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Zusammenveranlagung Veranlagungsart Title

Einzel- oder Zusammenveranlagung: Was lohnt sich?

So holt ihr euch mehr Geld zurück

Wer verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, hat bei der Steuer die Wahl: zusammen oder einzeln veranlagen? Die richtige Entscheidung kann bares Geld wert sein.

Kurz & knapp

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung wählen
  • Bei unterschiedlichen Gehältern ist eine gemeinsame Steuererklärung oft günstiger
  • Sind die Einkommen ähnlich hoch, kann ein Vergleich Geld sparen

Du bist unsicher, welche Option für dich die beste ist? WISO Steuer prüft das für dich automatisch – probiere es gleich aus:

Das unterschätzen viele Ehepaare bei der Steuererklärung

Viele Ehepaare wissen nicht, dass sie bei der Steuererklärung auf eine mögliche Erstattung verzichten – und zwar durch die Wahl der ungünstigen Veranlagungsart. Denn Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften haben ein Wahlrecht: Sie können sich entweder zusammen oder einzeln veranlagen lassen. Und genau diese Entscheidung kann sich kräftig auf die Höhe der Steuererstattung auswirken.

Oft lohnt sich die Zusammenveranlagung, da hier das sogenannte „Ehegattensplitting“ greift. Bei unterschiedlich hohen Einkommen kann das zu einer deutlich geringeren Steuer führen – und damit zu einer höheren Erstattung durch das Finanzamt.

Doch es gibt auch Fälle, in denen die Einzelveranlagung die bessere Wahl ist – etwa wenn einer der beiden Partner besonders hohe Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder einen Verlustvortrag geltend machen kann. Trotzdem entscheiden sich viele Paare automatisch für die Zusammenveranlagung, ohne zu prüfen, ob sie damit tatsächlich günstiger fahren. Andere verzichten aus Unkenntnis auf eine gemeinsame Steuererklärung und können dann die Vorteile des Splittingverfahrens dann nicht nutzen. Dieses würde ihnen oft eine deutlich höhere Erstattung einbringen. So bleibt Jahr für Jahr bares Geld liegen.

Übrigens: Verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartner können jedes Jahr neu wählen, ob sie ihre Steuererklärung gemeinsam oder einzeln abgeben möchten. Reichen sie die Erklärung ein, ohne die gewünschte Veranlagungsart anzugeben, geht das Finanzamt automatisch von einer Zusammenveranlagung aus (§ 26 Abs. 3 EStG).

Einfach vergleichen

Zusammen oder doch einzeln abgeben? Lasst beide Varianten ganz bequem mit WISO Steuer durchrechnen. Die Software zeigt euch sofort, welche Veranlagungsart für euch am sinnvolsten ist – und wie viel Geld ihr spart.
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Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung: Was ist der Unterschied?

Steuererklärung gemeinsam oder getrennt abgeben – beide Varianten haben unterschiedliche Auswirkungen auf die Steuerberechnung. Je nach Einkommensverteilung und persönlicher Situation kann die eine oder andere Form günstiger sein.

Während bei der Zusammenveranlagung das gemeinsame Einkommen bei Einkommensunterschieden günstiger besteuert wird (Ehegattensplitting), wird bei der Einzelveranlagung jeder Partner separat behandelt. Welche Variante mehr bringt, hängt von der individuellen Einkommens- und Lebenssituation ab.

EinzelveranlagungZusammenveranlagung
Der progressive Grundtarif wird angewendet. Bei unterschiedlichen Gehältern ergibt sich ein Steuervorteil durch das Ehegattensplitting.
Besteuerungsverfahren, bei dem jeder Ehepartner sein Einkommen separat versteuert.Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen eines Ehepaares wird durch zwei geteilt und die Einkommensteuer darauf berechnet – für potenzielle Steuerersparnisse.

Welche Veranlagung ist besser?

1. Zusammenveranlagung: Gemeinsame Steuererklärung abgeben

ei der Zusammenveranlagung reicht ein Partner die Steuererklärung für beide ein. Das Finanzamt behandelt die Einkommen beider Personen gemeinsam und wendet den sogenannten Ehegattensplitting-Tarif an. Das bedeutet: Die Einkünfte werden addiert, halbiert, die Steuer auf diese Hälfte berechnet und anschließend wird diese verdoppelt. Dadurch entsteht ein rechnerischer Vorteil, wenn die Einkommen unterschiedlich hoch sind. Auch viele Freibeträge und Pauschalen können gemeinsam genutzt werden.

