Wer seinen Arbeitsplatz verliert, erhält in manchen Fällen eine Abfindung. Doch diese muss versteuert werden. Wir zeigen, wie die Fünftelregelung dabei hilft, weniger Steuern zu zahlen.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Auf Abfindungen fallen immer Steuern an
- Durch die Fünftelregelung wird die Abfindung ermäßigt besteuert
- Um von der Fünftelregelung zu profitieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein
- Mit WISO Steuer lassen sich die Daten automatisch in die Steuererklärung eintragen
Was ist die Fünftelregelung?
Bekommst du wegen Jobverlust eine Abfindung als Ausgleich, will auch das Finanzamt ein Stück vom Kuchen. Denn Abfindungszahlungen zählen als Arbeitslohn und sind damit voll steuerpflichtig. In Deutschland sind die Steuersätze, mit denen dein Einkommen besteuert wird, progressiv. Sie steigen also, wenn dein Einkommen steigt. Erhältst du von deinem Arbeitgeber eine Abfindung, ist der Steuersatz durch das zusätzliche Gehalt daher besonders hoch. Um diesen Effekt abzumildern, gibt es die sogenannte Fünftelregelung, damit kannst du eine Steuerermäßigung bekommen.
Wie wird die Fünftelregelung berechnet?
Bei der Berechnung wird die Abfindung rechnerisch auf 5 Jahre verteilt – auf diese Weise wird die Steuerprogression gebremst. Pro Jahr wird also nur ein Fünftel der Abfindung zum Einkommen hinzugerechnet, so bleibt der Steuersatz in der Regel gleich oder steigt nur gering.
- Das Finanzamt teilt die Abfindung durch 5 und addiert 1/5 davon Jahreseinkommen. Anschließend berechnet es die Steuer darauf.
- Gleichzeitig berechnet das Finanzamt die Steuer für das Jahreseinkommen ohne die Abfindung.
- Die Differenz zwischen diesen beiden Berechnungen wird mit 5 multipliziert und ergibt so die neue Steuer, die für deine Abfindung anfällt.
Beispiel: Fünftelregelung
Stefan wird nach 9 Jahren Beschäftigung von seinem Arbeitgeber entlassen. Sein jährliches Bruttogehalt beträgt 30.000 Euro. Von seinem Arbeitgeber erhält Stefan eine Abfindung in Höhe von 10.000 Euro ausgezahlt.
So berechnet sich seine Steuer:
Von der Abfindung wird 1/5 zum Jahreseinkommen addiert, auf den Gesamtbetrag wird die Einkommensteuer berechnet.
2. Die Einkommensteuer wird vom Jahreseinkommen ohne die Abfindung berechnet.
3. Der niedrigere Gesamtbetrag wird vom höheren abgezogen und verfünffacht.
Das Ergebnis ist die Höhe der Steuer aus der Abfindung unter Anwendung der Fünftelregelung.
4. Die Einkommensteuer aus dem Jahreseinkommen wird hinzugerechnet.
Wenn Stefan die Abfindung einfach zum Jahreseinkommen addieren würde, müsste er 40.000 Euro versteuern. Dann käme auf ihn eine Einkommensteuer in Höhe von 6.920 Euro zu. Durch die Anwendung der Fünftelregelung spart Stefan somit 145 Euro.
Was sind die Voraussetzungen für die Fünftelregelung?
Damit das Finanzamt die Steuerermäßigung durch die Fünftelregelung gewährt, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- „Echte“ Abfindung: Die Zahlung muss als Entschädigung für den Wegfall zukünftiger Verdienstmöglichkeiten gezahlt worden sein. Zahlt dir dein Arbeitgeber zum Beispiel Überstunden aus, zählt das nicht als Abfindung.
- Entlassung: Die Kündigung muss durch den Arbeitgeber veranlasst worden sein. Kündigst du dein Arbeitsverhältnis selbst, steht dir in der Regel auch keine Abfindung in Aussicht.
- Einmalzahlung: Die Abfindung solltest du auf einmal ausbezahlt bekommen. Wird die Abfindung auf mehrere Jahre verteilt, kann die Fünftelregelung nicht angewendet werden – der Steuervorteil geht damit also verloren.
- Zusammenballung der Einkünfte: Der steuerliche Bonus durch die Fünftelregelung ist nur möglich, wenn du wegen der Zahlung ein insgesamt höheres Einkommen im Jahr hast, als wenn es bei deinem normalen Lohn der Fall wäre.
Fünftelregelung in der Lohnabrechnung
Dein Arbeitgeber kann bei Abfindungen die Fünftelregelung schon bei der monatlichen Lohnsteuer beachten. Ob die Fünftelregelung angewendet wurde, siehst du dann in einer Extra-Zeile in deiner Lohnabrechnung. Aber Achtung: Sollte dein Arbeitgeber das vergessen, hat er die Abfindung vielleicht als normalen Arbeitslohn versteuert. Dann solltest du die Angaben unbedingt in der jährlichen Einkommensteuererklärung nachholen!
In der Regel fragt das Finanzamt auch immer nach, warum etwas ermäßigt besteuert wurde. Deshalb solltest du Nachweise vorlegen können, beispielsweise einen Aufhebungsvertrag.
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Wenn du eine Abfindung erhältst, die bei der Gehaltsabrechnung ermäßigt besteuert wurde, musst du zwingend eine Steuererklärung abgeben. Die Angaben zur Abfindung gehören die Anlage N. Kompliziert und unübersichtlich? Dann solltest du WISO Steuer verwenden: Abfindungen werden in deiner Lohnsteuerbescheinigung erfasst. Diese Daten lassen sich mit dem Steuer-Abruf automatisch abrufen und in der richtigen Zeile eintragen. Das Programm zeigt dir nach jeder Eingabe an, wie hoch deine Erstattung bzw. Nachzahlung ausfällt. Einfach ausprobieren:
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Wichtige Fragen rund um die Fünftelregelung
Wird die Fünftelregelung automatisch angewendet?
Bei der Bearbeitung deiner Steuererklärung prüft das Finanzamt in der sogenannten Günstigerprüfung automatisch, was für dich vorteilhafter ist – die Fünftelregelung oder die normale Besteuerung.
Wann ist die Fünftelregelung günstiger?
Den größten Vorteil durch die Fünftelregelung hast du mit einem niedrigen zu versteuerndem Einkommen. Je höher das Einkommen ist, desto geringer ist der Vorteil durch die Fünftelregelung.
Wann lohnt sich die Fünftelregelung nicht?
Wer sein jährliches Einkommen schon mit dem Spitzensteuersatz versteuern muss, profitiert nicht von der Fünftelregelung. Ob die Abfindung innerhalb eines Jahres ausbezahlt oder über 5 fünf Jahre verteilt wird: Der Höchststeuersatz bleibt.
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