Steuererklärung 2025
Hol dir dein Geld zurück
Noch bis zum 31. Juli 2025: Mit WISO Steuer die Steuererklärung automatisch ausfüllen und sofort sehen, wie viel Geld dir das Finanzamt schuldet.

Steuererklärung 2025
Hol dir dein Geld zurück
Noch bis zum 31. Juli 2025: Mit WISO Steuer die Steuererklärung automatisch ausfüllen und sofort sehen, wie viel Geld dir das Finanzamt schuldet.

Steuererklärung 2025
Hol dir dein Geld zurück
Noch bis zum 31. Juli 2025: Mit WISO Steuer die Steuererklärung automatisch ausfüllen und sofort sehen, wie viel Geld dir das Finanzamt schuldet.

Deine Steuererklärung 2025 mit WISO Steuer
Darum ist WISO Steuer die beste Wahl
Immer up to date
Sichere dir jeden Vorteil in 2025: WISO Steuer weiß, was dir zusteht.
100 % sicher
Schützt deine Daten: Verschlüsselt, DSGVO-konform, made in Germany.
Ganz ohne Risiko
Dein kostenloser Test: Inklusiver aller Funktionen. Sieh nach, wie hoch deine Erstattung ist.
4.9
Basierend auf 10.156 Bewertungen
R. Doven
Mega App. Super einfach erklärt und echt für jeden verständlich. Nicht so kompliziert wie über Elster. Nur zu empfehlen.
T. Bleeck
Einfach sehr gut! Einfach zu bedienen und innerhalb weniger Minuten ist die Steuererklärung fertig. Besser geht es nicht.
Wähle deine passende Option
Testversion
Testversion
0
,00 €
pro Steuerjahr
- Probier alles aus und zahle nur, wenn du die Steuererklärung abgibst
Einzelkauf
Einzelkauf
45
,99 €
einmalig
- 5 Erklärungen pro Jahr
- Ein Preis – auch für Ehepaare
So funktioniert WISO Steuer
Anmelden
Erstelle dein kostenloses Konto in wenigen Sekunden
Ausfüllen lassen
WISO Steuer nimmt dir die Arbeit ab
Mehr rausholen
Echte Profi-Tipps für die maximale Erstattung – fertig!
Alle Infos zur Steuererklärung 2025
Die Steuererklärung 2025 ist ab November 2025 bei WISO Steuer verfügbar. Ab dem 1. Januar 2026 kannst du sie abgeben, spätestens aber am 31. Juli 2026.
Das ist neu für alle in 2025
- 12.096 € steuerfrei verdienen: So hoch ist der sogenannte Grundfreibetrag in 2025. Liegt dein Einkommen darunter, zahlst du keine Einkommensteuer und dein Arbeitgeber behält auch keine Lohnsteuer ein.
- Nettoeinkommen soll nicht schrumpfen: Der ab 2025 geltende Steuertarif wurde so angepasst, dass die Steuerlast nicht automatisch steigt, wenn die Einkommenserhöhung nur die Inflation ausgleicht. Das nennt man Schutz vor kalter Progression.
- Reichensteuer: Keinen Inflationsausgleich gibt es aber beim sogenannten Reichensteuersatz, der höchsten Tarifstufe mit 45 %.
- Höhere Soli-Grenzen: Als Alleinstehender zahlst du den Solidaritätszuschlag erst dann, wenn deine Einkommensteuer über 19.950 € liegt (39.900 € bei Zusammenveranlagung).
- Bonuszahlungen der Krankenkasse: Ab sofort werden Bonuszahlungen deiner Krankenkasse bis zu 150 € pro Jahr und versicherter Person als Erstattung von Gesundheitskosten angesehen – nicht als Beitragserstattung. Du kannst also weiterhin deine Krankenversicherungsbeiträge in voller Höhe absetzen.
Familien & Kinder: Neuerungen für 2025
- Mehr Geld für Kinder bekommen: Der Kinderfreibetrag steigt auf 6.672 €, das Kindergeld auf 255 €
- Mehr Geld für Unterhalt absetzen: Bis zu einem Höchstbetrag von 12.096 € sind Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen absetzbar.
- Neue Steuerregeln für Alleinerziehende: Im Trennungsjahr kannst du den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende anteilig als Freibetrag beantragen.
- Mehr Kinderbetreuungskosten absetzen: Ab 2025 steigt der abziehbare Anteil von 67 % auf 80 %. Gleichzeitig erhöht sich der Höchstbetrag auf 4.800 € pro Jahr.
Arbeitnehmer- & Arbeitgeberregelungen ab 2025
