
Baukindergeld: Der Countdown läuft
Corona-Frist gilt noch bis Ende März
Sie möchten von der staatlichen Förderung für Ihr erstes Eigenheim profitieren? Dann sollten Sie sich beim Kauf oder Bau sputen: Denn die pandemiebedingt verlängerte Frist für das Baukindergeld gilt noch bis zum 31.03.2021. Erfahren Sie hier, wie Sie sich bis zu 12.000 Euro pro Kind sichern können und wie Sie den Zuschuss optimal nutzen.
Kurz & knapp
- Familien mit Kindern können Baukindergeld erhalten, wenn sie ihr erstes Eigenheim kaufen oder bauen
- Der Förderzeitraum wurde coronabedingt bis zum 31.03.2021 verlängert
- Nach Ihrem Umzug haben Sie 6 Monate Zeit den Antrag zu stellen und danach weitere 3 Monate, um alle notwendigen Unterlagen einzureichen
Förderzeitraum verlängert
Familien, die Wohneigentum kaufen oder bauen wollen, können sich noch bis zum 31.03.2021 das Baukindergeld der Förderbank KfW sichern. Bis dahin haben Sie Zeit, eine Baugenehmigung oder einen Kaufvertrag vorzulegen, um die staatliche Förderung zu erhalten. Wegen Verzögerungen in der Corona-Krise wurde der Förderzeitraum um 3 Monate verlängert (ursprüngliches Fristende: 31.12.2020).
Doch was ist, wenn Sie erst später einziehen? Sie können den Antrag auf Baukindergeld schließlich erst nach Ihrem Einzug stellen. Keine Sorge: Der Antrag auf Förderung kann noch bis zum 31.12.2023 abgegeben werden. Das Fristende bleibt unverändert. Das heißt, Sie haben 3 Jahre Zeit, Ihr Eigenheim zu bauen bzw. zu renovieren, dort einzuziehen und den Antrag auf Baukindergeld einzureichen.
Welche Voraussetzungen gelten beim Baukindergeld?
Das Ziel: Junge Familien dabei zu unterstützen, das erste Eigenheim zu erwerben. Denn im europaweiten Vergleich ist die Zahl der Wohneigentümer in Deutschland eher gering. Doch um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie ein paar Voraussetzungen erfüllen:
- Sie wohnen bereits in Ihrer Immobilie und nutzen sie auch mindestens 10 Jahre lang ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken.
- Das Haus bzw. die Wohnung ist Ihre erste und einzige Wohnimmobilie. Dabei ist es egal, ob Sie bauen oder eine Bestandsimmobilie kaufen.
- Ihr Kind ist zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits geboren, unter 18 Jahre alt und wohnt bei Ihnen.
- Sie haben Anspruch auf Kindergeld oder leben mit einer Person zusammen, die Anspruch auf Kindergeld hat.
- Haben Sie ein Kind beträgt Ihr Haushaltseinkommen maximal 90.000 Euro im Jahr, für jedes weitere Kind unter 18 Jahren dürfen es 15.000 Euro mehr sein.
- Die Baugenehmigung wurde zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 erteilt. Kaufen Sie eine bestehende Immobilie, wurde der Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 unterzeichnet.
Wichtig ist zudem, dass die Anträge auf das Baukindergeld spätestens sechs Monate nach Ihrem Einzug gestellt werden müssen. Als Nachweis gilt die amtliche Meldebestätigung.
So wird das Haushaltseinkommen ermittelt
Zum Haushaltseinkommen zählen die Einkommen von Ihnen und Ihrem Ehe- bzw. Lebenspartner. Dabei wird der Durchschnitt Ihres zu versteuernden Einkommens des vorletzten und vor-vorletzten Jahres vor Antragstellung ermittelt. Wichtig ist: Sie müssen dieses anhand der Steuerbescheide Ihrer Steuererklärung für diese Jahre nachweisen können.

Hier finden Sie das aktuelle Merkblatt zum Baukindergeld der KfW.
Wie hoch ist das Baukindergeld?
Die tatsächliche Höhe hängt davon ab, wie viele Kinder Sie haben. Pro Kind und Jahr erhalten Sie 1.200 Euro. Die Förderung wird 10 Jahre lang ab Antragstellung gezahlt. Dabei ist es egal, ob Ihr Kind innerhalb dieser 10 Jahre volljährig wird. Das Alter gilt nur bei Antragstellung.
