Wer die Grundsteuer-Erklärung schon abgegeben hat, hat sie womöglich schon in seinem Briefkasten: Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid. Was jetzt für die Prüfung wichtig ist.
Schnelleinstieg
- Kurz & knapp
- Bescheide, Bescheide: kurzer Überblick
- Erster Bescheid: der Grundsteuerwertbescheid
- Zweiter Bescheid: der Grundsteuermessbescheid
- 1. Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid wegen Verfassungswidrigkeit
- 2. Einspruch gegen die Bescheide bei Fehlern
- Was passiert nach dem Einspruch?
- FAQ: Grundsteuerwertbescheid & Grundsteuermessbescheid
Kurz & knapp
- Nach Abgabe der Grundsteuer-Erklärung bekommst du mehrere Bescheide – vom Finanzamt und von deiner Gemeinde
- Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid enthalten Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer
- Solltest du Fehler im Bescheid entdecken, musst du schnell reagieren
- Grundsteuer-Erklärung erledigst du einfach mit WISO Grundsteuer
Bescheide, Bescheide: kurzer Überblick
Nachdem du als Immobilieneigentümer deine Grundsteuer-Erklärung abgeben hast, bekommst du nach einiger Zeit Rückmeldung – in Form von Bescheiden. Insgesamt erhältst du 3 Bescheide zur Grundsteuer:
- den Grundsteuerwertbescheid
- den Grundsteuermessbescheid
- den Grundsteuerbescheid
Die ersten beiden Bescheide verschickt das Finanzamt im Zeitraum zwischen Ende 2022 bis voraussichtlich 2025. Sie enthalten Berechnungsgrundlagen für die neue Grundsteuer. Es kann sein, dass du den Grundsteuerwert- und den Grundsteuermessbescheid gleichzeitig bekommst. Diese solltest du unbedingt prüfen und ggf. reagieren.
Als letzten Bescheid erhalten Eigentümer den Grundsteuerbescheid. Er enthält die endgültige Höhe der Grundsteuer, die du ab 2025 zahlen musst. Im Unterschied zu den anderen Bescheiden, bekommst du den Grundsteuerbescheid von deiner Gemeinde zugeschickt. Nur in den Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin auch direkt vom Finanzamt.
In diesen Bundesländern gibt es Ausnahmen:
- Hessen: Das Bundesland verschickt keinen separaten Grundsteuerwertbescheid. Eigentümer bekommen dort insgesamt nur 2 Bescheide: den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag und später den eigentlichen Grundsteuerbescheid.
- Bayern, Hamburg und Niedersachsen: Hier wird statt Grundsteuerwert mit dem Grundsteueräquivalenzbetrag gerechnet. Daher bekommen die Eigentümer dort einen Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge.
Infografik: Grundsteuerbescheide im Überblick
Erster Bescheid: der Grundsteuerwertbescheid
Anhand der Daten, die Eigentümer in der Grundsteuer-Erklärung angeben, berechnet das Finanzamt den Grundsteuerwert – den steuerlichen Wert deiner Immobilie. Daraufhin stellt es den Grundsteuerwertbescheid (Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert) aus. Er ersetzt den bisherigen Einheitswertbescheid.
Der Grundsteuerwertbescheid ist die Grundlage aller weiteren Berechnungen. Deshalb nennt man diesen auch Grundlagenbescheid. Alle weiteren Bescheide, in denen der Grundsteuermessbetrag und die Grundsteuer berechnet werden, heißen Folgebescheide.
Zweiter Bescheid: der Grundsteuermessbescheid
Außerdem ermittelt das Finanzamt anhand einer gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag. Auch dafür bekommst du einen Bescheid – den Grundsteuermessbescheid (Feststellungsbescheid über den Grundsteuermessbetrag).
Bescheid erhalten, muss ich gleich zahlen?
Die beiden Bescheide sind die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Stadt oder Gemeinde. Sowohl der Grundsteuerwertbescheid als auch der Grundsteuermessbescheid sind keine Zahlungsaufforderungen. Nach Erhalt musst du also nichts ans Finanzamt bezahlen. Damit informiert dich das Finanzamt nur über die Berechnung deiner künftigen Grundsteuer.
Wichtig: Bescheide prüfen
Doch du solltest die Briefe nicht einfach abheften, sondern genauer unter die Lupe nehmen. Denn: Enthält einer der Bescheide Fehler in der Berechnung, wirkt sich das auf die Folgebescheide aus. Mit dem Ergebnis, dass du evtl. eine zu hohe Grundsteuer zahlen musst.
1. Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid wegen Verfassungswidrigkeit
Inzwischen versenden die Finanzämter die Grundlagenbescheide für die neue Grundsteuer. Aber ist die neue Grundsteuer nun verfassungsgemäß oder verfassungswidrig? Und was können Eigentümer tun?
Neben dem sogenannten Bundesmodell gibt es bei der Berechnung der Grundsteuer auch Ländermodelle. Je nach Berechnungsmodell kann es zu unterschiedlichen Werten bei der Grundsteuer kommen. Nach Meinung von Experten ist nicht jedes Modell verfassungsgemäß. Dazu zählen das Bodenrichtwert-Modell in Baden-Württemberg und auch das Bundesmodell.
Was können Eigentümer tun?
Du kannst gegen den Grundsteuerwert-Bescheid Einspruch einlegen. Knackpunkt: Du musst einen Einspruch begründen. Und falls die Finanzämter den Einspruch ablehnen, bleibt nur die persönliche Klage vor dem Finanzgericht und dem Bundesfinanzhof (BFH).
Nur wenn es schon laufende Verfahren bei Finanzgerichten oder dem BFH gibt, kannst du dich daran hängen.
Aber: Du musst nicht sofort eine Begründung einreichen! Das Finanzamt wird dich dann zwar auffordern, deinen Einspruch zu begründen. Doch das kann unter Umständen dauern. Möglicherweise gibt es dann bereits mehrere Verfahren vor den Finanzgerichten, auf die du in deiner Begründung verweisen kannst.
Das sollte im Einspruchsschreiben stehen:
- dein Name und deine Adresse
- Aktenzeichen des Bescheids
- dass du Einspruch einlegst
- Einspruchsgrund
Aktuelle Klagen in Baden-Württemberg: Musterschreiben für den Einspruch
Klagen gibt es derzeit nur in Baden-Württemberg – unterstützt vom Bund der Steuerzahler und einigen Verbänden für Grundeigentümer.
Gerade in Baden-Württemberg empfehlen die Verbände derzeit, mit Hinblick auf eine mögliche Verfassungswidrigkeit Einspruch einzulegen und ein „Ruhen des Verfahrens” zu beantragen. Grundsätzlich lässt sich so zumindest Zeit gewinnen.
Eine weitere Klage gegen das Bundesmodell der Grundsteuer soll ebenfalls vorbereitet werden.
Du willst Einspruch einlegen? Wir haben einen Mustereinspruch für dich formuliert:
Den Einspruch musst du unbedingt schriftlich einreichen – oder digital mit einem Elster-Zertifikat übermitteln.
2. Einspruch gegen die Bescheide bei Fehlern
Es ist wichtig, dass du die Bescheide gründlich prüfst. Denn: Enthält einer der Bescheide Fehler in der Berechnung, kann sich das negativ auf die Höhe deiner Grundsteuer auswirken.
Beheben kannst du den Fehler nur, indem du gegen den Grundsteuerwert einen Einspruch einlegst. Das ist deshalb so wichtig, weil gegen den letzten Bescheid, den Grundsteuerbescheid, kein Einspruch möglich ist. Denn dieser ist nur ein Folgebescheid und muss sich an den festgelegten Wert halten.
Auch hier solltest die Überprüfung der Berechnung nicht auf die lange Bank schieben: Für den Einspruch hast du nur 1 Monat Zeit.
Grundsteuerwertbescheid
Entdeckst du in deinem Grundsteuerwertbescheid einen Fehler, kann dieser korrigiert werden. Ist also zum Beispiel bei der Wohnfläche oder der Grundstücksgröße ein Zahlendreher passiert, kannst du diesen mit dem Einspruch beseitigen.
Ob alles seine Richtigkeit hat, prüfst du am besten, indem du die Daten deines Informationsschreibens bzw. deiner Grundsteuer-Erklärung mit den Daten im Grundsteuerwertbescheid vergleichst.
Diese Punkte solltest du im Grundsteuerwertbescheid prüfen (Bundesmodell):
- Gemarkung, Flurstücksnummer
- Fläche des Grundstücks
- Gebäudeart (zum Beispiel Einfamilienhaus)
- Wohnfläche
- Nutzfläche (= betrieblich genutzte Fläche)
- Anzahl Garagen
- Baujahr bzw. Restnutzungsdauer
- Bodenrichtwert
- Eigentümer
In Bundesländern mit eigenem Grundsteuermodell sind ggf. weniger Punkte zu prüfen. In Bayern zum Beispiel kommt es lediglich auf die Wohnfläche bzw. Nutzfläche und die Fläche des Grundstücks an, eventuell noch die Fläche der Garage.
