Fragen rund um die Steuer?

SteuerGPT hilft dir dabei

Influencer-Steuererklärung: Das musst du wissen

Von Einnahmen bis Abgabe: So klappt deine Steuererklärung

Sichtbarkeit, Reichweite, Likes – sobald bei Kooperationen Geld oder Produkte fließen, wird es steuerlich interessant. In diesem Beitrag erfährst du, wann eine Steuererklärung als Influencer Pflicht ist – und warum WISO Steuer dein perfekter Begleiter ist.

Kurz & knapp

  • Einnahmen sind ab dem ersten Cent steuerlich relevant
  • Ausgaben für Kamera, Software & Co. kannst du absetzen

Mit WISO Steuer machst du alles richtig und bekommst hilfreiche Tipps, mit denen du Steuern sparst. Einfach anmelden und ausprobieren – ganz ohne Risiko.

Ab wann müssen Influencer Steuern zahlen?

Kooperation mit deinem Lieblingslabel, ein neues Kamera-Gadget als Geschenk und endlich Einnahmen auf dem Konto? Was für viele wie ein Social-Media-Traum klingt, ist auch steuerlich relevant. Denn sobald du mit deiner Reichweite Produkte, Geld oder andere Gegenleistungen erhältst, will das Finanzamt darüber informiert werden.

Ob du nebenbei auf Instagram unterwegs bist, als YouTuberin regelmäßig Videos veröffentlichst oder als Blogger Content-Kooperationen eingehst – all das zählt als Einkommen, das grundsätzlich steuerpflichtig ist.

Je nachdem, welche Voraussetzungen du mit deinem Business erfüllst, fallen für dich unterschiedliche Steuern an:

  • Einkommensteuer: Einnahmen durch Kooperationen, Affiliate-Links, Produkttests oder gesponserte Beiträge zahlen als Einkommen. Du bist meist selbstständig oder gewerblich tätig und musst deine Einkünfte in der Steuererklärung angeben.
  • Gewerbesteuer: Wer regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht arbeitet, braucht eventuell einen Gewerbeschein. Ab einem Gewinn von über 24.500 Euro im Jahr kann Gewerbesteuer fällig werden. Wenn du gewerbliche Einkünfte erzielst, kann dich das Finanzamt auch bei einem niedrigeren Gewinn auffordern, eine Gewerbesteuererklärung abzugeben.
  • Umsatzsteuer: Wer umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt, muss auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Bei Kleinunternehmern verzichtet das Finanzamt erst ab 2024 auf eine Jahreserklärung.

Bei der Einkommensteuer gibt es eine Steuerfreigrenze: Entscheidend ist, ob deine gesamten Einkünfte im Jahr über dem sogenannten Grundfreibetrag (2025: 12.096 Euro) liegen. Bleibst du unter dieser Grenze, musst du in der Regel keine Steuer zahlen.

Information zum Thema

Was sind Einkünfte?

Einkünfte (bzw. ein Gewinn) ergeben sich, indem du von deinen betrieblichen Einnahmen, also denen aus deinem Influencer-Geschäft, deine betrieblichen Ausgaben abziehst.

Einnahmen, die du dabei berücksichtigen musst, sind zum Beispiel:

  • Geldzahlungen für Werbe-Postings oder Produktempfehlungen
  • Gesponserte Produkte, zum Beispiel Kleidung, Technik oder Reisen
  • Einnahmen aus bezahlten Kooperationen oder Events
  • Affiliate-Marketing-Einnahmen (etwa durch Partner-Links in Storys, Blogbeiträgen oder YouTube-Videos)
  • Einnahmen aus eigenen Produkten oder Angeboten (E-Books, Presets, Merchandise)

Deine hierfür benötigten Ausgaben – wie Kamera-Equipment, Software, Fahrtkosten oder Arbeitszimmer bzw. Homeoffice-Pauschale – kannst du natürlich gegenrechnen. Sie sind als Betriebsausgaben absetzbar.

Gewerbeanmeldung: Ja oder nein?

