Was ist die Mütterrente?

Rentenpunkte für Kindererziehung

Vereinfacht gesagt, hängt die Rentenhöhe von Arbeitsjahren und Einkommen ab. Was passiert aber mit der Zeit, in denen Eltern zur Kindererziehung zu Hause bleiben? Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, werden auch Erziehungszeiten berücksichtigt. Diese Regelung ist als Mütterrente bekannt.

Kurz & knapp

  • Die Mütterrente ist Bestandteil der gesetzlichen Altersrente
  • Für jedes Kind erhöht sich deine Rente
  • Auch für Väter ist die Anrechnung der Erziehungszeit möglich
  • Unter Umständen musst du deine Rente versteuern

Rentenanspruch für Erziehungszeiten

Kindererziehungsjahre werden für die Berechnung der Rente wie Arbeitsjahre behandelt. Für Erziehungszeiten „sammelst“ du also auch Entgeltpunkte. Auch dann, wenn du in dieser Zeit keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlst. Je nach Geburtsjahr werden dir aktuell pauschal 2,5 beziehungsweise 3 Jahre als Erziehungszeit angerechnet.

Was ist die Erziehungszeit?

Als Erziehungszeit versteht der Gesetzgeber die Jahre, in denen du zur Betreuung beziehungsweise Erziehung deines Kindes nicht berufstätig warst. Die pauschalen Erziehungsjahre werden dir unabhängig davon angerechnet, wie lange du tatsächlich nicht gearbeitet hast. Für jedes Jahr „sammelst“ du in etwa 1 Rentenpunkt (Entgeltpunkt). Dabei entspricht ein Punkt immer dem aktuellen Rentenwert.

Erziehungszeiten für Kinder ab Jahrgang 1992

Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden pro Kind automatisch 3 Jahre Erziehungszeit bei der Rente berücksichtigt. Das entspricht bis zu 3 Entgeltpunkten. Auch für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden Erziehungsmonate angerechnet.

Mütterrente ab dem 01.07.2014

Der Begriff „Mütterrente“ wurde vor allem durch ein Gesetz zur Leistungsverbesserung der Rentenversicherung geprägt. Man versteht darunter die Erweiterung der Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden.

Mit dieser Regelung werden nämlich 24 Monate Erziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder bei der Rente berücksichtigt. Das entspricht 2 Entgeltpunkten. Nach der alten Regelung waren es nur 12 Monate – also 1 Entgeltpunkt.

Mütterrente II ab dem 01.01.2019

2 Jahre später wurde die Erziehungszeit zur Berechnung der Mütterrente nochmal ausgeweitet. Die Neuregelung wird auch als „Mütterrente II“ bezeichnet.

Für vor 1992 geborene Kinder werden seit diesem Datum wieder 6 Monate mehr Erziehungszeit berücksichtigt. Das sind dann insgesamt 30 Kalendermonate. Damit kommt nochmal ein halber Entgeltpunkt zur Rente hinzu.

Geburtsjahr der KinderBerücksichtigte Erziehungszeiten bis 30.06.2014Berücksichtigte Erziehungszeiten bis 31.12.2018Berücksichtigte Erziehungszeiten ab dem 01.01.2019
Vor 199212 Monate = 1 Entgeltpunkt24 Monate = 2 Entgeltpunkte30 Monate = 2,5 Entgeltpunkte
Ab 199236 Monate = 3 Entgeltpunkte36 Monate = 3 Entgeltpunkte36 Monate = 3 Entgeltpunkte

 

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Ist die Mütterrente eine eigenständige Rente?

Es mag den Anschein erwecken, als sei die Mütterrente eine eigenständige Rente. Das stimmt allerdings nicht. Sie stellt vielmehr einen Bestandteil der gesetzlichen Altersrente dar. Durch die Anrechnung der Kindererziehungszeiten erhöht sich deine Regelaltersrente.

Muss ich die Mütterrente beantragen?

Die Mütterrente wird dir beim Renteneintritt automatisch auf die Altersrente angerechnet. Ein gesonderter Antrag beim Renteneintritt ist also nicht erforderlich.

Allerdings musst du der Rentenversicherung deine Kindererziehungszeiten mitteilen, damit sie in deinem Rentenkonto gespeichert werden. Das geht über ein Formular, welches dir die Rentenversicherung in der Regel bereits nach Geburt deines Kindes zuschickt. Zudem erhältst du das Formular nochmals im Rahmen des Kontenklärungsverfahrens.

Alternativ kannst du das Formular zur Feststellung von Kindererziehungszeiten auch auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung herunterladen.

Information zum Thema

Formular zur Kontenklärung und Versicherungsverlauf kommen automatisch

Ein Formular zur Kontenklärung sowie einen Versicherungsverlauf erhältst du von der Deutschen Rentenversicherung automatisch, wenn du 43 Jahre alt bist.

Der Versicherungsverlauf wird dir zudem erstmalig zugeschickt, wenn du 27 Jahre alt bist. Ab dem 55. Lebensjahr bekommst du ihn alle 3 Jahre zusammen mit der Rentenauskunft.

