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Energiepreispauschale: 300 Euro Bonus vom Staat

Was bedeutet das für die Steuererklärung?

Wer die Energiepreispauschale von 300 Euro im letzten Jahr nicht erhalten hat, sollte jetzt seine Steuererklärung machen. Denn so gibt’s den Bonus nachträglich – in manchen Fällen profitiert man sogar doppelt.

Kurz & knapp

  • Die Energiepreispauschale soll die steigenden Energiepreise abfedern
  • Anspruch auf die Pauschale haben alle Berufstätigen, Rentner und Studenten
  • Manche dürfen den Bonus sogar doppelt kassieren
  • Wer die Pauschale nicht ausbezahlt bekommt, kann sie über die Steuererklärung 2022 erhalten

Video: Die Energiepreispauschale - das steckt dahinter!

Als Entlastung für die gestiegenen Energiepreise wurde die Energiepreispauschale (EPP) eingeführt. Wer und wie sie bekommt und was es bei der Steuer zu beachten gibt, zeigen wir im Video.

Was ist die Energiepreispauschale?

Erst die Corona-Pandemie und dann auch der Ukraine-Konflikt haben die Preise in die Höhe getrieben. Um die Bürger zu entlasten, hat die Bundesregierung diverse Entlastungspakete geschnürt – eine Maßnahme davon ist die sogenannte Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro.

Diese erhielten Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre und Versorgungsbezugsempfänger Ende 2022 automatisch ausbezahlt – über Arbeitgeber oder Rentenstelle. Auch Selbstständige profitierten vom Bonus, mittels Kürzungen bei den Vorauszahlungen.

! Wichtig: Wer die Energiepreispauschale nicht erhalten hat, hat noch die Möglichkeit, den Bonus über die Steuererklärung 2022 nachträglich zu bekommen.

Energiepreispauschale wichtigste Fragen Infografik

Das sind die Maßnahmen aus dem Energie-Entlastungspaket 2022

Energie-Entlastungspaket 2022
EnergiepreispauschaleErwerbstätige erhalten einmalig 300 Euro
9-Euro-TicketBundesweit gültiges Monatsticket für den Nahverkehr von 9 Euro, erhältlich seit 1. Juni jeweils für die Monate Juni, Juli und August
KinderbonusEltern erhalten einmalig 100 Euro pro Kind von der Familienkasse ausgezahlt
Bonus für Empfänger von Sozialleistungen einmalig 100 Euro
TankrabattEnergiesteuer auf Kraftstoffe gesenkt: für Benzin um 0,30 Euro je Liter, für Diesel um 0,14 Euro je Liter
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Wer bekommt die 300 Euro Energiepreispauschale?

Diese Finanzspritze war zunächst als Einmalzahlung nur für diejenigen gedacht, die im Jahr 2022 aktiv erwerbstätig waren. Genauer: Alle, die zum 01.09.2022 voll- oder in Teilzeit beschäftigt waren und die Lohnsteuerklasse 1 bis 5 hatten. Nachträglich wurden aber auch Studenten und Rentner berücksichtigt.

Wer einen Lohnersatz bekommt, etwa wegen Kurzarbeit, der hat auch Anspruch auf die Energiepauschale. Das gilt auch für Kranken-, Mutterschafts- oder Elterngeld.

Von der Energiepreispauschale profitieren auch Selbstständige, also Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Freiberufler. Hier wurden die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer um 300 Euro gekürzt. 

Energiepreispauschale - die wichtigsten Fragen
Wer?Wie viel?Wie?
*Arbeitnehmer (Hauptjob)
Auszubildende
bezahlte Werkstudenten
Beamte
Richter
Soldaten
Empfänger von Lohnersatzleistungen
300 €Vom AG ausgezahlt oder nachträglich über die Steuererklärung
Minijobber300 €Vom AG ausgezahlt oder nachträglich über die Steuererklärung
Renter300 €Von der Rentenstelle ausgezahlt oder nachträglich über die Steuererklärung
Ehrenamtler300 €Über die Steuererklärung, wenn kein Ansgestelltenverhältnis
Studierende200 €Auf Antrag ausbezahlt, erst in 2023
Selbstständige300 €Kürzung der Vorauszahlungen oder über die Steuererklärung
*Für Ehepaare gilt: Die Pauschale kann für beide Ehepartner gewährt werden, wenn beide die Voraussetzungen erfüllen.

Wer bekommt die Energiepreispauschale doppelt?

