Haushaltsnahe Dienstleistungen

Bis zu 4.000 € sparen

Putzhilfe, Gärtner & Co.: Mit haushaltsnahen Dienstleistungen holst du dir bares Geld vom Finanzamt zurück. WISO Steuer zeigt dir sofort, wie viel auf dich wartet.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Bis zu 4.000 € sparen

Putzhilfe, Gärtner & Co.: Mit haushaltsnahen Dienstleistungen holst du dir bares Geld vom Finanzamt zurück. WISO Steuer zeigt dir sofort, wie viel auf dich wartet.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Bis zu 4.000 € sparen

Putzhilfe, Gärtner & Co.: Mit haushaltsnahen Dienstleistungen holst du dir bares Geld vom Finanzamt zurück. WISO Steuer zeigt dir sofort, wie viel auf dich wartet.

Fragen rund um die Steuer?

SteuerGPT hilft dir dabei

So einfach trägst du haushaltsnahe Kosten ein

Fragen zu haushaltsnahen Dienstleistungen?

Stell sie an den persönlichen Berater: Du bekommst sofort Hilfe, direkt in der App – persönlich, sicher, kostenlos.
 
Von „Gilt der Pflegedienst als haushaltsnahe Dienstleistung?“ bis „Wo trage ich das ein?“ bekommst du sofort die passende Antwort. Keine Frage ist zu banal oder zu kompliziert.

4.9

Basierend auf 10.156 Bewertungen

8992
1049
108
1
8

R. Doven

Mega App. Super einfach erklärt und echt für jeden verständlich. Nicht so kompliziert wie über Elster. Nur zu empfehlen.

T. Bleeck

Einfach sehr gut! Einfach zu bedienen und innerhalb weniger Minuten ist die Steuererklärung fertig. Besser geht es nicht.

Wähle deine passende Option

Testversion

Testversion

0

,00 €

pro Steuerjahr

Kostenlos testen
  • Probier alles aus und zahle nur, wenn du die Steuererklärung abgibst
Kostenlos testen
  • Probier alles aus und zahle nur, wenn du die Steuererklärung abgibst
Bestseller WISO Steuer

Vorteils-Abo

Vorteils-Abo

35

,99 €

pro Steuerjahr

Jetzt kaufen
  • Jedes Jahr 10 € sparen
  • Jederzeit kündbar
  • 5 Erklärungen pro Steuerjahr
  • Ein Preis – auch für Ehepaare
  • NEU: Dein persönlicher Berater SteuerGPT
  • Ein Online Steuer-Coaching
  • Digitales Steuer-Magazin
Jetzt kaufen
  • Jedes Jahr 10 € sparen
  • Jederzeit kündbar
  • 5 Erklärungen pro Steuerjahr
  • Ein Preis – auch für Ehepaare
  • NEU: Dein persönlicher Berater SteuerGPT
  • Ein Online Steuer-Coaching
  • Digitales Steuer-Magazin

Einzelkauf

Einzelkauf

45

,99 €

einmalig

Jetzt kaufen
  • 5 Erklärungen pro Steuerjahr
  • Ein Preis – auch für Ehepaare
Jetzt kaufen
  • 5 Erklärungen pro Steuerjahr
  • Ein Preis – auch für Ehepaare

FAQ: Haushaltsnahe Dienstleistungen

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören Arbeiten, die du gewöhnlich selbst erledigen könntest. Wenn du damit einen Dienstleister beauftragst, der das in deinem Haushalt macht, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen die in der Rechnung ausgewiesenen Arbeits- und Fahrtkosten absetzen.

Pro Haushalt können in einem Jahr Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten bis zu 20.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Das kann dann eine Steuerermäßigung von 20 Prozent, also höchstens 4.000 Euro bringen. Dazu trägst du einfach die Rechnungen deiner Dienstleister in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen deiner Steuererklärung ein.

  • Du hast eine Rechnung vom Dienstleister
  • Du hast nicht in bar bezahlt (am besten ist die Überweisung des Rechnungsbetrags)
  • Die Tätigkeit wurde auf deinem Grundstück ausgeführt

Das richtige Formular ist die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen. Bei WISO Steuer ist das der Bereich Allgemeine Ausgaben > Handwerker, Hilfen und Dienstleistungen.

