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Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer

Wann sie abgegeben werden muss

Als Kleinunternehmer hat man eine bürokratische Sorge weniger? Das ist nicht immer der Fall. Denn auch dann kann das Finanzamt eine Umsatzsteuer-Voranmeldung verlangen. Wann das der Fall ist, zeigen wir hier.

Kurz & knapp

  • Für Kleinunternehmer gelten Umsatzhöchstgrenzen
  • Bei Auslandsgeschäften kann das Finanzamt eine Umsatzsteuer-Voranmeldung fordern
  • Nicht trödeln: Verspätete Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung kann teuer werden

Video: Umsatzsteuer-Voranmeldung

Wie die Umsatzsteuer-Voranmeldung funktioniert und wie du davon bleiben kannst, zeigt unser Video.

Ab wann bin ich Kleinunternehmer?

Um als Kleinunternehmer zu gelten, musst du 2 Voraussetzungen erfüllen. Dafür reicht der Blick auf deine jährlichen Umsätze. Als Kleinunternehmer giltst du, wenn dein Brutto-Umsatz:

  • im vergangenen Kalenderjahr unter 22.000 Euro (bis 31.12.2019: 17.500 Euro) lag
  •  und im laufenden Kalenderjahr maximal 50.000 Euro beträgt.

Die gesetzliche Regelung findest du hier: § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).

Achtung: Umsatzgrenze aufs gesamte Jahr beziehen

Die Umsatzgrenze von 22.000 Euro bezieht sich immer auf ein ganzes Kalenderjahr. Das bedeutet, machst du dich während des Jahres selbstständig, musst du den voraussichtlichen Umsatz auf 12 Monate hochrechnen. Überschreitest du im Jahr der Gründung die Umsatzgrenze, verlierst du den Kleinunternehmerstatus fürs folgende Jahr. Dann unterliegst du der Regelbesteuerung.

 

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Zuschüsse, Hilfen & Co.

Hast du coronabedingte Hilfen und Zuschüsse erhalten, gehören diese auch zu den Brutto-Umsätzen.

Muss ich als Kleinunternehmer die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben?

In der Regel musst du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) abgeben. Denn als solcher bist du von der Umsatzsteuer grundsätzlich befreit und darfst sie auch nicht auf deinen Rechnungen ausweisen. Im Gegenzug hast du aber kein Recht auf Vorsteuerabzug.

Was passiert, wenn ich die Umsatzsteuer als Kleinunternehmer doch ausweise?

Hast du unberechtigterweise die Umsatzsteuer in deinen Rechnungen ausgewiesen, schuldest du dem Staat die Steuer und musst sie auch ans Finanzamt abführen. Hier heißt es: Tief durchatmen, denn es sind mehrere Schritte notwendig.

Du musst die Korrektur schriftlich beim Finanzamt beantragen und den Empfänger der Rechnung über deinen Fehler informieren. Dann gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. Das Finanzamt hat dem Rechnungsempfänger noch keine Vorsteuer erstattet: Du erhältst den Betrag, den du an das Finanzamt abgeführt hast, zurück.
  2. Der Rechnungsempfänger hat den Vorsteuerabzug schon geltend gemacht: Den abgeführten Steuerbetrag erhältst du erst zurück, wenn der Rechnungsempfänger die Vorsteuer korrigiert und den Betrag zurückgezahlt hat.
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Rechnungen einfach per Foto in die Steuer einfügen

Sobald du eine Rechnung bekommst, machst du einfach ein Foto mit dem Smartphone und die App liest das Dokument automatisch als PDF für deine Steuererklärung ein. Wie ein Scanner, nur viel schlauer!

Weitere Ausnahmen von der Abgabe-Pflicht der Voranmeldung:

Alle gewerblichen Unternehmen und Freelancer sind umsatzsteuerpflichtig und müssen im Jahresverlauf Voranmeldungen abgeben. Allerdings gilt eine Ausnahme bei besonderen Umsatzgrenzen:

  • Hat die Vorjahressteuer weniger als 1.000 Euro betragen, kann dich das Finanzamt von der Abgabe-Pflicht der UStVA befreien.
  • Lag sie unter 7.500 Euro, ist die vierteljährliche Voranmeldung fällig;
  • lag sie über 7.500 Euro musst du die Voranmeldung monatlich abgeben.

Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Physiotherapeuten oder Heilpraktiker sind auch von der Umsatzsteuer ausgenommen und müssen keine UStVA beim Finanzamt einreichen.

Ab 2021 gilt eine neue Regelung für Gründer

Bisher mussten Neugründer im Jahr der Gründung sowie im Folgejahr die Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich abgeben. Diese Verpflichtung entfällt ab dem 01.01.2021 bis zum 31.12.2026. Der Voranmeldungszeitraum richtet sich also auch in den ersten Gründungsjahren nach der Vorjahressteuer.

 

Information zum Thema

Umsatzsteuererklärung ist ein Muss

Auch wenn du keine UStVA abgeben musst, eine jährliche Umsatzsteuererklärung ist auch für Kleinunternehmer Pflicht. Diese ist aber nur einmal im Jahr fällig – bis zum 31. Mai des Folgejahres (Ausnahmen beachten).

Umsatzsteuer-Voranmeldung trotz Befreiung?

Keine Regel ohne Ausnahmen – das gilt auch für das Kleinunternehmertum. In bestimmten Fällen können seit 2019 neben Unternehmern mit geringen Umsätzen auch Kleinunternehmer vom Finanzamt aufgefordert werden, unterjährig Voranmeldungen abzugeben. Grund dafür ist eine Änderung im Umsatzsteuer-Anwendungserlass.

Betroffen ist vor allem, wer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erteilt bekam. Dazu gehören zum Beispiel eBay-Verkäufer, die Waren aus dem Ausland beziehen. Aber auch diejenigen, die digitale Leistungen – etwa Werbung – im Ausland ansässiger Konzerne in Anspruch nehmen.

Hintergrund: Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Im Dezember 2018 wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass aktualisiert, genauer der Abschnitt 18.2 Abs. 2 UStAE. Dieser erlaubt der Finanzverwaltung eigentlich, Unternehmer von der Abgabe unterjähriger UStVA zu befreien, wenn sie nicht mehr als 1.000 Euro Umsatzsteuer pro Jahr zahlen müssen. Allerdings besagt Satz 3 der Vorschrift, dass die Finanzämter in bestimmten Ausnahmefällen doch Voranmeldungen verlangen sollen. Und diese Fälle sind drastisch ausgedehnt worden, genauer um die Sachverhalte, die in § 18 Abs. 4a UStG genannt sind und eine USt-IdNr. bedingen.

Nach dem aktualisierten Umsatzsteuer-Anwendungserlass sind damit zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet:

  • Kleinunternehmer, die die Umsatzsteuer für Warenbezüge aus EU-Mitgliedstaaten ins Inland entrichten müssen (innergemeinschaftliche Erwerbe, § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG),
  • Kleinunternehmer, die als Leistungsempfänger (= Kunde) die Umsatzsteuer entrichten müssen (Reverse-Charge-Verfahren, § 13b Abs. 5 UStG),
  • Kleinunternehmer, die die Umsatzsteuer als letzter Abnehmer eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts schulden (§ 25b Abs. 2 UStG) sowie
  • Fahrzeuglieferer (§ 2a UstG).
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Wann muss ich die Voranmeldung abgeben?

Es gilt die 10-Tage-Regelung: Die Voranmeldung muss bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (Monat, Vierteljahr) beim Finanzamt eingehen. Gleichzeitig ist die Vorauszahlung der Umsatzsteuer fällig.

Außerdem hast du die Möglichkeit, eine Dauerfristverlängerung einzurichten. Auf diese Weise kannst du die Frist für die Abgabe der UStVA und die Entrichtung der Vorauszahlung um 1 Monat verlängern. Den Antrag dazu stellst du beim zuständigen Finanzamt. Bei Pflicht zur monatlichen Voranmeldung wird eine Sondervorauszahlung fällig.

Was passiert, wenn ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung zu spät abgebe?

Je nachdem wie häufig du die Voranmeldung abgeben musst, kann der bürokratische Aufwand hoch sein. Dass der Enthusiasmus mit jeder weiteren Voranmeldung schwindet, ist daher verständlich. Doch du solltest diese Aufgabe nicht auf die lange Bank schieben: Bei verspäteter Abgabe drohen Verspätungs- und Säumniszuschläge.

Wie muss ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben?

Grundsätzlich sind Unternehmer verpflichtet, die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Umsatzsteuer-Jahreserklärung elektronisch an das Finanzamt zu senden.

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