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BFH-Urteile

Das Kürzel BFH begegnet einem im Zusammenhang mit Steuern oder Finanzen. Doch was genau ist das eigentlich für ein Gericht und wie kommt eine Klage dahin?

BFH – Was ist das?

Der Bundesfinanzhof, kurz BFH, ist das oberste Finanzgericht Deutschlands. Damit ist er einer der fünf obersten Gerichtshöfe.

Das sind die 5 obersten Gerichtshöfe

  • Bundesgerichtshof in Karlsruhe
  • Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
  • Bundesarbeitsgericht in Erfurt
  • Bundessozialgericht in Kassel
  • Bundesfinanzhof in München

Der BFH beschäftigt sich mit Fragen rund um Steuern und Zölle. Gegründet wurde er im Jahr 1950 und hat seinen Sitz in München. Rund 60 Richterinnen und Richter sind für den Bundesfinanzhof in verschiedenen Bereichen tätig. Die einzelnen Themenbereiche im BFH nennt man Senate. Insgesamt gibt es 11 Senate für einzelne Steuer- und Zollangelegenheiten. Für Entscheidungen, die senats-übergreifend getroffen werden müssen, treten alle Senate im Großen Senat zusammen. Als oberstes Finanzgericht ist der BFH allen Finanzämtern und Finanzgerichten übergeordnet. Der BFH selbst ist dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zugeordnet.

Die Senate des BFH

Jeder der 11 Senate besteht aus 5 bis 6 Richter, von denen einer den Vorsitz hat. Der Große Senat besteht aus 11 Mitgliedern. Die Aufgaben im Bereich der Steuern und Zölle teilen sich die Senate auf:

Senat für
I.Körperschaftsteuer, Außensteuerrecht, Doppelbesteuerung
II.Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer
III.Einzelgewerbetreibende, Kindergeld, Investitionszulagen,
IV.Personengesellschaften, KFZ-Steuer
V.Umsatzsteuer, Körperschaft- und Gewerbesteuer
VI.Lohnsteuer, außergewöhnliche Belastungen, Land- und Forstwirtschaft
VII.Zölle- und Verbrauchsteuern, Marktordnung, Steuerberatungsrecht,
allgemeines Abgabenrecht
VIII.Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Kapitaleinkünfte
IX.Vermietung und Verpachtung, private Veräußerungsgeschäfte
X.Einzelgewerbetreibende, Sonderausgaben, Alterseinkünfte und -vorsorge
XI.Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer

Der BFH und seine Aufgaben

Der BFH stellt als Gerichtshof einen Teil der rechtsprechenden Gewalt (Judikative) dar. Damit ist ausgeschlossen, dass der BFH selbst Gesetze erlässt (Legislative). Das obliegt der Bundesregierung. Ebenso wenig ist es seine Aufgabe, die Gesetze umzusetzen (Exekutive). Hierfür sind die Finanzämter zuständig.

Aber was macht nun der BFH? Einfach gesagt: Er überwacht, ob die Finanzämter die bestehenden Gesetze richtig umsetzen. Explizit bestimmt sind die Aufgaben des BFH in der Finanzgerichtsordnung: Er muss die Steuergesetze im Sinne des Gesetzgebers auslegen. Außerdem muss er bei Unklarheit bestimmte Begriffe definieren. Dabei ist es besonders wichtig, dass der BFH immer vor dem Hintergrund des ursprünglichen Sinnes eines Gesetzes entscheidet.

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Mein Fall beim BFH?

Bist du mit deinem Einkommensteuerbescheid nicht einverstanden?

  • Schritt 1: Einspruch

Im ersten Schritt wendest du dich mit einem Einspruch an dein Finanzamt. Im besten Fall gibt das Finanzamt dir recht.

  • Schritt 2: Klage

Falls nicht, kannst du einen Schritt weiter zum Finanzgericht deines Bundeslandes gehen: mit einer Klage. Das Finanzgericht wird dann ein Urteil fällen.

  • Schritt 3: Revision

Falls die Klage scheitert, kannst du dich an die letzte Instanz – den BFH – wenden. Das nennt man auch: in Revision gehen. Das geht aber nur, wenn das Finanzgericht mit seinem ablehnenden Urteil die Revision zulässt. Deswegen nennt man den BFH auch Revisionsgericht.

  • Schritt 4: Nichtzulassungsbeschwerde

Lässt das Finanzgericht keine Revision zu, kannst du dagegen eine Beschwerde einreichen. Diese Beschwerde nennt man auch Nichtzulassungsbeschwerde.

Information zum Thema

Revision

Die Revision muss vom Finanzgericht in folgenden Fällen zugelassen werden:

  • Der Fall ist von grundsätzlicher Bedeutung (Grundsatzrevision)
  • Das Finanzgericht weicht in seinem Urteil von Entscheidungen des BFH oder des Bundesverfassungsgerichts ab (Divergenzrevision)
  • Das Verfahren wurde fehlerhaft durchgeführt (Verfahrensrevision)

Damit liegt das letzte Wort beim BFH. Man sagt auch: Das Verfahren ist beim BFH anhängig. BFH-Urteile können Urteile des Finanzgerichts aufheben oder ändern. Wenn der BFH daran zweifelt, dass ein Urteil mit der deutschen Verfassung übereinstimmt, kommt das Bundesverfassungsgericht ins Spiel.