Wenn jemand bei dir zuhause auf Rechnung putzt und du den Betrag überweist, kannst du das als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Das gilt auch, wenn du eine Haushaltshilfe versicherungspflichtig beschäftigst. Hier gilt dann als maximale Steuerersparnis 4.000 Euro.
Für den Fall, dass du deine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis anstellst, gibt es bei der Steuerermäßigung eine Begrenzung auf 510 Euro.

Umzugskosten sind als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar, wenn du eine Firma dafür beauftragt hast. Weitere Ausgaben, wie etwa Fahrtkosten, doppelte Miete & Co. werden nur dann vom Finanzamt anerkannt, wenn der Umzug aus beruflichen Gründen stattgefunden hat.

Ja, wenn sie offiziell angestellt ist (z. B. über Minijob-Zentrale). Barzahlungen sind nicht absetzbar – du musst per Überweisung bezahlt haben.

Bei den Gartenarbeiten gibt es keine scharfe Abgrenzung, ob sie zu den haushaltsnahen Dienstleistungen oder den Handwerkerleistungen zählen. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen die Tätigkeiten, die regelmäßig anfallen und üblicherweise von jemandem aus dem Haushalt erledigt werden können. Umfangreichere fachmännisch ausgeführte Tätigkeiten, wie die Umgestaltung des Gartens, gehören zu den Handwerkerleistungen.

Die Kosten für den Winterdienst kannst du als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen.

Nein. Müllabfuhrgebühren kannst du steuerlich nicht absetzen. Entsorgungskosten kannst du nur absetzen, wenn es eine Nebenleistung ist. Beispiel: Du beauftragst einen Dienstleister mit dem Rasen mähen. Die Grünschnittentsorgung ist hier eine absetzbare Nebenleistung.

Ja, das kannst du. Wenn im Au-Pair-Vertrag Unterstützung im Haushalt vereinbart wurde, kannst du einen Anteil der Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Kümmert sich ein Au-Pair auch um deine Kinder, kannst du die Kinderbetreuungskosten zusätzlich als Sonderausgaben absetzen.

In der Regel findest du deinen Anteil an den Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen in der Nebenkostenabrechnung. Lade sie hoch – WISO Steuer filtert automatisch die absetzbaren Positionen heraus.

Deine Frage war nicht dabei? Kein Problem! Stell sie einfach an den persönlichen Berater Steuer-GPT. Tippe dafür unten rechts in der Ecke auf das Chat-Symbol.

Kurz & knapp

  • Wenn du Dienstleister in deinem Haushalt arbeiten lässt, kannst du dir eine Steuerermäßigung von bis zu 4.000 Euro sichern
  • Du benötigst Rechnungen, die du per Überweisung bezahlst
  • Mieter haben oft viele absetzbare Positionen in ihrer Nebenkostenabrechnung
  • WISO Steuer hilft dir, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen richtig einzutragen und dir den Steuerbonus zu sichern

Haushaltsnahe Dienstleistungen nach §35a EStG

„Das bisschen Haushalt macht sich von allein, sagt mein Mann”, heißt es in einem bekannten ironischen Schlager. Dass die Lebenswirklichkeit eine andere ist, wissen die meisten. Unterstützung ist gefragt, kostet aber in der Regel eine Menge Geld.
 
Die erfreuliche Nachricht: Wenn du Dienstleister für bestimmte Tätigkeiten in deinem Haushalt beauftragst und einige Voraussetzungen einhältst, kannst du dir einen Teil der Kosten zurückholen. Dafür musst du sie in deiner Steuererklärung eintragen.
 
Absetzbar sind 20 Prozent der Arbeitskosten aus deinen Rechnungen. Maximal 20.000 Euro kannst du angeben, sodass dir bis zu 4.000 Euro direkt von der Steuer abgezogen werden.
 
Beispiel: Fürs Putzen des Hauses stellt eine Dienstleisterin 2.000 Euro als Arbeitskosten in Rechnung. Folglich wird die zu zahlende Einkommensteuer um 400 Euro reduziert.
 
Du willst ausrechnen, wie viel Geld du vom Finanzamt zurückbekommst? Dann starte deinen kostenlosen Test mit WISO Steuer. Du siehst sofort, welchen Vorteil du durch haushaltsnahe Dienstleistungen bekommst.

