Unterhalt für die Kinder? Hier kommt die Düsseldorfer Tabelle ins Spiel. Sie hilft bei der Frage nach der Höhe von Unterhaltszahlungen. Aber wie genau ist die Tabelle zu lesen? In diesem Beitrag erklären wir alles zum Kindesunterhalt und was die Düsseldorfer Tabelle damit zu tun hat.
Schnelleinstieg
- Kurz & knapp
- Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
- Was bedeutet Kindesunterhalt?
- Wie hoch sind Unterhaltszahlungen?
- So liest du die Düsseldorfer Tabelle
- Welche Rolle spielt die Anzahl der Kinder bei der Düsseldorfer Tabelle?
- Kindergeld wird angerechnet
- Unterhalt bei Volljährigkeit, Ausbildung und Studium
- Mehr Unterhalt in besonderen Situationen
- Wann muss kein Unterhalt gezahlt werden?
- Was passiert, wenn das Einkommen nicht für den Unterhalt reicht?
- Was gilt für Unterhaltszahlungen aus steuerlicher Sicht?
- Unterhaltszahlungen in die Steuererklärung eintragen
- FAQ: Düsseldorfer Tabelle
Kurz & knapp
- Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Orientierungshilfe für die Berechnung von Unterhaltszahlungen
- Sie wird jährlich angepasst und von Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht
- Unterhaltszahlungen für Kinder kannst du nicht von der Steuer absetzen, außer du hast keinen Anspruch auf Kindergeld
- Unterhaltszahlungen für andere Personen werden steuerlich berücksichtigt
- Mit WISO Steuer gibst du Unterhaltsleistungen richtig an
Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle ist mittlerweile ein fester Begriff, wenn es um Unterhaltsfragen geht. Sie wurde 1962 vom Oberlandesgericht Düsseldorf eingeführt und hat so ihren Namen bekommen. Der Tabelle kannst du entnehmen, wie viel Kindesunterhalt du als Elternteil zahlen musst. Die Beträge werden dabei jährlich angepasst – so auch für dieses Jahr: Ab dem 01.01.2023 gelten neue Werte für den Unterhaltsbedarf.
Richtwert statt Gesetz
Einem Gesetz ist die Düsseldorfer Tabelle allerdings nicht gleichzusetzen. Die Beträge, die du in der Tabelle findest, gelten als reine Richt- beziehungsweise Orientierungswerte für Unterhaltspflichtige. Aber auch Gerichte urteilen bei Unterhaltsfragen oft auf Grundlage der Düsseldorfer Tabelle.
Für wen gilt die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle gibt vor allem Informationen über die Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder. Aber auch Ehegatten oder Verwandte können einander zum Unterhalt verpflichtet sein. Auch in diesen Fällen gibt ein Blick in die Unterhaltstabelle Aufschluss. Unser Beitrag konzentriert sich allerdings auf den Kindesunterhalt.
Wer berechnet den Kindesunterhalt?
Was bedeutet Kindesunterhalt?
Grundsätzlich sind Eltern gegenüber ihren Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Unterhalt bedeutet, dass du das Kind mit allem Notwendigen versorgst. Lebt die Familie zusammen, stellt sich die Frage nach Unterhaltszahlungen der Eltern an die Kinder nicht. Denn beide Eltern kommen bereits für den Lebensunterhalt des Kindes in Form von Kost und Unterbringung auf.
Anders ist es aber, wenn die Eltern getrennt leben. Dann muss plötzlich ein Elternteil allein für Nahrung, Unterkunft, Gesundheit und so weiter aufkommen. Deshalb besteht in Deutschland auch nach einer Trennung oder Scheidung weiterhin Unterhaltspflicht für beide Elternteile.
Die 2 Arten der Unterhaltspflicht
Naturalunterhalt
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kommt seiner Unterhaltsverpflichtung durch die Leistung von Naturalunterhalt nach. Also durch das Einkaufen von Essen, Kleidung, Schulsachen etc. Hier gibt es keine Bestimmungen über den Geldwert dieser Leistungen. Es wird erwartet, dass der Elternteil ausreichend für das Kind sorgt.
Barunterhalt
Der andere Elternteil muss seinen Beitrag zum Unterhalt des Kindes durch Geldzahlungen leisten. Das nennt man Barunterhalt. Und hier kommt auch die Düsseldorfer Tabelle ins Spiel, denn hier ist die Höhe der Zahlungen festgelegt.
