
Wehrdienst und Kindergeld
Wann ist eine Berücksichtigung möglich?
Wehrdienstleistende werden grundsätzlich beim Kindergeld nicht berücksichtigt – denn es handelt sich hierbei nicht um einen Freiwilligendienst. Doch es gibt Ausnahmen.
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Wehrdienst als Ausbildung
Anders als beim Bundesfreiwilligendienst oder beim freiwilligen sozialen Jahr erhalten die Eltern für die Dauer der Wehrdienstzeit weder
noch die steuerlichen Freibeträge.Doch wird der freiwillige Wehrdienst als Berufsausbildung anerkannt, sieht die Sache wieder anders aus.
Wann liegt eine Ausbildung vor?
Eine Berufsausbildung liegt vor, wenn das Kind im Rahmen des freiwilligen Wehrdienstes für einen militärischen Beruf ausgebildet wird. Dies können beispielsweise sein:
- Heranführung an die Offiziers- oder Unteroffizierslaufbahn
- Ausbildung für einen zivilen Beruf wie z.B. zum Telekommunikationselektroniker, Rettungssanitäter oder Kraftfahrer der Fahrerlaubnisklasse CE (Urteil des Bundesfinanzhofs, Aktenzeichen III R 53/13).
Nun hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass beim freiwilligen Wehrdienst die Grundausbildung als Berufsausbildung anzusehen ist, wenn sich das Kind als Soldat auf Zeit verpflichtet.
Grundlegende Fähigkeiten
Denn in der Grundausbildung erlernt das Kind Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, die die Grundlage für seine Tätigkeit als Soldat auf Zeit bilden. Dies gilt auch dann, wenn die spätere Tätigkeit lediglich im Mannschaftsdienstgrad geleistet wird. Also steht den Eltern während der Grundausbildung Kindergeld oder die Kinderfreibeträge zu (Urteil des Finanzgerichts Münster, Aktenzeichen 11 K 2284/13 Kg).
Voraussetzung für späteren Einsatz
Nach Auffassung der Richter ist die allgemeine Grundausbildung Voraussetzung für die spätere dienstliche Verwendung als Soldat auf Zeit im Mannschaftsdienstgrad. Bestandteile dieser Grundausbildung sind die Vermittlung von Kenntnissen in den Bereichen
- Rechte und Pflichten eines Soldaten
- politische Bildung
- Gefechtsdienst
- Waffen- und Schießausbildung
- Sanitätsausbildung
- Wachausbildung.
Diese Grundlagen sind für die Ausübung eines bei der Bundeswehr angestrebten Berufs, und sei es der Beruf des Soldaten auf Zeit, erforderlich.
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1 Kommentar
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Hi Petra,
hab meine EST 16 gerade fertig und an Jonas gedacht. Was trifft bei ihm zu.
Könnt ihr noch Kindergeld bekommen?