Sichtbarkeit, Reichweite, Likes – sobald bei Kooperationen Geld oder Produkte fließen, wird es steuerlich interessant. In diesem Beitrag erfährst du, wann eine Steuererklärung als Influencer Pflicht ist – und warum WISO Steuer dein perfekter Begleiter ist.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Einnahmen sind ab dem ersten Cent steuerlich relevant
- Ausgaben für Kamera, Software & Co. kannst du absetzen
Mit WISO Steuer machst du alles richtig und bekommst hilfreiche Tipps, mit denen du Steuern sparst. Einfach anmelden und ausprobieren – ganz ohne Risiko.
Ab wann müssen Influencer Steuern zahlen?
Kooperation mit deinem Lieblingslabel, ein neues Kamera-Gadget als Geschenk und endlich Einnahmen auf dem Konto? Was für viele wie ein Social-Media-Traum klingt, ist auch steuerlich relevant. Denn sobald du mit deiner Reichweite Produkte, Geld oder andere Gegenleistungen erhältst, will das Finanzamt darüber informiert werden.
Ob du nebenbei auf Instagram unterwegs bist, als YouTuberin regelmäßig Videos veröffentlichst oder als Blogger Content-Kooperationen eingehst – all das zählt als Einkommen, das grundsätzlich steuerpflichtig ist.
Je nachdem, welche Voraussetzungen du mit deinem Business erfüllst, fallen für dich unterschiedliche Steuern an:
- Einkommensteuer: Einnahmen durch Kooperationen, Affiliate-Links, Produkttests oder gesponserte Beiträge zahlen als Einkommen. Du bist meist selbstständig oder gewerblich tätig und musst deine Einkünfte in der Steuererklärung angeben.
- Gewerbesteuer: Wer regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht arbeitet, braucht eventuell einen Gewerbeschein. Ab einem Gewinn von über 24.500 Euro im Jahr kann Gewerbesteuer fällig werden. Wenn du gewerbliche Einkünfte erzielst, kann dich das Finanzamt auch bei einem niedrigeren Gewinn auffordern, eine Gewerbesteuererklärung abzugeben.
- Umsatzsteuer: Wer umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt, muss auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Bei Kleinunternehmern verzichtet das Finanzamt erst ab 2024 auf eine Jahreserklärung.
Bei der Einkommensteuer gibt es eine Steuerfreigrenze: Entscheidend ist, ob deine gesamten Einkünfte im Jahr über dem sogenannten Grundfreibetrag (2025: 12.096 Euro) liegen. Bleibst du unter dieser Grenze, musst du in der Regel keine Steuer zahlen.
Was sind Einkünfte?
Einnahmen, die du dabei berücksichtigen musst, sind zum Beispiel:
Deine hierfür benötigten Ausgaben – wie Kamera-Equipment, Software, Fahrtkosten oder Arbeitszimmer bzw. Homeoffice-Pauschale – kannst du natürlich gegenrechnen. Sie sind als Betriebsausgaben absetzbar.
Gewerbeanmeldung: Ja oder nein?
Grundsätzlich gilt – auch bei nebenberuflichen Aktivitäten: Sobald du mit Gewinnerzielungsabsicht handelst – also regelmäßig Einnahmen erzielst und Kooperationen eingehst – geht das Finanzamt in der Regel von einer gewerblichen Tätigkeit aus. Überwiegt ein künstlerischer oder schriftstellerischer Aspekt, könnte es sich stattdessen um eine freiberufliche Tätigkeit handeln (Folge: keine Gewerbesteuer und keine Gewerbeanmeldung).
Spätestens bei der Anmeldung beim Finanzamt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung musst du deine Tätigkeit einordnen. Influencer, Blogger oder YouTuber gelten dabei meist als Gewerbetreibende. Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde und kostet je nach Region zwischen 10 und 50 Euro.
Wichtig: Auch wenn du anfangs keine hohen Einnahmen hast, ist eine frühzeitige Anmeldung sinnvoll – sonst drohen Nachzahlungen, Säumniszuschläge oder sogar Bußgelder.