Die Energiekostenpauschale erhalten Arbeitnehmer nur einmal. Hat dein Arbeitgeber dir die Pauschale also ausbezahlt, kannst du sie natürlich nicht noch einmal in der Steuererklärung berücksichtigen.

Studierende und Rentner erhalten jeweils eine eigene Pauschale. Wer aber noch nebenbei was dazuverdient, hat gleichzeitig Anspruch auf die Energiepreispauschale für Erwerbstätige. Das bedeutet, dass diese Personengruppen doppelt profitieren können.

Was müssen Arbeitgeber beachten?

Die Auszahlung der Energiepreispauschale an Arbeitnehmer zählt als Betriebsausgabe. Finanziert wird sie über eine Absenkung – oder sogar einem Minusbetrag – bei der Lohnsteuer. Diese Refinanzierung über die Lohnsteuer-Anmeldung zählt als Betriebseinnahme. 

Im Ergebnis sind die Zahlungsvorgänge somit beim Arbeitgeber ohne Gewinnauswirkung. Übersteigt die insgesamt zu zahlende Energiepauschale den Betrag, der insgesamt an Lohnsteuer an das Finanzamt abzuführen ist, wird der übersteigende Betrag dem Arbeitgeber vom Finanzamt erstattet.

Bestätigung über erstes Dienstverhältnis einholen

Möchten Arbeitgeber die EPP an geringfügig Beschäftige auszahlen, sollen sie sich eine Bestätigung ausstellen lassen, dass es sich dabei um das „Erste Dienstverhältnis“ handelt. So soll eine doppelte Auszahlung bei mehreren Jobs vermieden werden. Die Bestätigung kann formlos ausfallen.

Als Formulierungshilfe kannst du unsere Muster-Vorlage nutzen: Muster-Vorlage – Bestätigung des ersten Dienstverhältnisses

Wie bekomme ich die Energiepreispauschale für mein Kind?

Ja, auch dein Nachwuchs kann sich die Energiepreispauschale sichern. Vorausgesetzt, dein Kind hatte im Jahr 2022 einen Job. War deine Tochter oder dein Sohn in 2022

  • Kurzfristig beschäftigt oder
  • Minijobber?

Dann steht auch ihm die berufsbezogene Pauschale zu. Selbst wenn der Nachwuchs nur einen Tag im Jahr 2022 offiziell einen Minijob hatte, erhält er die 300 Euro! Wenn der Arbeitgeber deines Kindes die Pauschale nicht schon im September 2022 ausgezahlt hat, könnt ihr euch das Geld nachträglich holen: ganz einfach mit der Abgabe einer Steuererklärung. WISO Steuer hilft euch bei der Erstellung der Steuer – natürlich auch wenn es die erste Erklärung für den Nachwuchs ist.

Einmal Steuererklärung abgeben, immer abgeben? Keine Sorge. Sollte sich das Finanzamt dann auch im nächsten Jahr wegen der Abgabe der Steuererklärung melden, reicht ein Brief mit dem Hinweis auf die einmalige Abgabe wegen der Energiepreispauschale.

Denn nur mit einem Minijob oder einer anderen geringfügigen Beschäftigung ist man nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Information zum Thema

War dein Kind im Jahr 2022 Student oder Azubi?

Auch dann hat es ein Recht auf die Pauschale. Hatte es parallel auch einen (Mini-)Job, kann es die EPP sogar doppelt bekommen. Mehr Infos dazu hier

EPP: Auszahlung nicht erhalten – das ist jetzt noch möglich

Arbeitnehmer & Minijobber

Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für die Pauschale erfüllen, sollten sie über ihre Lohnabrechnung erhalten haben (in der Lohnsteuerbescheinigung für 2022 als „Einmalbezug“, „E“ vermerkt).

Keine Energiepreispauschale erhalten?

Du hast Anspruch, aber hast im September keine Energiepreispauschale erhalten? Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben:

  • Dein Arbeitgeber zahlt dir die Energiepauschale zu einem späteren Zeitpunkt aus.
  • Dein Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet ist, Lohnsteuer-Anmeldungen abzugeben.
  • Dein Beschäftigungsverhältnis begann nach dem 01.09.2022.
  • Dein Arbeitgeber hat mit jährlichem Anmeldungszeitraum auf die Auszahlung verzichtet.
Bei Minijobbern können folgende Gründe vorliegen:
  • Du hast vergessen, die Bestätigung dafür, dass es sich um die einzige Erwerbstätigkeit handelt, bei deinem Arbeitgeber einzureichen.
  • Du bist nur kurzfristig beschäftigt oder eine Aushilfskraft in der Land- und Forstwirtschaft.

