
Bescheid und Einspruch
PrĂĽfen Sie Ihren Steuerbescheid – es lohnt sich!
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- Steuerbescheid prĂĽfen
- Was tun, wenn der Steuerbescheid falsch ist?
- Was passiert, wenn das Finanzamt zu viel zurĂĽckerstattet hat?
- PrĂĽfen Sie die Rechtsbehelfsbelehrung
- Steuerbescheid: Einspruch einlegen
- Was kostet ein Einspruch?
- Kann das Finanzamt die Steuer noch erhöhen?
- Ich habe vergessen Ausgaben anzugeben- was tun?
- Nach dem Einspruch
- Was ist möglich, wenn Sie die Einspruchsfrist verpasst haben?
- Rechtsbehelf
- Stundung
- Sonderaktion der Finanzämter im Endspurt
- Sonderaktion der Finanzämter (Aktualisierung)
- So erhalten Sie schneller Ihren Steuerbescheid
- Bar die Steuer zahlen
Steuerbescheid prĂĽfen
Jeder macht mal Fehler… auch das Finanzamt
Prima! Endlich ist der Steuerbescheid im Briefkasten. Doch was ist das? Der Erstattungsbetrag stimmt nicht mit dem ĂĽberein, was Ihre WISO Software korrekt ausgerechnet hat. Doch hiermit sind Sie nicht alleine. Denn: Jeder dritte Steuerbescheid ist falsch! Daher ganz wichtig: PrĂĽfen Sie die Steuerberechnung auf Ihrem Steuerbescheid ganz genau. Und das ist gar nicht so schwer: Vergleichen Sie einfach die Eingaben in Ihrem Steuerprogramm mit dem Bescheid. Haben Sie einen Fehler oder Unstimmigkeiten entdeckt, scheuen Sie sich nicht- legen Sie sofort Einspruch beim Finanzamt ein. Die Erfolgsquote ist hoch: etwa 70 Prozent der eingelegten EinsprĂĽche sind erfolgreich! Wir haben fĂĽr Sie die wichtigsten Punkte rund um den Einspruch zusammengefasst.
Was tun, wenn der Steuerbescheid falsch ist?
Sie sollen mehr Steuern zahlen als ursprünglich berechnet? Hier sollten Sie sofort handeln und Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen – und das am besten so schnell wie möglich. Denn sonst geht Ihnen unter Umständen sehr viel Geld verloren. Gründe für fehlerhafte Bescheide gibt es viele: Nicht anerkannte Ausgaben, Zahlendreher oder auch eine falsch angewandte Rechtsprechung. Grundsätzlich gilt: Untersuchen Sie Ihren Steuerbescheid genauestens und tragen Sie alle Unstimmigkeiten zusammen.
Falsche Eingabe oder Zahlendreher
Diese Fehler sind die häufigsten in Steuerbescheiden: Schnell ist man in der Zeile eines Formulars verrutscht oder hat die Tasten in der falschen Reihenfolge angeschlagen. Da Finanzbeamte auch nur Menschen sind, passieren auch ihnen diese Fehler. Das Gute daran: Sie sind meist offensichtlich. Daher heißen sie im Steuersprech auch „offenbare Unrichtigkeiten“. Das Beste hierbei: Einen Einspruch brauchen Sie bei solchen Fehlern gar nicht einzulegen! Es genügt ein Anruf oder ein formloser Brief beim Finanzamt. Solche Irrtümer werden meist problemlos geändert.
Unser Tipp
Ja oder nein – Was sagt die Rechtsprechung?
Das Finanzamt hat Ihnen eine Ausgabe gestrichen? Sie aber sind der Meinung, dass Ihnen der Ansatz der Kosten rechtlich zusteht? Wenn das Gesetz nicht eindeutig greift, scheuen sich Finanzbeamte gerne mal, Kosten anzuerkennen. Die besten Chancen, sich zur Wehr zu setzen, haben Sie mit der Angabe von Gerichtsurteilen im Einspruch. Gute Erfolgsaussichten versprechen die Angabe von Urteile folgender Gerichte:
- des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)
- des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)
- des Bundesfinanzhofes (BFH)
Auch Urteile der deutschen Finanzgerichte (FG) können Sie beim Einspruch angeben. Der Haken dabei: Diese Urteile gelten nicht generell für jeden Steuerfall, sondern nur im verhandelten Einzelfall. Oft widersprechen sich auch viele Finanzgerichte. Aber: versuchen Sie unbedingt trotzdem Ihr Glück! Denn Ihrem Sacharbeiter im Finanzamt steht es frei, ob er das angebrachte Urteil anwendet oder nicht.