Spielt das Alter der Kinder eine Rolle?
Ein Anspruch auf Unterhaltszahlungen besteht grundsätzlich für minderjährige Kinder. Aber auch erwachsene Kinder können diesen Anspruch gegenüber ihren Eltern noch haben. Und zwar dann, wenn sich das Kind in der Erstausbildung befindet und noch nicht verheiratet ist. Denn sobald das Kind verheiratet ist, ist der Ehegatte zum Unterhalt verpflichtet. Die Unterhaltspflicht endet dann für die Eltern.
Unterhaltspflicht nur für eheliche Kinder?
An wen wird der Unterhalt gezahlt?
Unterhaltsanspruch hat allein das Kind. An wen die Zahlungen gehen, hängt vom Alter des Kindes ab:
- bis 18 Jahre: der Elternteil, bei dem das Kind lebt
- ab 18 Jahre: das Kind selbst
Volljährig, aber lebt noch im Elternhaus
Wie hoch sind Unterhaltszahlungen?
Die Höhe der Verpflichtung richtet sich zum einen nach dem Unterhaltsbedarf, den ein jedes Kind hat. Das nennt man auch Mindestunterhalt. Der Unterhaltsbedarf hängt von diesen Faktoren ab:
- das Alter deines Kindes
- individuelle Umstände
- die finanzielle Situation des Unterhaltspflichtigen
Was ist der Eigenbedarf?
Je nachdem, wie hoch dein Einkommen ist, wird es gar nicht so einfach, Unterhaltszahlungen zu leisten. Deshalb muss gewährleistet werden, dass dir immer noch genug von deinem Gehalt bleibt, um selbst alle notwendigen Kosten zu decken. Dabei wird zwischen einem notwendigen und einem angemessenen Eigenbedarf unterschieden.
Notwendiger Eigenbedarf
Als notwendigen Eigenbedarf bezeichnet man das Existenzminimum eines Unterhaltspflichtigen mit noch nicht volljährigen Kindern. Nach Abzug der Unterhaltszahlungen muss dir mindestens noch dieser Betrag zur Verfügung stehen. Gehst du arbeiten, beträgt der notwendige Eigenbedarf für 2023 1.370 Euro monatlich, ansonsten sind es 1.120 Euro monatlich. Darin sind bis zu 520 Warmmiete enthalten.
Angemessener Eigenbedarf
Sind die Kinder bereits volljährig, kann auf den höheren angemessenen Eigenbedarf zurückgegriffen werden. Denn hier wird davon ausgegangen, dass die Kinder weitestgehend selbst imstande sind, sich zu versorgen. Der angemessene Eigenbedarf ist für 2023 1.650 Euro monatlich, wobei 650 Euro Warmmiete bereits enthalten sind.
So liest du die Düsseldorfer Tabelle
Um herauszufinden, wie hoch die monatliche Unterhaltszahlung ist, musst du zunächst den Aufbau der Tabelle kennen. Sie unterteilt sich in vier Spalten.
Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen
Bist du zum Unterhalt verpflichtet, richtet sich die Unterhaltshöhe nach deiner finanziellen Situation. Je mehr Einkommen dir zur Verfügung steht, desto mehr Unterhalt kann von dir verlangt werden. Deshalb richtet sich die Tabelle hier nach dem monatlichen Nettoeinkommen.
Um berufsbedingte Ausgaben zu berücksichtigen, müssen pauschal 5 Prozent vom Nettoeinkommen abgezogen werden. Das Ergebnis nennt sich dann „Bereinigtes Nettoeinkommen“. Pro Monat werden mindestens 50 Euro abgezogen, maximal allerdings 150 Euro.
Auch höhere Beträge, die man für den Beruf aufwenden muss (zum Beispiel für Arbeitskleidung oder eine Fortbildung), können das Nettoeinkommen mindern. Ist das der Fall, musst du diese höheren Kosten nachweisen.
