Eine Ausbildung kostet: Miete, Fahrtkosten, Lernmaterial. Damit Eltern finanziell entlastet werden, gibt es den Ausbildungsfreibetrag. Bis zu 1.200 Euro pro Jahr kannst du so in deiner Steuererklärung abziehen – ganz ohne Belege. Hier zeigen wir, wie das geht und was beim Antrag zu beachten ist.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Der Ausbildungsfreibetrag beträgt bis zu 1.200 Euro pro Jahr für volljährige Kinder in Ausbildung mit eigener Wohnung
- Anspruch besteht, wenn du für dein Kind Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhältst
- Den Freibetrag erhältst du, indem du einfach die Steuererklärung abgibst
- WISO Steuer zeigt dir Schritt für Schritt, wie du den Vorteil nutzen kannst
Ob dir bis zu 1.200 Euro zustehen?
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Was ist der Ausbildungsfreibetrag?
Der Ausbildungsfreibetrag ist eine steuerliche Pauschale, mit der Eltern entlastet werden, wenn ihre volljährigen Kinder in Ausbildung sind und nicht mehr zu Hause wohnen. Pro Kind kannst du jedes Jahr 1.200 Euro ansetzen. Dieser Betrag mindert dein zu versteuerndes Einkommen – dadurch sinkt automatisch deine Steuerlast.
Das Praktische: Für den Freibetrag musst du keine Belege sammeln. Das Finanzamt erkennt die Pauschale unabhängig davon an, wie hoch die tatsächlichen Kosten für Miete, Verpflegung oder Lernmaterialien deines Kindes sind.
Der Freibetrag steht dir für jedes Kind zu, das folgende Voraussetzungen erfüllt:
Damit sollen Eltern unterstützt werden, die durch die Ausbildung ihrer Kinder zusätzliche Ausgaben stemmen müssen. Den Steuerfreibetrag beantragst du direkt in deiner Steuererklärung.
So hoch ist dein Steuervorteil
Seit 2023 beträgt der Ausbildungsfreibetrag 1.200 Euro pro Kind und Jahr. Gewährt wird er für jeden Monat, in dem dein Kind mindestens einen Tag die Voraussetzungen erfüllt. Das macht also 100 Euro pro Monat.
Bis einschließlich 2022 lag der Freibetrag noch bei 974 Euro – die Erhöhung bringt dir also ein deutliches Plus.
Auch in Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten kannst du den Freibetrag nutzen. Diese Pausen dürfen allerdings höchstens 4 Monate dauern. Das gilt zum Beispiel für die Zeit zwischen Schule und Studium oder zwischen Wehrdienst und einer Ausbildung.
Übrigens: Die eigenen Einkünfte des Kindes oder BAföG-Zuschüsse spielen dabei keine Rolle mehr. Bis 2011 wurde der Freibetrag noch um Einkünfte des Kindes gekürzt, wenn diese höher als 1.848 Euro waren. Diese Regelung gibt es nicht mehr – heute profitierst du in voller Höhe.
Aufteilung beim Elternpaar
Bist du verheiratet und gibst mit deinem Partner eine gemeinsame Steuererklärung ab? Dann gibt es den Ausbildungsfreibetrag nur einmal für euch beide zusammen.
Lebt ihr getrennt, seid geschieden oder unverheiratet, wird der Freibetrag aufgeteilt: Jeder Elternteil erhält automatisch die Hälfte. Ihr könnt aber auch eine andere Aufteilung vereinbaren – oder den kompletten Freibetrag auf einen Elternteil übertragen. Das müsst ihr gemeinsam in der Steuererklärung beantragen.
Für die ganze Familie
Ausbildungsfreibetrag im Überblick: Infografik zum Mitnehmen:
So funktioniert der Ausbildungsfreibetrag
Wie beantrage ich den Ausbildungsfreibetrag?
Den Ausbildungsfreibetrag trägst du direkt in deiner Steuererklärung ein. Dort gibt es die passenden Zeilen in der Anlage Kind. Wichtig ist, dass du für dein Kind folgende Angaben machst:
- Name, Geburtsdatum und Ausbildungsstatus
- Nachweis, dass dein Kind während der Ausbildung nicht mehr bei dir wohnt
- Angabe, ob du Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag hast
Mehr musst du nicht einreichen – denn der Ausbildungsfreibetrag ist eine feste Pauschale. Das Finanzamt verlangt keine Belege für konkrete Kosten wie Miete oder Bücher.
