
Renten für Hinterbliebene
Hinzuverdienst-Freibeträge steigen ab Juli 2019
Bei der Witwen-/Witwerrente und Erziehungsrente wird eigenes Einkommen grundsätzlich angerechnet. Zunächst wird aus den Bruttoeinnahmen durch verschiedene Pauschalabzüge ein fiktives Nettoeinkommen ermittelt. Dieses Nettoeinkommen bleibt in Höhe bestimmter Freibeträge anrechnungsfrei. Soweit das Nettoeinkommen die Freibeträge übersteigt, wird es zu 40 % auf die Witwen-/Witwerrente angerechnet.
Mit dem Rentenwert steigen die Freibeträge
Zum 01.07.2019 erhöhen sich die Anrechnungsfreibeträge für Hinzuverdienste, weil der aktuelle Rentenwert angehoben wird (West: 33,05 Euro, Ost: 31,89 Euro). Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung ist mit dem aktuellen Rentenwert verknüpft. So ist sichergestellt, dass er mitwächst, wenn die Renten erhöht werden.
Er beträgt für Witwen- und Witwerrenten und Erziehungsrenten das 26,4-fache des aktuellen Rentenwertes. Wenn Sie Kinder haben, steigt der Freibetrag für jedes Kind, das grundsätzlich einen Anspruch auf Waisenrente hat, um das 5,6‑fache des aktuellen Rentenwertes. Es ist nicht notwendig, dass Ihr Kind die Waisenrente tatsächlich bezieht.
Anrechnungsfreibeträge ab 01.07.2019 | ||||
---|---|---|---|---|
West | Ost | |||
ab 01.07.2019 | bisher | ab 01.07.2019 | bisher | |
Witwen-/Witwerrente, Erziehungsrente - zuzüglich je Kind | 872,52 Euro 185,08 Euro | 845,59 Euro 179,37 Euro | 841,90 Euro 178,58 Euro | 810,22 Euro 171,86 Euro |
Erfreuliche Regelung bei der Waisenrente
Seit dem 01.07.2015 wird bei volljährigen Waisen auf die Anrechnung eigenen Einkommens vollkommen verzichtet. Folglich werden Waisenrenten unabhängig von den Einkommensverhältnissen immer in voller Höhe gezahlt. Bei Waisen, die noch keine 18 Jahre alt sind, wurde schon bisher auf eine Einkommensanrechnung verzichtet.
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2 Kommentare
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Ich bekomme im Moment 645,00 € Witwenrente von meinem verstorbenen Mann. Da ich 2010 einen Arbeitsunfall
mit fatalen Folgen und nach erst 4 Jahren und drei Gutachten eine Unfallrente in Höhe im Moment von 372,50 € be-
komme da sich meine Unfallfolgen verschlechtert haben, und die Lähmungen weiter schleichend werden. Ich hatte 4
Jahre durch den Unfall kein Einkommen und hatte eine Erwebsminderungsrente bis 2013 als ich mit 65 Jahren meine
Altersrente bekam. Nun will mir die Rentenversicherung die Witwenrente kürzen. Was hat eigentlich die Unfallrente
mit der Witwenrente zu tun ? Für mich ist dies eine Entschädigung für den Unfall. Ich konnte nicht mehr arbeiten gehen. Ich bin durch alle Instanzen gegangen und musste 3 Gutachten über mich ergehen lassen damit ich eine
dann von der BG die Unfallrente zugesichert bekam. Für mich ist das kein Verdienst sondern eine Entschädigung für meinen Unfall.
Zur Klarstellung: Es handelt sich um monatliche Anrechnungsfreibeträge (vgl. § 97 SGB VI)!