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Erwerbsminderungsrente

Wenn aus gesundheitlichen Gründen das Einkommen ausbleibt

Schicksalsschläge, können die gewohnte Lebenssituation aus dem Gleichgewicht bringen. Vor allem, wenn gesundheitsbedingt das Einkommen ganz oder teilweise wegfällt – und die Altersrente noch in weiter Ferne liegt. Für diese Fälle ist die Erwerbsminderungsrente vorgesehen.

Kurz & knapp

  • Du bekommst die Erwerbsminderungsrente, wenn du entweder voll oder teilweise erwerbsgemindert bist
  • Bewilligt die Rentenversicherung die Rente rückwirkend, können Steuerbescheide geändert werden
  • Auf die Erwerbsminderungsrente zahlst du nur teilweise Steuern

Wer bekommt die Erwerbsminderungsrente?

Du erhältst die Rente für Erwerbsminderung, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nicht mehr im gewohnten Umfang arbeiten kannst. Dabei unterscheidet die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bei der Erwerbsminderungsrente zwischen einer vollständigen und teilweisen Erwerbsminderung.

Bevor die Rente gezahlt wird, werden zunächst Rehabilitationsmaßnahmen geprüft. Dabei geht es um Programme oder Therapien, die dir helfen können, wieder arbeitsfähig zu werden. Dazu zählen medizinische Reha-Maßnahmen, aber auch Maßnahmen zur beruflichen Neu-Orientierung. Erst wenn diese Maßnahmen keinen Erfolg versprechen, entscheidet die DRV, ob dir eine Rente wegen Erwerbsminderung zusteht.

Oftmals gewährt die DRV die Rente wegen Erwerbsminderung nur befristet. Denn in vielen Fällen geht sie davon aus, dass sich der gesundheitliche Zustand verbessern wird.

 

Information zum Thema

Viele Anträge werden abgelehnt

Die Hürden für die Erwerbsminderungsrente sind in Deutschland relativ hoch. So berichtet der Sozialverband VDK, dass die DRV über 40 Prozent der Anträge ablehnt. Deshalb ist eine zusätzliche private Vorsorge für den Fall der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit empfehlenswert.

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Wie hoch die Rentenzahlung ist, hängt unter anderem damit zusammen, ob du voll oder teilweise erwerbsgemindert bist. Außerdem spielen deine Rentenpunkte, die du bisher erworben hast, eine entscheidende Rolle.

Deinen aktuellen Rentenanspruch findest du der Renteninformation. Diese schickt dir die DRV jährlich per Post zu. Sie enthält auch die mögliche Anspruchshöhe der Erwerbsminderungsrente. Die Rente für die teilweise Erwerbsminderung ist immer halb so hoch wie die Rente für die volle Erwerbsminderung.

Auch bei der Erwerbsminderungsrente gibt es regelmäßige Rentenanpassungen: Steigt die Altersrente durch gesetzliche Anpassungen, erhöht sich auch die Erwerbsminderungsrente.

Was sind die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente?

Die DRV stellt bestimmte Anforderung an die Zahlung der Erwerbsminderungsrente. Wie bei den meisten Leistungen der Rentenversicherung setzt sie unter anderem eine Mindestanzahl an Beitragsjahren voraus. Also Jahre, in denen du in die Rentenkasse eingezahlt hast.

Diese Mindestanzahl nennt man auch Wartezeit. Die Wartezeit kann abhängig von deiner Lebenssituation variieren. Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hast du im Übrigen nur, wenn du noch nicht in Altersrente bist.

Das sind die Grundvoraussetzungen

  • Medizinische sowie berufliche Rehabilitationsmaßnahmen bleiben erfolglos / versprechen keinen Erfolg.
  • Du bist noch nicht in Altersrente.
  • Du warst vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 5 Jahre in der DRV versichert.
  • Davon hast du mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge zur DRV geleistet (etwa als sozialversicherungspflichtiger Angestellter).

 

Information zum Thema

Unter gewissen Umständen können Versicherte die Wartezeit oder die Pflichtbeitragsjahre nicht erfüllen. Für manche Lebenssituationen gelten deshalb Ausnahmen.

Entweder wertet die DRV bestimmte Zeiträume dann als Erfüllung der Wartezeit (zum Beispiel die häusliche Pflege eines Familienangehörigen). Oder sie verlängert den Betrachtungszeitraum um bestimmte Zeiträume (zum Beispiel bei Schwangerschaft). Welche Ausnahmen wann gelten, liest du auf der Website der DRV nach.