Anzahl der Kinder unter 18 Jahren | max. jährliches Haushaltseinkommen | Baukindergeld pro Jahr | Baukindergeld gesamt |
---|---|---|---|
1 | 90.000 Euro | 1.200 Euro | 12.000 Euro |
2 | 105.000 Euro | 2.400 Euro | 24.000 Euro |
3 | 120.000 Euro | 3.600 Euro | 36.000 Euro |
4 | 135.000 Euro | 4.800 Euro | 48.000 Euro |
5 | 150.000 Euro | 6.000 Euro | 60.000 Euro |
Muss ich das Baukindergeld zurückzahlen?
Nein. Das Baukindergeld ist kein Darlehen, dass Sie irgendwann zurückzahlen müssen. Was anderes gilt jedoch, wenn Sie Ihre Immobilie innerhalb der 10 Jahre weiterverkaufen oder vermieten. Ab dann haben Sie nämlich keinen Anspruch mehr auf Baukindergeld. Der Betrag, den Sie bis zum Verkauf bzw. zur Vermietung erhalten haben, bleibt Ihnen erhalten. Wenn Sie danach jedoch noch Zahlungen erhalten haben, z. B. weil Sie die Änderungen zu spät mitgeteilt haben, müssen Sie diese Beträge zurückzahlen.
Wie beantrage ich Baukindergeld?
Das geht ganz einfach online. Registrieren Sie sich hierfür im Zuschussportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Hier können Sie die Förderung beantragen und die notwendigen Nachweise hochladen.

Achtung: Stellen Sie den Antrag erst, nachdem Sie eingezogen sind. Anträge, die vor dem Einzug eingehen, werden abgelehnt.
Welche Unterlagen brauche ich?
Ein bisschen Bürokratie muss sein. Möchten Sie das Baukindergeld beantragen, müssen Sie einige Unterlagen einreichen:
- Grundbuchauszug: Damit weisen Sie nach, dass die Immobilie Ihnen gehört.
- Meldebestätigung: Das dient als Nachweis, dass Sie tatsächlich selbst dort wohnen.
- Einkommensteuerbescheide des 2. und 3. Jahres vor Antragstellung.

Beantragen Sie im Jahr 2021 Baukindergeld? Dann müssen Sie die Steuerbescheide für die Jahre 2019 und 2018 einreichen.
Und wenn ich keine Steuerbescheide habe?
Sie sind nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und haben auch keine abgegeben? Logischerweise haben Sie dann auch keine Steuerbescheide. Doch die KfW verlangt diese trotzdem. Fehlen Ihnen noch Steuerbescheide, können Sie für die letzten vier Jahre eine Veranlagung beantragen. Und das am besten so schnell wie möglich, damit Sie nicht in Zeitnot geraten. Denn: Für den Antrag haben Sie nur 6 Monate nach dem Einzug Zeit.

Eine Bescheinigung des Finanzamtes, dass eine Person steuerlich geführt wird bzw. in den betroffenen Jahren nicht geführt worden ist, reicht der KfW nicht aus.
Sonderfall: Baukindergeld für Zuwanderer, Rückkehrer und Grenzgänger
Sie haben bisher im Ausland gelebt und gearbeitet und sind erst vor Kurzem nach Deutschland gezogen? Dann waren Sie in der Zeit weder beschränkt noch unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Für Sie gilt dann: Sie müssen eine beglaubigte Übersetzung Ihrer ausländischen Steuerbescheide bzw. Gehaltsbescheinigungen einreichen. Von den Einkünften, die daraus hervorgehen, werden 15 Prozent abgezogen. Dieser Betrag bildet dann Ihr Haushaltseinkommen.
Baukindergeld optimal nutzen
Der maximale Zuschuss beträgt 1.200 Euro pro Kind und Jahr – daran lässt sich nicht rütteln. Doch: Geschickt geplant, können Sie den ein oder anderen Vorteil für sich nutzen.
Geschicktes Timing beim Einzug
Ist der Bau oder Kauf der eigenen vier Wände in Planung und Sie zudem in freudiger Erwartung? Dann sollten Sie den Antrag nach Möglichkeit nach der Geburt Ihres Kindes stellen. Denn wird Ihr Kind z. B. 2 Wochen nach der Antragstellung geboren, wird das Baukindergeld für dieses Kind nicht gewährt.