Fehler zu Ihrem Vorteil
Was, wenn sich das Finanzamt zu Ihren Gunsten verrechnet hat? Erhalten Sie einen offensichtlich fehlerhaften Steuerbescheid und machen das Finanzamt nicht darauf aufmerksam, können Sie deswegen nicht wegen Steuerhinterziehung belangt werden. Auch wenn statt einer erwarteten Nachzahlung plötzlich eine satte Erstattung winkt, sind Sie nicht verpflichtet, dies dem Finanzamt mitteilen. Voraussetzung für die Straffreiheit ist, dass die zuvor abgegebene Steuererklärung richtig war und darin alle Daten vollständig angegeben wurden. Sie dürfen also weder Tatsachen weggelassen, noch Zahlen verfälschen, die dann zum Fehler des Finanzamtes führen. Mit der vollständigen und ordnungsgemäßen Abgabe der Steuererklärung haben Sie Ihre Pflichten als Steuerzahler erfüllt. Auch wenn Sie den Fehler des Finanzamtes stillschweigend hinnehmen und diesen sogar noch in den kommenden Jahren ausnutzen, begehen Sie keine Steuerhinterziehung. Es ist keine Straftat, wenn Sie den Fiskus nicht auf einen fehlerhaften Bescheid hinweisen. Doch Vorsicht: Die Behörde kann allerdings von sich aus den Bescheid noch vier Jahre lang korrigieren. Dann fallen neben der Steuernachzahlung auch die üblichen Nachzahlungszinsen von sechs Prozent im Jahr an.
Was passiert, wenn das Finanzamt zu viel zurĂĽckerstattet hat?
Südsee-Urlaub. Musik-Anlage. Ein neues Fahrrad. Sofort hat man viele Ideen, was man alles mit dem unerwarteten Geldsegen anstellen kann. Doch dann meldet sich das schlechte Gewissen: Darf man das Geld einfach behalten? Oder droht sogar Strafe, wenn man nichts sagst?! Denn legal kann das doch nicht sein, ist ja schließlich nicht wirklich mein Geld.
Die gute Nachricht zuerst: Überweist das Finanzamt mehr Geld und Sie sagen nichts, können Sie schon mal nicht wegen Steuerhinterziehung belangt werden. Also fast nicht. Denn das funktioniert nur einer Bedingung: Ihre Steuererklärung muss komplett richtig sein. Also wirklich komplett richtig. Sie müssen alle Daten vollständig angegeben haben. Auch Tatsachen dürfen Sie nicht weglassen. Und Zahlen dürfen Sie auch nicht verfälschen. Mit einer korrekten Steuererklärung haben Sie Ihre Pflichten als Steuerbürger erfüllt.
PrĂĽfen Sie die Rechtsbehelfsbelehrung
Sollte der Finanzbeamte wissentlich von Ihrer Steuererklärung abgewichen sein, finden Sie Infos dazu in der so genannten Rechtsbehelfsbelehrung. Hier erklärt das Finanzamt genau, welche Punkte es warum geändert hat.
Die Rechtsbehelfsbelehrung steht am Ende des Steuerbescheides und sieht meist wie folgt aus

Rechtsbehelfsbelehrung prĂĽfen: Ein Beispiel
Steuerbescheid: Einspruch einlegen
Hauptsache schriftlich! Einspruch selbst per E-Mail möglich
Der Einspruch ist schriftlich beim Finanzamt einzureichen. Dabei reicht aus, wenn aus dem Schriftstück hervorgeht, wer den Einspruch eingelegt hat. Deshalb muss ein Einspruch – anders als eine Klage oder Revision– nicht unterschrieben sein. Selbst per Fax oder E-Mail kann Einspruch eingelegt werden, nicht aber telefonisch. Mündlich kann nur ein Antrag auf schlichte Änderung des Steuerbescheides gestellt werden (empfehlenswert jedoch nur bei leicht erkennbaren Fehlern oder kleineren Missverständnissen).