- Änderung der Fünftelregelung: Die Steuerermäßigung für Abfindungen kannst du nur noch über deine Einkommensteuererklärung erhalten.
- Mindestlohn steigt um 41 Cent: Ab dem 1. Januar 2025 gilt ein neuer gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 € pro Stunde. Für Minijobber erhöht sich die monatliche Verdienstgrenze dadurch auf 556 €. Der Übergangsbereich beim Midijob erstreckt sich von 556,01-2.000 € monatlich.
- Lohnsteuerfreibetrag frühestens ab November beantragen: Wenn du willst, dass das Finanzamt für 2026 einen Lohnsteuerfreibetrag einträgt, kannst du das frühestens ab dem 1. November 2025 beantragen, statt wie bisher ab dem 1. Oktober. Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ist weiterhin bis zum 30. November des betreffenden Jahres möglich.
Neues für Kapitalanleger
- Vorabpauschale: Thesaurierende Fonds lösen jedes Jahr im Januar eine fiktive Besteuerung aus; die darauf entfallene Steuer gilt als Vorauszahlung.
- Termingeschäfte: Die bisherige Verlustverrechnungsgrenze von 20.000 € entfällt vollständig – Verluste können unbegrenzt und sogar rückwirkend mit Kapitalerträgen verrechnet werden.
Steueränderungen für Unternehmer & Selbstständige
- Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung für kleinere Betriebe: Hast du im Vorjahr weniger als 2.000 € Umsatzsteuer gehabt, musst du keine Voranmeldung mehr abgeben.
- Neue Grenzen für die KleinunternehmerRegelung: Mit höchstens 25.000 € Umsatz in 2024 und voraussichtlich bis zu 100.000 € in 2025, kannst du steuerfrei fakturieren. Dieselbe 100.000-Euro-Grenze gilt EU-weit, bringt aber neue Meldepflichten und eine eigene Identifikationsnummer mit sich.
- Mehr Zeit für den Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung: Bis 28. Februar 2027 für das Jahr 2025.
- Steuerfreiheit für größere Photovoltaik-Anlagen: Bis 30 kWp je Einheit (max. 100 kWp pro Person) bleiben steuerfrei.
- Dienstwagen mit Hybridantrieb: Die 0,5-%-Regel gilt nur dann, wenn das Auto höchstens 50 g CO₂/km ausstoßen oder mindestens 80 km rein elektrisch fährt. Das gilt auch für Wagen, die 2024 bestellt und erst 2025 ausgeliefert werden.
Erbschaften
Die pauschale Erbfallkostenabzug steigt auf 15.000 €; höhere tatsächliche Kosten musst du belegen. Erbst du eine Immobilie, kannst du die darauf entfallende Steuer bis zu 10 Jahre zinslos stunden lassen – selbst wenn du sie später selbst nutzt oder vermietest.
Immobilieneigentümer & Mieter
- Grundsteuerreform greift bundesweit: Hältst du deinen neu festgesetzten Grundsteuerwert für zu hoch, kannst du eine Korrektur beantragen, sofern du sie belegst.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen nur mit Rechnung absetzbar: Um z. B. Handwerker oder Reinigungen abzusetzen, musst du sie nicht in bar bezahlt haben und eine per Rechnung vorliegen haben – das ist nun klar im Gesetz verankert.
FAQ: Steuererklärung 2025
- 35,99 € im günstigen Jahresabo
- 45,99 € im Einzelkauf
- 0 € in der Testversion
Die Abgabefrist endet am 31. Juli.
Ab 2025 gelten neue Freibeträge, geänderte Regelungen für Familien, Arbeitnehmer, Selbstständige und Kapitalanleger. Besonders wichtig:
- Grundfreibetrag steigt auf 12.096 €
- Kinderbetreuungskosten sind höher absetzbar
- Voranmeldung bei geringer Umsatzsteuer entfällt
Deine Frage war nicht dabei? In unserem Kundencenter haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten zusammengestellt.
Oder probiere SteuerGPT aus: Klicke auf das Chat-Symbol unten rechts in der Ecke und tippe deine Frage ein. Binnen Sekunden bekommst du die passende Antwort.
*Im Bundesdurchschnitt werden 1.172 € vom Finanzamt zurückbezahlt. Mit WISO Steuer sind es im Durchschnitt 1.674 € – also über 500 € mehr.
Quelle: Destatis