Gut für die Umwelt und den Geldbeutel: Viele Dinge sprechen dafür, den Strom mit einer Photovoltaik-Anlage selbst zu erzeugen. Auch die Bundesregierung macht es bei der Steuer für die Besitzer von Solaranlagen einfacher. Wir zeigen, welche Regelungen wichtig sind.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Seit dem 01.01.2022 musst du keine Einkommen- und Gewerbesteuer mehr auf Gewinne aus verkauftem Strom zahlen
- Seit dem 01.01.2023 musst du beim Kauf und der Installation keine Umsatzsteuer mehr zahlen
- Bei Anlagen, die du vor 2023 gekauft hast, gilt die Umsatzsteuer von 0 Prozent für Erweiterungen und den Ersatz defekter Module
Photovoltaik-Anlagen und Steuern: Alle Änderungen im Überblick
In Zeiten von explodierenden Energiepreisen und drohendem Gasmangel möchte jeder am liebsten sofort energetisch unabhängig sein. Um Hausbesitzer dabei zu unterstützen, hat die Bundesregierung zum Jahreswechsel einiges rund um die Steuer bei Photovoltaik-Anlagen umgekrempelt. Ab 2023 soll ein geringerer bürokratischer Aufwand die Anschaffung und Nutzung von Solaranlagen leichter und attraktiver machen.
Ab wann gelten die neuen Regeln?
Das ist neu: Einkommensteuer
Eigentlich gehören Gewinne bei der Stromeinspeisung zu deinen steuerpflichtigen Einnahmen. Betreibst du eine Photovoltaik-Anlage, bist du auch automatisch Gewerbetreibender. Bis 2022 ist beim Gewinn mit Solarstrom Einkommensteuer und unter Umständen auch Gewerbesteuer angefallen.
Änderung 2023: PV-Anlage wirkt sich nicht mehr auf die Einkommensteuer aus
In 2023 hat sich vieles verändert. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, wann du die Anlage in Betrieb genommen hast. Rückwirkend ab dem 01.01.2022 musst du keine Einkommensteuer auf Solarstrom-Gewinne zahlen. Egal, ob du einen Teil des Stroms selbst verbrauchst oder komplett verkaufst.
Welche Voraussetzungen gelten?
Damit die Einkommensteuer entfällt, muss deine Photovoltaik-Anlage eine dieser Voraussetzungen erfüllen:
1. Leistung der Anlage liegt bei bis zu 30 kWp (eine Wohn- oder Gewerbeeinheit)
Die Anlage hat eine Leistung von maximal 30 kWp und ist auf beziehungsweise an einem dieser Gebäude befestigt:
- Einfamilienhaus
- Nebengebäude eines Einfamilienhauses (zum Beispiel Garage)
- Gebäude ohne Wohnzweck (zum Beispiel Gewerbeimmobilie)
Balkonkraftwerk
2. Leistung der Anlage liegt bei bis zu 15 kWp (mehrere Wohn- oder Gewerbeeinheiten)
Die Photovoltaik-Anlage hat eine Leistung von maximal 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Sie wurde auf oder an einem dieser Gebäude installiert:
- Mehrfamilienhaus
- Sonstige Gebäude mit Gewerbeflächen
Achtung: Gesamtleistung von 100 kWp nicht überschreiten
Auch, wenn du mehrere Solaranlagen hast, kann die Steuerbefreiung für die Einkommensteuer trotzdem gelten. Wichtig ist, dass die Gesamtleistung aller Anlagen nicht über 100 kWp liegt. Diese Grenze gilt allerdings pro Steuerpflichtigen beziehungsweise Mitunternehmerschaft.
Steuerfreiheit ist kein Wahlrecht
Sobald du die Voraussetzungen erfüllst, gilt für dich die Steuerbefreiung bei der Einkommensteuer. Einen Antrag auf Liebhaberei musst du also nicht mehr stellen.
Grundsätzlich hast du mit dieser Änderung deutlich weniger Aufwand bei der Steuererklärung. Das liegt daran, dass du beim verkauften Strom die Gewinne nicht mehr ermitteln und keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung mehr erstellen musst.
Keine Abschreibung der Photovoltaik-Anlage mehr möglich
Einen finanziellen Vorteil gibt es durch die Steuerbefreiung aber nicht unbedingt für dich. Denn du kannst auch keine Ausgaben mehr bei der Steuer absetzen. Das betrifft auch den Kaufpreis der Photovoltaik-Anlage beziehungsweise die Abschreibung.
Zuvor konntest du den Kaufpreis für Photovoltaik-Anlagen über 20 Jahre abschreiben. Das gilt jetzt nur noch für bereits bestehende Anlagen (egal wie alt sie sind), wenn sie mehr als 30 kWp beziehungsweise 15 kWp pro Einheit leistet. Eine Ausnahme gibt es nicht.