Wie lang kann ich Einspruch einlegen?
Haben Sie einen Fehler im Bescheid entdeckt? Dann heißt es schnell handeln: Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Finanzamt sein. Maßgeblich bei der Berechnung der Frist ist das Bescheiddatum. Dieses finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid auf Seite 1 rechts oben. Zu diesem Bescheiddatum zählen Sie nun drei Tage. Grund: das Schriftstück gilt erst am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Dazu rechnen Sie nun die Einspruchsfrist von einem Monat. Endet die Einspruchsfrist an einem Wochenende, so kann der Einspruch noch an dem nächsten Werktag beim Finanzamt eingereicht werden.
Einspruch ohne BegrĂĽndung
Was kostet ein Einspruch?
Nichts! Das Einspruchsverfahren beim Finanzamt ist für Sie kostenlos. Die Finanzbehörde hat selbst bei einem erfolglosen Einspruch keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Ausgaben.
Bescheid falsch: Trotzdem nachzahlen?
Trotz Einspruch müssen Sie die im Bescheid festgesetzte Steuer grundsätzlich zunächst zahlen. Das gilt selbst dann, wenn der Bescheid eindeutig falsch ist. Aber es gibt eine Möglichkeit, unnötige Zahlungen zu vermeiden: Bezüglich der strittigen Steuerbeträge sollten Sie gleichzeitig mit dem Einspruch immer einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Stimmt das Finanzamt diesem Antrag zu, müssen Sie die strittige Steuer (erst einmal) nicht zahlen. Was Sie jedoch bedenken sollten: Wird Ihr Einspruch später abgelehnt, werden Zinsen fällig. Für jeden Monat verlangt der Fiskus 0,5 Prozent der ausstehenden Steuerschuld.
Kann das Finanzamt die Steuer noch erhöhen?
Im Prinzip hat das Finanzamt die Möglichkeit, mit dem neuen Steuerbescheid eine höhere Steuerlast festzustellen. Doch zahlen mĂĽssen Sie diese nicht unbedingt. Bei einem Einspruch prĂĽft der zuständige Bearbeiter die Steuererklärung samt alten Steuerbescheid erneut in vollem Umfang. Entdeckt er Fehler, die sich zu Ihren Gunsten ausgewirkt haben, kann er diese korrigieren. Dies kann – so der Fachausdruck – zu einer Verböserung fĂĽhren – also zu einer höheren Steuerlast fĂĽr Sie. Anstelle der erhofften SteuerrĂĽckzahlung könnte sogar eine unliebsame Nachzahlung die Folge sein. Doch der Finanzbeamte ist dazu verpflichtet, Sie auf die Möglichkeit einer verbösernden Entscheidung hinzuweisen – und gibt Ihnen Gelegenheit, sich dazu äuĂźern. Sie können die Verböserung dann durch RĂĽcknahme des Einspruchs vermeiden. Eine TeilrĂĽcknahme bezĂĽglich einzelner Besteuerungsgrundlagen ist allerdings leider grundsätzlich nicht möglich.
Trittbrettfahrer willkommen
Oft ist es nicht nötig, einen Einspruch ausfĂĽhrlich zu begrĂĽnden und es auf einen eigenen Rechtsstreit ankommen zu lassen. Im Steuerrecht gilt nämlich: “Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte”. Quasi als Trittbrettfahrer kann sich jeder an noch nicht entschiedene Verfahren anderer Steuerzahler anhängen. Das Finanzamt ist verpflichtet, bei EinsprĂĽchen, die sich auf ein anhängiges Verfahren beim Europäischen Gerichtshof, beim Bundesverfassungsgericht oder beim Bundesfinanzhof stĂĽtzen, automatisch ein Ruhen des Verfahrens gewähren. Ihr Einspruch wird dann so lange vom Finanzamt nicht bearbeitet, bis das Gericht in dem Parallelfall eine Entscheidung getroffen hat. Aber auch hier gilt: Beantragen Sie mit dem Einspruchsschreiben parallel eine Aussetzung der Vollziehung. So bleibt Ihnen eine frĂĽhzeitige Steuerzahlung erspart. Bei EinsprĂĽchen, die sich an ein anderes Verfahren anhängen, genĂĽgt es, das Aktenzeichen des schwebenden Prozesses anzufĂĽhren. Eine weitergehende BegrĂĽndung ist nicht erforderlich. FĂĽr Sie hat dieses Verfahren nur Vorteile. Sie können vom Ausgang eines anderen Prozesses profitieren, ohne selbst ein Kostenrisiko zu tragen und Zeit und MĂĽhe zu investieren.