Eine gemeinsame Steuererklärung ist bei unterschiedlich hohem Einkommen oder wenn nur eine Person verdient, vorteilhaft.

2. Einzelveranlagung: Getrennte Steuererklärungen abgeben

Bei der Einzelveranlagung reicht jeder Ehepartner eine eigene Steuererklärung ein. Das Finanzamt berechnet die Steuer für jede Person nach dem Grundtarif, also ohne Splittingvorteil. Auch Freibeträge und Pauschalen werden individuell berücksichtigt. Obwohl das auf den ersten Blick nachteilig klingt, kann die Einzelveranlagung in bestimmten Fällen steuerlich günstiger sein.

In diesen Fällen lohnt sich die Einzelveranlagung:

  • Hohe Lohnersatzleistungen bei einem Ehepartner – zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Krankengeld. Diese Leistungen erhöhen in der Zusammenveranlagung den Steuersatz (Progressionsvorbehalt), was insgesamt zu einer höheren Steuer führen kann.
  • Abfindung oder Vergütung für mehrjährige Tätigkeit, auf die die Fünftelregelung angewendet wird. Die steuerliche Wirkung dieser Regelung verpufft bei gemeinsamer Veranlagung oft.
  • Verluste bei einem Ehepartner: Verluste eines Ehepartners können bei der Zusammenveranlagung mit den Einkünften des anderen verrechnet werden, was oft vorteilhaft ist. Die Einzelveranlagung kann jedoch sinnvoll sein, wenn die Verlustverrechnung in der Zusammenveranlagung steuerlich nicht optimal genutzt werden kann, zum Beispiel bei geringen Einkünften des anderen Ehepartners.
  • Unterschiedliche Kirchensteuerpflicht – nur wer Mitglied ist, zahlt Kirchensteuer
  • Einhaltung von Einkommensgrenzen, zum Beispiel für die Arbeitnehmer-Sparzulage oder um unterhalb der Grenze für den Solidaritätszuschlag zu bleiben.
  • Nebeneinkünfte auf beiden Seiten – etwa bei Mieteinnahmen. Die Einzelveranlagung kann in bestimmten Fällen steuerlich vorteilhaft sein, zum Beispiel wenn die Nebeneinkünfte unterschiedlich hoch sind und dadurch Progressionseffekte vermieden werden. Allerdings ist dies nicht pauschal der Fall und hängt von der individuellen Einkommenssituation ab.
  • Gütertrennung – wenn Einkommen und Vermögen bewusst getrennt behandelt werden sollen.
  • Trennung oder Scheidung – um Auseinandersetzungen über Steuererstattungen oder Nachzahlungen zu vermeiden oder um Einblick in die Vermögensverhältnisse des anderen zu verhindern.

Immer die richtige Wahl treffen mit WISO Steuer

Wenn die Steuererklärung ausgefüllt ist, übernimmt WISO Steuer den nächsten Schritt: Unter Prüfen und Optimieren wird alles sorgfältig analysiert.

Dort findest du auch die Funktion Optimale Veranlagungsart ermitteln. WISO Steuer zeigt dir direkt, wie hoch die voraussichtliche Steuererstattung bei Einzel- und bei gemeinsamer Veranlagung ausfällt – übersichtlich gegenübergestellt. So erkennst du auf einen Blick, welche Variante sich für euch lohnt – ganz ohne Rechnen.

Experten Tipp

Neue Lebenssituation? WISO Steuer ist an euerer Seite

Ihr habt geheiratet und möchtet künftig eine gemeinsame Steuererklärung abgeben? WISO Steuer führt alle relevanten Daten – etwa zu Einkommen, Kindern, Versicherungen oder Werbungskosten – automatisch aus euren Einzelprofilen zusammen. So spart ihr euch doppelte Eingaben und müsst nichts manuell übertragen.

Die Software begleitet euch Schritt für Schritt beim Wechsel zur gemeinsamen Veranlagung. So wird aus „Du und ich“ ganz einfach „Wir – auch beim Finanzamt“.

Reihenfolge im Steuerformular: Wer wird zuerst genannt?