Am einfachsten erledigst du das digital mit WISO Steuer: Die Software macht für dich viele Angaben bereits automatisch und trägt den Freibetrag an der richtigen Stelle ein. So stellst du sicher, dass du kein Geld verschenkst.
Die Eingabemasken findest du bei WISO Steuer im Bereich Persönliches > Kinder:
Kann ich den Ausbildungsfreibetrag rückwirkend beantragen?
Ja, das ist möglich. Du kannst den Ausbildungsfreibetrag bis zu 4 Jahre rückwirkend ansetzen. Das heißt: Hast du ihn bisher vergessen, kannst du ihn nachholen – zum Beispiel für die Steuererklärung 2021 noch bis Ende 2025.
Wichtig: Du kannst den Ausbildungsfreibetrag nur beantragen, solange dein Steuerbescheid noch nicht endgültig (rechtskräftig) ist. Endgültig bedeutet: Die Einspruchsfrist von einem Monat nach Zustellung ist vorbei. Danach kannst du an dem Bescheid nichts mehr ändern.
Was bedeutet „auswärtige Unterbringung“?
Den Ausbildungsfreibetrag bekommst du nur, wenn dein Kind während der Ausbildung nicht mehr dauerhaft in deinem Haushalt lebt. Das nennt das Finanzamt „auswärtige Unterbringung“.
Voraussetzungen:
- Dauer: Das Kind muss für eine gewisse Dauer außerhalb des Haushalts der Eltern wohnen – zum Beispiel ein gesamtes Ausbildungsjahr oder einen Ausbildungsabschnitt wie ein Semester.
- Räumliche und hauswirtschaftliche Trennung: Entscheidend ist, dass dein Kind in einer eigenen Unterkunft lebt und sich selbst versorgt. Das kann direkt am Ausbildungsort sein – oder auch in der gleichen Gemeinde, solange es nicht mehr in deinem Haushalt wohnt.
- Wochenenden und Ferien: Es spielt keine Rolle, ob dein Kind am Wochenende oder in den Semesterferien noch ein Zimmer bei dir nutzt. Wichtig ist der dauerhafte Lebensmittelpunkt außerhalb.
Häufiger Irrtum: Wechselmodell
In diesen Fällen erhältst du den Ausbildungsfreibetrag:
👉 Auch bei einem Auslandssemester zählt die auswärtige Unterbringung. Selbst wenn dein Kind grundsätzlich noch bei dir wohnt, kannst du für die Dauer des Auslandsaufenthalts den Freibetrag ansetzen.
Praktika mit Bezug zur angestrebten Tätigkeit zählen ebenfalls zur Berufsausbildung. Heißt: D kannst auch dafür den Freibetrag nutzen.
Was tun, wenn deine Ausbildungskosten höher sind als der Freibetrag?
Da es sich beim Ausbildungsfreibetrag um eine Pauschale handelt, spielt es keine Rolle, wie viel du tatsächlich für die Ausbildung deines Kindes ausgegeben hast.
- Hast du mehr als 1.200 Euro ausgegeben, kannst du diese zusätzlichen Kosten leider nicht absetzen.
- Hast du weniger gezahlt, profitierst du trotzdem vom vollen Betrag: Die 1.200 Euro werden dir in jedem Fall angerechnet.
Wichtig: Du musst die Ausbildungskosten deines Kindes tatsächlich bezahlt haben (zum Beispiel Studiengebühren, Lernmaterialien oder Unterkunft). Belege solltest du daher griffbereit haben – falls das Finanzamt nachfragt. Am einfachsten sammelst du sie direkt mit der WISO Steuer App: Einfach Rechnungen abfotografieren, digital ablegen und bei Bedarf jederzeit wieder abrufen. So hast du alles sicher an einem Ort.
FAQ: Ausbildungsfreibetrag
Kann ich den Ausbildungsfreibetrag rückwirkend beantragen?
Kann ich den Ausbildungsfreibetrag erhalten, wenn mein Kind ein FSJ macht?
Mein Kind bekommt BAföG, kann ich den Ausbildungsfreibetrag trotzdem erhalten?
Wie gebe ich den Ausbildungsfreibetrag in der Steuererklärung an?
Weitere Fragen
Keine Pauschale vergessen!