Wer erhält die Rente wegen voller Erwerbsminderung?

Du arbeitest aufgrund deiner Krankheit oder Behinderung nur weniger als 3 Stunden pro Tag? Dann giltst du als „voll erwerbsgemindert“. Voraussetzung ist, dass sich die Erwerbsminderung nicht nur auf einen bestimmten Beruf erstreckt. Vielmehr sind davon alle Tätigkeiten erfasst. Die DRV prüft dieses Kriterium anhand ärztlicher Unterlagen oder weiterer Gutachten.

 

Beispiel Rentner

Beispiel: Rente wegen voller Erwerbsminderung

Stefan arbeitet in einer Gärtnerei. Im Laufe der Jahre hat er allerdings eine schlimme Allergie gegen bestimmte Blumen entwickelt, die in der Gärtnerei verkauft werden. Deshalb ist es für ihn unmöglich, dort weiterzuarbeiten.

In diesem Fall gilt Stefan nicht als voll erwerbsgemindert. Denn aufgrund seiner Krankheit kann er zwar nicht weiter in seinem aktuellen Beruf arbeiten. Allerdings schränkt sie ihn nur in seiner Tätigkeit in dieser Gärtnerei ein.

Beispielsweise könnte er aber mit seiner Qualifikation theoretisch auch andere Stellen besetzen. Dort könnte er Aufgaben übernehmen, bei denen er nicht mit den besagten Blumen in Berührung kommt.

Voll erwerbsgemindert sind auch Menschen mit Behinderungen, die

  • in einer anerkannten Behindertenwerkstatt oder ähnlichen Einrichtung arbeiten oder
  • aufgrund einer Behinderung keiner Arbeit nachgehen können.

Darf ich die Erwerbsminderungsrente mit einem Nebenjob aufstocken?

Per Definition schließt die Erwerbsminderungsrente einen Nebenjob eigentlich aus. Dennoch ist es möglich, die Rente aufzustocken. Allerdings darfst du nur weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten und nicht mehr als 6.300 Euro pro Jahr verdienen. Hast du mehr Einnahmen oder arbeitest mehr, erhältst du die Erwerbsminderungsrente nur noch teilweise oder gar nicht.

Wer bekommt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung?

Beeinträchtigt deine Krankheit oder Behinderung zwar deine Arbeit, aber du kannst mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten? Dann hast du Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Allerdings darfst du maximal 6 Stunden am Tag arbeiten.

! Genauso wie für die volle Erwerbsminderungsrente gilt als Voraussetzung: Die Erwerbsminderung betrifft nicht nur eine bestimmte Tätigkeit, sondern alle Tätigkeiten.

Bei teilweiser Erwerbsminderung arbeitest du in der Regel noch einige Stunden die Woche. Deshalb fällt die Rente entsprechend niedriger aus als bei voller Erwerbsminderung. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung stockt sozusagen deine Einkünfte auf.

Wie viel darf ich hinzuverdienen?

Ab wann wirkt sich das eigene Gehalt auf die Rentenhöhe bei teilweiser Erwerbsminderung aus? Das ermittelt die DRV individuell. Dabei wird dein jährliches Einkommen der letzten 15 Jahre betrachtet. Wie viel du hinzuverdienen darfst, hängt dann vom höchsten Jahreseinkommen innerhalb dieses Zeitraums ab. Mindestens darfst du im Jahr 2020 aber 15.479,10 Euro dazuverdienen.

Überschreitest du deine individuelle Hinzuverdienstgrenze, kürzt das die Rente entsprechend. Das gilt auch für die tägliche Arbeitszeit: Arbeitest du mehr als 6 Stunden pro Tag, wirkt sich das unter Umständen auf deinen Rentenanspruch aus.

Mehr zur Berechnung der Hinzuverdienstgrenze kannst du in der Informations-Broschüre der Deutschen Rentenversicherung nachlesen.

 

Beispiel Rentner

Beispiel: Hinzuverdienst bei teilweiser Erwerbsminderung

Stefanie ist aufgrund einer Krankheit teilweise erwerbsgemindert. Sie bekommt deshalb eine Rente in Höhe von 650 Euro pro Monat.

