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Muss ich Trinkgeld versteuern?

Alles über die steuerliche Behandlung von Trinkgeldern

Ob für eine angenehme Taxifahrt, eine freundliche Bedienung oder einen aufmerksamen Zimmerservice: Trinkgelder sind in vielen Branchen üblich. Aber muss das Trinkgeld auch wie Arbeitslohn versteuert werden?

Kurz & knapp

  • Für Arbeitnehmer ist das Trinkgeld steuerfrei, wenn es eine freiwillige Leistung ist
  • Trinkgelder für Unternehmer sind steuerpflichtige Betriebseinnahme
  • Mit WISO Steuer erstellen sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmer die Steuererklärung in Handumdrehen

Muss ich mein Trinkgeld versteuern?

Ob du Steuern auf dein Trinkgeld zahlen musst, hängt davon ab, ob du angestellt oder selbstständig bist:

Ich bin Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer ist dein Trinkgeld, das du direkt von Kunden oder Gästen erhältst, steuerfrei. Es kommt nicht darauf an, ob das Trinkgeld direkt in dein Portemonnaie wandert oder zunächst in einer gemeinsamen Trinkgeldkasse gesammelt und später unter den Kollegen geteilt wird.

Wichtig ist nur, dass deine Kunden die finanzielle Aufmerksamkeit freiwillig erbringen. Das heißt, dass du keinen Rechtsanspruch auf die Zusatzvergütung haben darfst (zum Beispiel bei Fahrgeldern, Bedienzuschlägen im Hotel oder Metergeld bei Möbeltransporten). Ebenso musst du das Trinkgeld zusätzlich zu deinem vereinbarten Arbeitslohn erhalten.

 

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Bar oder mit Karte?

Auch bei Kartenzahlung ist es möglich, ein Trinkgeld einzugeben. Auf diesem Weg bleibt das Trinkgeld für dich ebenso steuerfrei.

Ich bin Unternehmer

Auch selbstständige Handwerker, Taxifahrer oder Künstler erhalten als Zeichen der Wertschätzung ihrer Leistung oftmals ein Trinkgeld. Dann ist allerdings Vorsicht geboten. Denn das Trinkgeld stellt eine steuerpflichtige Betriebseinnahme dar.

Die Steuerfreiheit gilt nur für Trinkgelder, die an Angestellte bezahlt werden. Wenn du allerdings dein eigener Chef bist, gilt: Du musst Aufzeichnung über die erhaltenen Extra-Zahlungen führen und diese in deiner Buchhaltung und Steuererklärung angeben.

 

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Ausnahme: Trinkgeld im Tronc

In Spielbanken ist es üblich, dass Trinkgelder an die Angestellten in Form von Jetons gezahlt werden können. Diese werden zum Beispiel in extra dafür aufgestellten Behältern gesammelt.

 

Da die Zahlung hier anonym geschieht und nicht auf der persönlichen Leistungsbeziehung beruht, gilt hier eine Ausnahme: Trinkgelder im Tronc sind laut Bundesfinanzhof steuerpflichtige Einnahmen.

Infografik: Trinkgeld & Steuer

Trinkgeld Steuer Erklärung Infografik

Ist Trinkgeld umsatzsteuerpflichtig?

Bekommst du als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer Trinkgeld, so unterliegt auch das der Umsatzsteuer. Denn für alles, was der Kunde für seine gewünschte Ware oder Dienstleistung zahlt, wird Umsatzsteuer fällig: also auch für das Trinkgeld.

Kann ich Trinkgeld als Betriebsausgabe ansetzen?

Auf der anderen Seite stellt sich beim Trinkgeldgeber die Frage, ob der gezahlte Mehrbetrag einen Vorteil bei der Steuer bringt. Denn immerhin musst du umgekehrt ein erhaltenes Trinkgeld auch als Betriebseinnahme versteuern.

Zahlst du das Trinkgeld als Privatperson bzw. in privatem Rahmen, bleibt das Trinkgeld ebenfalls „Privatvergnügen“. Bist du hingegen ein Unternehmer, der das Trinkgeld im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit zahlt, sieht das anders aus. Das könnte zum Beispiel das Trinkgeld an einen Handwerker sein, der die Büroräume streicht oder für den Taxifahrer, der Sie zu einem Kundentermin bringt. In diesen Fällen stellt das Trinkgeld auch eine Betriebsausgabe dar.

Muss ich das gezahlte Trinkgeld belegen?

Trinkgelder werden selten auf Rechnungen mit aufgeführt oder nachträglich ergänzt. Schließlich schwingt meistens beim Empfänger ein bisschen die Angst mit, er müsse es daraufhin auch versteuern. Möchtest du hingegen das gezahlte Trinkgeld als Betriebsausgabe berücksichtigen, musst du das dem Finanzamt auf Nachfrage auch nachweisen können.

Diese Möglichkeiten hast du dafür

  • Du lässt dir das Trinkgeld auf der erhaltenen Rechnung quittieren
  • Du stellst einen Eigenbeleg aus

 

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Was ist ein Eigenbeleg?

Ein Eigenbeleg wird vom Finanzamt als Ersatzbeleg anerkannt, wenn für bestimmte Zahlungen keine Rechnung oder Quittung ausgestellt wurde. Das kommt zum Beispiel häufig bei Trinkgeldzahlungen vor. Auf dem Eigenbeleg muss stehen, wie viel du wofür gezahlt hast, wann das war und an wen der Betrag ging.

Wo gebe ich Trinkgelder in der Steuererklärung an?

Bekommst du dein Trinkgeld steuerfrei als Arbeitnehmer, dann musst du es auch nicht in der Steuererklärung angeben. Bist du hingegen Unternehmer, der ein Trinkgeld erhalten hat, ist das Trinkgeld in der Summe der Betriebseinnahmen anzugeben. Entsprechend steckt es dann auch in deinem Gewinn in der Anlage EÜR (für Einnahmen-Überschuss-Rechnung) und/oder Anlage G oder S.

Egal, ob steuerpflichtiges oder steuerfreies Trinkgeld: Die Steuererklärung gehört für viele jährlich zum Pflichtprogramm. Aber auch die freiwillige Steuererklärung lohnt sich! Denn: Mit der richtigen Software gibt es im besten Fall eine Menge Geld zurück aufs Konto. WISO Steuer unterstützt dich zudem mit der umfangreichen Steuer-Hilfe und digitalem Belegabruf beim Finanzamt.

 

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