Bei einer gemeinsamen Steuererklärung (Zusammenveranlagung) schreibt das Formular eine feste Reihenfolge vor:

  1. Zuerst wird der Ehemann eingetragen (Person A), dann
  2. die Ehefrau (Person B).

Für gleichgeschlechtliche Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner ist das Alphabet entscheidend. Hier steht im Formular „Person A“ und „Person B“. Wer zuerst genannt wird, richtet sich nach:

  1. Nachname (alphabetisch)
  2. Falls gleich: Vorname (alphabetisch)
  3. Falls auch gleich: Geburtsdatum (ältere Person zuerst)

Diese Regel gilt unabhängig davon, wer mehr verdient oder wer die Erklärung ausfüllt. Wird die Reihenfolge vertauscht, kann das die Bearbeitung der Steuererklärung verzögern. Das Finanzamt kann außerdem eine Korrektur verlangen, sodass du die Erklärung nochmal erstellen musst.

Mit WISO Steuer auf der sicheren Seite: Mit dem Programm füllst du deine Erklärung so aus, wie es das Finanzamt verlangt. Gibst du dabei die Daten in „falscher“ Reihenfolge ein, korrigiert WISO Steuer das für dich und überträgt diese Angaben in die richtigen Felder im Hauptvordruck der Einkommensteuerklärung. Das Finanzamt erhält also die korrekt ausgefüllte Steuererklärung.

Warum gibt es eine feste Reihenfolge?

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass der Ehemann in Steuerformularen immer zuerst genannt werden muss. Dennoch schreiben die Finanzämter diese Reihenfolge aus verwaltungspraktischen Gründen vor.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums geht es dabei um eine organisatorische Maßnahme: Damit die Finanzverwaltung Ehepaare im digitalen Steuerverfahren klar zuordnen und langfristig (über mehrere Veranlagungszeiträume hinweg) identifizieren kann, gibt es eine feste Reihenfolge. Aus rein technischen Gründen wurde dafür früher meist der Mann an erster Stelle eingetragen. Eine Wertung oder Benachteiligung ist laut Finanzbehörden damit nicht verbunden.

Einige Steuerzahler haben sich schon gegen diese feste Reihenfolge gewehrt – allerdings ohne Erfolg. So urteilte das Finanzgericht Berlin-Brandenburg im Jahr 2009 (3 K 1147/06), dass die Nennung der Ehefrau an zweiter Stelle keine Ungleichbehandlung darstellt. Die Richter betonten: Die Regelung ist neutral, betrifft alle Paare gleich – und sagt nichts über Einkommen, Bedeutung oder Rolle der beteiligten Personen aus.

Langfristig soll es mehr Flexibilität geben – zum Beispiel könnten beide Partner eindeutig über ihre Steuer-Identifikationsnummer erkannt werden. Allerdings ist das zum heutigen Zeitpunkt technisch noch eine große Herausforderung. Bis dahin bleibt die bestehende Reihenfolge verbindlich.

Auch interessant:

FAQ: Gemeinsame Steuererklärung

  • Zusammenveranlagung: Ehe- oder Lebenspartner geben eine gemeinsame Steuererklärung ab
  • Einzelveranlagung: Jeder Partner gibt eine eigene Steuererklärung ab
Eine Pflicht zur gemeinsamen Erklärung gibt es nicht. Verheiratete oder verpartnerte Paare können jedes Jahr wählen, ob sie gemeinsam oder getrennt veranlagt werden möchten.
Jedes Jahr aufs Neue. Ihr entscheidet jährlich, ob ihr die Zusammenveranlagung oder die Einzelveranlagung nutzen möchtet.
Das hängt von eurer Einkommens- und Lebenssituation ab. Sind die Einkommen unterschiedlich hoch, gibt es meist einen Steuervorteil durch das Ehegattensplitting. WISO Steuer rechnet automatisch beide Varianten durch und zeigt, welche Option euch mehr Steuererstattung bringt: Jetzt kostenlos testen
Unabhängig vom Einkommen wird in der gemeinsamen Erklärung der Ehemann (Person A) zuerst genannt. Bei gleichgeschlechtlichen Ehen folgt die Reihenfolge dem Alphabet:

  1. Nachname (alphabetisch)
  2. Falls gleich: Vorname (alphabetisch)
  3. Falls auch gleich: Geburtsdatum (ältere Person zuerst)
Eure Frage war nicht dabei? Stellt sie einfach an SteuerGPT, unserer Steuer-KI. Tippt dafür unten rechts in der Ecke auf die Sprechblase – schon kann’s losgehen!
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