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Feier absetzen: Was gilt bei der Steuer?

Alles zu Firmenfest, Geburtstag, Beförderung & Co.

Ob Weihnachtsfeier, Jubiläum oder runder Geburtstag – Feiern gehören zum Arbeitsleben dazu. Doch welche Kosten lassen sich von der Steuer absetzen? Für Arbeitgeber gelten besondere Regeln bei Betriebsveranstaltungen, für Arbeitnehmer kann in Einzelfällen sogar eine Geburtstagsfeier absetzbar sein. Und rein private Feste? Hier zieht das Finanzamt klare Grenzen.

Kurz & knapp

  • Arbeitgeber können bis zu zwei Betriebsfeiern pro Jahr steuerfrei ausrichten
  • Pro Person sind Kosten bis zu 110 Euro steuer- und abgabenfrei
  • Arbeitnehmer können Kosten für Feiern nur absetzen, wenn diese eindeutig beruflich veranlasst sind

Mit WISO Steuer trägst du deine Bewirtungskosten einfach in der Steuererklärung ein. Das Programm sorgt dafür, dass du keine Steuervorteile verpasst – und berechnet deine Steuererstattung sofort. Jetzt ausprobieren:

Arbeitgeber zahlt die Feier – was gilt?

Typische Firmenfeste wie Weihnachtsfeiern oder Sommerfeste gelten steuerlich als sogenannte Betriebsveranstaltungen. Voraussetzung: Alle Mitarbeitenden oder eine klar abgrenzbare Abteilung sind eingeladen. Nur dann profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer von steuerlichen Vergünstigungen.

Steuerfreie Zuwendung bis 110 Euro

Arbeitgeber dürfen bis zu 110 Euro brutto je Teilnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei ausgeben. Wird diese Grenze überschritten, bleibt der Betrag bis 110 Euro steuerfrei. Nur der übersteigende Teil gilt als Arbeitslohn und kann individuell oder pauschal (25 Prozent Lohnsteuer) versteuert werden. Der Freibetrag gilt für maximal zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr.

Information zum Thema

Was zählt zur 110-Euro-Grenze?

Seit 2015 gilt ein Freibetrag von 110 Euro brutto pro teilnehmender Person. Innerhalb dieses Rahmens bleiben Zuwendungen steuer- und sozialversicherungsfrei. Dazu zählen:

  • Raummiete
  • Getränke und Catering
  • Musik, Künstler und Rahmenprogramm
  • Dekoration und Service
  • Fahrtkosten
  • Eintrittsgelder

Arbeitnehmer lädt ein – was ist absetzbar?

Manchmal richtet nicht der Arbeitgeber, sondern der Arbeitnehmer selbst eine Feier aus. Auch hier kann es steuerliche Auswirkungen geben – allerdings nur, wenn ein klarer beruflicher Bezug erkennbar ist. Klassische Beispiele sind eine Beförderung, ein Dienstjubiläum oder auch ein runder Geburtstag, wenn ausschließlich Kolleginnen und Kollegen eingeladen werden und die Feier im betrieblichen Rahmen stattfindet. In solchen Fällen kannst du die Aufwendungen in deiner Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen.

Damit die Anerkennung durch das Finanzamt gelingt, sind zwei Punkte besonders wichtig:

  • Teilnehmerkreis: Eingeladen sollten nur Personen aus dem beruflichen Umfeld sein (Kollegen, Vorgesetzte, Geschäftspartner). Nimmst du zusätzlich Familie oder Freunde dazu, musst du deren Kostenanteil streng herausrechnen.
  • Rahmen der Feier: Je betrieblicher die Umgebung, desto besser – etwa eine Feier in den Betriebsräumen oder während der Arbeitszeit. Ein gemeinsames Mittagessen oder eine schlichte Kaffeerunde im Büro wirken glaubwürdiger als ein großes Fest im Restaurant.

Auch die Höhe der Ausgaben spielt eine Rolle. Liegt der Aufwand pro Person im üblichen Rahmen, akzeptiert das Finanzamt eher, dass es sich nicht um private Repräsentation handelt.

