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Steuerfrei weiterarbeiten: Regierung plant Aktivrente ab 2026. Im Ruhestand noch ein paar Stunden arbeiten – das kann sich bald richtig lohnen. Mit der Aktivrente sollen bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei bleiben. 

Neue Aktivrente: Mehr Netto für Arbeitnehmer, die länger im Job bleiben

Die Bundesregierung hat den Entwurf für das Aktivrentengesetz beschlossen. Ziel ist es, das freiwillige Weiterarbeiten im Rentenalter attraktiver zu machen. 

Wer die Regelaltersgrenze (derzeit 67 Jahre) erreicht hat und weiterhin in einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit arbeitet, kann künftig bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen. Das entspricht einem Freibetrag von 24.000 Euro pro Jahr. Anspruch auf diese Steuerfreiheit haben alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer – nicht jedoch Selbstständige oder Beamte. 

Beispiel: Verdiennst du als Rentner monatlich 3.000 Euro brutto, bleiben davon künftig 2.000 Euro steuerfrei. Nur 1.000 Euro müssten noch versteuert werden. 

Sozialabgaben müssen gezahlt werden 

Auch als Aktivrentner zahlen Beschäftigte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber führt zudem weiterhin den Rentenbeitragsanteil ab. Rentner selbst müssen keine Rentenbeiträge mehr leisten, können aber freiwillig einzahlen, um ihre Ansprüche zu erhöhen. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung muss nur der Arbeitgeber zahlen. 

Für die Pflegeversicherung fällt der volle Beitragssatz an, gegebenenfalls mit Zuschlag für Kinderlose. In der Krankenversicherung ist noch offen, ob der reguläre Satz von 14,6 Prozent oder der ermäßigte Satz von 14 Prozent gilt. Geht man vom höheren Satz und einem Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent aus, ergeben sich für eine Person mit erwachsenem Kind Sozialabgaben von rund 10,35 Prozent. Bei einem Bruttolohn von 2.000 Euro wären das etwa 207 Euro Abzüge – es blieben also rund 1.793 Euro netto. Beschäftigte ohne Kind müssen mit Abzügen von 10,95 Prozent rechnen, wodurch sich ein Nettolohn von 1.781 Euro ergibt. Je nach Zusatzbeitrag und Kinderstatus kann der tatsächliche Betrag etwas abweichen. 

Freiwillig, nicht verpflichtend 

Die Aktivrente ist freiwillig – niemand wird verpflichtet, im Rentenalter weiterzuarbeiten. Sie soll vor allem einen Anreiz bieten, Erfahrung und Wissen länger im Berufsleben einzubringen. 

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf bereits am 15. Oktober 2025 beschlossen. Nach der Beratung im Bundestag und der noch ausstehenden Zustimmung des Bundesrats soll die Neuregelung am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Insgesamt werden Rentner dadurch um rund 890 Millionen Euro jährlich entlastet. 

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Einsprüche gegen Steuerbescheide lohnen sich

Das Bundesfinanzministerium hat neue Zahlen veröffentlicht: Fast 6 Millionen Einsprüche wurden 2024 bei den Finanzämtern eingelegt. Und das Beste: Ein großer Teil war erfolgreich. Von etwa 4,1 Millionen erledigten Einsprüchen hat das Finanzamt in rund 68 Prozent der Fälle den Steuerbescheid geändert und den Steuerzahlern recht gegeben. In fast 7 von 10 Fällen korrigiert das Finanzamt den Bescheid zugunsten der Steuerzahler.

Für dich heißt das: Es kann sich wirklich lohnen, deinen Steuerbescheid ganz genau zu prüfen. Fehler oder fehlende Angaben können schnell mehrere hundert Euro Unterschied machen. Mit WISO Steuer kontrollierst du deinen Bescheid Schritt für Schritt und erfährst sofort, ob ein Einspruch sinnvoll ist.

👉 Lies hier, wie du deinen Steuerbescheid richtig prüfst:

Achtung, Steuerbetrug: Übersicht aktueller Betrugsmaschen

Immer wieder gibt es Meldungen über Betrugsversuche im Namen der Finanzverwaltung. Besonders rund um die Steuererklärung nutzen Kriminelle gefälschte E-Mails, SMS oder Webseiten, um persönliche Daten abzugreifen oder Zahlungen zu erzwingen. In dieser Übersicht findest du aktuelle Warnungen zu bekannten Betrugsmaschen – damit du verdächtige Nachrichten rechtzeitig erkennst und dich schützen kannst.

Wichtig: Das Finanzamt fordert niemals per E-Mail, SMS oder Telefon zur Zahlung oder zur Preisgabe persönlicher Daten auf.

Aktuelle Warnungen

Die Thüringer Finanzverwaltung warnt vor einer aktuellen Phishing-Welle: Betrüger versenden täuschend echte E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern. Darin werden Steuerpflichtige aufgefordert, ihre Steuer-Identifikationsnummer über einen Link einzugeben – verbunden mit dem Versprechen einer Rückzahlung. Tatsächlich handelt es sich um eine Betrugsmasche, mit der sensible Daten abgegriffen oder Schadsoftware eingeschleust werden soll.

