Das Pendeln jeden Tag zur Arbeit kann ganz schön anstrengend sein. Auch im Geldbeutel macht sich die Fahrerei irgendwann bemerkbar. Um Kosten zu sparen, setzen viele auf eine Fahrgemeinschaft. Wir zeigen, wie man mit dem Arbeitsweg Steuern sparen kann.
Schnelleinstieg
Welche Kosten kann ich bei einer Fahrgemeinschaft ansetzen?
Für den Arbeitsweg kannst du die Pendlerpauschale ansetzen. Auch als Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft kannst du die vollen 30 Cent in der Steuererklärung ansetzen.
Hier gilt jedoch: Für die Arbeitstage, an denen du bei einem Kollegen mitfährst, gilt wiederum der anteilige Höchstbetrag von 4.500 Euro. An den Tagen, an denen du dein eigenes Fahrzeug benutzt, kannst du die Kilometerpauschale voll und unbegrenzt ansetzen.
Umwege, die du fährst, um deine Mitfahrer abzuholen, darfst du leider nicht mitberechnen. Ob du in Vollzeit oder Teilzeit arbeitest oder dich noch in der Probezeit befindest, spielt bei der Berechnung der Pendlerpauschale jedoch keine Rolle.
Wie wird die Pendlerpauschale für Fahrgemeinschaften berechnet?
Zur Veranschaulichung hier ein Beispiel: Nadine und Sabrina haben den gleichen Arbeitgeber und fahren daher gemeinsam ins Büro. Sie wechseln sich Monat für Monat ab. Nadine wohnt 35 Kilometer von Arbeitsplatz entfernt. Sabrina wohnt auf einer Strecke mit einer Entfernung von nur noch 13 Kilometern. Für jeden Kilometer der Entfernung können sie 30 Cent Pendlerpauschale anrechnen. Bei 230 Arbeitstagen rechnen sie im Jahr 2020:
Nadine: 230 Arbeitstage x 35 Kilometer einfache Entfernung x 0,30 Euro Pendlerpauschale = 2.415 Euro
Sabrina: 230 Arbeitstage x 13 Kilometer einfache Entfernung x 0,30 Euro Pendlerpauschale = 897 Euro.
Nadine kann somit allein für ihren Arbeitsweg 2.415 Euro Werbungskosten bei der Steuererklärung ansetzen. Bei Sabrina macht die Mitfahrgelegenheit 897 Euro Werbungskosten aus.
Wo trage ich die Fahrtkosten in der Steuererklärung ein?
Alle Ausgaben rund um deine Fahrten zu deinem Arbeitsplatz machst du in der Anlage N in der Einkommensteuererklärung. In WISO Steuer trägst du alle Daten bei den Ausgaben „Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale)“ ein.