzen.

Welche Voraussetzungen hat der Investitionsabzugsbetrag?
Grundsätzlich sind an den Investitionsabzugsbetrag einige Voraussetzungen geknüpft. Doch: Dank Corona wurden die Hürden für den IAB deutlich gesenkt – und zwar rückwirkend ab dem 01.01.2020!
Folgende Voraussetzungen gelten aktuell:
- Bei Gewinnermittlern und Bilanzierern darf der Gewinn nicht höher sein als 200.000 Euro. Damit ist nun auch für Bilanzierer die Gewinngrenze maßgebend, die Bindung ans Betriebsvermögen entfällt.
- Das angeschaffte Wirtschaftsgut muss mindestens bis zum Ende des folgenden Jahres nach der Anschaffung ausschließlich oder fast ausschließlich, d. h. zu mindestens 90 Prozent, in Deutschland betrieblich genutzt werden.
- Die Investition muss bis zum Ende des 3. Jahres, das auf den IAB folgt, erfolgen.
- Der IAB darf nicht über 200.000 Euro liegen.
- Sie können nun den IAB auch für Wirtschaftsgüter bilden, die Sie vermieten wollen. Die Dauer der Vermietung ist hierbei egal.
Beispiel: Stefanie ist Unternehmerin und plant den Kauf einer Maschine. Der Kaufpreis wird voraussichtlich bei 250.000 Euro + 47.500 Euro Mehrwertsteuer betragen.
Im Jahr davor hat sie bereits für eine andere geplante Maschine einen Investitionsabzugsbetrag von 130.000 Euro gebildet. Daher kann Stefanie nur einen IAB von 70.000 Euro zusätzlich in Anspruch nehmen.
Wer darf den Investitionsabzugsbetrag nutzen?
Der Investitionsabzugsbetrag ist ein wichtiges Planungsinstrument für kleine und mittlere Betriebe. Das können sein:
- Einzelunternehmer
- Selbstständige
- Freiberufler
- Personengesellschaften
- Kapitalgesellschaften
- Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe
- Wirtschaftsbetriebe der Vereine

Dürfen Existenzgründer den Investitionsabzugsbetrag nutzen?
Ja, auch Existenzgründer können den Investitionsabzugsbetrag nutzen. Und gerade hier ist das Gestaltungsinstrument von Vorteil. Denn in den ersten Gründungsjahren ist die Steuerlast noch nicht allzu hoch. Und durch den IAB sichern Sie sich einen erheblichen Liquiditätsvorteil und eine echte Steuerersparnis.

Vor- und Nachteile des Investitionsabzugsbetrags
Welche Vorteile hat der Investitionsabzugsbetrag?
- Liquiditätsvorteil aus „ersparten“ Steuern zur Finanzierung von Investitionen
- Mindert Gewinn- und somit Steuerbelastung im Jahr der Bildung zur Erzielung einer tatsächlichen Steuerersparnis
- Wirkt wie eine Steuerstundung
- Bringt erhebliche Zinsvorteile
- Aufwendungen können in Jahre mit hoher Steuerbelastung verschoben werden
Welche Nachteile hat der Investitionsabzugsbetrag?
- Die Bemessungsgrundlage für eine Abschreibung verringert sich. Bei steigenden Gewinnen kann dies in den Jahren Kauf des Wirtschaftsgutes zu einer höheren Steuerbelastung führen. Unterm Strich ist sogar eine Mehrbelastung möglich.
- Wird nicht wie geplant investiert, wird der Steuerbescheid im Jahr der Bildung korrigiert werden. Folge: Es kommt zu einer Steuernachforderung. Die nachzuzahlenden Steuern werden zudem mit 6 Prozent verzinst.
Wie genau bildet man den Investitionsabzugsbetrag?
Ab 2020 dürfen Sie maximal 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes in der Steuer absetzen. Der Investitionsabzugsbetrag wird im Jahr der Bildung außerbilanziell abgezogen, also außerhalb der Bilanz. Das ist ein Unterschied zur vorherigen Ansparabschreibung! Denn diese wurde innerhalb der Bilanz abgezogen.
Wenn Sie ein Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen, müssen sie nun keine Bilanz machen. Der IAB wird einfach in der Steuererklärung bei der EÜR gebildet.
Wenn Sie den Gegenstand dann tatsächlich kaufen, mindern zuerst die Anschaffungskosten in entsprechender Höhe wieder den Gewinn. Sie müssen dann jedoch den vorherigen Abzug des IAB berücksichtigen. Heißt: Sie rechnen den in Anspruch genommenen Wert des IAB dem Gewinn wieder hinzu. Mit der zeitgleichen Inanspruchnahme der Sonderabschreibung neutralisiert sich der aufgelöste IAB wieder.
Brutto oder Netto – Welchen Wert setze ich an?
Welchen Wert Sie als IAB ansetzen, hängt ganz davon ab, ob Sie zum Vorsteuer-Abzug berechtigt sind:
- Netto-Wert, wenn Sie zum Vorsteuer-Abzug berechtigt sind.
- Brutto-Wert, wenn Sie steuerfreie Umsätze ausführen, die nicht zum Vorsteuer-Abzug berechtigen oder Sie Kleinunternehmer sind.
Welche Folgen hat der Investitionsabzugsbetrag im Jahr der Investition?
Investieren Sie wie geplant, können Sie den in Anspruch genommenen Investitionsabzugsbetrag im Jahr der Investition gewinnerhöhend außerhalb der Bilanz hinzurechnen. Außerdem können Sie die Anschaffungskosten der Investition gewinnmindernd kürzen (sogenannte Aufwandsbuchung). Folge ist, dass auch die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung gemindert wird.
Spätestens zum Ende des 3. Jahres, das auf das Jahr der Bildung folgt, müssen Sie nicht in Anspruch genommene IAB rückgängig machen. Zuvor ist das natürlich auch möglich.