Grundsätzlich gilt – auch bei nebenberuflichen Aktivitäten: Sobald du mit Gewinnerzielungsabsicht handelst – also regelmäßig Einnahmen erzielst und Kooperationen eingehst – geht das Finanzamt in der Regel von einer gewerblichen Tätigkeit aus. Überwiegt ein künstlerischer oder schriftstellerischer Aspekt, könnte es sich stattdessen um eine freiberufliche Tätigkeit handeln (Folge: keine Gewerbesteuer und keine Gewerbeanmeldung).

Spätestens bei der Anmeldung beim Finanzamt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung musst du deine Tätigkeit einordnen. Influencer, Blogger oder YouTuber gelten dabei meist als Gewerbetreibende. Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde und kostet je nach Region zwischen 10 und 50 Euro.

Wichtig: Auch wenn du anfangs keine hohen Einnahmen hast, ist eine frühzeitige Anmeldung sinnvoll – sonst drohen Nachzahlungen, Säumniszuschläge oder sogar Bußgelder.

Gewerbesteuer ab 24.500 Euro

Sobald du als Influencerin ein Gewerbe angemeldet hast, unterliegst du grundsätzlich der Gewerbesteuerpflicht. Aber: Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein steuerfreier Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag pro Jahr.

Das bedeutet konkret: Nur wenn dein jährlicher Gewinn über diese Grenze hinausgeht, wird Gewerbesteuer fällig. Bleibst du darunter, musst du keine Gewerbesteuer zahlen – eine Gewerbeanmeldung ist dennoch notwendig, sobald du gewerblich tätig bist (unabhängig von der Höhe des Gewinns).

Und auch eine Gewerbesteuererklärung ist in der Regel Pflicht, selbst wenn du unter dem Freibetrag bleibst.

Tipp: Auch wenn du zur Gewerbesteuer veranlagt wirst, kannst du diese unter bestimmten Voraussetzungen auf deine Einkommensteuer anrechnen lassen – das mindert die tatsächliche Belastung. Bei einem Gewerbesteuerhebesatz von bis zu 380 Prozent kann die Gewerbesteuer vollständig angerechnet werden. Deine Einnahmen und Ausgaben solltest du von Anfang an ordentlich dokumentieren, um beim Überschreiten der Grenze keine Überraschungen zu erleben.

Umsatzsteuer: Profitiere von Erleichterungen

Wer als Influencer selbstständig arbeitet und Leistungen erbringt, muss diese in der Regel mit Umsatzsteuer abrechnen. Ob dabei Gewinn erzielt wird oder nicht, spielt keine Rolle.

  1. Du stellst deinen Auftraggebern Rechnungen mit 19 Prozent Umsatzsteuer aus. Wird deine Tätigkeit als künstlerisch oder kulturell eingestuft, könnte auch der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent infrage kommen.
  2. Die vereinnahmte Steuer musst du ans Finanzamt abführen – üblicherweise monatlich oder vierteljährlich über die Umsatzsteuer-Voranmeldung.
  3. Gleichzeitig darfst du die Umsatzsteuer auf deine betrieblichen Ausgaben – zum Beispiel Kamera, Software oder Werbekosten – als Vorsteuer abziehen. Das mindert deine Zahllast.

Als Influencer mit geringem Umsatz kannst du unter bestimmten Voraussetzungen von der sogenannten Kleinunternehmer-Regelung profitieren. Diese Regelung greift, wenn deine Umsätze im Vorjahr unter 25.000 Euro lagen (Stand: 2025) und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 Euro betragen werden. In diesem Fall musst du auf deine Einnahmen keine Umsatzsteuer erheben – und dementsprechend auch keine monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben.

Die Kleinunternehmer-Regelung kann dir den Einstieg ins Business erleichtern, weil sie Bürokratie spart. Du kannst aber auch freiwillig die Regelbesteuerung wählen, wenn du beispielsweise regelmäßig hohe Ausgaben hast und Vorsteuer abziehen möchtest. Diese Entscheidung bindet dich dann für 5 Jahre.

Information zum Thema

Ab 2025 zählt der Nettoumsatz – nicht mehr der Bruttoumsatz

Wenn du wissen willst, ob du im Jahr 2025 noch als Kleinunternehmer giltst, musst du anders rechnen als bisher. Statt wie früher deinen Bruttoumsatz (also inklusive Umsatzsteuer) zu prüfen, zählt künftig nur noch dein Nettoumsatz – also ohne Umsatzsteuer.

