
NEWS: Ausgaben für Leihmutter sind nicht absetzbar
Gleichgeschlechtliches Paar bleibt auf Kosten sitzen
Kosten für eine Leihmutterschaft können nicht als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Das entschied aktuell das Finanzgericht Münster (10 K 3172/19 E).
Kosten sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Zwei miteinander verheiratete Männer hatten in den USA eine Leihmutterschaft durchführen lassen. Die Kosten von ca. 13.000 Euro wollten Sie von der Steuer absetzen. Doch das Finanzamt lehnte ab. Begründung: Die Leihmutterschaft ist nach dem Embryonenschutzgesetz in Deutschland verboten. Daher ist auch der steuerliche Abzug der Ausgaben nicht möglich.

Was sind außergewöhnliche Belastungen?
Egal ob Krankheit, Pflege oder Unterhalt – außergewöhnliche Umstände fordern oft auch einen außergewöhnlich hohen finanziellen Tribut. Aber wussten Sie, dass Sie in vielen Situationen Unterstützung vom Staat bekommen? Mit einigen solcher außergewöhnlichen Belastungen können Sie nämlich Steuern sparen! Wie das geht? Lesen Sie hier.
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