Bogen rund

Denkmalschutz

Clever sanieren und Steuern sparen


Lust auf ein eigenes Schloss, eine Mühle oder einen alten Bauernhof? So eine Immobilie hat nicht nur ihren eigenen Charme und ist repräsentativ. Sondern steuerlich auch lukrativ. Denn: Wer sich auf das Abenteuer Denkmal-Immobilie einlässt, kann Steuern sparen.

Auf der Suche nach günstigen Abschreibungen für Immobilien, wird man leider kaum noch fündig. Lediglich die so genannte Denkmal-AfA bietet heute noch erfreuliche Abschreibungsmöglichkeiten. AfA bedeutet Absetzung für Abnutzung.

Wenn Sie das Baudenkmal selbst bewohnen, können Sie zehn Jahre lang jeweils neun Prozent der Sanierungskosten bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Kapitalanleger dürfen die finanziellen Aufwendungen für die Modernisierung über einen Zeitraum von zwölf Jahren abschreiben: acht Jahre lang mit jeweils neun Prozent und vier weitere Jahre mit jeweils sieben Prozent. Unterm Strich können Kapitalanleger also hundert Prozent der anrechenbaren Ausgaben absetzen. Nutzen Sie die Immobilie selbst sind es immerhin neunzig Prozent.

So zahlt es sich aus: Erst kaufen, dann planen und sanieren. Diese Reihenfolge sollten Sie penibel einhalten. Sonst erkennt das Finanzamt die Modernisierungskosten nicht an. Und: Ohne grünes Licht von der Denkmalbehörde geht sowieso gar nichts.

Weiterer Bonus für Kapitalanleger

Sie können das Finanzamt auch an den Anschaffungskosten für den vermieteten Wohnraum beteiligen. Bei einem Gebäude bis zum Baujahr 1924 lassen sich vierzig Jahre lang je 2,5 Prozent der Kosten abschreiben, bei Häusern ab Baujahr 1925 können fünfzig Jahre lang je zwei Prozent angesetzt werden.

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Was gefördert wird, entscheidet die örtliche Denkmalschutzbehörde. Ihre Bescheinigung ist dann aber rechtsverbindlich. Das heißt, der Fiskus kann sich nicht quer stellen. Er muss die Steuervergünstigungen gewähren.

Öffentliche Förderungen für Denkmäler

Neben der Abschreibung gibt es in einigen Gemeinden auch Zuschüsse für Denkmalschutz-Sanierungen, etwa in städtebaulichen Entwicklungs- und Modernisierungsgebieten. Fördergelder werden bei der steuerlichen Berücksichtigung allerdings von den Modernisierungskosten abgezogen. Grund: Doppelförderungen sollen so ausgeschlossen werden.

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