Voraussetzungen für den Steuervorteil

Damit du von einer Steuerermäßigung profitieren kannst, musst du folgende Voraussetzungen einhalten (siehe §35a EStG):
 

  • Haushaltsnahe Tätigkeit: Es muss sich um eine Dienstleistung auf deinem Grundstück handeln, die gewöhnlich auch von einem Mitglied deines Haushalts erledigt werden könnte. Du hast damit aber einen Dienstleister beauftragt.
  • Zugehörigkeit zum Haushalt: Gefördert werden nur Maßnahmen, die auf deinem Grundstück ausgeführt werden. Dazu zählt die von dir selbst genutzte Wohnung bzw. Haus, eine Zweit- und Ferienwohnung. Auch Immobilien im EU-Ausland, Norwegen, Island und Liechtenstein zählen dazu.
  • Kein Neubau: Für Neubaumaßnahmen gibt es keinen Steuervorteil.
  • Rechnung: Du benötigst eine Rechnung des Dienstleisters. In dieser sollten auf jeden Fall Arbeits- und Materialkosten getrennt voneinander aufgeschlüsselt werden. Denn Materialkosten sind nicht absetzbar, Lohn- und Fahrtkosten hingegen schon. Rechnungen rund um den Haushalt musst du 2 Jahre aufbewahren.
  • Mieter und Wohnungseigentümer: Auch in deiner Hausgeld- oder Nebenkostenabrechnung können absetzbare Angaben zu haushaltsnahen Tätigkeiten oder Handwerkerleistungen stehen. Beim Finanzamt reicht dann in der Regel als Beleg die Abrechnung.
  • Keine Barzahlung: Die steuerliche Förderung soll die Schwarzarbeit eindämmen. Daher akzeptiert das Finanzamt keine Barzahlung. Damit du nicht auf den Kosten sitzen bleibst, solltest du den Rechnungsbetrag immer auf ein Konto des Dienstleisters überweisen oder mit Karte zahlen. Mit der Abbuchung vom Bankkonto hast du einen Nachweis.
  • Steuererklärung: Du musst dann deine haushaltsnahen Aufwendungen entsprechend der passenden Kategorie in deiner Steuererklärung eintragen.

Welche Kosten werden berücksichtigt?

Materialkosten sind nicht absetzbar. Berücksichtigt werden hingegen folgende Kosten:
 

  • Arbeitskosten: Der wichtigste Posten sind die Lohnkosten, die der Dienstleister berechnet.
  • Fahrtkosten: Die in Rechnung gestellten Kosten für die Hin- und Rückfahrt des Dienstleisters sind abzugsfähig.
  • Mietkosten für Maschinen: Muss für die Dienstleistung eine bestimmte Maschine angemietet werden, dann zählen die berechneten Kosten.
  • Verbrauchsmittel: Kleinmaterial wie Reinigungs- und Schmierstoffe zählt auch dazu.
  • Umsatzsteuer: Auch die in den jeweiligen Positionen enthaltene Mehrwertsteuer kannst du absetzen.

Andere Dienstleistungen, andere Regeln

Unter dem Begriff haushaltsnahe Aufwendungen hat der Gesetzgeber in § 35a EStG 3 verschiedene Ausgabenkategorien im privaten Haushalt geschaffen, die du auch miteinander kombinieren kannst:
 

  1. Haushaltsnahe Dienstleistungen: Dienstleistungen innerhalb des Haushalts sind 20 Prozent der Rechnungskosten absetzbar, bis zu 20.000 Euro – sprich einer Steuerermäßigung von 4.000 Euro (für Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten)
  2. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse: Für alltägliche Arbeiten im Haushalt auf Minijob-Basis kannst du bis zu 2.550 Euro im Jahr in deiner Steuererklärung eintragen (Lohnkosten und Abgaben). Darauf bekommst du dann 20 Prozent Steuerermäßigung, also höchstens 510 Euro.
  3. Handwerkerleistungen: Für fachmännische Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im und ums Haus kannst du 20 Prozent der Rechnungskosten absetzen. Insgesamt bis zu 6.000 Euro im Jahr. Der Steuervorteil kann daher maximal 1.200 Euro betragen. Auch hier sind allein die Arbeits- und Fahrtkosten abzugsfähig, die Materialkosten nicht.