Gewerbesteuer ab 24.500 Euro
Sobald du als Influencerin ein Gewerbe angemeldet hast, unterliegst du grundsätzlich der Gewerbesteuerpflicht. Aber: Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein steuerfreier Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag pro Jahr.
Das bedeutet konkret: Nur wenn dein jährlicher Gewinn über diese Grenze hinausgeht, wird Gewerbesteuer fällig. Bleibst du darunter, musst du keine Gewerbesteuer zahlen – eine Gewerbeanmeldung ist dennoch notwendig, sobald du gewerblich tätig bist (unabhängig von der Höhe des Gewinns).
Und auch eine Gewerbesteuererklärung ist in der Regel Pflicht, selbst wenn du unter dem Freibetrag bleibst.
Tipp: Auch wenn du zur Gewerbesteuer veranlagt wirst, kannst du diese unter bestimmten Voraussetzungen auf deine Einkommensteuer anrechnen lassen – das mindert die tatsächliche Belastung. Bei einem Gewerbesteuerhebesatz von bis zu 380 Prozent kann die Gewerbesteuer vollständig angerechnet werden. Deine Einnahmen und Ausgaben solltest du von Anfang an ordentlich dokumentieren, um beim Überschreiten der Grenze keine Überraschungen zu erleben.
Umsatzsteuer: Profitiere von Erleichterungen
Wer als Influencer selbstständig arbeitet und Leistungen erbringt, muss diese in der Regel mit Umsatzsteuer abrechnen. Ob dabei Gewinn erzielt wird oder nicht, spielt keine Rolle.
- Du stellst deinen Auftraggebern Rechnungen mit 19 Prozent Umsatzsteuer aus. Wird deine Tätigkeit als künstlerisch oder kulturell eingestuft, könnte auch der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent infrage kommen.
- Die vereinnahmte Steuer musst du ans Finanzamt abführen – üblicherweise monatlich oder vierteljährlich über die Umsatzsteuer-Voranmeldung.
- Gleichzeitig darfst du die Umsatzsteuer auf deine betrieblichen Ausgaben – zum Beispiel Kamera, Software oder Werbekosten – als Vorsteuer abziehen. Das mindert deine Zahllast.
Als Influencer mit geringem Umsatz kannst du unter bestimmten Voraussetzungen von der sogenannten Kleinunternehmer-Regelung profitieren. Diese Regelung greift, wenn deine Umsätze im Vorjahr unter 25.000 Euro lagen (Stand: 2025) und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 Euro betragen werden. In diesem Fall musst du auf deine Einnahmen keine Umsatzsteuer erheben – und dementsprechend auch keine monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben.
Die Kleinunternehmer-Regelung kann dir den Einstieg ins Business erleichtern, weil sie Bürokratie spart. Du kannst aber auch freiwillig die Regelbesteuerung wählen, wenn du beispielsweise regelmäßig hohe Ausgaben hast und Vorsteuer abziehen möchtest. Diese Entscheidung bindet dich dann für 5 Jahre.
Ab 2025 zählt der Nettoumsatz – nicht mehr der Bruttoumsatz
Schau dir deinen tatsächlichen Umsatz aus 2024 an und ziehe die Umsatzsteuer ab. Den so berechneten Nettobetrag vergleichst du dann mit der neuen Grenze von 25.000 Euro. Nur wenn du darunter bleibst, kannst du 2025 die Kleinunternehmer-Regelung weiter nutzen.
Kooperationen, Gratis-Produkte & Co.: Sachzuwendungen dokumentieren
Als Influencer bekommst du nicht nur Geld für Kooperationen – häufig erhältst du auch Produkte, Reisen oder Dienstleistungen kostenlos. Doch Achtung: Auch solche Sachzuwendungen gelten steuerlich als Einnahmen, wenn du sie im Rahmen deiner Tätigkeit erhältst und dafür zum Beispiel einen Post, eine Story oder ein Video veröffentlichst.