Nebenbei hat sie eine Teilzeitstelle, mit der sie 1.450 Euro monatlich hinzuverdient. Die Rentenversicherung hat ihr mitgeteilt, dass sie jährlich maximal 16.200 Euro hinzuverdienen darf.

Ergebnis:

  • Stefanie verdient jährlich 17.400 Euro und überschreitet damit ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze mit 1.200 Euro. Das sind monatlich 100 Euro.
  • 40 Prozent davon werden auf ihre Rente angerechnet – also 40 Euro pro Monat.
  • Damit kürzt sich die Erwerbsminderungsrente von 650 Euro auf 610 Euro monatlich.

Was ist der Vertrauensschutz?

Bist du vor dem 02.01.1961 geboren? Dann gilt für dich der Vertrauensschutz. Das bedeutet: Auch wenn du aus gesundheitlichen Gründen „nur“ berufsunfähig sind, erhältst du die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Der Unterschied: Die Berufsunfähigkeit bezieht sich nur auf den Beruf, den du ausübst. Im Gegensatz dazu ist für die Erwerbsminderung vorausgesetzt, dass du gar keinen Beruf mehr – also nicht nur einen speziellen –ausüben kannst. Welche Voraussetzungen zudem für die Vertrauensschutz-Regel gelten, lesen Sie auf der Website der DRV.

Infografik: Volle Erwerbsminderung vs. teilweise Erwerbsminderung

Erwerbsminderungsrente volle teilweise Infografik

Ist die Erwerbsminderungsrente steuerpflichtig?

Grundsätzlich: Ja. Allerdings nur ein bestimmter Teil der Rente: der Besteuerungsanteil. Das ist genauso wie bei der Altersrente. Der Besteuerungsanteil richtet sich immer nach dem Jahr, für das die Rente erstmals bewilligt wird. Der verbleibende Teil ist entsprechend steuerfrei.

Wichtig ist: Der jeweils steuerpflichtige und steuerfreie Teil der Rente ändert sich nicht mehr. Je später Sie jedoch in Rente gehen, desto höher fällt der Besteuerungsanteil aus. Mit Rentenbeginn im Jahr 2040 ist die Rente dann zu 100 Prozent steuerpflichtig.

 

Video: Ertragsanteil bei der Rente

Mit dem Ertragsanteil kannst du Steuern sparen. Leider werden nur wenige Renten so besteuert. Wie diese Regel genau funktioniert und in welchen Fällen du davon profitieren kannst, zeigt unser Video.

Was passiert bei rückwirkender Bewilligung?

Häufig bewilligt die DRV die Erwerbsminderungsrente für einen gewissen Zeitraum erst rückwirkend.

Ob und ich welcher Höhe sind die rückwirkend gezahlten Beträge steuerpflichtig?

Das hängt von mehreren Faktoren ab, auf die wir im folgenden Abschnitt noch eingehen. Zum besseren Verständnis erläutern wir zunächst das Prinzip der rückwirkend geleisteten Rentenbeträge.

Zuerst kommt das Krankengeld …

In der Regel gehen der Erwerbsminderung längere Krankheitszeiten voran. Bist du als Arbeitnehmer krank, zahlt dir zunächst dein Arbeitgeber wie gewohnt das Gehalt für diesen Zeitraum. Das nennt man Lohnfortzahlung. Darauf fallen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an.

Bist du jedoch länger als 6 Wochen krank, springt die Krankenkasse ein – mit dem Krankengeld. Das Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung und steuerfrei. Allerdings unterliegt es dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, dass sich dadurch dein persönlicher Steuersatz erhöht.

… dann die Erwerbsminderungsrente

Während du im Krankengeldbezug bist, zeichnet sich womöglich schon ab, ob aus der Krankheit eine Erwerbsminderung folgt. Doch die Voraussetzungen für den Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente sind hoch. Und die DRV prüft oft in einem langen Verfahren, ob du diese erfüllst.

Das bedeutet: Zwischen Eintritt der Voraussetzungen für Erwerbsminderung und der Bewilligung der Rente vergeht oft viel Zeit. Und das führt dazu, dass die DRV unter Umständen Rentenbeträge rückwirkend bewilligt.

Das Problem: In den vergangenen Monaten hast du bereits einen Entgeltersatz bekommen – nämlich das Krankengeld. Deshalb passiert jetzt Folgendes: Die DRV erstattet der Krankenkasse die Beträge, die sie für das Krankengeld im Leistungszeitraum bezahlt hat.

