
Zumutbare Belastung
Was ist das ĂŒberhaupt?
Je höher das Einkommen, desto leichter können unerwartet hohe Kosten aufgrund von Krankheit, Pflege oder eines Todesfalls weggesteckt werden. Das sieht zumindest der Staat so und berechnet anhand Ihres Einkommens eine zumutbare Belastung. Bis zu diesem Betrag bleiben bestimmte Kosten steuerlich unberĂŒcksichtigt. Erreichen die Kosten allerdings eine âunzumutbareâ Höhe, lĂ€sst den steuerlichen Abzug zu. Wie berechnet sich diese Grenze? Und welche Kosten werden davon erfasst? Lesen Sie hier!
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Was bedeutet die zumutbare Belastung bei der Einkommensteuer?
Ausgaben fĂŒr das private VergnĂŒgen? Steuerlich sind sie per se nicht abzugsfĂ€hig. Was aber, wenn es nicht um VergnĂŒgen geht, sondern um unfreiwillige finanzielle Belastungen? In manchen FĂ€llen sieht hier der Staat finanzielle UnterstĂŒtzung vor â und lĂ€sst ausnahmsweise den Steuerabzug zu. Solche Kosten heiĂen im Steuerrecht âauĂergewöhnliche Belastungenâ. Zu ihnen zĂ€hlen zum Beispiel Krankheitskosten, Pflegekosten, Beerdigungskosten, Kosten fĂŒr die Beseitigung von UnwetterschĂ€den, usw.

Was sind auĂergewöhnliche Belastungen?
Egal ob Krankheit, Pflege oder Unterhalt â auĂergewöhnliche UmstĂ€nde fordern oft auch einen auĂergewöhnlich hohen finanziellen Tribut. Aber wussten Sie, dass Sie in vielen Situationen UnterstĂŒtzung vom Staat bekommen? Einige solcher auĂergewöhnlichen Belastungen können Sie nĂ€mlich steuerlichen berĂŒcksichtigen! Wie das geht? Lesen Sie hier.
Bis zu einer gewissen Höhe geht der Staat allerdings davon aus, dass Sie diese auĂergewöhnlichen Belastungen selbst tragen können. Diese Höhe nennt man im Steuerrecht âzumutbare Eigenbelastungâ oder einfach nur âzumutbare Belastungâ. Sie richtet sich nach der Höhe Ihres Gesamtbetrags der EinkĂŒnfte.
Das heiĂt: je geringer Ihr Einkommen, desto mehr greift Ihnen der Staat bei den auĂergewöhnlichen Belastungen unter die Arme.
Wie wird die zumutbare Belastung berechnet?
Der folgenden Tabelle entnehmen Sie die Werte zur Berechnung der zumutbaren Belastung. Sie betrĂ€gt immer den angegebenen Prozentsatz Ihres Gesamtbetrags der EinkĂŒnfte. Dabei spielt es eine entscheidende Rolle, ob Sie ledig oder verheiratet sind und ob Sie Kinder haben.
Familienstand | Gesamtbetrag der EinkĂŒnfte bis 15.340 Euro | Gesamtbetrag der EinkĂŒnfte bis 51.130 Euro | Gesamtbetrag der EinkĂŒnfte ĂŒber 51.130 Euro |
---|---|---|---|
Ledig ohne Kind | 5 % | 6 % | 7 % |
Verheiratete ohne Kind | 4 % | 5 % | 6 % |
mit 1 oder 2 Kindern | 2 % | 3 % | 4 % |
mit mehr als 2 Kindern | 1 % | 1 % | 2 % |
Wichtig ist: Die zumutbare Belastung wird stufenweise ermittelt. Das bedeutet, dass immer nur der Teil Ihrer EinkĂŒnfte, die die erste Stufe ĂŒbersteigen, dem Prozentsatz der nĂ€chsthöheren Stufe unterliegen.
Deutlich wird das an folgendem Beispiel:
Sie sind verheiratet (Zusammenveranlagung) und haben ein Kind. Ihr Gesamtbetrag der EinkĂŒnfte betrĂ€gt 50.000 Euro. Die zumutbare Belastung wird wie folgt stufenweise ermittelt:
Ihr Gesamtbetrag der EinkĂŒnfte ist höher als die Grenze der 1. Stufe. Deshalb wird zunĂ€chst fĂŒr 15.340 Euro der entsprechende Anteil der zumutbaren Belastung berechnet.
1. Stufe: 15.340 Euro x 2 % = 306 Euro
2. Stufe: (50.000 Euro â 15.340 Euro) x 3 % = 1.039 Euro
Zumutbare Belastung insgesamt: 306 Euro + 1.039 Euro = 1.345 Euro
FĂŒr Sie bedeutet das: Erst, wenn Ihre auĂergewöhnlichen Belastungen diesen Wert ĂŒbersteigen, wirkt sich das steuermindernd fĂŒr Sie aus.
Bei welchen Kosten wird keine zumutbare Belastung abgezogen?
Die oben genannten Kosten wie Krankheits- oder Pflegekosten nennt man auch allgemeine auĂergewöhnliche Belastungen. Hier wird immer eine zumutbare Eigenbelastung errechnet und abgezogen.
Es gibt aber auch Kosten, bei denen keine zumutbare Belastung abgezogen wird. Diese wirken sich dann bereits ab dem ersten Cent steuerlich aus. Das ist bei den besonderen auĂergewöhnlichen Belastungen der Fall. Darunter fallen unter anderem Unterhaltsleistungen (z. B. Ehegattenunterhalt), der Ausbildungsfreibetrag, sowie Behinderten- und Pflegepauschbetrag.
MĂŒssen Sie die Eigenbelastung selbst berechnen?
Nein. Das ĂŒbernimmt das Finanzamt fĂŒr Sie. Sie geben lediglich die entsprechenden Ausgaben in der SteuererklĂ€rung an. Den Rest prĂŒft dann das Amt.
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