Ausnahme: Adoptiv- und Pflegekinder

Hast du Adoptiv- oder Pflegekinder großgezogen? Dann ist es ausnahmsweise erforderlich, dass du für die Mütterrente zusätzlich einen formlosen Antrag beim Rentenversicherungsträger stellst.

Gibt es die Mütterrente nur für Mütter?

Nein. Die Bezeichnung „Mütterrente“ lässt vermuten, dass es sich lediglich um eine Zusatzleistung für Mütter handelt. Das ist aber keineswegs der Fall. Auch Väter können von der pauschalen Anrechnung der Erziehungszeit profitieren, wenn sie das Kind überwiegend erzogen haben.

Oder: Du lässt die angerechnete Erziehungszeit zwischen dir und dem anderen Elternteil aufteilen. Hierfür stellst du einen gesonderten Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.

Wie wird die Mütterrente berechnet?

Du willst wissen, um wie viel sich deine Rente aufgrund der Mütterrente erhöht? Um das herauszufinden, musst du mit der Rentenformel rechnen. Diese lautet:

  • Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert x Zugangsfaktor x Rentenfaktor = Rentenhöhe

Der Zugangsfaktor spiegelt eventuelle Zu- und Abschläge bei Ihrer Rente wider. Diese werden dann relevant, wenn Sie vorzeitig bzw. verspätet in Rente gehen. Treten Sie mit Erreichen der Regelaltersgrenze in die Rente ein (also ohne Zu- oder Abschläge), beträgt der Faktor 1,0.

JahrgangRegelaltersgrenze
vor 194765
194765 + 1 Monat
194865 + 2 Monate
194965 + 3 Monate
195065 + 4 Monate
195165 + 5 Monate
195265 + 6 Monate
195365 + 7 Monate
195465 + 8 Monate
195565 + 9 Monate
195665 + 10 Monate
195765 + 11 Monate
195866
195966 + 2 Monate
196066 + 4 Monate
196166 + 6 Monate
196266 + 8 Monate
196366 + 10 Monate
ab 196467

Der Rentenfaktor bestimmt sich nach der Art deiner Rente. Da es sich bei der Mütterrente um einen Bestandteil der Regelaltersrente handelt, ist der Faktor 1,0. Andere Renten, wie zum Beispiel die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, haben einen Faktor von 0,5.

Beispiel Rentner

Beispiel: Mütterrente berechnen

Stefanie lebt in Westdeutschland und hat 2 Kinder. Kind 1 ist am 16.07.1990 geboren. Kind 2 kam am 12.12.1995 zur Welt. Der aktuelle Rentenwert beträgt seit 01.07.2020 für West 34,19 Euro. Sie geht mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente.

Erziehungszeiten:

  • Kind 1: Vor 1992 geboren
    30 Kalendermonate = 2,5 Entgeltpunkte
  • Kind 2: Nach 1992 geboren
    36 Kalendermonate = 3 Entgeltpunkte

Höhe der Mütterrente:

  • Entgeltpunkte (5,5) x aktueller Rentenwert (34,19) x Zugangsfaktor (1) x Rentenfaktor (1) = 188,05 Euro

Durch die Anrechnung der Kinderbetreuungszeiten erhöht sich die monatliche Rente von Stefanie nach aktuellen Zahlen um 188,05 Euro. Allerdings handelt es sich hierbei um einen Bruttowert. Von dem Betrag werden noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.

Ist die Mütterrente steuerpflichtig?

Jein. Die Mütterrente ist ein Bestandteil der Altersrente. Die Besteuerung richtet sich also nach der Besteuerung deiner Regelaltersrente. Wie viel von deiner Rente besteuert wird, ist abhängig davon, wann du in den Ruhestand gehst. Nach dem Renteneintritt bestimmt sich nämlich der steuerpflichtige und steuerfreie Teil deiner Rente. Je früher du in Rente gehst, desto höher ist der steuerfreie Teil – und damit auch der Mütterrente.

Ab dem Renteneintrittsjahr 2040 wird die Altersrente (inklusive Mütterrente) voll steuerpflichtig sein.

Jahr des RentenbeginnsBesteuerungsanteil in ProzentJahr des RentenbeginnsBesteuerungsanteil in Prozent
Bis 200550202383
200652202484
200754202585
200856202686
200958202787
201060202888
201162202989
201264203090
201366203191
201468203292
201570203393
201672203494
201774203595
201876203696
201978203797
202080203898
202181203999
2022822040100

Video: Renten in der Steuererklärung

Renten werden seit 2005 besteuert. Wer bis 2040 in Rente geht, kann noch von Freibeträgen profitieren. Wie das funktioniert, zeigen wir in diesem Video.

Anpassung des Rentenfreibetrags bei nachträglicher Mütterrente

Mit der Reform der Mütterrente in den Jahren 2014 und 2019 waren bereits einige Mütter und Väter in Rente. Mit dem Renteneintritt wurde bereits der steuerfreie Teil der Rente festgeschrieben.