Liste von haushaltsnahen Dienstleistungen

  • Hausreinigung, Fenster putzen
  • Pflege von Bodenbelägen in der Wohnung
  • Kleidungsreinigung und Bügeln
  • Kochen
  • Tierversorgung und -betreuung im Haushalt inklusive Gassigehen mit dem Hund
  • Hausmeisterleistungen
  • Gartenarbeiten für Tätigkeiten, die regelmäßig anfallen
  • Hausnotrufsystem beim betreuten Wohnen in einer Seniorenresidenz
  • Pflege- und Betreuungsleistungen
  • Gehwegreinigung, Laubblasen und Winterdienst auf und vor dem eigenen Grundstück
  • Umzugsdienstleistungen
  • Wachdienst vor Ort
  • Müll-Vorsortierung

 
Viele weitere Ausgaben im Haushalt sind zusätzlich absetzbar. So zählen zum Beispiel die Kosten für den Schornsteinfeger oder für die Graffiti-Beseitigung an der Hauswand als Handwerkerkosten.

Das kannst du nicht absetzen

Gebühren für die Müllabfuhr und für die Straßenreinigung zählen nicht, weil die Leistungen außerhalb von deinem Grundstück stattfinden. Sobald die Leistung außerhalb deines Haushalts stattfindet, zum Beispiel in einer Werkstatt, entfällt der Steuervorteil.
 
Ausgaben für Gutachtertätigkeiten bei Wertermittlung, Erstellung eines Energiepasses oder für eine Finanzierung sind nicht begünstigt.
 
Nicht absetzbar sind Leistungen, die im Rahmen eines Neubaus durchgeführt werden. Das spielt vor allem bei den Handwerkerleistungen eine wichtige Rolle. Erst wenn die Immobilie bezogen wurde, also auch bewohnbar ist, können weitere Handwerkerleistungen geltend gemacht werden.
 
Mit einer Ablehnung durch das Finanzamt musst du rechnen, wenn du eine Dienstleistung bar bezahlt hast. Schwierig wird es auch, wenn in der Rechnung die Arbeitskosten nicht eindeutig beziffert sind. Eine Schätzung des Anteils von den Gesamtkosten lässt das Finanzamt in der Regel nicht zu. Spätestens dann solltest du vom Dienstleister eine neue Rechnung verlangen, in der die Arbeitskosten extra aufgeführt werden.

Die verschiedenen Dienstleistungen im Detail

Hier gehen wir detailliert auf einige besondere haushaltsnahe Dienstleistungen ein. In jedem Fall gilt: 20 Prozent der Arbeitskosten aus deiner Rechnung werden direkt von der Steuer abgezogen mit einem Höchstbetrag von 4.000 Euro.

Gartenarbeit kann steuerlich absetzbar sein

Bei den Gartenarbeiten gibt es keine scharfe Abgrenzung, ob sie zu den haushaltsnahen Dienstleistungen oder den Handwerkerleistungen zählen.
 
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen die Tätigkeiten, die regelmäßig anfallen und üblicherweise von jemandem aus dem Haushalt erledigt werden können. Zum Beispiel:
 

  • Rasen mähen
  • Hecken schneiden
  • Grünschnittentsorgung
  • Unkrautentfernung
  • Schädlingsbekämpfung im Garten
  • Baumpflege
  • Gartenbewässerung

 
Zu den Handwerkerkosten gehören Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die fachmännisch ausgeführt werden. Das umfasst beispielsweise:
 

  • Neuanlage oder Umgestaltung des Gartens
  • Errichten oder Sanieren einer Gartenmauer oder einer Umzäunung
  • Pflasterarbeiten
  • Anlegen eines Gartenteichs
  • Errichtung einer Terrasse
  • Rollrasen verlegen
  • Reparaturen

 
Bauherren sollten darauf achten, dass sie erst nach der Fertigstellung des Hauses – wenn es bezugsfertig ist – mit den Gartenarbeiten beginnen sollten. Dann sind die Ausgaben dafür steuerlich absetzbar. Im Rahmen einer Neubaumaßnahme hingegen nicht.

Winterdienst von der Steuer absetzen

Grundstücksbesitzer müssen sich darum kümmern, dass der Bürgersteig und der Weg zur Haustür schnee- und eisfrei sind. Gut, dass die Kosten für einen beauftragten Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar sind.
 