Schau dir deinen tatsächlichen Umsatz aus 2024 an und ziehe die Umsatzsteuer ab. Den so berechneten Nettobetrag vergleichst du dann mit der neuen Grenze von 25.000 Euro. Nur wenn du darunter bleibst, kannst du 2025 die Kleinunternehmer-Regelung weiter nutzen.

Kooperationen, Gratis-Produkte & Co.: Sachzuwendungen dokumentieren

Als Influencer bekommst du nicht nur Geld für Kooperationen – häufig erhältst du auch Produkte, Reisen oder Dienstleistungen kostenlos. Doch Achtung: Auch solche Sachzuwendungen gelten steuerlich als Einnahmen, wenn du sie im Rahmen deiner Tätigkeit erhältst und dafür zum Beispiel einen Post, eine Story oder ein Video veröffentlichst.

Das Finanzamt unterscheidet dabei nicht zwischen Geld und Gegenständen – maßgeblich ist der Marktwert der Zuwendung. Ein geschenktes Smartphone im Wert von 800 Euro zählt also genauso zu deinen steuerpflichtigen Einnahmen wie ein entsprechendes Honorar.

Diese Sachzuwendungen musst du dokumentieren und versteuern. Wenn eine der folgenden Ausnahmen greift, entfällt die Steuerpflicht:

  • Du sendest das Produkt nach der Kooperation zurück (etwa ein geliehenes Testgerät).
  • Der Wert der Zuwendung ist sehr gering. Orientieren kannst du dich an der Bagatellgrenze für steuerfreie Aufmerksamkeiten von ca. 10 Euro bis 35 Euro je nach Einzelfall und Kontext.
  • Das kooperierende Unternehmen übernimmt die Versteuerung selbst, etwa über eine sogenannte Pauschalversteuerung nach § 37b EStG.

Tipp: Dokumentiere alle Zuwendungen sauber – inklusive Produktbeschreibung, geschätztem Wert, Kooperationspartner und Veröffentlichungsdatum. So behältst du den Überblick und kannst deine Steuererklärung korrekt erstellen. Bei Unsicherheiten lohnt sich der Blick in die Verträge oder die Nachfrage beim Kooperationspartner, ob die Versteuerung übernommen wird.

Diese Ausgaben kannst du absetzen

Als Influencer kannst du viele deiner betrieblichen Ausgaben steuerlich abziehen, sofern sie unmittelbar mit deiner Tätigkeit zusammenhängen. Das senkt deinen zu versteuernden Gewinn – und damit auch deine Steuerlast.

Zu den typischen absetzbaren Kosten zählen unter anderem:

  • Technik und Ausstattung: Smartphone, Kamera, Mikrofon, Licht, Laptop oder Schnittsoftware. Teure Wirtschaftsgüter (über 800 Euro netto) musst du in der Regel über mehrere Jahre abschreiben.
  • Arbeitsmittel und Büromaterial: Notizbücher, Stifte, USB-Sticks oder Druckerpapier
  • Internet- und Telefonkosten: anteilig, wenn du sie auch privat nutzt
  • Reisekosten: Fahrten zu Events, Kooperationspartnern oder Drehlocations – inklusive Bahn- oder Flugtickets, Kilometergeld, Verpflegungspauschalen und Übernachtungskosten
  • Arbeitszimmer: Anteilige Mietkosten, wenn das Arbeitszimmer nahezu ausschließlich betrieblich genutzt wird und den Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit darstellt. Alternativ: Homeoffice-Pauschale bis 1.260 Euro im Jahr.
  • Fortbildung und Fachliteratur: Onlinekurse, Seminare, Fachbücher, Podcasts mit Businessfokus
  • Marketing und Werbung: Kosten für Werbeanzeigen, Website, Logo oder Grafiker
  • Beratung und Dienstleistungen: Steuerberatung wie Kosten für WISO Steuer, Webdesign oder Social-Media-Management

Tipp: Hebe alle Belege auf und dokumentiere genau, welche Ausgaben mit deiner Influencer-Tätigkeit zusammenhängen. Am einfachsten gelingt das über eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), die du mit WISO Steuer erstellen kannst.