Das kannst du jetzt tun:

Wenn dein Arbeitgeber dir die Energiepreispauschale nicht ausbezahlt hat, musst du den Bonus über deine Steuererklärung für das Steuerjahr 2022 einfordern. Die Pauschale kommt dann als Steuerrückerstattung.

Weiterlesen:

Rentner

Wer im Dezember 2022 schon im Ruhestand war, erhielt die Pauschale von der Rentenstelle automatisch ausbezahlt. Bekommst du bereits länger Rente und die Energiepreispauschale wurde dir trotz bestehenden Anspruchs nicht ausgezahlt?

Information zum Thema

Die Energiepauschale in der Steuererklärung

Rentner müssen die Energiepauschale nicht selbst in der Steuererklärung eintragen. Die Rentenkasse teil das den Finanzämtern nämlich automatisch mit. Nutzt du bereits den Steuer-Abruf, trägt WISO Steuer die Energiepauschale aber automatisch für die Berechnung der Steuer mit ein – so oder so musst du nicht selbst tätig werden.

Das kannst du jetzt tun:

Du solltest einen Antrag auf die nachträgliche Auszahlung vom 09.01. bis 30.06.2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Bochum einreichen. Das gilt übrigens auch dann, wenn du deine Rente aber aus einem EU-Staat beziehst.

Tipp: Rentner, die nebenbei berufstätig sind, können zusätzlich die EPP für Erwerbstätige erhalten. Auch hier gilt: Hat der Arbeitgeber die Energiepauschale nicht ausbezahlt, solltest du die Steuererklärung 2022 abgeben und den Bonus so zurückholen.

Weiterlesen:

Studierende

Dieser Gruppe steht ebenfalls eine Energiepauschale zu. Allerdings wurde sie nicht im Jahr 2022 ausbezahlt, sondern erst im Jahr 2023. Studierende und Fachschüler können die EPP ab etwa Mitte März bis spätestens 30.09.2023 beantragen. Für die Antragstellung gibt es die eigens vom Bund eingerichtete digitale Plattform. Wann das Geld tatsächlich fließen soll, wird noch nicht konkret kommuniziert. Bisher hieß es, die Auszahlung soll noch in diesem Winter starten.

! Tipp: Wer neben Studium einen Nebenjob hat, kann zusätzlich die EPP für Erwerbstätige erhalten. Hast du sie vom Arbeitgeber nicht automatisch bekommen, holst du dir den Bonus einfach über deine Steuererklärung ab. Darin trägst du nur deine persönlichen Daten an und kreuzt an, dass du 2022 einen Nebenjob hattest.

Weiterlesen:

Energiepreispauschale im Ehrenamt

Damit du die Energiepauschale als Ehrenamtler bekommst, musst du eine Steuererklärung für das Jahr 2022 abgeben – auch dann, wenn du keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte hast. Auf diese Weise sicherst du dir die Pauschale nachträglich.

Weiterlesen:

Selbstständige

Selbstständige, die keine Vorauszahlungen oder weniger als 300 Euro an Vorauszahlungen zahlen, konnten von der Pauschale noch nicht profitieren. Sie können die Energiepauschale über die  Steuererklärung 2022 bei der Festsetzung der zu bezahlenden Einkommensteuer automatisch berücksichtigen lassen.

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Muss ich die Energiepreispauschale versteuern?

Nur Studenten können sich über einen steuerfreien Bonus freuen. Alle anderen müssen die Energiepreispauschale versteuern. Bei Arbeitnehmern wird der Betrag vom Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn ausbezahlt und anschließend über die Lohnsteuer versteuert. Das Vorgehen ist also genauso wie bei einem zusätzlichen Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Selbstständige und Rentner versteuern die Energiepauschale über die Steuererklärung.

Je höher das Gehalt, desto weniger bleibt von der Energiekostenpauschale

Für Spitzenverdiener mit einem hohen Steuersatz bleibt von der Energiekostenpauschale weniger übrig als bei denjenigen, die einen niedrigeren Steuersatz haben. Nur wer mit seinem zu versteuernden Einkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von 10.347 Euro liegt, profitiert von dem vollen Betrag der Pauschale.

Wie trage ich die Energiekostenpauschale in der Steuererklärung ein?

