Vorsorge ist wichtig. Das gilt erst recht für die Rente. Mit Beiträgen in die Altersvorsorge lassen sich auch Steuern sparen. Welche Höchstbeträge für die Altersvorsorgeaufwendungen aktuell gelten und was für die Steuererklärung wichtig ist, zeigen wir hier.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Altersvorsorgeaufwendungen sind alle Leistungen, mit denen du fürs Alter vorsorgst
- Die Beiträge dafür sind bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuerlich absetzbar
- Die Beiträge zur Rentenversicherung sind bereits ab 2023 vollständig steuerlich absetzbar
- Beamte als auch Selbstständige profitieren durch den Rürup-Vertrag von dem Steuerbonus
Was sind Altersvorsorgeaufwendungen?
Allgemein sind Vorsorgeaufwendungen alle Ausgaben, mit denen du für deine Zukunft vorsorgst. Neben Ausgaben zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu sonstigen Versicherungen gehören dazu auch Ausgaben zur Altersvorsorge. Das Gute ist: Beiträge in diese Vorsorgen lassen sich von der Steuer absetzen.
Zu den Altersvorsorgeaufwendungen zählen:
- Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Aufwendungen für die landwirtschaftliche Alterskasse
- Aufwendungen für berufsständische Versorgungseinrichtungen
- Beiträge zur Rürup-Rente
- Beiträge für eine private Altersvorsorge (zum Beispiel Riester-Rente)
Auch mit Riester in der Steuererklärung gibt es Steuervorteile. Aber für die Einzahlungen in einen Riester-Vertrag gelten extra Regeln für die Steuer. Welche Steuervorteile und Zulagen möglich sind, erfährst du in unserem Beitrag zur Riester-Rente.
Wie kann ich Beiträge zur Altersvorsorge absetzen?
Deine Altersvorsorgeaufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung oder eine Rürup-Rente kannst du in der Steuererklärung als Sonderausgaben abziehen. Allerdings gelten dafür Höchstbeträge – und das gleich zweimal.
Höchstbetrag bei Altersvorsorgeaufwendungen
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Knappschaftliche Rentenversicherung
Generell gilt: Die Beiträge zur Altersvorsorge kannst du pro Jahr bis zum folgenden Höchstbetrag steuerlich berücksichtigen:
- 2023: bis zu 26.528 Euro für Ledige bzw. 53.056 Euro für Ehepaare
- 2022: bis zu 25.639 Euro für Ledige bzw. 51.278 Euro für Ehepaare
Die Höchstgrenzen orientieren sich laut Gesetz an den Beitragsgrenzen der Knappschaft Bahn-See und können sich jährlich ändern.
2. Nachgelagerte Rentenbesteuerung
Aber: Diesen Betrag kannst du nur anteilig von der Steuer abziehen. Grund dafür ist die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“, auf die schrittweise umgestellt wird.
Durch zahlreiche Steueränderungen im Jahr 2022 wurden auch bei der Rente die Regeln geändert. So wird die Rente jetzt in der Steuererklärung berücksichtigt:
- neu: 2023 sind 100 Prozent absetzbar
- 2022 sind 94 Prozent absetzbar
Damit will die Bundesregierung die Bürger und entlasten und künftig die sogenannte „Doppelbesteuerung“ der Renten vermeiden. Ursprünglich sollte der absetzbare Anteil jährlich um 2 Prozentpunkte ansteigen und erst ab dem Jahr 2025 sollte die Zahlungen in die Rente zu 100 Prozent als Altersvorsorgeaufwand steuerlich anerkannt werden. Jetzt gilt der volle Ansatz schon ab 2023.
So berechnet sich der Sonderausgaben-Abzug für Vorsorgeaufwendungen 2022
- Alle gezahlten Beiträge in die Altersvorsorge werden addiert. Wenn die Summe größer als 25.639 Euro bzw. 51.278 Euro bei Ehepaaren ist, wird mit diesem Höchstbetrag von 25.046 Euro weitergerechnet.
- Dann wird der abzugsfähige Prozentsatz für das aktuelle Jahr auf die gezahlten Beiträge angewendet.
- Anschließend wird noch der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rente abgezogen.
Beispiel: Abzug als Sonderausgabe
- Für das Jahr 2022:
Stefan ist Angestellter und zahlt monatlich in die gesetzliche Rente ein. Auf das ganze Jahr gesehen ergibt sich folgende Rechnung:
Schritt 1.
Arbeitnehmerbeitrag Rente: 4.600 Euro
+ Arbeitgeberanteil Rente: 4.600 Euro
= insgesamt: 9.200 Euro
Schritt 2.
Davon abzugsfähig (94 Prozent für 2022): 8.648 Euro
Schritt 3.