Beispiel: Bereinigtes Nettoeinkommen berechnen
– abzüglich 5 Prozent Abschlag: 120 Euro
= bereinigtes Nettoeinkommen: 2.280 Euro
Altersstufen (der Kinder) in Jahren
Natürlich spielt auch das Alter der Kinder eine entscheidende Rolle bei der Frage, wie hoch die Unterhaltszahlungen sein müssen. Die Düsseldorfer Tabelle unterscheidet hier zwischen 4 Altersstufen:
- 0 bis 5 Jahre
- 6 bis 11 Jahre
- 12 bis 17 Jahre
- 18 + Jahre
Prozentsatz
In der vorletzten Spalte siehst du einen Prozentsatz. Der drückt die Steigerung des Unterhaltsbetrags aus. Und zwar immer im Vergleich zum Mindestunterhalt. Der Mindestunterhalt ist der Betrag, den du in der ersten Zeile – also der niedrigsten Einkommensklasse – ablesen kannst. Beispielsweise beträgt der Unterhaltsbetrag der zweiten Stufe 105 Prozent des Mindestunterhalts.
Bedarfskontrollbetrag
Der Bedarfskontrollbetrag steht in der letzten Spalte. Dieser scheint dem Eigenbedarf sehr ähnlich zu sein, darf aber nicht mit ihm verwechselt werden. Denn der Bedarfskontrollbetrag dient lediglich der Überprüfung, ob die Unterhaltszahlung verhältnismäßig ist.
Falls nach Abzug des Unterhalts vom Nettoeinkommen weniger übrigbleibt als der Bedarfskontrollbetrag, kommt die nächstniedrigere Einkommensstufe zur Anwendung.
Beispiel: Bedarfskontrollbetrag vs. Nettoeinkommen
- Unterhaltsbetrag: 2 x 522 Euro = 1.044 Euro
- Nettoeinkommen nach Abzug des Unterhalts: 1.236 Euro
- Bedarfskontrollbetrag: 1.400 Euro > 1.236 Euro
Ergebnis: Die nächstniedrige Zeile kommt zur Anwendung
- Unterhaltsbetrag: 2 x 497 Euro = 994 Euro
Welche Rolle spielt die Anzahl der Kinder bei der Düsseldorfer Tabelle?
Beim Lesen der Düsseldorfer Tabelle ist es wichtig zu bedenken, dass den Werten in der Tabelle eine Basisrechnung zugrunde liegt. Die Werte werden pro Kind so angegeben, wie sie für einen Haushalt mit zwei Kindern angemessen wären.
Bei Familien mit mehreren Kindern musst du insgesamt höhere Beträge zahlen. Deshalb kann es angemessen sein, eine niedrige Einkommensklasse zur Berechnung des Unterhaltsbedarfs pro Kind zu betrachten. Umgekehrt ist es, wenn für nur ein Kind Unterhalt gezahlt werden muss. Hier kann ein Zuschlag dadurch erfolgen, dass der Unterhaltsanspruch anhand einer höheren Einkommensklasse ermittelt wird.
Kindergeld wird angerechnet
Der Betrag aus der Düsseldorfer Tabelle ist noch nicht der endgültige Unterhalt, der geleistet werden muss. Denn der Unterhaltsanspruch muss noch mit dem Kindergeld verrechnet werden.
Anspruch auf Kindergeld haben nämlich immer beide Elternteile. Ausgezahlt wird es jedoch nur einem Elternteil – und zwar meistens dem, bei dem das Kind tatsächlich lebt.
Allerdings hat auch der andere Elternteil Anspruch auf die Leistung. Wenn du Unterhalt zahlen musst, darfst du deshalb die Höhe deines Kindergeldanspruchs von der Unterhaltsverpflichtung abziehen. Der Betrag nach Anrechnung des Kindergeldes nennt sich Zahlbetrag.
Wie hoch ist der Anspruch auf Kindergeld?
Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte des Kindergelds abezogen. Bei volljährigen Kindern ist es der volle Betrag. Hier ist eine Übersicht des Kindergeldanspruchs für dich:
Kindergeld | 01.01.2021 | 01.01.2022 | Neu: 01.01.2023 |
---|---|---|---|
Für das 1. und das 2. Kind | 219 Euro | 219 Euro | 250 Euro |
Für das 3. Kind | 225 Euro | 225 Euro | 250 Euro |
Für jedes weitere Kind | 250 Euro | 250 Euro | 250 Euro |
Wo finde ich die tatsächlichen Zahlbeträge?