Die Auszahlung der EPP für Erwerbstätige wird in deiner Lohnsteuerbescheinigung unter Zeile 3 im Bruttolohn als „sonstiger Bezug“ vermerkt. Auf der Lohnsteuerbescheinigung für 2022 sollte die Energiepreispauschale als „Einmalbezug“ (kurz „E“) erkennbar sein. Diese Zahlen übernimmst du einfach in deine Steuererklärung.

✅  Unser Tipp: Mit dem Steuer-Abruf kannst du auf das Tippen verzichten: Die Lohnsteuerbescheinigung übermittelt der Arbeitgeber an das Finanzamt. Diese Daten ruft WISO Steuer direkt beim Finanzamt ab und trägt sie an die richtige Stelle in der Steuererklärung ein.

Bist du zum 01.09.2022 nicht beschäftigt, auch nicht als Minijobber, erhältst du die 300 Euro Energiepreispauschale nicht vom Arbeitgeber ausbezahlt. In diesen Fällen solltest du unbedingt eine Steuererklärung für das Jahr 2022 abgeben. Denn so kannst du dir die Pauschale vom Finanzamt noch holen.

WISO Steuer berücksichtigt die EPP automatisch – durch Angaben, die du gemacht hast. Die berufsbezogene Pauschale wird hier mit „bEPP“ bezeichnet, damit du die unterschiedlichen Pauschalen auseinander halten kannst (Rentner: rEPP).

Energiepreispauschale EPP Steuererklärung

WISO Steuer berücksichtigt die Energiepauschale automatisch – durch Angaben, die du gemacht hast. Die berufsbezogene Pauschale wird hier mit „bEPP“ bezeichnet, damit du die unterschiedlichen Pauschalen auseinander halten kannst (Rentner: rEPP).

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Wichtig: Die Energiekostenpauschale gibt es für Arbeitnehmer nur einmal (Ausnahme: Rentner und Studenten). Hat dein Arbeitgeber dir die Pauschale also ausbezahlt, kannst du sie natürlich nicht noch einmal in der Steuererklärung berücksichtigen.

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FAQ: Energiepreispauschale & Steuererklärung

Werden die 300 Euro Energiepauschale versteuert?

Die auf die berufsbezogene und die rentenbezogene Energiepauschale musst du Einkommensteuer zahlen. Die Energiepauschale für Studenten in Höhe von 200 Euro bleibt dagegen steuerfrei.
Die Energiepreispauschale erhalten grundsätzlich auch alle, die im Jahr 2022 geringfügig beschäftigt waren. Beim 520-Euro-Job darf der Arbeitgeber ebenfalls die 300 Euro auszahlen.
Bekommst du einen Lohnersatz, wenn du zum Beispiel in Kurzarbeit warst, hast du auch Anspruch auf die Energiepauschale. Das gilt auch für Kranken-, Mutterschafts- oder Elterngeld.
Ursprünglich wurden Rentner von der Energiepreispauschale ausgeschlossen. Die Regierung begründete das damit, dass für Juli 2022 die Rentenerhöhung beschlossen wurde: um 5,35 Prozent in Westdeutschland und um 6,12 Prozent in Ostdeutschland. Dann aber doch: Vom 01.12.2022 bis zum 15.12.2022 überwiesen die Rentenstellen die einmalige Energiepreispauschale (rEPP) von 300 Euro automatisch aufs Konto. Wer einen Nebenjob hat, erhält die Pauschale doppelt.
Ja. Beschäftige in Elternzeit erhalten die EPP, wenn sie im Jahr 2022 auch Elterngeld bekommen. Die Pauschale zahlt in der Regel dein Arbeitgeber. Falls nicht, können Elterngeldbezieher auch die EPP über die Steuererklärung 2022 erhalten.
Ja. Aber da es zum 01.09.2022 kein aktives Beschäftigungsverhältnis gibt, kannst du die 300 Euro nur über die Steuererklärung für das Jahr 2022 erhalten.
Auch die Studenten sollten ursprünglich keine Energiepreispauschale bekommen. Die Regierung revidierte allerdings ihre Entscheidung und beschloss: Student bekommen ebenfalls eine Energiepauschale – und zwar in Höhe von 200 Euro.

Das Beste: Studierst du und hattest im Jahr 2022 einen Job, steht dir die Pauschale doppelt zu.

Nein. Es ist inzwischen gesetzlich geregelt worden, dass die EPP (doch) nicht pfändbar ist (§ 122 Satz 2 EStG).
Ja, das geht. Für Rentner und Studenten gibt es jeweils eine eigene Pauschale. Sie können aber auch für die „normale“ EPP berechtigt sein – wenn sie nebenher erwerbstätig sind.