Grundsteuermessbescheid
Auch bei Berechnungsfehlern im Grundsteuermessbescheid kannst du mit einem Einspruch reagieren. Wichtig: Es darf sich aber nicht um einen Fehler handeln, der schon im ersten Bescheid über den Grundsteuerwert (Grundlagenbescheid) passiert ist. Denn:
- Ein Fehler in der Berechnung des Grundsteuerwertes (Grundlagenbescheid) lässt sich ausschließlich durch einen Einspruch gegen den Grundlagenbescheid beheben.
- Ein Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid, der ja nur ein Folgebescheid ist, kann an der Berechnung des Grundsteuerwertes nichts ändern.
Diese Punkte solltest du im Grundsteuermessbescheid prüfen:
- Grundsteuerwert: Wurde hier der richtige Betrag angesetzt oder steht da eine ganz andere Zahl, als im Grundsteuerwertbescheid genannt ist?
- Steuermesszahl: Für Wohngebäude gilt in allen Grundsteuermodellen eine reduzierte Steuermesszahl.
- Förderung nach dem Wohnraumförderungsgesetz: Wurde der Förderbescheid berücksichtigt? Dies wirkt sich auf die Steuermesszahl aus.
- Denkmal: Handelt es sich bei dem Gebäude um ein Denkmal, gilt ebenfalls eine reduzierte Steuermesszahl.
- Gemarkung, Flurstücksnummer
Mit WISO Grundsteuer bequem erledigen
Damit das Finanzamt mit deinem Schreiben etwas anfangen kann, musst du einige Formalien einhalten.
Das muss im Einspruchsschreiben genannt sein:
- dein Name und deine Adresse
- Aktenzeichen des Feststellungsbescheids
- Bezeichnung des Bescheids
- dass du Einspruch einlegst
- Grund des Einspruchs: Du musst dem Finanzamt mitteilen, was deiner Ansicht nach an dem Feststellungsbescheid nicht stimmt.
Fehler im Bescheid: Muster-Vorlagen für den Einspruch
Du willst Einspruch einlegen? Nutze als Formulierungshilfe unsere Muster-Vorlagen:
- Muster für den Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid
- Muster für den Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid
Den Einspruch kannst du schriftlich oder zum Beispiel per E-Mail bei dem Finanzamt einreichen, das dir den Feststellungsbescheid zugeschickt hat. Die Adresse findest du auf dem Bescheid.
Was kostet der Einspruch gegen den Grundsteuerwert- bzw. den Grundsteuermessbescheid?
Der Einspruch ist für dich kostenlos. Das Finanzamt verlangt dafür keine Verfahrensgebühren oder Ähnliches.
Was passiert nach dem Einspruch?
Das Finanzamt prüft zunächst, ob dein Einspruch zulässig ist. Wichtigstes Zulässigkeitskriterium ist, ob du die Einspruchsfrist eingehalten hast und das Einspruchsschreiben rechtzeitig beim Finanzamt eingegangen ist.
Anschließend beschäftigt sich das Finanzamt mit deinen Argumenten und entscheidet, ob der Einspruch begründet ist. Das Finanzamt hat 3 Möglichkeiten:
- Dem Einspruch wird stattgegeben:
Das bedeutet, du hast recht mit deinen Einwänden. Der Grundsteuerwert wird neu berechnet und du erhältst einen neuen Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert. - Der Einspruch wird als unbegründet zurückgewiesen:
Das bedeutet, das Finanzamt folgt deinen Argumenten nicht und lehnt den Einspruch ab. - Dem Einspruch wird teilweise stattgegeben:
In diesem Fall hat dein Einspruch nur zum Teil Erfolg und du erhältst ebenfalls einen neuen Feststellungsbescheid.
Lehnt das Finanzamt deinen Einspruch ganz oder zum Teil ab, bleibt dir nur eine Klage vor dem Finanzgericht. Um eine Klage einzureichen, hat man dann auch nur einen Monat Zeit. Und ab dann wird das Verfahren auch kostenpflichtig.
Der dritte Bescheid: Was kann ich bei einem fehlerhaften Grundsteuerbescheid tun?
FAQ: Grundsteuerwertbescheid & Grundsteuermessbescheid
Muss ich den Betrag im Grundsteuermessbescheid bezahlen?
An wen richte ich den Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid?
Ist der Grundsteuermessbescheid das Gleiche wie der Einheitswertbescheid?
Mit WISO Grundsteuer bequem erledigen