Influencer-Steuererklärung mit WISO Steuer

Ganz schön viele Infos? Wer ein Business aus dem Nichts aufbaut, kann auch die Steuererklärung stemmen. Vor allem mit WISO Steuer: Denn, die Software führt dich Schritt für Schritt durch die Steuererklärung, damit du deine Angaben korrekt machst. Außerdem erhältst du viele Tipps, wie du als Influencer Steuern sparen kannst.

Alles drin – auch bei mehreren Jobs oder Betrieben

Mit WISO Steuer bist du flexibel: Du kannst bis zu 5 Steuererklärungen pro Jahr abgeben – ohne extra Kosten. Egal, ob du nebenbei selbstständig bist, mehrere Einkommensquellen hast oder verschiedene Projekte laufen – das Programm unterstützt dich dabei.

 

Diese Erklärungen sind inklusive:

  • Einkommensteuererklärung
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Umsatzsteuererklärung
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Gewerbesteuererklärung

WISO Steuer Vorteile WISO Steuer Vorteile

YouTuber & Steuer: Das ist wichtig

YouTuberinnen gelten steuerlich wie Influencer – denn auch sie treten als selbstständige Unternehmerinnen auf, wenn sie mit Videos Einnahmen erzielen. Oft handelt es sich um gewerbliche Einkünfte. Besonders wichtig ist hier: Alle Einnahmequellen zählen, zum Beispiel durch YouTube-Werbung (AdSense), Kooperationen, gesponserte Produkte oder Super Chats bei Livestreams.

Was du beachten solltest:

  • AdSense-Einnahmen zählen als Betriebseinnahme – auch wenn sie aus dem Ausland stammen (zum Beispiel Google Ireland). Dabei ist zu beachten, dass diese Einnahmen auch umsatzsteuerlich relevant sein können, insbesondere bei der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens (§ 13b UStG).
  • Technik und Software für die Produktion kannst du als Betriebsausgabe absetzen
  • Bei regelmäßigem Einkommen musst du Umsatzsteuer berechnen und abführen, außer du bist Kleinunternehmer
  • Du solltest alle Einnahmen und Ausgaben sauber dokumentieren – das Finanzamt fragt bei YouTubern gerne nach

FAQ: Steuererklärung für Influencer, YouTuber & Co.

Ja, sobald du Einnahmen erzielst – auch mit Geschenken oder Sachleistungen – bist du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Oft kommen noch Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen hinzu.
Ja. Erhältst du ein Produkt als Gegenleistung für ein Posting oder eine Story, gilt der Marktwert des Produkts als Betriebseinnahme – und ist somit steuerpflichtig, auch ohne Geldeingang.
Führe am besten ein einfaches Einnahmen-Ausgaben-Protokoll oder nutze eine Buchhaltungssoftware. Speichere Rechnungen, Verträge und Korrespondenzen – so bist du bei Rückfragen des Finanzamts auf der sicheren Seite.
Auch YouTuber gelten als Unternehmer und müssen ihre Werbeeinnahmen, Sponsoring-Deals und Sachleistungen versteuern. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen privatem Hobby und gewerblicher Tätigkeit – regelmäßige Einnahmen sprechen für ein Gewerbe.
Blogger gelten steuerlich wie Influencer. Sobald du zum Beispiel Bannerplätze vermietest, Affiliate-Links einbaust oder Produkte zum Testen bekommst, wird es steuerlich relevant – auch wenn kein Geld fließt.
Deine Frage war nicht dabei? Stell sie einfach an SteuerGPT, unserer Steuer-KI. Tippe dafür unten rechts in der Ecke auf die Sprechblase – schon kann’s losgehen!
WISO Steuer WISO Steuer

Hol dir dein Geld zurück

Lass deine Steuererklärung automatisch ausfüllen, gib sie digital ab und hol dir im Schnitt 1.674 € Rückerstattung vom Finanzamt.
Ganz einfach mit WISO Steuer.

Quelle: BMF