
NEWS: Bundesländer verlängern Hochwasserhilfe
Steuerhilfen bis zum 31.03.2022 beschlossen
Das Unwetter im vergangenen Jahr hat in Rheinland-Pfalz sowie Nordrhein-Westfalen zu extremen Schäden geführt. Nun verlängern die dortigen Finanzverwaltungen die steuerlichen Hilfsmaßnahmen für die Betroffenen um weitere 3 Monate.
Damit werden rund 50 steuerliche Maßnahmen bis zum 31.03.2022 verlängert. Dazu zählen beispielsweise Stundungen ohne Ratenzahlungen oder verminderte Vorauszahlungen.

Hochwasser-Kosten von der Steuer absetzen
Die Unwetter und massiven Regenfälle haben im Sommer vor allem in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen massive Schäden hinterlassen. Wenigstens eine positive Nachricht gibt es: Sie können Hochwasser-Kosten von der Steuer absetzen. Für Betroffene gibt es aber auch weitere finanzielle Entlastungen und Erleichterungen. Wir haben die wichtigsten steuerlichen Hilfen für Sie zusammengefasst.
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