Auch bei älteren Kindern kommt es auf das richtige Timing an. Stellen Sie den Antrag noch vor dem 18. Geburtstag Ihres Sohnes bzw. Ihrer Tochter. Denn ist Ihr Kind bei Antragstellung bereits 18 Jahre alt, erhalten Sie auch für dieses Kind kein Baukindergeld mehr.
Verlagerung von Ausgaben bzw. Einnahmen
Sie liegen mit Ihrem Haushaltseinkommen knapp über der Höchstgrenze? Dann können Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen vielleicht entsprechend beeinflussen.
Planen Sie im Jahr 2023 einen Antrag zu stellen, müssen Sie die Steuerbescheide der Jahr 2021 und 2020 einreichen. Da für diese Jahre noch keine Einkommensteuerveranlagungen durchgeführt wurden, können Sie noch gezielt Geld ausgeben oder Einnahmen ins nächste Jahr verlagern. Damit mindern Sie das zu versteuernde Einkommen und somit das durchschnittliche Haushaltseinkommen.
- Fortbildung: Haben Sie ohnehin eine Fortbildung geplant? Ziehen Sie diese vor! Denn die Kosten dafür sind als Werbungskosten abzugsfähig und mindern somit Ihr zu versteuerndes Einkommen.
- Betriebsausgaben: Wenn Sie gewerblich oder selbstständig tätig sind, können Sie die Betriebsausgaben um ein Jahr vorziehen bzw. das Einkommen durch einen Investitionsabzugsbetrag oder Rückstellungen gezielt mindern.
- Rechnungen: Machen Sie eine Gewinnermittlung mit Einnahmenüberschussrechnung, könnten Sie gegebenenfalls auch Rechnungen in andere Jahre verschieben. Steuerlich kommt es dann auf den Zahlungszeitpunkt an. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag zur Einnahmenüberschussrechnung.
Baukindergeld in Bayern: Fristen ausgelaufen
Bauinteressierte aus Bayern konnten sich über zwei zusätzliche Bonbons freuen. Der Freistaat zahlte zum Baukindergeld vom Bund noch eine Eigenheimzulage (einmalig 10.000 Euro) und das bayerische Baukindergeld Plus (gesamte Fördersumme 15.000 Euro). Die Fristen zur Beantragung der beiden Zulagen sind allerdings zum 31.12.2020 ausgelaufen. Die Anträge können also nicht mehr gestellt werden.
CW301, CW481
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5 Kommentare
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Wir haben das Haus von meinem Vater gekauft. Da er als Demenzkranker das Amtsgericht als Vormund hat musste ein Wertgutachten ertsellt werden und wir konnten das Haus nur zu dem ermittelten Wert kaufen. Es gab keine Vergünstigung.
Trotzdem bekommen wir nicht das Baukindergeld weil es in der Familie ist. Beschiss!!! Kaufst du das des Nachbar alles i. O. Kaufst du das der Eltern damit es nicht untern Hammer kommt Pech gehabt. Wo ist da die Gleichheit?
Wie wäre es wenn das Finanzamt nicht rechtzeitig die Einkommensteuererklärung für 2019 austellen kann? Kriegt man eine Verlängerung für die Abgabe der Nachweis?
Guten Tag,
für den Antrag auf Baukindergeld sind einige Nachweise erforderlich. Unter anderem die Steuerbescheide für das 2. und 3. Jahr vor der Antragstellung. Ist eine Steuererklärung abgegeben worden, aber noch kein Bescheid ergangen ist es wichtig, trotzdem fristgerecht alle vorliegenden Unterlagen einzureichen. Gleichzeitig sollte die KfW über die noch fehlenden Unterlagen informiert werden und die Begründung für das Fehlen glaubhaft dargelegt werden, um den Antrag nicht verfallen zu lassen.
Viele Grüße
Carina Hagemann von Steuern-Sparen
“Das Baukindergeld wird bis zu zehn Jahre lang ab Ihrem Einzug in die Immobilie gezahlt.” Das stimmt leider nicht, wenn man 2018 eingezogen ist. Entgegen allen Informationen, die Online verfügbar sind, wird das BKG erst nach Bewilligung und damit nicht rückwirkend ausgezahlt. Da erst 2019 die Dokumente hochgeladen werden konnten, gibt es auch erst ab 2019 Geld. Trotzdem für 10 Jahre aber logisch wäre eine rückwirkende Asuzahlung ab 2018 gewesen.
guter Artikel auch wegen der von der KfW verlangten EK-Steuererklärung und Tips für Gewerbetreibende wg. EK-Grenze