Die Zahlbeträge – also Unterhaltsverpflichtung minus Kindergeldanspruch – findest du auch in der Düsseldorfer Tabelle:
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Unterhalt bei Volljährigkeit, Ausbildung und Studium
Unterhalt für volljährige Kinder
Ein Unterhaltsanspruch von volljährigen Kindern besteht nur, wenn sie sich noch in der Erstausbildung beziehungsweise im Erststudium befinden. Beim Unterhaltsanspruch von erwachsenen Kindern gegenüber Minderjährigen, gibt es zwei wesentliche Unterschiede zu beachten:
Kindergeldanspruch wird komplett abgezogen
Vom Unterhaltsanspruch wird nicht nur der halbe Kindergeldanspruch abgezogen, sondern der gesamte Anspruch, den das Kind auf Kindergeld hat.
Nettoeinkommen beider Eltern wird berücksichtigt
Zum anderen wird zur Ermittlung des Unterhaltsanspruchs nicht mehr nur dein Nettoeinkommen betrachtet. Bei Volljährigkeit berechnet sich der Unterhaltsanspruch nach dem Nettoeinkommen beider Elternteile. Denn es gilt: Für volljährige Kinder sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet.
Unterhalt für Kinder im Studium
Der Gesamtunterhaltsbedarf von studierenden Kindern ist in der Düsseldorfer Tabelle in einem gesonderten Absatz festgehalten. Er beträgt insgesamt 930 Euro. Darin sind bereits 410 Euro für die Warmmiete enthalten.
Studiengebühren oder Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden dabei noch nicht berücksichtigt. Diese können aber durch Mehr- oder Sonderbedarf mit einbezogen werden. Die Begriffe besprechen wir weiter unten.
Unterhalt für Kinder in der Ausbildung
Kinder, die sich in einer Berufsausbildung befinden, haben in der Regel noch Anspruch auf Kindergeld. Gleichzeitig verdienen sie aber oft schon eigenes Geld. Das Ausbildungsgehalt wird auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Allerdings wird der anzurechnende Betrag vorher um 100 Euro pauschal gekürzt. Damit sollen die zusätzlichen Kosten der Ausbildung berücksichtigt werden.
Mehr Unterhalt in besonderen Situationen
Mit dem Unterhalt, der in der Düsseldorfer Tabelle angegeben ist, sollen die Kosten für den Lebensunterhalt des Kindes abgedeckt werden. Allerdings können individuelle Aufwendungen den Unterhaltsbetrag zusätzlich erhöhen:
- Mehrbedarf: Aufwendungen, die über einen längeren Zeitraum bestehen (zum Beispiel Versicherungsbeiträge, hohe Kindergarten-Beiträge, Kosten für eine spezielle Therapie oder Heilbehandlung)
- Sonderbedarf: Außergewöhnliche Aufwendungen, die nur einmalig vorkommen (zum Beispiel Kosten für einmalige Operationen oder einen Umzug)
Wann muss kein Unterhalt gezahlt werden?
In manchen Fällen muss auch bei Scheidung oder Trennung kein Elternteil einen Barunterhalt leisten:
Wechselmodell
Im Wechselmodell lebt dein Kind im Jahr abwechselnd bei dir und dem anderen Elternteil. Ihr sorgt gleichermaßen für Naturalunterhalt. In diesem Fall muss keiner von euch zusätzliche Unterhaltszahlungen leisten.
Hohes Einkommen
Dein Kind lebt beim anderen Elternteil und dieser hat ein besonders hohes Einkommen? Dann musst du in der Regel auch keinen Kindesunterhalt mehr zahlen. Das ist dann der Fall, wenn das Einkommen des einen Elternteils mindestens drei Mal so hoch ist wie das Einkommen des anderen.
Verheiratetes Kind
Mit der Heirat deines volljährigen Kinds entfällt deine Unterhaltspflicht. Die Unterhaltsverpflichtung geht auf den Ehepartner über.
Kind mit eigenem Einkommen
Hat dein Kind bereits ein eigenes Einkommen, wird das auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. Ist das Einkommen des Kindes hoch genug, um für sich selbst zu sorgen, entfällt die Unterhaltsverpflichtung womöglich ganz.
Was passiert, wenn das Einkommen nicht für den Unterhalt reicht?
Kannst du den Unterhalt nicht aus eigener Tasche zahlen, springt der Staat ein: mit dem Unterhaltsvorschuss. Dieser kann vom Elternteil, bei dem das Kind lebt, beim örtlichen Jugendamt schriftlich beantragt werden. So hoch ist der monatliche Unterhaltszuschuss:
Alter | Unterhaltsvorschuss pro Monat (ab dem 01.01.2023) |
---|---|
0 bis 5 Jahre | bis zu 187 Euro |
6 bis 11 Jahre | bis zu 252 Euro |
12 bis 17 Jahre | bis zu 338 Euro |
Mehrere Kinder
Du musst für mehrere Kinder Unterhalt zahlen, aber die finanziellen Mittel reichen nicht für alle Kinder aus? Welchem Kind steht vorrangig der Unterhalt zu?