Beispiel: Stefanie hat im Jahr 2020 einen IAB in Höhe von 100.000 Euro für eine Maschine gebildet. Im Jahr 2022 kauft sie eine solche zum Preis von 250.000 Euro netto.
Im Jahr 2022 kann sie 100.000 Euro außerbilanziell dem Gewinn hinzurechnen. Zudem kann sie die Anschaffungskosten um 100.000 reduzieren. Gleichzeitig mindert sich damit auch die Bemessungsgrundlage der Abschreibung auf 150.000 Euro.
Alternativ zur Hinzurechnung kann sie im Jahr 2023 den IAB einer anderen Investition hinzurechnen.
Was passiert, wenn ich keine Investition tätige?
Haben Sie, entgegen Ihrer Planung, nun doch keinen Gegenstand gekauft? Dann wurde der IAB zu Unrecht von Ihrem Gewinn abgezogen. Das Finanzamt wird dann den Steuerbescheid des Abzugsjahres ändern. Somit erhöht sich die Steuer nachträglich. Gegebenenfalls können zusätzlich Zinsen anfallen.
Gleiches gilt, wenn Sie den Gegenstand in den 3 Jahren nach dem Kauf zu weniger als 90 Prozent betrieblich nutzen. Oder wenn die Investitionskosten unter den kalkulierten Beträgen liegen. Dann macht das Finanzamt den Abzug jedoch nur teilweise rückgängig.
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2 Kommentare
Kommentar hinterlassen
Investitionsabzugsbetrag auf für Privatpersonen bei Photovoltaikanlage ?
Hallo,
wenn ich mir eine Photovoltaikanlage in 2022 anschaffe und mich für die “Liebhaberei” entscheide, kann ich dann auch den investitionsabzugsbetrag in der Einkommenssteuererklärung geltend machen oder gilt das nur für Unternehmenr? Ich lese überall nur Tipps für Unternehmen….
Für eine kurzeAantwort vorab schon vielen Dank!
Im Steuermagazin Seite 123 steht: “Rolle rückwärts: Falls die Firmenware am Ende doch nicht angeschafft wird, ist der IAB wieder ……Ausnahme: Fällt die Entscheidung gegen die Investition innerhalb von 15 Monaten nach Ablauf des Jahres…. wird der IAB kostenneutral aufgelöst…”
Hievon steht in diesem Online-Text nichts.
Ist es denn richtig, was im Steuermagazin steht? Das FA will also keine 6 % p. A. Zinsen bei ungenutzter Auflösung? Und der bereits erfolgte Steuerbescheid im Jahr des IAB wird nicht neu berechnet?