Jedoch erhöht sich durch die zusätzlichen Entgeltpunkte durch längere Erziehungszeiten die Rente nachträglich. Deshalb musste auch der steuerfreie Teil der Rente neu berechnet werden. So wird vermieden, dass Berechtigte, die zu diesem Zeitpunkt bereits in Rente waren, die Mütterrente voll versteuern müssen.

Bei der nachträglichen Erhöhung der Mütterrente handelt es sich nicht um eine regelmäßige Rentenerhöhung. Regelmäßige Rentenanpassungen wirken sich nicht auf den steuerfreien Teil der Rente aus. Sie sind immer voll steuerpflichtig.

Wo gebe ich die Mütterrente in der Steuererklärung ein?

Bekommst du eine Mütterrente, musst du sie in deiner Steuererklärung nicht gesondert eintragen. Das sie Teil der Altersrente ist, melden die Deutsche Rentenversicherung Bund die Mütterrente automatisch an das Finanzamt.

Liegen deine gesamten Einkünfte aus Rente und anderen Einnahmequellen, etwa Vermietuntg, über dem Grundfreibetrag? Dann bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Die Angaben zur Rente gehören in die Anlage R.

  • Unser Tipp: Verzichte auf den Papierkram und erstelle deine Steuererklärung schnell und einfach mit WISO Steuer. Per Datenabruf beim Finanzamt trägt WISO Steuer alle relevanten Daten zu deiner Rente bereits in die richtigen Formularzeilen ein. Schnell, papierlos und verschlüsselt gelangt deine Steuererklärung dann mit dem Steuer-Versand zum Finanzamt. Probiere die Steuererklärung für Rentner jetzt kostenlos aus!

So gibst du deine Daten zur Rente in WISO Steuer ein: Rentner > Renten (Bezugsmitteilungen und Bescheide). Wird dieser Menüpunkt nicht angezeigt, kannst ihn unter Thema hinzufügen > Rentner einblenden lassen.

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Wird die Mütterrente auf die Grundsicherung angerechnet?

Grundsicherung können bedürftige Person beantragen, wenn ihre Einkünfte im Alter oder bei Erwerbsminderung nicht für den Lebensunterhalt ausreichen. Als Faustregel gilt hier eine Grenze von 865 Euro im Monat. Wenn dein gesamtes Einkommen (netto) darunter liegt, solltest du den Anspruch auf Grundsicherung prüfen lassen.

Doch was hat das mit der Mütterrente zu tun? Renteneinkünfte zählen zu dem Einkommen hinzu, aufgrund dessen die Grundsicherung geprüft wird. Damit erhöht auch die Mütterrente das zu berücksichtigende Einkommen.

Hat die Mütterrente Einfluss auf die Witwenrente?

Ist dein Ehepartner verstorben, hast du unter Umständen Anspruch auf die Witwen- bzw. Witwerrente. Dein eigenes Einkommen wird oberhalb eines Freibetrags auf diesen Rentenanspruch angerechnet. Für die Mütterrente bedeutet das: Dein Anspruch auf Witwenrente kann sich verringern, wenn du Mütterrente erhältst.

Da sich die Witwenrente allerdings nach dem Rentenanspruch des Verstorbenen richtet, kann sie sich durch die Mütterrente auch erhöhen. Und zwar dann, wenn der Verstorbene selbst Anspruch auf Mütterrente hatte.

FAQ: Mütterrente & Steuern

Die Mütterrente ist keine eigenständige Rente, sondern ein Bestandteil der gesetzlichen Altersrente, der die Erziehungszeiten für Kinder berücksichtigt. Dies erhöht die Regelaltersrente der Eltern.
Nein, die Mütterrente wird beim Renteneintritt automatisch auf die Altersrente angerechnet. Allerdings müssen die Kindererziehungszeiten der Rentenversicherung mitgeteilt werden.
Die Berechnung der Mütterrente erfolgt durch die Formel: Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert x Zugangsfaktor x Rentenfaktor = Rentenhöhe.
Die Mütterrente steht auch Vätern zur Verfügung, sofern sie die Kinder überwiegend erzogen haben. Eine Aufteilung der angerechneten Erziehungszeit zwischen beiden Elternteilen ist ebenfalls möglich.
Ja, auf die Mütterrente fallen Steuern an. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Ab dem Jahr 2040 wird die gesamte Altersrente voll steuerpflichtig sein.
Für vor 1992 geborene Kinder werden 30 Monate und für nach 1992 geborene Kinder 36 Monate Erziehungszeit berücksichtigt.
Die Mütterrente wurde am 01.07.2014 eingeführt und betraf die Anrechnung von Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder. Die Mütterrente II, eingeführt am 01.01.2019, erweiterte die Anrechnung um weitere 6 Monate.
Für Adoptiv- und Pflegekinder muss ausnahmsweise ein formloser Antrag für die Mütterrente beim Rentenversicherungsträger gestellt werden.
Das geht über ein Formular, welches die Rentenversicherung in der Regel nach der Geburt des Kindes zuschickt oder über das Formular zur Feststellung von Kindererziehungszeiten auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.
Ein Beispiel zeigt, dass sich durch die Anrechnung der Kinderbetreuungszeiten die monatliche Rente um 188,05 Euro erhöhen kann, abzüglich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

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