Das Finanzamt unterscheidet dabei nicht zwischen Geld und Gegenständen – maßgeblich ist der Marktwert der Zuwendung. Ein geschenktes Smartphone im Wert von 800 Euro zählt also genauso zu deinen steuerpflichtigen Einnahmen wie ein entsprechendes Honorar.
Diese Sachzuwendungen musst du dokumentieren und versteuern. Wenn eine der folgenden Ausnahmen greift, entfällt die Steuerpflicht:
- Du sendest das Produkt nach der Kooperation zurück (etwa ein geliehenes Testgerät).
- Der Wert der Zuwendung ist sehr gering. Orientieren kannst du dich an der Bagatellgrenze für steuerfreie Aufmerksamkeiten von ca. 10 Euro bis 35 Euro je nach Einzelfall und Kontext.
- Das kooperierende Unternehmen übernimmt die Versteuerung selbst, etwa über eine sogenannte Pauschalversteuerung nach § 37b EStG.
Tipp: Dokumentiere alle Zuwendungen sauber – inklusive Produktbeschreibung, geschätztem Wert, Kooperationspartner und Veröffentlichungsdatum. So behältst du den Überblick und kannst deine Steuererklärung korrekt erstellen. Bei Unsicherheiten lohnt sich der Blick in die Verträge oder die Nachfrage beim Kooperationspartner, ob die Versteuerung übernommen wird.
Diese Ausgaben kannst du absetzen
Als Influencer kannst du viele deiner betrieblichen Ausgaben steuerlich abziehen, sofern sie unmittelbar mit deiner Tätigkeit zusammenhängen. Das senkt deinen zu versteuernden Gewinn – und damit auch deine Steuerlast.
Zu den typischen absetzbaren Kosten zählen unter anderem:
Tipp: Hebe alle Belege auf und dokumentiere genau, welche Ausgaben mit deiner Influencer-Tätigkeit zusammenhängen. Am einfachsten gelingt das über eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), die du mit WISO Steuer erstellen kannst.
Influencer-Steuererklärung mit WISO Steuer
Ganz schön viele Infos? Wer ein Business aus dem Nichts aufbaut, kann auch die Steuererklärung stemmen. Vor allem mit WISO Steuer: Denn, die Software führt dich Schritt für Schritt durch die Steuererklärung, damit du deine Angaben korrekt machst. Außerdem erhältst du viele Tipps, wie du als Influencer Steuern sparen kannst.
Alles drin – auch bei mehreren Jobs oder Betrieben
Diese Erklärungen sind inklusive:
- Einkommensteuererklärung
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
- Umsatzsteuererklärung
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Gewerbesteuererklärung
YouTuber & Steuer: Das ist wichtig
YouTuberinnen gelten steuerlich wie Influencer – denn auch sie treten als selbstständige Unternehmerinnen auf, wenn sie mit Videos Einnahmen erzielen. Oft handelt es sich um gewerbliche Einkünfte. Besonders wichtig ist hier: Alle Einnahmequellen zählen, zum Beispiel durch YouTube-Werbung (AdSense), Kooperationen, gesponserte Produkte oder Super Chats bei Livestreams.
Was du beachten solltest:
- AdSense-Einnahmen zählen als Betriebseinnahme – auch wenn sie aus dem Ausland stammen (zum Beispiel Google Ireland). Dabei ist zu beachten, dass diese Einnahmen auch umsatzsteuerlich relevant sein können, insbesondere bei der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens (§ 13b UStG).
- Technik und Software für die Produktion kannst du als Betriebsausgabe absetzen
- Bei regelmäßigem Einkommen musst du Umsatzsteuer berechnen und abführen, außer du bist Kleinunternehmer
- Du solltest alle Einnahmen und Ausgaben sauber dokumentieren – das Finanzamt fragt bei YouTubern gerne nach
FAQ: Steuererklärung für Influencer, YouTuber & Co.
Muss ich als Influencer eine Steuererklärung abgeben?
Muss ich kostenlose Produkte versteuern?
Wie kann ich meine Einnahmen richtig dokumentieren?
Was gilt für YouTuber?
Gibt es Besonderheiten als Blogger?
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Quelle: BMF