Versorgungsleistungen

Steuern sparen mit Versorgungsleistungen

Versorgungsleistungen sorgen für einen Steuervorteil. Wie genau, das zeigen wir hier.

Sofern man an jemanden regelmäßig und dauerhaft Zahlungen leistet, können diese Zahlungen unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Wann kann ich Versorgungsleistungen absetzen?

Zahlungen kannst du grundsätzlich in deiner Steuererklärung absetzen, wenn…

  • …diese auf Verpflichtungen besonderer Art beruhen
    Beispiel: im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleiches bei Ehepartnern oder im Rahmen einer Vermögensübertragung
  • …diese nicht im Rahmen eines entgeltlichen Rechtsgeschäfts entstanden sind
  • …diese nicht im Zusammenhang mit steuerfreien Einkünften stehen

Wenn man die Zahlungen als Sonderausgaben abzieht, muss der Empfänger diese als Einnahmen versteuern

Ab 2021 musst du dem Finanzamt zwingend die Identifikationsnummer des Empfängers mitteilen. Wenn du diese nicht hast, kannst du die Versorgungsleistungen nicht von der Steuer absetzen.

Nicht von der Steuer absetzen kannst du, wenn…

  • …die Zahlungen freiwillig oder aufgrund einer freiwillig eingegangenen Verpflichtung erfolgen
  • …die Zahlungen Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen
  • …die Erträge aus dem übertragenen Vermögen die Versorgungsleistungen nur deshalb decken, weil ersparte Aufwendungen zu den Erträgen gerechnet werden
  • ein Übergabevertrag nach dem 31.12.2007 abgeschlossen wurde und privates Immobilien- oder Kapitalvermögen betrifft

In welcher Höhe die Zahlungen abzugsfähig sind, richtet sich nach der Art der Leistung:

  • dauernde Lasten sind in voller Höhe,

Rentenzahlungen sind nur in Höhe des Ertragsanteils absetzbar.

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