Beispiele:

  • Runder Geburtstag im Betrieb: Ein Geschäftsführer feiert seinen 60. Geburtstag nicht privat, sondern nur mit den Mitarbeitenden in den Betriebsräumen. Der Bundesfinanzhof hat die Kosten von rund 70 Euro pro Person als Werbungskosten anerkannt, weil der private Charakter vollständig zurücktrat (BFH, Urteil vom 10. November 2016, VI R 7/16).
  • Dienstjubiläum oder Beförderung: Wird der Anlass klar beruflich geprägt (zum Beispiel 25 Jahre Betriebszugehörigkeit oder Beförderung) und die Feier im Kollegenkreis ausgerichtet, können die Kosten als Werbungskosten berücksichtigt werden.
  • Gemischte Anlässe: Treffen private und berufliche Gründe zusammen (etwa ein 50. Geburtstag und ein 20-jähriges Dienstjubiläum), erlaubt das Finanzamt eine Aufteilung der Kosten (BFH, Urteil vom 8. Juli 2015, VI R 46/14). Wichtig ist eine nachvollziehbare Dokumentation, etwa durch getrennte Gästelisten.
  • Schlichte, betriebsinterne Feiern: Eine Kaffeetafel in der Kantine während der Arbeitszeit kann steuerlich anerkannt werden, wenn die Gestaltung klar beruflich geprägt ist.

Private Feiern mit Kollegen

Rein private Feiern – etwa Geburtstag oder Hochzeit im Familienkreis – sind nicht absetzbar. Auch wenn Kollegen eingeladen werden, dominiert der private Anlass. Nur wenn sich ein eindeutig beruflicher Bezug nachweisen lässt, kommt eine steuerliche Anerkennung in Betracht.

Kosten der Firmenfeier in die Steuererklärung eintragen

Wie du die Kosten einer Feier in die Steuererklärung einträgst, hängt davon ab, in welcher Rolle du auftrittst.

Arbeitgeber, Selbstständige & Freiberufler: 

Bist du Arbeitgeber, zählen Ausgaben für Betriebsveranstaltungen zu den Betriebsausgaben deiner Firma. Die Kosten buchst du in deiner Finanzbuchhaltung.

Wenn du selbstständig oder freiberuflich tätig bist, kannst du deine Aufwendungen für beruflich veranlasste Feiern als Betriebsausgaben abrechnen, beispielsweise im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Arbeitnehmer:

Anders sieht es aus, wenn du als Arbeitnehmer eine Feier mit eindeutig beruflichem Anlass – zum Beispiel eine Beförderungsfeier oder ein Dienstjubiläum – selbst bezahlt hast. In deiner Einkommensteuererklärung kannst du diese Kosten in der Anlage N als Werbungskosten angeben.

Mit WISO Steuer geht das besonders einfach. Die Kosten trägst du im Bereich „Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre“ unter „Berufliche Ausgaben“ ein. Trage dort unter „Bewirtung“ die Kosten für die beruflich veranlasste Feier ein und beschreibe kurz den Anlass (zum Beispiel „Dienstjubiläum“).

Tipp: Belege für die Firmenfeier digital organisieren

Mit der WISO Steuer-App sparst du dir das lästige Sammeln von Papierbelegen. Einfach Rechnungen und Quittungen Einladungen oder Gästelisten mit dem Smartphone fotografieren – die App lädt alles automatisch in deine Steuererklärung. Alle Belege findest du dann in deiner Steuerbox. So sind deine Nachweise jederzeit griffbereit, falls das Finanzamt sie verlangt.

FAQ: Feiern & Steuern

Die Feier muss allen Mitarbeitenden oder einer ganzen Abteilung offenstehen. Nur dann gelten die steuerlichen Begünstigungen für Betriebsveranstaltungen.
Bis zu 110 Euro pro Kopf sind steuerfrei. Nur der übersteigende Betrag gilt als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Der Arbeitgeber kann diesen Mehrbetrag pauschal mit 25 Prozent versteuern.
Sie ist ein Freibetrag: Bis 110 Euro pro Arbeitnehmer und Veranstaltung sind die Zuwendungen steuerfrei, nur der übersteigende Betrag ist steuerpflichtig. Die Grenze gilt für maximal zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr.
Ja, wenn der berufliche Anlass klar überwiegt. Beispiel: Beförderungsfeier oder Dienstjubiläum ausschließlich mit Kolleginnen und Kollegen.
Einladungen, Gästelisten und Rechnungen sind wichtig, um den beruflichen Bezug und die Kosten nachzuweisen. Auch deine Belege kannst du direkt mit WISO Steuer digital ablegen. Einfach Rechnungen etc. mit dem Smartphone fotografieren. Die Dokumente werden automatisch in die Steuererklärung übernommen und sind jederzeit abrufbar.
Deine Frage war nicht dabei? Probiere unsere KI SteuerGPT aus: Klicke auf das Chat-Symbol unten rechts in der Ecke und tippe deine Frage zur Steuererklärung ein. Binnen Sekunden bekommst du die passende Antwort.
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Quellen: BFH-Urteil VI R 46/14; BFH-Urteil VI R 7/16