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Kinderzulage bei der Riester-Rente

Eltern profitieren besonders von der staatlichen Förderung

Für Riester-Sparer mit Kind gewährt der Staat eine besondere Förderung: Für jedes Kind können sie zu ihrer Riester-Vorsorge Kinderzulagen erhalten. Wie viel Eltern damit sparen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie die Kinderzulage beantragt wird – alle Infos hier.

Kurz & knapp

  • Die Kinderzulage ist ein staatliches Fördermittel für Eltern mit Riester-Vertrag
  • Auf Antrag können kindergeldberechtigte Eltern eine Zulage von 185 Euro oder 300 Euro pro Kind bekommen
  • Die Zulage gibt es für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht
  • Riestern beiden Eltern, bekommt nur ein Elternteil die Kinderzulage

Was ist die Kinderzulage bei der Riester-Rente?

Die Riester-Rente soll als eine private Altersvorsorge die spätere Rente aufbessern. Dabei fördert der Staat die Riester-Sparer mit Steuervorteilen und staatlichen Zulagen. Noch mehr profitieren Eltern. Für sie wird neben der Grundzulage zusätzlich eine Kinderzulage gewährt. Durch diesen sinkt also der Beitrag in die Riester-Rente, der als Eigenanteil eingezahlt werden muss.

Die Kinderzulage können Eltern erhalten, wenn sie Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag haben. Endet der Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag, fließt auch keine Förderung mehr.

Infografik: Riester-Zulagen im Überblick

Kinderzulage Riester Infografik

Wie hoch ist die Kinderzulage?

Die Höhe der staatlichen Kinderzulage zur Riester-Rente unterscheidet sich, je nachdem, wann dein Kind geboren wurde:

  • Geburt vor 2008: pro Kind zahlt der Staat 185 Euro jährlich dazu
  • Geburt ab 2008: pro Kind zahlt der Staat jährlich 300 Euro dazu
Beispiel Familie

Beispiel: Kinderzulage

Stefan ist verheiratet und Riester-Sparer. Er hat 2 Kinder, die nach 2008 geboren wurden. Das Brutto-Einkommen der Familie liegt bei 40.000 Euro im Jahr 2020. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen im Jahr 2021 also mindestens 1.600 Euro in den Riester-Vertrag fließen. Dabei gilt: Die Zulage wird immer nach den Einkünften des Vorjahres berechnet. Spart Stefan weniger, erhält er die Zulagen nur anteilig.

So hilft der Staat beim Sparen:

  • Grundzulage: 175 Euro
  • Kinderzulage: 300 Euro für Kind 1
  • Kinderzulage: 300 Euro für Kind 2

Insgesamt steht Stefan pro Jahr also 775 Euro an staatlichen Zulagen zu.
Indem die Zulagen von dem Mindesteinzahlungsbetrag abgezogen werden, ergibt sich Stefans Eigenanteil in die Riester-Rente:

  • 1.600 Euro – 775 Euro = 825 Euro

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Wer bekommt die Zulage?

Voraussetzung für die Kinderzulage Riester ist, dass Eltern Anspruch auf das Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag haben. Pro Kind kann allerdings nur ein Elternteil die Kinderzulage erhalten. Aber was gilt, wenn beide Partner in jeweils einen Riester-Vertrag einzahlen?

Kinderzulage bei Ehepaaren mit je einem Riester-Vertrag

Bei verheirateten Paaren, die beide eine Riester-Vertrag haben, bekommt automatisch die Mutter des Kindes die Kinderzulage. Achtung: Die Zulage erhält also nicht automatisch der Elternteil, welcher das Kindergeld bezieht. Die Kinderzulage kann auf Antrag übertragen werden. Das kann entweder direkt bei der Zulagenstelle oder über den Riester-Anbieter beantragt werden.

Du musst in der Steuererklärung auch immer die Anlage AV ausfüllen. Dort gibst du die Zahl der Kinder an, für die die Kinderzulage beantragt oder auf den Vater übertragen wurde. Einfacher geht es aber mit dem Steuer-Abruf von WISO Steuer. Denn die Riester-Infos werden immer vom Anbieter an das Finanzamt übertragen. Dank Steuer-Abruf kannst du diese mit einem Klick direkt in die Steuererklärung übernehmen. So ist die Anlage AV schon fast komplett ausgefüllt – eventuell müssen noch das Bruttogehalt aus dem Vorjahr eintragen oder Daten zum Kind ergänzt werden.

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Kinderzulage bei nicht verheirateten oder getrenntlebenden Paaren mit je einem Riester-Vertrag

Die Kinderzulage kann nicht geteilt werden. Bei nicht verheirateten Partnern erhält derjenige die Kinderzulage, der auch das Kindergeld bekommt. Ändert sich das im Laufe eines Jahres, wird die Kinderzulage dem Elternteil angerechnet, der zu Jahresbeginn das Kindergeld erhalten hat.

Ab wann und wie lange bekomme ich die Kinderzulage bei der Riester-Rente?

