Ob Sturz, plötzliches Unwohlsein oder andere Notfälle – mit dem Hausnotruf gibt es für Betroffene schnelle Hilfe. Aber diese Hilfe kostet. Und für viele wäre die Unterstützung vom Finanzamt eine große Erleichterung. Aber sind die Kosten für den Hausnotruf steuerlich absetzbar?
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Hausnotruf steuerlich absetzbar
- Wird durch den Hausnotruf kein Pflegepersonal alarmiert, dass bei dir Erste Hilfe leistet, bleiben die Kosten Privatsache
- Erfüllst du die Voraussetzungen, kannst du deinen Hausnotruf als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung eintragen
Was ist ein Hausnotruf?
Der Wunsch vieler Senioren ist, auch im Alter in den eigenen 4 Wänden bleiben zu können. Doch was ist, wenn es einen Unfall gibt? Dann brauchst du schnelle Hilfe. Genau dafür gibt es den Hausnotruf. So funktioniert’s:
- Du trägst einen Notrufknopf um deinen Hals als Kette oder dein Handgelenk als Armband. Im Notfall drückst du darauf.
- Das Signal geht an eine Zentrale. Diese ruft dich auf deine Basisstation an. Eine Freisprechfunktion ermöglicht es dir, mit der Zentrale zu sprechen – egal, wo du Zuhause gerade bist.
- Die Zentrale kontaktiert entweder den Rettungsdienst oder einen hinterlegten Kontakt (zum Beispiel deine Nachbarn oder Familie).
Wann ist der Hausnotruf steuerlich absetzbar?
Je nach Pflegestufe bezuschusst die Krankenkasse einen Teil zum Hausnotruf. Greift auch das Finanzamt unter die Arme? Jein. Denn hier kommt es – wie immer – darauf an:
Hausnotruf in eigener Wohnung
Wohnst du in einer „normalen“ Wohnung? Dann leitet der Hausnotruf dich wahrscheinlich direkt an die Notrufzentrale oder deinen hinterlegten Kontakt. Ist das der Fall, bleiben die Kosten leider Privatsache. Steuern sparen kannst du damit also nicht.
Denn: Die Haupt-Dienstleistung beinhaltet, dass das Personal deinen Notruf annimmt und bei Bedarf Rettungskräfte oder Angehörige informiert. Und das findet nicht innerhalb deiner 4-Wände statt – was eine wesentliche Voraussetzung für die haushaltsnahen Dienstleistungen ist.
Hausnotruf im betreuten Wohnen
Anders sieht es beim betreuten Wohnen aus. Denn hier wird im Notfall das Pflegepersonal informiert. Der Pfleger leistet anschließend Erste Hilfe bei dir Hause. Da das der wesentliche Bestandteil der Dienstleistung ist – und eben bei dir stattfindet – kannst du die Kosten absetzen.
Heißt: Die Ausgaben für den Hausnotruf kannst du als haushaltsnahe Dienstleistungen in deiner Steuererklärung eintragen.
Wie setze ich die Kosten für den Hausnotruf ab?
Für das Notrufsystem musst du auch dann zahlen, wenn du keinen Notfall hast und die Hilfe nicht brauchst. Gute Nachrichten: Im betreuten Wohnen sind das haushaltsnahe Dienstleistungen.
Also kannst du 20 Prozent der Vertragskosten von der Steuer abziehen. Bis zu 20.000 Euro deiner Rechnungen werden berücksichtigt – das ergibt einen Steuervorteil von 4.000 Euro für dich!
Das Beste daran: Die Kosten kannst du auch dann absetzen, wenn du den Hausnotruf nicht genutzt hast.
Hausnotruf in die Steuererklärung eintragen
Du hast einen Hausnotruf beauftragt? Dann gehören deine Ausgaben in den Bereich Allgemeine Ausgaben > Handwerker, Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt.

Du hast einen Hausnotruf beauftragt? Dann gehören deine Ausgaben in den Bereich Allgemeine Ausgaben > Handwerker, Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt.

FAQ: Ist der Hausnotruf steuerlich absetzbar?
Kann ich den Hausnotruf als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen?
Kann ich den Hausnotruf absetzen, wenn ich in einer Privatwohnung lebe?
Übernimmt die Krankenkasse Kosten für den Hausnotruf?
Was können Rentner von der Steuer absetzen?
Hier schafft jeder die Steuer
Quelle: BFH