Kein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mehr
Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein (alle):
- Beginn der gewerblichen Tätigkeit ab dem 01.01.2023
- PV-Anlage nach §3 Abs, (72) EStG einkommensteuerfrei
- PV-Anlage nach §12 Abs. (3) UStG zum Nullsteuersatz erworben
- Gewerbeausübung nach Kleinunternehmer-Regelung gem. §19 Abs. (2) UStG
- außer ggfs. steuerfreier Vermietung und Verpachtung keine weiteren gewerblichen Tätigkeiten
Weitere Informationen im BMF-Schreiben vom 12.06.2023
Mit der PV-Anlage trotzdem Steuern sparen?
Auch wenn du deine Photovoltaik-Anlage nicht mehr abschreiben kannst, kannst du trotzdem mit Handwerkerleistungen punkten. Lese hier mehr dazu:
Das ist neu: Keine Umsatzsteuer mehr auf PV-Anlagen
Ab 2023 entfällt auch die Umsatzsteuer von 19 Prozent. Die Umsatzsteuer fällt weg für den Kauf, die Lieferung und die Installation von
- Solarmodulen
- allen Komponenten, die für den Betrieb benötigt werden (zum Beispiel Wechselrichter)
- Batteriespeichern
Du hast die Anlage im Jahr 2022 gekauft? Die Steuerbefreiung gilt dann grundsätzlich auch für dich, wenn die Anlage frühstens am 01.01.2023 geliefert und installiert wurde. Aber Achtung: Im Zweifel kommt es darauf an, was im Vertrag zwischen dir und dem Lieferanten vereinbart wurde.
Wichtig
Stichtag 31.12.2022
Bis zum 31.12.2022 konnten Anlagenbesitzer auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten und sich so die Umsatzsteuer für ihre Anlagen zurückholen. Dafür musstest du aber auch die Umsatzsteuer für den verkauften und selbst verbrauchten Strom an das Finanzamt abführen.
Für Anlagen, die nach dem 31.12.2022 installiert werden, geht das nicht mehr. Da nun keine Umsatzsteuer mehr gezahlt wird, kannst du auch keine Steuer vom Finanzamt zurückholen.
Für wen gibt es eine Steuerbefreiung?
Einkommensteuer bei Photovoltaik-Anlagen
Der Wegfall der Einkommensteuer seit dem 01.01.2022 gilt für Privatpersonen, Handwerker oder Vermieter, wenn:
- die Photovoltaik-Anlage eine Leistung von bis zu 30 kWp hat
- es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt und die Leistung pro Wohneinheit maximal 15kWp beträgt beziehungsweise 100kWp insgesamt
Beispiel: Steuern beim Kauf einer Photovoltaik-Anlage
Stefan und seine Ehefrau haben auf ihrem Wohnhaus vor drei Jahren eine PV-Anlage mit einer Leistung von 9 kWp installieren lassen. Weil sie die Photovoltaik-Anlage gemeinsam gekauft haben, gelten sie als sogenannte Mitunternehmer. Da die Leistung der Anlage aber unter 30 kWp liegt, gilt für sie ab dem 01.01.2022 die Steuerfreiheit.
Zusätzlich hat Stefan auf dem Firmengebäude seines Handwerksbetriebs eine PV-Anlage installieren lassen. Die Leistung beträgt starke 25 kWp. Stefan zählt hier als Einzelunternehmer. Diese PV-Anlage wird also nicht zusammengerechnet mit der auf dem Einfamilienhaus. So oder so ist der mit der Leistung unter der Grenze von 30 kWp. Auch hier die zukünftig ab 01.01.2022 die Steuerbefreiung.
Für die Steuerbefreiung kommt es nicht darauf an, wann die Photovoltaik-Anlage installiert wurde. Hast du also deine Anlage schon vor längerem in Betrieb genommen, musst du seit 2022 trotzdem keine Einkommensteuer mehr zahlen.
Umsatzsteuer bei Photovoltaik-Anlagen
Du musst keine Umsatzsteuer für deine Photovoltaik-Anlage zahlen, wenn du eine dieser Voraussetzungen erfüllst:
- die Anlage ist nicht größer als 30 kWp
- die Anlage ist auf oder in der Nähe von einem Wohngebäude installiert
- die Anlage ist auf oder in der Nähe von einem Gebäude angebracht, das für das Gemeinwohl genutzt wird
Stichtag 31.12.2022
Das Wichtigste, um von der Steuerbefreiung zu profitieren: Deine Anlage darf erst nach dem 31.12.2022 installiert worden sein. Dabei ist es grundsätzlich egal, wann du sie bestellt hast. Im Zweifel kommt es auf die Vereinbarung zwischen dir und dem Anbieter der Photovoltaik-Anlage an.
Was ist mit gemieteten Solar-Anlagen?
Neben dem Kauf gibt es auch die Möglichkeit, eine Photovoltaik-Anlage zu mieten oder zu leasen. Für gemietete und geleaste Solaranlagen gilt die Umsatzsteuerbefreiung aber nicht. Du musst also auch weiterhin eine Umsatzsteuer von 19 Prozent zahlen.
Eine Ausnahme gibt es: Das Kauf-Leasing. In diesem Fall zahlst du zwar monatliche Leasinggebühren, aber zum Ende der Laufzeit ist schon ein Kaufpreis vereinbart. Selbst wenn es ein symbolischer Euro ist.
Was gilt für ältere Photovoltaik-Anlagen bei der Steuer?