Beginn des Anspruchs auf Kinderzulage

Eltern steht die Kinderzulage zu, solange sie den Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag haben. Das bedeutet, bereits ab dem Jahr, in dem dein Kind geboren wird, kannst du diese Zulagen erhalten. Die Zahlung der Zulagen verzögern sich manchmal. Grund ist, dass für die Berechnung der Zulagen immer deine Einkünfte des Vorjahres berücksichtigt werden. Bis beim Finanzamt und bei der Zulagenstelle alles geprüft ist, kann ein wenig Zeit vergehen. Prüfe aber unbedingt immer deine jährlichen Vertragsunterlagen und Kontoauszüge, die du von deinem Anbieter erhältst. Letztmalig erhältst du die Kinderzulage für das Jahr, in dem du für dein Kind noch mindestens einen Monat lang Kindergeld bekommst.

Was passiert mit der Kinderzulage während der Elternzeit?

Nimmst du für die Erziehung deines Kindes eine Auszeit vom Job, unterstützt der Staat weiter: Pro volles Jahr Elternzeit wird dir ein Rentenpunkt auf dein Rentenkonto gutgeschrieben, maximal für 3 Jahre. Somit bleibst du also förderberechtigt und kannst die Riester-Zulage erhalten. Arbeitest du noch in Teilzeit während der Kindererziehung, gelten ohnehin die normalen Regelungen.

Was passiert mit der Kindererziehungszeit, die wegen der Geburt eines weiteren Kindes nicht genutzt werden kann?

Auch hier gibt es eine gute Nachricht: Wird innerhalb der Kindererziehungszeit von 36 Monaten ein weiteres Kind geboren, verlängert sich die Kindererziehungszeit für dieses Kind um die Anzahl an Kalendermonaten der gleichzeitigen Erziehung. Die nicht genutzten Monate Erziehungszeit für das erste Kind werden beim zweiten Kind angehängt. Gleiches gilt bei Mehrlingsgeburten: Hier wird die Kindererziehungszeit doppelt oder dreifach berücksichtigt.

Wird also 2 Jahre nach der Geburt des ersten Kindes das zweite Kind geboren, hat die Mutter Anspruch auf die Riester-Förderung bis 4 Jahre nach der Geburt des zweiten Kindes (36 Monate für das zweite Kind + 12 nicht genutzte Monate für das erste Kind).

Experten Tipp

Kinderzulage während Elternzeit beantragen

Achtung: Die Rentenpunkte werden dir nicht automatisch gutgeschrieben, du musst die dir die Erziehungszeiten anrechnen lassen. Dazu solltest du unbedingt einen „Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten“ bei deiner Rentenversicherung stellen. Dann werden die für diese Zeit Rentenpunkte angerechnet. Auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung kannst du den Antrag herunterladen.

Ende des Anspruchs auf Kinderzulage

Die Förderung mit den Kinderzulagen bekommst du mindestens bis zum 18. Lebensjahr deines Kindes. Sie endet dann, wenn auch der Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag erlischt.

Ist dein Kind auf Jobsuche oder arbeitslos, kannst du die staatliche Leistung bis zum 21. Lebensjahr des Kindes erhalten. Bis 25 Jahre wird das Kindergeld gezahlt, wenn dein Kind:

  • sich in einer Ausbildung oder in einem Studium befindet;
  • sich in einer Übergangszeit von maximal 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet;
  • keinen Ausbildungsplatz findet;
  • einen anerkannten Freiwilligendienst oder den Bundesfreiwilligendienst leistet.

Eine besondere Regelung gibt es bei Kindern mit Behinderungen: Ist die Behinderung noch vor Ablauf des 25. Lebensjahres eingetreten, wird das Kindergeld auch nach dem 25. Geburtstag weitergezahlt.

Übrigens: Dein Kind kann auch selbst einen Riester-Vertrag abschließen zu Beginn der Ausbildung und dann sogar von einem einmaligen Ausbildungsbonus von 200 Euro profitieren.

Wie beantrage ich die Kinderzulage?

Die Kinderzulage in der Riester-Rente bekommst du nicht automatisch, sondern musst sie bei der staatlichen Zulagenstelle beantragen – und zwar pro Kind. Die dazu notwendigen Unterlagen bekommst du bei deinem Riester-Anbieter.

Die Zulagen müssen jedes Jahr neu beantragt werden – von dem Elternteil, der das Kindergeld bekommt. Statt den Antrag jedes Jahr neu zu stellen, kann das auch in der Regel dein Riester-Anbieter mit einem sogenannten Dauerzulagenantrag für dich übernehmen. Wichtig ist dann, dass du ihn über Änderungen direkt informierst.

Kann ich die Riester-Kinderzulage rückwirkend beantragen?

Die Riester-Kinderzulage kannst du bis zu 2 Jahre rückwirkend bei der staatlichen Zulagenstelle beantragen. Willst du die Kinderzulage also im Nachhinein für 2020 beantragen, musst du das noch bis 31.12.2022 nachholen.

Muss ich die Kinderzulage in der Steuererklärung eintragen?

Deine Riester-Beiträge solltest du in jedem Fall in deiner Steuererklärung eintragen. Damit kannst du dein Einkommen verringern, das du versteuern musst. So sicherst du deinen Riester-Steuervorteil. Denn das Finanzamt prüft in der sogenannten Günstigerprüfung automatisch, ob für dich die staatlichen Zulagen oder die Steuerersparnis durch den Sonderausgaben-Abzug vorteilhafter ist.

In WISO Steuer machst du die Angaben zu der Kinderzulage unter Allgemeine Ausgaben > Altersvorsorge- und Rentenversicherungen > Riester-Verträge > Kinderzulage.

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