So solltest du reagieren:

Die Täter nutzen täuschend echte Webadressen, hinter denen sich Fälschungen verbergen. Deshalb gilt: Keine Links anklicken, keine Daten eingeben und im Verdachtsfall die Polizei informieren.

Wichtig: Das Bundeszentralamt für Steuern fordert solche Angaben niemals per E-Mail. Die Steuer-ID wird bereits kurz nach der Geburt vergeben, sodass der Behörde die Daten ohnehin vorliegen.

Aktuell kursieren erneut gefälschte E-Mails im Namen von Finanzamt, ELSTER oder dem Bundeszentralamt für Steuern. Betrüger locken mit angeblichen Steuererstattungen oder drohen mit Ermittlungen, um an persönliche Daten und Bankinformationen zu gelangen.

So erkennst du die Fakes

  • Absender wirken echt („noreply@Elster.de“), stammen aber bei genauer Prüfung von fremden Adressen.
  • Versprochen wird eine schnelle Rückzahlung oder es wird mit Ermittlungen gedroht.
  • Enthalten sind Buttons oder Links zur „Datenprüfung“.

Wichtig: Niemals klicken!

Echte Finanzämter oder ELSTER fordern nie per Mail persönliche Angaben, Bankdaten oder Passwörter an. Auch Anhänge und Buttons gehören nicht zu offiziellen Nachrichten. Wer unsicher ist, sollte sich ausschließlich im offiziellen ELSTER-Portal einloggen.

👉 Tipp: Klicke auf den angezeigten Absendernamen, um die komplette E-Mail-Adresse zu sehen. Meist verrät sich der Betrug sofort.

Kriminelle verschicken aktuell E-Mails, die scheinbar vom Bundeszentralamt für Steuern stammen. Versprochen wird eine Steuerrückerstattung, die angeblich über ein verlinktes Formular beantragt werden kann.

Doch Vorsicht: Der Link führt auf ein gefälschtes Portal, das Bank- oder Kreditkartendaten abfischen soll.

So erkennst du die Fakes

  • Das BZSt kündigt Erstattungen niemals per E-Mail an.
  • Persönliche Daten wie Kontoverbindungen werden auf diesem Weg nicht abgefragt.

Wichtig: Klick auf keinen Fall auf den Link! Gib keine Daten ein – und lösch die Mail sofort!

Betrüger verschicken aktuell im Namen des Finanzamts Textnachrichten per SMS. Darin wird die Zahlung vermeintlicher Steuerschulden gefordert.

Die SMS haben folgende oder ähnliche Inhalte:

„Ihre offene Forderung mit der Nummer R110285 wurde trotz mehrerer Mahnungen nicht beglichen. Am (Datum) wird der Gerichtsvollzieher die vorsorgliche Pfändung Ihres Hausrates vornehmen. Sie können das Pfändungsverfahren vermeiden, indem Sie den offenen Betrag sofort über Ihren Zahlungslink bezahlen.“

oder

„FINANZAMT Sie haben einen Ausstehenden Betrag (FZ100329832) Bezahlen Sie bis 25.06.2024, um zusätzliche Kosten zu vermeiden: Finanzamt2024.info“

Wichtig: Dein Finanzamt fordert dich niemals per E-Mail, SMS oder Telefon zur Zahlung oder Herausgabe von Informationen auf. Sei daher bei unerwarteten Nachrichten im Namen eines Finanzamts immer äußerst vorsichtig.

So solltest du reagieren

  • Reagiere nicht auf verdächtige Nachrichten
  • Gib keine persönlichen Daten per SMS weiter
  • Klicke keine Links an
  • Vermeide es, Nachrichten von Nummern zu beantworten, die du nicht kennst
  • Bei Zweifeln: Nimm direkt Kontakt zu deinem zuständigen Finanzamt auf

Mehr Infos liest du auf der Seite des Finanzministeriums des Landes Hessen.

 

Die 10 besten Tipps für die Steuer 2024 

Die reguläre Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 endete am 31. Juli 2025. Wenn du sie noch nicht abgegeben hast, solltest du das schnellstmöglich nachholen, um Strafen vom Finanzamt zu vermeiden.

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  1. 🚗 Pendlerpauschale – Entfernungskilometer clever abrechnen 
  2. 🧹 Haushaltsnahe Dienstleistungen – Handwerker & Co. absetzen 
  3. 🏠 Homeoffice & Arbeitszimmer – So macht sich das Arbeiten daheim bezahlt 
  4. 🥪 Verpflegungsmehraufwand – Pauschalen bei Dienstreisen nutzen 
  5. 👶 Kinderbetreuungskosten – Eltern können richtig sparen 
  6. 📦 Umzugskosten – Wenn der Job den Wohnort wechselt 
  7. 🌐 Internet- und Telefonkosten – Berufliche Nutzung anteilig absetzen 
  8. 💊 Krankheitskosten – Was als außergewöhnliche Belastung zählt 
  9. 🧳 Reisekosten – Fahrten, Übernachtungen & Verpflegung bei Dienstreisen 
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