Abzüglich steuerfreier AG-Anteil: 4.600 Euro
= Abzug als Sonderausgabe: 4.048 Euro
Von Stefans Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung werden im Jahr 2022 also 4.048 Euro als Altersvorsorgeaufwand berücksichtigt. Ab dem Jahr 2023 sind es 100 Prozent, also 4.600 Euro.
- Für das Jahr 2023:
Stefan ist Angestellter und zahlt monatlich in die gesetzliche Rente ein. Auf das ganze Jahr gesehen ergibt sich folgende Rechnung:
Schritt 1.
Arbeitnehmerbeitrag Rente: 4.600 Euro
+ Arbeitgeberanteil Rente: 4.600 Euro
= insgesamt: 9.200 Euro
Schritt 2.
Davon abzugsfähig (100 Prozent für 2023): 9.200 Euro[AM1]
Schritt 3.
Abzüglich steuerfreier AG-Anteil: 4.600 Euro
= Abzug als Sonderausgabe: 4.600 Euro
Von Stefans Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung werden im Jahr 2023 also 4.600 Euro als Altersvorsorgeaufwand berücksichtigt.
Wie trage ich Altersvorsorgeaufwendungen in die Steuererklärung ein?
Angaben zur Altersvorsorge gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand. Keine Lust aufs Tippen? Viel einfacher füllst du die Steuererklärung mit dem Steuer-Abruf aus. Denn alle Beiträge, die zu den Vorsorgeaufwendungen gehören, werden dem Finanzamt von der Rentenversicherung gemeldet. Mit einem Klick kannst du diese Daten abrufen und automatisch an der richtigen Stelle deiner Steuererklärung eintragen lassen.
Deine Angaben machst du in WISO Steuer unter: Allgemeine Ausgaben > Altersvorsorge- und Rentenversicherungen

Deine Angaben machst du in WISO Steuer unter: Allgemeine Ausgaben > Altersvorsorge- und Rentenversicherungen

Lass deine Steuer automatisch ausfüllen
Was gilt bei Beamten und Selbstständigen?
Selbstständige
Selbstständige zahlen in der Regel nicht in eine gesetzliche Rente, sondern sollen aus ihren Einnahmen privat vorsorgen. Für diese Berufsgruppen wurde mit der Rürup-Rente eine steuerlich geförderte Altersvorsorge geschaffen.
Das Gute daran: Mit Beiträgen in eine Rürup-Rente lassen sich genauso Steuern sparen wie mit Zahlungen in die gesetzliche Rente. Auch die Berechnung ist gleich. Bis zum jährlichen Höchstbetrag werden sie als Sonderausgabe berücksichtigt. Zahlst du gleichzeitig in die gesetzliche Rente und in einen Rurüp-Vertrag, werden deine Ausgaben bei der Steuer einfach addiert.
Beamte
Beamte, Richter und auch Soldaten müssen nicht in die gesetzliche Rente einzahlen. Sie erhalten als Staatsbedienstete später sogenannte Pensionen statt Zahlungen aus der Rentenkasse. Und da sie nichts einzahlen, können sie auch keine Altersvorsorgeaufwendungen bei der Steuer absetzen.
Aber auch Beamte sollten für das Alter zusätzlich vorsorgen. Neben privater Vorsorge zum Beispiel mit einem Riester-Vertrag kommt auch ein sogenannter Rürup-Vertrag in Betracht. Denn diese Einzahlungen in den speziellen Vertrag zählen zu den Altersvorsorgeaufwendungen, für die es steuerliche Vorteile gibt. Das Gute ist, dass sowohl Beamte als auch Selbstständige so doch den Sonderausgaben-Abzug in Anspruch nehmen können.
Höchstbetrag muss gekürzt werden
Der Haken: Beamte und ähnliche Berufsgruppen mit Anspruch auf Pensionen erhalten nicht den vollen Höchstbetrag pro Jahr. Er wird um einen fiktiven Jahresbeitrag zur gesetzlichen Rente gekürzt. Doch da der Höchstbetrag recht hoch ist (2022: 25.639 Euro bzw. 2023: 26.528 Euro) bleibt in der Regel aber noch genug davon übrig, um die Beiträge zu einer Rürup-Rente mit abzusetzen.
FAQ: Altersvorsorgeaufwendungen
Was ist 2023 neu bei Altersvorsorgeaufwendungen?
Welche Altersvorsorgeaufwendungen kann ich von der Steuer absetzen?
Wie hoch ist der Höchstbetrag, den ich absetzen kann?
- 2021: 25.787 Euro
- 2022 25.639 Euro
- 2023: 26.528 Euro
Wo trage ich Altersvorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung ein?
Macht Schluss mit nervigem Papierkram