Ich habe vergessen Ausgaben anzugeben- was tun?
Ein Einspruch ist sogar möglich, wenn Sie selbst einen Fehler gemacht haben. Haben Sie also beispielsweise vergessen, Ausgaben bei der Steuererklärung geltend zu machen? Dann können Sie dies problemlos im Einspruchsverfahren nachholen. Auch wenn Sie einfach verbummelt haben, absetzbare Belege einzureichen, können die Ausgaben noch nachträglich berücksichtigt werden.
Praktisch! Mit den zahlreichen vorgefertigten Einspruchsschreiben in WISO Steuer haben Sie Ihren Einspruch um Nu eingelegt!
Nach dem Einspruch
Was passiert bei einem erfolgreichen Einspruch?
Kommt das Finanzamt bei der Überprüfung des Steuerbescheids zu dem Ergebnis, dass Ihr Einspruch zulässig und in vollem Umfang begründet ist, korrigiert es den Steuerbescheid entsprechend. Sie erhalten dann einen neuen Steuerbescheid. Damit ist dann das Einspruchsverfahren erledigt. Hält das Finanzamt den Einspruch für unzulässig oder ganz oder teilweise unbegründet, werden Sie meist aufgefordert, den Einspruch zurückzunehmen.
Gegen den Bescheid klagen
Sie können innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe der Allgemeinverfügung vor dem Finanzgericht Klage erheben. Bekanntgabe ist der Tag nach der Herausgabe des entsprechenden Bundessteuerblatts. Klagegegner ist das entsprechende Finanzamt. Durch Allgemeinverfügung wurden beispielsweise Einsprüche und Änderungsanträge bezüglich der Verfassungswidrigkeit der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen und bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes zurückgewiesen.
Was ist möglich, wenn Sie die Einspruchsfrist verpasst haben?
Leider läuft nicht immer alles nach Plan – und schnell ist eine Frist verpasst. Doch – was dann? Haben Sie die Frist unverschuldet verpasst, etwa weil Sie plötzlich erkrankt sind, kann das Finanzamt eine Ausnahme machen. Auf Antrag wird Ihnen dann die so genannte „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ gewährt. Folge: Die Einspruchsfrist beginnt einfach wieder erneut zu laufen.
Lag der verspätete Einspruch hingegen bei Ihnen, haben Sie meist schlechte Karten. Bei bestandskräftigen Bescheide kann eine Änderung nur unter engen Voraussetzungen erfolgen. Rechen-, Schreib- und Übertragungsfehler können jederzeit korrigiert werden, rechtliche Fehler hingegen meist nicht mehr.
Sie wollen wissen, wie viel der Staat Ihnen schuldet? Dann berechnen Sie heute noch unverbindlich Ihre Rückerstattung mit WISO Steuer!
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Steuerberatung?
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2 Kommentare
Kommentar hinterlassen
Es fehlte völlig der Hinweis die Möglichkeit und die Folgen eines Antrags auf schlichte Änderung! Die Unterschiede zum Einspruch sind erheblich , eine Unterschlagung der Möglichkeit gravierend gegenüber Ihrem Beratungsanspruch.
Sehr geehrter Herr Timm,
vielen Dank fĂĽr Ihren Hinweis, den wir gerne in unsere Redaktionsplanung aufnehmen werden.
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Viele GrĂĽĂźe
Carina Hagemann von Steuern-Sparen