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Kinderbonus in der Steuer

So gibst du die Einmalzahlung richtig an

Wegen Corona und Energiekrise: Der Staat entlastet Eltern mit einem Kinderbonus. Doch in der Steuererklärung ist die Angabe Pflicht. Was wichtig ist – ein Überblick.

Kurz & knapp

  • In den Jahren 2020, 2021 und 2022 erhielten Familien einen Kinderbonus
  • Der Kinderbonus muss in der Steuererklärung angegeben werden
  • Das Finanzamt führt bei der Steuer eine Günstigerprüfung durch
  • Einfach online ausfüllen und abgeben – mit WISO Steuer

Kinderbonus – was ist das?

In den letzten 3 Jahren gab es einige Ereignisse, die finanzielle Herausforderungen mit sich brachten. Um die höheren Lebenshaltungskosten zumindest teilweise zu kompensieren, schnürte der Staat mehrere Entlastungspakete. Mit dabei: die jährlichen Einmalzahlungen für Eltern.

So hoch ist das kleine Extra:

  • Kinderbonus 2020: 300 Euro pro Kind
  • Kinderbonus 2021: 150 Euro pro Kind
  • Kinderbonus 2022: 100 Euro pro Kind

Der Kinderbonus benötigt keinen extra Antrag, ausbezahlt wurde er automatisch über die Familienkasse. Gezahlt wurden die Kinderboni für jedes Kind, für welches die Familie Anspruch auf Kindergeld hat. Damit sind auch Kinder in Ausbildung und studierende Kinder begünstigt.

Infografik: Kinderbonus im Überblick

Kinderbonus Steuererklärung Infografik

Muss ich den Kinderbonus versteuern?

Sowohl der Kinderbonus 2022 als auch die Boni in den vergangenen Jahren sind kein steuerpflichtiges Einkommen. Doch die Zahlung muss ebenso wie das Kindergeld in der Steuererklärung eingetragen werden. Dann überprüft das Finanzamt mit der sogenannten Günstigerprüfung, ob für dich das Kindergeld samt Kinderbonus oder die Entlastung durch die Kinderfreibeträge mehr steuerliche Vorteile bringt. Dabei werden Kindergeld und Kinderbonus zusammengerechnet und mit dem Kinderfreibetrag verglichen.

Familien mit höherem Einkommen profitieren in der Regel weniger vom Kinderbonus – hier sind die Freibeträge dann günstiger. Sparst du mit den Freibeträgen mehr Steuern, werden Kindergeld und Bonus von deinem Vorteil wieder abgezogen. Eine konkrete Einkommensgrenze ist aber nicht festgelegt, deshalb muss in jedem Fall individuell geprüft werden.

 

Video: Kindergeld oder Kinderfreibetrag

Für Kinder erhalten Eltern Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Wir erklären die Unterschiede und was das mit der Steuererklärung zu tun hat.

Wo trage ich den Kinderbonus in die Steuererklärung ein?

Die Angabe der Kinderboni in der Steuererklärung ist Pflicht. Die Daten gehören in die Anlage Kind. Auf die umständlichen Formulare kannst du aber getrost verzichten: Mit WISO Steuer lassen sich viele Daten automatisch in die Steuererklärung eintragen.

Dabei wird dir das optimale Ergebnis der Günstigerprüfung bereits in der Berechnung angezeigt. Außerdem kannst du mit dem Steuer-Versand deine fertige Steuererklärung komplett digital versenden.

So trägst du den Bonus mit WISO Steuer ein: Persönliches > Kinder

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Was ist mit dem Kinderfreizeitbonus?

Vor allem Kinder haben wohl besonders unter den Folgen der Lockdowns gelitten. Ob fehlende Bewegung, Kontakt zu Gleichaltrigen oder Freizeitaktivitäten – Corona hat viele Familien vor Herausforderungen gestellt. Ein Glück, dass seit der Wiedereröffnung von Parks, Zoos und Co. einiges wieder nachgeholt werden kann. Damit auch Kinder aus sozial schwächeren Familien nicht verzichten mussten, hat die Bundesregierung den Kinderfreizeitbonus gewährt.

Ab August 2021 erhielten einkommensschwache Familien eine einmalige Zahlung von 100 Euro pro Kind. Allerdings richtete sich der Bonus nicht an jede Familie, sondern an diejenigen, deren Kinder am 01.08.2021 noch minderjährig waren und Kindergeld erhielten. Weitere Voraussetzung war, dass Eltern für ihre Kinder noch mindestens eine der folgenden Sozialleistung erhielten:

  • Kinderzuschlag
  • Sozialhilfe nach SGB XII
  • Wohngeld
  • Grundsicherung nach SGB II
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (in diesem Fall müssen Sie nicht zusätzlich noch Kindergeld erhalten)
  • Leistungen im Rahmen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz

Weiterlesen:

FAQ: Kinderbonus & Steuererklärung

Ist der Kinderbonus steuerpflichtig?

Nein, der Kinderbonus ist steuerfrei. Allerdings muss er in die Steuererklärung eingetragen werden. So kann das Finanzamt prüfen, was für dich günstiger ist: Kindergeld mit dem Bonus oder der Kinderfreibetrag.
Ja, die Angabe der Zahlungen ist Pflicht. Wurde der Kinderbonus 2022 ausbezahlt, trägst du ihn in die Steuererklärung 2023 ein. Die Auszahlungen für die Jahre 2021 und 2020 gibst du entsprechend in die Steuererklärung 2022 und Steuererklärung 2021 ein.
Die Angaben zum Kinderbonus wird zusammen mit dem Kindergeld in der Steuererklärung angegeben. Ein eigenes Feld für den Bonus gibt es nicht. Tipp: WISO Steuer trägt die Daten automatisch korrekt ein und berechnet automatisch, ob für dich das Kindergeld mit dem Bonus oder der Kinderfreibetrag eher lohnt.

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