Neben Arbeitslohn, Fahrt- und Maschinenkosten zählen auch die Kosten für das verwendete Streusalz und weitere Verbrauchsmittel.

Übernommene Rechnungen für ambulante Pflege

er Bundesfinanzhof (BFH) entschied, dass Aufwendungen für die ambulante Pflege und Betreuung eines Angehörigen auch dann abgesetzt werden können, wenn die Pflegeleistungen im Haushalt der gepflegten Person ausgeübt werden und die Rechnung auf sie ausgestellt wurde (Urteil vom 12. April 2022, VI R 2/20).
 
Der Fall: Eine Sozialstation erbrachte Pflege- und Betreuungsleistungen in der Wohnung der Mutter der Klägerin, die rund 100 Kilometer entfernt wohnt. Die Rechnungen wurden an die betreute Mutter adressiert. Die Tochter hat sie jedoch bezahlt und wollte hierfür die Steuerermäßigung. Dies lehnten sowohl das Finanzamt als auch das Finanzgericht ab, weil die Rechnungen nicht an die Tochter gerichtet waren und die Pflegeleistungen nicht im Haushalt der Steuerpflichtigen stattgefunden haben.
 
Der BFH widersprach. Insoweit die Tochter die Kosten für die ambulante Pflege und Betreuung übernommen hat, stehe ihr die Steuerermäßigung zu. Dies gelte auch dann, wenn diese Leistungen nicht in ihrem Haushalt, sondern im Haushalt der gepflegten und betreuten Person erbracht wurde. Dafür sei weder Voraussetzung, dass sie für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten noch in den Zahlungsverkehr eine Bank eingebunden hat.
 
Achtung: Der Gesetzgeber hat mittlerweile auf das Urteil reagiert. Ab 2025 schreibt er auch bei Pflege- und Betreuungsleistungen als zwingende Voraussetzung für die Steuerermäßigung den Erhalt einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers vor – so wie auch bei anderen haushaltsnahen Dienstleistungen.
 
Ergänzender Hinweis: Findet die Betreuung oder Pflege nicht zuhause, sondern in einem Pflegeheim statt, kann nur die gepflegte oder betreute Person selbst den Steuerbonus in Anspruch nehmen.

Zumutbare Belastung als haushaltsnahe Dienstleistung

Absetzbar sind auch die Kosten für die eigene Pflege. Die selbst getragenen Kosten für einen krankheitsbedingten Aufenthalt in einem Pflegeheim oder für ambulante Pflegeleistungen kannst du als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Allerdings gibt es hier einen Eigenanteil, die zumutbare Belastung, den du selbst tragen musst.
 
Diesen Betrag kannst du zusätzlich als haushaltsnahe Dienstleistung in deiner Steuererklärung angeben und dir dafür eine Steuerermäßigung sichern.

Haushaltshilfe steuerlich absetzen: So geht's

Wenn jemand bei dir zu Hause auf Rechnung putzt und du den Betrag überweist, kannst du das als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Das gilt auch, wenn du eine Haushaltshilfe versicherungspflichtig beschäftigst. Hier gilt dann als maximale Steuerersparnis 4.000 Euro.
 
Für den Fall, dass du deine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis anstellst, gibt es beim Steuerbonus eine Begrenzung auf 510 Euro.

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Der Weg zur Steuerermäßigung führt über die Steuererklärung. Genauer gesagt ist es die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen. Mit WISO Steuer geht das besonders einfach. Denn du kannst Rechnungen mit dem Smartphone abfotografieren – schon tauchen sie in deiner Erklärung auf.
 
Du möchtest deine Ausgaben lieber einzeln eingeben? Das machst du im Bereich Allgemeine Ausgaben > Handwerker, Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt.
 
Bei der Frage Welcher Beleg liegt vor? wählst du Haushaltsnahe Dienstleistung (Rechnung) aus. Du gibst den Rechnungsbetrag und den Betrag, der auf Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten entfällt, ein. Ist der Höchstbetrag nicht ausgeschöpft, weist dich die Software auf weitere Sparmöglichkeiten hin.

Das gilt für Mieter und Vermieter

Sogar wenn du selbst gar keinen Dienstleister beauftragt hat, hast du wahrscheinlich dennoch absetzbare Ausgaben. Das gilt sowohl für Mieter als auch für Eigentümer einer Eigentumswohnung.