Bei der Einkommensteuer gilt die Regel: Liegt die Leistung deiner Anlage bei maximal 30 kWp, bist du von der Steuer befreit. Dabei spielt es keine Rolle, wann du die Solaranlage in Betrieb genommen hast.
Anders sieht es bei der Umsatzsteuer aus. Hast du die Photovoltaik-Anlage vor 2023 gekauft, musst du 19 Prozent Umsatzsteuer beim Kauf und der Installation deiner Anlage zahlen. Auf der anderen Seite erhebst du Umsatzsteuer, wenn du Strom weiterverkaufst.
Zusätzliche Steuererklärungen für die Umsatzsteuer
Grundsätzlich fällst du mit einer normalen PV-Anlage unter die Kleinunternehmer-Regelung. Das bedeutet: Du hast mit der Umsatzsteuer keine weiteren steuerlichen Pflichten.
Ein Steuer-Tipp war bislang immer auf diese Kleinunternehmer-Regelung zu verzichten. In diesem Fall musst du aber in regelmäßigen Voranmeldungen angeben, wie viel Umsatzsteuer du durch die Stromeinspeisung eingenommen hast. Das passiert zu Beginn entweder monatlich oder quartalsweise. Außerdem kommt ein Mal im Jahr die Umsatzsteuererklärung dazu.
Umsatzsteuer-Befreiung für Kleinunternehmer
Das alles kannst du dir sparen, wenn du dich für die Kleinunternehmer-Regelung entscheidest. Dann musst du keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und dir bleiben auch Umsatzsteuervoranmeldung und -erklärung erspart. Allerdings bleibst du auch auf der Steuer sitzen, die du für Kauf und Co. gezahlt hast. Du solltest also durchzurechnen, ob der Mehraufwand sich vielleicht doch lohnt.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Kleinunternehmer-Regelung?
Die Kleinunternehmer-Regelung kannst du in Anspruch nehmen, wenn du diese beiden Voraussetzungen erfüllst:
- im letzten Jahr nicht höher waren als 22.000 Euro und
- in diesem Jahr höchstens 50.000 Euro betragen.
Umsatzsteuer für ältere Anlagen
Kleinunternehmer-Regelung: Ja oder Nein?
Entscheidest du dich gegen die Kleinunternehmer-Regelung, gilt das für mindestens 5 Jahre. In diesem Zeitraum musst du die Voranmeldungen und Umsatzsteuererklärung abgeben. Daran hat sich auch mit den jüngsten Gesetzesänderungen nichts geändert.
Nach Ablauf der 5 Jahre kannst du dich erneut entscheiden. Im ersten Schritt sprichst du dich mit deinem Stromanbieter ab, dass du in Zukunft Kleinunternehmer sein willst. Danach informierst du dein zuständiges Finanzamt.
Welche Regeln gelten für ein Balkonkraftwerk?
Im Gegensatz zur klassischen Photovoltaik-Anlage kannst du ein Balkonkraftwerk quasi überall über die Steckdose anschließen. Dafür brauchst du nicht mal einen Profi. Wegen der einfachen Montage wird die Plug-in-Anlage vor allem bei Mietern immer beliebter. Wie genau sieht es in diesem Fall mit der Steuer aus?
Steuerfreiheit auch für die Mini-Photovoltaik-Anlage
Ein Balkonkraftwerk hat eine geringere Leistung. Sie liegt weit unter der festgelegten Grenze von 30 kWp. Deswegen ist der Kauf seit dem 01.01.2023 von der Umsatzsteuer befreit. Du kommst also mittlerweile günstiger an eine Anlage ran.
Auch bei der Einkommensteuer genießt du die neuen Vorteile: Seit Anfang des Jahres musst du für eine Plug-in-Anlage keine Einkommensteuer mehr zahlen. Egal, ob du den Solarstrom komplett für deinen Haushalt nutzt oder der Überschuss an deinen Stromanbieter fließt.
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Du hast eine ältere Photovoltaik-Anlage und musst eine Umsatzsteuererklärung abgeben? Dann kannst du – statt der Umsatzsteuer – immerhin ordentlich Zeit sparen. Denn mit WISO Steuer ist deine Erklärung im Handumdrehen erledigt.
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FAQ: Photovoltaik-Anlagen & Steuern
Was ändert sich 2022 steuerlich für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen ?
Was ändert sich 2023 für Photovoltaik-Anlagen?
Wie viele kWp sind bei der Photovoltaik-Anlage steuerfrei?
Muss ich meine neue Anlage beim Finanzamt melden?
Gilt die Steuerbefreiung auch für meinen Wartungsvertrag?
Kann ich meine alte Photovoltaik-Anlage steuerfrei erweitern?
Ich habe meine PV-Anlage 2022 gekauft, aber sie wird erst 2023 installiert. Was gilt für mich?
Sind die Steuererleichterungen für die PV-Anlage befristet?
Meine Anlage ist größer als 30 kWp. Muss ich Umsatzsteuer zahlen?
Ich habe ein Balkonkraftwerk. Welche steuerlichen Regeln gelten für mich?
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Quelle: BMF