
Arbeitszimmer bei Arbeitslosigkeit
Auch während der Arbeitslosigkeit?
Auch Arbeitslose können während der Zeit ihrer Arbeitslosigkeit Werbungskosten geltend machen, z. B. für Stellensuche, Arbeitsmittel oder berufliche Fortbildung.
Vor oder zurück
Liegen in diesem Jahr keine steuerpflichtigen Einnahmen vor, werden die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit negativ. Und dieser Verlust kann dann entweder in das Vorjahr zurückgetragen oder für das Folgejahr aufgespart werden und führt dort zu einer Steuerersparnis.
Nutzen Sie ein häusliches Arbeitszimmer während der Arbeitslosigkeit zur Vorbereitung auf eine künftige Erwerbstätigkeit, richtet sich die steuerliche Anerkennung der Arbeitszimmerkosten nach der angestrebten Tätigkeit (BFH-Beschluss vom 13.12.2011, VIII B 39/11).
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Sollten Sie Ihre künftige Tätigkeit im Wesentlichen vom häuslichen Arbeitszimmer aus erledigen und das Arbeitszimmer daher der Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit sein, können Sie die Arbeitszimmerkosten auch während der Arbeitslosigkeit in unbegrenzter Höhe geltend machen.
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Falls bei der angestrebten Tätigkeit kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden wird, muss das Finanzamt Ihre Arbeitszimmerkosten auch schon während der Arbeitslosigkeit bis zu 1 250 EUR im Jahr als Werbungskosten anerkennen.
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Wird bei der zukünftigen Tätigkeit ein Arbeitsplatz im Betrieb des Arbeitgebers vorhanden sein, sind die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers dann nicht absetzbar – und sollen es deshalb auch während der Arbeitslosigkeit nicht sein.
Mehr lesen: Arbeitszimmer absetzen
Wichtig
Wer weiß schon während der Phase der Arbeitslosigkeit, wie sein zukünftiger Arbeitsplatz ausgestaltet ist? Ist also ungewiss, ob Sie später einen ausreichenden Arbeitsplatz beim Arbeitgeber haben werden, sollten Sie das Finanzamt bitten, den Steuerbescheid vorläufig zu erlassen, damit Sie die Arbeitszimmerkosten später ggf. “nachschieben” können.
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1 Kommentar
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Wie sieht es mit Hybrid Arbeitsplätzen aus? Z.B. 3 Tage Remote von zu Hause und 2 Tage vor Ort beim Arbeitgeber? Können die Arbeitsmittelkosten dann anteilig abgesetzt werden?