Mieter: Nebenkostenabrechnung prüfen

Als Mieter bekommst du eine jährliche Nebenkostenabrechnung. Diese solltest du genau anschauen. Denn auch darin sind sehr oft Posten enthalten, die du als Mietnebenkosten und im Rahmen einer Nebenkostennachzahlung getragen hast. Sie sind als haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen absetzbar.
 
Du kannst dir von der Hausverwaltung eine sogenannte § 35a-Bescheinigung ausstellen lassen, in der ausdrücklich solche absetzbaren Leistungen eindeutig kategorisiert dargestellt werden. Außerdem enthält sie deinen Kostenanteil und die Bestätigung, dass du diese Zahlungen nicht bar gezahlt hast. Für die Bescheinigung darf die Hausverwaltung eine Gebühr verlangen.
 
Eigentumswohnungsbesitzer bekommen von der Hausverwaltung eine Hausgeldabrechnung. Die entspricht im Wesentlichen der Nebenkostenabrechnung für Mieter. Auch hier gibt es oft einige Positionen, die Steuern sparen.

Keine haushaltsnahen Dienstleistungen als Vermieter

Die Steuerermäßigung gibt es nur für Maßnahmen in der selbst genutzten Immobilie. Folglich gehen Vermieter hier leer aus. Wenn sie in ihre vermietete Immobilie investieren, können sie ihre Ausgaben oft als Werbungskosten absetzen – zumindest dann, wenn es sich um Erhaltungsaufwand handelt.‘
 
Bei besonders umfangreichen Sanierungsmaßnahmen kann es sein, dass die Aufwendungen als nachträgliche Anschaffungskosten zählen und dann über viele Jahre abgeschrieben werden müssen.

Spartipps vom Profi zu haushaltsnahen Dienstleistungen

Du siehst: Rund um den Haushalt gibt es viele Möglichkeiten, mit sinnvollen Ausgaben Steuern zu sparen. Noch mehr drin ist, wenn du unsere weiteren Tipps beherzigst:

1. Zahlungen verschieben

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen ist das Zahlungsdatum der Rechnungen entscheidend – also, wann du die Leistung bezahlst. Das kannst du gezielt ausnutzen, um wegen der Höchstbeträge kein Geld zu verschenken. Arbeitet dein Dienstleister über den Jahreswechsel hinaus, prüfe, inwieweit du die Zahlungen geschickt auf beide Jahre verteilen kannst. Mit Vorauszahlungen oder später Zahlung kannst du ein optimales Ergebnis erzielen, wenn dein Dienstleister einverstanden ist.

 

Wichtig zu wissen ist auch, dass es bei haushaltsnahen Aufwendungen keinen Vor- oder Rücktrag gibt. Das heißt, die Zahlungen kannst du nur in dem Jahr absetzen, in dem du die Rechnung bezahlt hast. Eine Steuerermäßigung wirkt sich nur aus, wenn du dementsprechend viel Einkommensteuer leisten musst. Sie wird allenfalls auf null reduziert. Musst du im betreffenden Jahr gar keine Einkommensteuer zahlen, dann bringt dir die Steuerermäßigung nichts.

2. Aufteilung der Kosten zwischen Ehepartnern möglich

Der Höchstbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen gilt pro Haushalt. Lebst du mit deinem Ehepartner zusammen und ihr gebt eine gemeinsame Steuererklärung ab, könnt ihr maximal 4.000 Euro zurückbekommen.

 

Die Steuerermäßigung wird dem Ehepartner zugeordnet, der sie gezahlt hat. Macht ihr die Stueererklärung einzeln, kann jeder die Hälfte der Kosten eintragen. Auch eine andere Aufteilung der Kosten kann in den jeweiligen Steuererklärungen angegeben werden, zum Beispiel 70 Prozent zu 30 Prozent.

3. Weitere Steuervorteile für professionelle Unterstützung im Haushalt

Die Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen kannst du miteinander kombinieren. Sie gelten nebeneinander.

Lukas bekommt 1.674 € zurück – und du?

Sofort sehen, wie viel Geld dir das Finanzamt schuldet. Finde jetzt heraus, ob sich die Steuererklärung für dich lohnt.

Kostenlos testen
Steuer-App Beispiel