Bogen rund

Big Brother Gewinner

Muss Steuern zahlen


Die Siegesprämie der Fernsehshow „Big-Brother“ ist als Einkommen zu versteuern. Die Richter des Bundesfinanzhofs haben entschieden, dass es sich bei dieser Prämie um eine entgeltliche Leistung für eine Arbeit handelt.

Alternativ hätte es sich bei der Prämie auch um ein Preisgeld oder einen Gewinn vergleichbar mit einem Lotteriegewinn handeln können. In diesem Fall wäre die Prämie steuerfrei gewesen.

Doch die Richter waren der Auffassung, dass es sich nicht um einen Wettgewinn oder einen Spielgewinn handelt. Über einen so langen Zeitraum in einem Container mit fremden Menschen zu wohnen überschreitet die Grenze zum Spiel oder der Wette. Die Prämie war in diesem Fall die entgeltliche Leistung für die lange und ständig überwachte Anwesenheit im Container.

Zufällig wie ein Lottogewinn

Geklagt hatte Sascha Sirtl, ein Gewinner der Sendung „Big Brother“. Sein Verbleib im Container war seiner Meinung nach entschieden durch das Spielelement Zuschauer-Voting abhängig gewesen. Deshalb so zufällig wie ein Lottogewinn. Das sahen die Richter anders mit kostspieligen Folgen für den Gewinner.

Folgenschwere Entscheidung?

Sascha Sirtl wird nicht der Einzige bleiben, den dieses Urteil trifft. In Sendungen, wie zum Beispiel „Deutschland sucht den Superstar“ oder „Germany´s Next Topmodel“ sind die Kandidaten für lange Zeit gebunden. Müssen auch Sieger dieser Sendungen ihre Gewinne als Einkommen versteuern?

Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 6/10

Das könnte Sie auch interessieren


Wir freuen uns über Ihr Feedback

Individuelle Fragen zu Ihrer Steuererklärung können wir leider nicht beantworten, da wir keine persönliche Steuerberatung anbieten dürfen. Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise zu diesem Beitrag.

Sie haben Fragen zu unserer Steuer-Software? Hier hilft Ihnen das Kundencenter weiter.

+ Hier gibt es noch keine Kommentare

Kommentar hinterlassen