 

Beispiel Rentner

Beispiel: Krankengeld und Erwerbsminderungsrente

Stefanie bekommt seit dem 01.12.2019 Krankengeld, da sie aufgrund einer schwerwiegenden Krankheit nicht mehr arbeiten kann. Bei der DRV hat sie bereits einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt.

Am 01.05.2020 wird die Rente bewilligt. Und zwar rückwirkend ab dem 01.12.2019. Die DRV zahlt jetzt die Leistung für die Monate Dezember 2019 bis April 2020 direkt an die Krankenkasse. Ab Mai erhält Stefanie kein Krankengeld mehr, sondern bekommt die Erwerbsminderungsrente direkt von der DRV.

Steuerfrei oder steuerpflichtig?

Das Problem: Das Krankengeld ist als Lohnersatzleistung steuerfrei und unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Die Erwerbsminderungsrente ist hingegen mit dem Besteuerungsanteil steuerpflichtig. „Verwandelt“ sich das Krankengeld jetzt in die Erwerbsminderungsrente, muss geprüft werden:

Ist die rückwirkende Erwerbsminderungsrente genauso hoch wie das Krankengeld?

In diesem Fall ist die gesamte Rentenleistung mit dem Besteuerungsanteil steuerpflichtig. Denn die Rente ersetzt die Lohnersatzleistung zu 100 Prozent. Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr, für das die Rente erstmals bewilligt wurde. Dabei ist es egal, wann die Rente tatsächlich erstmals ausbezahlt wurde.

 

Beispiel Rentner

Fortsetzung Beispiel

Deckt sich der rückwirkend gezahlte Rentenbetrag mit dem Krankengeld, muss Stefanie den Betrag versteuern. Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr 2019. Denn die Rente wird bereits ab dem 01.12.2019 bewilligt.

Ist die monatliche Erwerbsminderungsrente niedriger als das Krankengeld?

Dann bleibt der Differenzbetrag zwischen Rente und Krankengeld steuerfrei, unterliegt jedoch weiterhin dem Progressionsvorbehalt. Der Besteuerungsanteil der Rente hängt auch in diesem Fall vom Jahr der Bewilligung ab.

Ist die monatliche Erwerbsminderungsrente höher als das Krankengeld?

Bis zur Höhe des Krankengeldes gilt: Die Rente ist mit dem Besteuerungsanteil aus dem Bewilligungsjahr steuerpflichtig. Doch was gilt für den Teil, der das Krankengeld „überkompensiert“?

Hierbei handelt es sich um eine Rentennachzahlung. Diese geht nicht an die Krankenkasse, sondern direkt an Sie. Der große Unterschied: Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr, in dem die Rente tatsächlich bezahlt wird.

 

Beispiel Rentner

Abwandlung Beispiel

Stefanie bekommt die Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab dem 01.12.2019 bewilligt.

Allerdings ist ihr Rentenanspruch höher als das Krankengeld, das sie erhalten hat. Bis zur Höhe des Krankengeldes muss sie die Rente mit dem Besteuerungsanteil für das Jahr 2019 besteuern. Der überschießende Betrag ist hingegen mit dem Besteuerungsanteil für das Zahljahr – also 2020 – steuerpflichtig.

Ab Mai 2020 hat sie kein Krankengeld mehr bekommen, das erstattet werden muss. Deshalb sind ab Mai die Rentenzahlungen mit dem Besteuerungsanteil aus 2019 (=Bewilligungsjahr) steuerpflichtig.

Achtung: Bescheid-Änderung!

Zahlt die DRV die Rente rückwirkend für Monate, die in verschiedenen Jahren liegen? Dann kann es zu Änderungen des Steuerbescheids kommen. Und zwar dann, wenn du für vergangene Jahre bereits eine Steuererklärung abgegeben hast.

Denn wie bereits beschrieben, ändern sich mit der rückwirkenden Bewilligung auch steuerliche Grundlagen. Zum Beispiel verwandeln sich eventuell steuerfreie Krankengeldzahlungen in steuerpflichtige Rentenzahlungen. Im schlimmsten Fall führt so eine Änderung zu einer Steuernachzahlung.

Wie beantrage ich die Erwerbsminderungsrente?

Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen Sie beim Rentenversicherungsträger. Die entsprechenden Formulare findest du auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

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