In diesem Fall wird zunächst berechnet, wie viel Unterhalt du tatsächlich zahlen könntest. Das heißt: Vom Einkommen wird der Eigenbedarf abgezogen. Ist der verbleibende Betrag niedriger als der zu zahlende Unterhalt, nennt man das Mangelfall. Der verbleibende Betrag wird dann im Verhältnis zum Zahlbetrag auf die Kinder aufgeteilt.
Beispiel: Unterhalt für mehrere Kinder
Notwendiger Eigenbedarf: 1.370 Euro
Nettoeinkommen nach Abzug Eigenbedarf: 1.560 Euro – 1.370 Euro = 190 Euro
Monatliche Unterhaltsbeträge laut Düsseldorfer Tabelle:
- 5-jähriges Kind: 437 Euro – 125 Euro (halbes Kindergeld) = 312 Euro
- 7-jähriges Kind: 502 Euro – 125 Euro (halbes Kindergeld) = 377 Euro
- 10-jähriges Kind: 502 Euro – 125 Euro (halbes Kindergeld) = 377 Euro
Zahlbeträge insgesamt: 1.066 Euro > 190 Euro
190 Euro müssen auf die 3 Kinder verteilt werden:
- 5-jähriges Kind: 312 Euro / 1.066 Euro x 190 Euro = 55,61 Euro
- 7-jähriges Kind: 377 Euro / 1.066 Euro x 190 Euro = 67,19 Euro
- 10-jähriges Kind: 377 Euro / 1.066 Euro x 190 Euro = 67,19 Euro
Was gilt für Unterhaltszahlungen aus steuerlicher Sicht?
Für den Ehegattenunterhalt, Unterhalt an Verwandte und den Kindesunterhalt gelten unterschiedliche Regeln. Zahlungen für den Kindesunterhalt kannst du in der Regel steuerlich nicht absetzen. Das liegt daran, dass du Anspruch auf Kindergeld beziehungsweise den Kinderfreibetrag hast. Umgekehrt muss der Erhalt der Zahlung auch nicht versteuert werden.
Ausnahmefall: Volljährige Kinder
Nur in Ausnahmefällen – wenn kein Elternteil Anspruch auf Kindergeld beziehungsweise den Kinderfreibetrag hat – gehören die Unterhaltszahlungen auch in die Steuererklärung. Diese Ausnahme kommt vor, wenn ein volljähriges Kind bei dir im Haushalt lebt, für das du kein Kindergeld mehr bekommen.
Sind die Leistungen steuerlich abzugsfähig, trägst du sie als außergewöhnliche Belastungen in der Anlage Unterhalt ein. Allerdings gilt hier ein Höchstbetrag von 10.347 Euro im Jahr. Verdient dein Kind bereits eigenes Geld, wird der Höchstbetrag möglicherweise gekürzt.
Unterhaltszahlungen an andere Personen
Unterhaltszahlungen in die Steuererklärung eintragen
Kindesunterhalt und Unterhalt an Verwandte
Wichtig: Nur, wenn dein Kind volljährig ist, kannst du den Barunterhalt von der Steuer absetzen.
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Ehegattenunterhalt
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FAQ: Düsseldorfer Tabelle
Wird die Düsseldorfer Tabelle 2023 erhöht?
Wann steigt der Unterhalt 2023?
Wie hoch ist der Selbstbehalt 2023?
- Mit minderjährigen Kindern: 1.370 Euro pro Monat (arbeitend), 1.120 Euro pro Monat (arbeitslos)
- Mit volljährigen Kindern: 1.650 Euro pro Monat
Wann reduziert sich der Kindesunterhalt?
- Wenn Anspruch auf Kindergeld besteht (bei volljährigen Kindern um das volle Kindergeld, bei minderjährigen Kindern um das halbe Kindergeld)
- Wenn dein Kind eigenes Geld verdient
- Wenn dein Nettoeinkommen unter dem Bedarfskontrollbetrag liegt
Was muss außer dem Kindesunterhalt gezahlt werden?
Hier schafft jeder die Steuer
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf