Versorgungsfreibetrag

Was ist der Versorgungsfreibetrag? Alle Fakten im Überblick.

Versorgungsfreibetrag bei den Versorgungsbezügen

Die Höhe des Versorgungsfreibetrags hängt davon ab, ab wann du erstmals Versorgungsbezüge erhalten hast. Dabei handelt es sich um einen prozentualen Anteil deine Versorgungsbezüge (brutto).

Beginn des VersorgungsbezugsHöhe des Versorgungsfreibetrags in % der Brutto-VersorgungsbezügeHöhe des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag
Bis 200540 %, maximal 3.000 Euro900 Euro
200638,4 %, maximal 2.880 Euro864 Euro
200736,8 %, maximal 2.760 Euro828 Euro
200835,2 %, maximal 2.640 Euro792 Euro
200933,6 %, maximal 2.520 Euro756 Euro
201032,0 %, maximal 2.400 Euro720 Euro
201130,4 %, maximal 2.280 Euro684 Euro
201228,8 %, maximal 2.160 Euro648 Euro
201327,2 %, maximal 2.040 Euro612 Euro
201425,6 %, maximal 1.920 Euro576 Euro
201524,0 %, maximal 1.800 Euro540 Euro
.........
20400,0 %, maximal 0 Euro0 Euro

 

Kein Freibetrag ab 2040 mehr

Ähnlich wie beim Altersentlastungsbetrag sinkt auch die Höhe des Versorgungsfreibetrags – bis er im Jahr 2040 schließlich bei 0 Euro liegt. Das bedeutet, dass es für diejenigen, die 2040 erstmals Versorgungsbezüge erhalten würden, keinen Freibetrag mehr gibt.

Was ist der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag?

Seit dem Jahr 2005 wird bei Versorgungsbezügen nicht mehr der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (2022: 1.200 Euro, 2023: 1.230 Euro), sondern nur noch die Pauschale für Werbungskosten in Höhe von 102 Euro im Rahmen der Steuererklärung abgezogen. Um das auszugleichen, wurde der steuerfreie Zuschlag eingeführt. Das ist ein festgelegter Betrag deiner Versorgungsbezüge (siehe Tabelle), der steuerfrei bleibt.

Dabei verhält es sich ähnlich, wie mit dem Versorgungsfreibetrag: Die Höhe hängt davon ab, seit wann du Versorgungsbezüge erhältst. Zudem reduziert sich auch der Zuschlag stetig, sodass es ihn für alle, die ab 2040 die Bezüge erhalten, nicht mehr geben wird.

Versorgungsfreibetrag bei der Erbschaftssteuer

Einen weiteren Freibetrag gibt es für überlebende Ehepartner und Kinder. Diesen Versorgungsfreibetrag kann man ausschließlich für ein Erbe, also Vermögen einer verstorbenen Person, anwenden. Steuerfrei bleiben dann für den Ehepartner 256.000 Euro – gekürzt um eventuelle Versorgungsbezüge.

Bei Kindern richtet sich die Höhe des Versorgungsfreibetrags nach dem Alter. Hierzu gehören Stief-, Adoptivkinder sowie Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind.

Alter in JahrenVersorgungsfreibetrag
bis 5 52.000 €
5 bis 1041.000 €
11 bis 1530.700 €
16 bis 2020.500 €
21 bis 2710.300 €
WISO Steuer-Erklärung-Software 5 Abgaben

Ein Abo – 5 Erklärungen abgeben

Mit einer Lizenz kannst du bis zu 5 Steuererklärungen pro Steuerjahr abgeben. Perfekt für Familien und Ehepaare.