Welche Bedeutung haben die BFH-Urteile für dich?

Der BFH entscheidet über Einzelfälle. Das heißt, das BFH-Urteil ist erstmal nur für die Streitparteien – also Finanzamt und Bürger – wichtig. Aber was bringt dir das?

Ganz einfach: Bist du auch von dem Fall betroffen, kann die Entscheidung nützlich für dich sein. Zum Beispiel kannst du bei einem BFH-Urteil über Werbungskosten profitieren. Wenn du in deiner Steuererklärung dann entsprechende Kosten angibst, wird das Finanzamt wahrscheinlich gemäß dem BFH-Urteil die Kosten anerkennen.

Und falls nicht, hast du mit dem Urteil eine gute Argumentation für einen Einspruch. Allerdings gibt es auch Nichtanwendungserlasse. Das bedeutet, dass diese Urteile von der Finanzverwaltung explizit nicht angewendet werden dürfen.

BFH-Urteile: Aktenzeichen richtig lesen

Die Aktenzeichen der BFH-Urteile wirken erstmal verwirrend, da sie nicht chronologisch erscheinen. Dennoch steckt eine Systematik dahinter.

Die ersten Buchstaben sind römische Zahlen und geben den zuständigen Senat an. Beim Aktenzeichen „V R 28/10“ handelt es sich also um ein BFH-Urteil des 5. Senats. Der Buchstabe „R“ steht für ein Revisionsverfahren: Es handelt sich also um den Fall eines Finanzgerichts, zu dem der Kläger in Revision gegangen ist. Manchmal stehen anstelle des „R“ auch die Buchstaben „B“ für Beschwerdeverfahren oder „S“ für sonstige Verfahrenssache.

Abschließend wird das Verfahren nummeriert: Die erste Zahl sagt, um das wievielte Verfahren es sich im Jahr bei dem zuständigen Senat handelt. Die zweite Zahl steht für das Jahr. Hinter dem BFH-Urteil mit dem Aktenzeichen „V R 28/10“ versteckt sich also das 28. Revisionsverfahren im Jahr 2010 des 5. Senats.

So arbeitet der BFH

Bis über einen Fall entschieden wird, vergeht meist viel Zeit und Arbeit. Aber was macht der BFH überhaupt, wenn Revision eingelegt ist?

  • Schritt 1: Registrierung und Eingangsbearbeitung

Sobald ein Verfahren beim BFH eingegangen ist, muss es registriert werden. Dabei wird der Fall dem zuständigen Senat zugeordnet und ein Aktenzeichen vergeben. Danach erhalten die Streitparteien eine Eingangsbestätigung. Da das Verfahren Geld kostet, wird direkt eine Verfahrensgebühr erhoben. Diese kann aber bei erfolgreicher Klage angerechnet werden.

Danach werden Kläger und Beklagte zur Stellungnahme gebeten. Sind alle Stellungnahmen beim BFH eingetroffen, werden Berichterstatter und Mit-Berichterstatter bestellt. Jetzt kann mit der eigentlichen Aufarbeitung des Falls begonnen werden.

  • Schritt 2: Vorbereitung der Entscheidungen

Die Berichterstatter haben die Aufgabe, den Streitfall detailliert wiederzugeben. Dabei präsentieren sie auch schon einen Vorschlag zur Entscheidung. Die Mit-Berichterstatter nehmen zu diesem Vorschlag Stellung. Falls sie anderer Meinung sind als die Berichterstatter, müssen diese den Vorschlag nochmal überarbeiten. Danach kommt der Fall auf die Tagesordnung der nächsten Senatssitzung.

  • Schritt 3: Beratung und Abstimmung

In der Sitzung wird unter Leitung des Vorsitzenden über den Bericht beraten. Danach erfolgt eine geheime und nicht öffentliche Abstimmung der Senatsmitglieder über den Fall. Ein Vetorecht steht im Senat niemandem zu – jede Stimme zählt gleich viel.

  • Schritt 4: Entscheidungen

Grundsätzlich muss der BFH sein Urteil in einer mündlichen Verhandlung fällen. Das kommt aber nur in ca. 12 Prozent der Fälle vor. Vielmehr werden die Fälle schriftlich durch einen Gerichtsbescheid entschieden. Eine mündliche Verhandlung kann aber beantragt werden.

  • Schritt 5: Bekanntgabe der Entscheidungen

Entscheidungen durch einen Gerichtsbescheid werden immer schriftlich an die Beteiligten zugestellt – und sind sofort wirksam. Bei einer mündlichen Verhandlung wird das Urteil am Ende der Verhandlung gefällt. In manchen Fällen wird aber auch bei einer Verhandlung das Urteil nicht direkt bekannt gegeben, sondern erst schriftlich zugestellt. Die Streitparteien können sich auch telefonisch über den Ausgang des Verfahrens informieren.

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Quelle: BFH