Was ist der Lohnsteuerjahresausgleich?

So funktioniert die Abrechnung am Jahresende

Sind SteuererklĂ€rung und Lohnsteuerjahresausgleich dasselbe? In jedem Fall geht es um die Korrektur zu viel oder zu wenig gezahlter Lohn- bzw. Einkommensteuer. Und doch gibt es einen wesentlichen Unterschied! Welcher das ist und wer wirklich einen Lohnsteuerjahresausgleich machen muss – zeigen wir hier.

Was bedeutet „Lohnsteuerjahresausgleich“?

Es war einmal
 da hieß die freiwillige Arbeitnehmer-SteuererklĂ€rung noch „Lohnsteuerjahresausgleich“. Denn: Im besten Fall konnten man sich dadurch die unterjĂ€hrig zu viel gezahlte Lohnsteuer zurĂŒckholen. Das Prinzip hat sich auch bis heute nicht geĂ€ndert.

Allerdings gibt es einen Unterschied zu frĂŒheren Zeiten. Denn heute wird dir der reine Lohnsteuerjahresausgleich bereits von deinem Arbeitgeber abgenommen: zum Jahresende ĂŒberprĂŒft dieser die Lohnsteuerzahlungen eines Jahres. Kommt es dabei zu Abweichungen zwischen Ist- und Sollzahlungen, wird die Differenz mit der Dezember-Abrechnung (spĂ€testens im Februar des Folgejahres) verrechnet.

FĂŒr dich bedeutet das erstmal: Du selbst musst fĂŒr den Lohnsteuerjahresausgleich nichts mehr tun. Anders sieht das bei der EinkommensteuererklĂ€rung aus 


Wo ist der Unterschied zur SteuererklÀrung?

In den meisten FĂ€llen ist fĂŒr Arbeitnehmer durch den Lohnsteuerabzug deine „Schuld“ beim Finanzamt beglichen. In der Regel entfĂ€llt damit die Pflicht zur Abgabe der EinkommensteuererklĂ€rung. Wurde zu viel Lohnsteuer einbehalten, bekommst du die Differenz bereits im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs erstattet.

Sie wollen aber mehr herausholen? Dann ist dein eigenes Engagement gefragt. Denn dein Arbeitgeber berĂŒcksichtigt beim Lohnsteuerabzug nur die Merkmale, die in deiner elektronischen Lohnsteuerkarte vermerkt sind: zum Beispiel den Arbeitnehmer-Pauschbetrag oder Kinderfreibetrag.

DarĂŒber hinaus kannst du mit der freiwilligen Veranlagung zur Einkommensteuer bares Geld sparen. Denn hier kannst du deine tatsĂ€chlichen Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen angeben.

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So funktioniert der Lohnsteuerabzug

Die Lohnsteuer, die monatlich von deinem Gehalt einbehalten wird, stellt eine Art Vorauszahlung auf die Einkommensteuer dar. Diese wird auf deine EinkĂŒnfte eines ganzen Jahres erhoben.

Dein Arbeitgeber muss dein Monatsgehalt also auf das ganze Jahr hochrechnen, um die voraussichtliche Steuerlast zu ermitteln. Der im Monat an Lohnsteuer einbehaltene Betrag entspricht dann 1/12 der voraussichtlichen Steuerlast des gesamten Jahres. Wie viel Lohnsteuer dein Arbeitgeber monatlich einbehÀlt, siehst du in deiner Lohnabrechnung.

Wann kommt es zum Lohnsteuerjahresausgleich?

Wie kann es beim Lohnsteuerabzug zu Abweichungen bzw. einem Lohnsteuerjahresausgleich kommen? Das liegt in den meisten FĂ€llen nicht daran, dass Ihr Arbeitgeber sich verrechnet hat. Vielmehr besteht immer dann Korrekturbedarf, wenn die Höhe Ihres Gehalts im Laufe des Jahres geschwankt hat. Ist Ihr Gehalt ĂŒber das Jahr gleichbleibend, stimmen die monatlichen LohnsteuerbetrĂ€ge mit der Jahressteuerlast ĂŒberein. Ein Lohnsteuerjahresausgleich ist nicht erforderlich.

Anders sieht es aus, wenn Ihr Gehalt im Jahresverlauf schwankt. Das kann z. B. durch Einmal- oder Sonderzahlungen wie dem Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld oder Gehaltserhöhungen der Fall sein.

Muss ich zu wenig einbehaltene Lohnsteuer nachzahlen?

Im Fall von zu viel gezahlter Lohnsteuer ist es eindeutig: Der Arbeitgeber muss dir den Differenzbetrag mit der Dezember-Lohnabrechnung erstatten bzw. mit der Dezember-Lohnsteuer verrechnen.

Anders ist es jedoch, wenn im Laufe des Jahres zu wenig einbehalten wurde. Kann er diese dann von dir nachfordern? Dabei ist zu unterscheiden, ob der Lohnsteuerabzug unterjÀhrig korrekt vorgenommen wurde oder nicht.

Hat der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug nicht zutreffend vorgenommen? Dann muss der Differenzbetrag vom Arbeitnehmer mit der nĂ€chsten Lohnabrechnung nachgefordert werden. Wurde der Lohnsteuerabzug hingegen korrekt durchgefĂŒhrt, erfolgt auch keine Nachforderung. Falls du eine SteuererklĂ€rung fĂŒr das betreffende Jahr abgibst, fĂ€llt die Differenz bei der Veranlagung auf und du musst Steuern nachzahlen.

Muss jeder Arbeitgeber den Lohnsteuerjahresausgleich machen?

Nein. Besonders kleine Unternehmen mĂŒssen fĂŒr ihre Mitarbeiter den Lohnsteuerjahresausgleich nicht vornehmen. Erst ab einer Mitarbeiterzahl von 10 Personen ist der Lohnsteuerjahresausgleich verpflichtend.

Es gibt aber auch FĂ€lle, in denen der Lohnsteuerjahresausgleich gar nicht erfolgen darf. Zum Beispiel bei Mitarbeitern, die 


  • Nicht unbeschrĂ€nkt in Deutschland steuerpflichtig sind (zum Beispiel Angestellte mit Wohnsitz im Ausland)
  • Nicht das ganze Jahr beim selben Arbeitgeber beschĂ€ftigt waren
  • Ein „U“ fĂŒr „Unterbrechung“ im Lohnkonto vermerkt ist
  • Ganz oder zeitweise in der Lohnsteuerklasse II, III oder IV waren
  • Beim Lohnsteuerabzug einen individuellen Freibetrag berĂŒcksichtigen lassen
  • Lohnersatzleistungen wie (Saison-)Kurzarbeitergeld, Schlechtwetter-, Winterausfall- oder einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten haben
Außerdem darfst du als Arbeitnehmer auch einen Antrag stellen, dass der Lohnsteuerjahresausgleich unterbleiben soll.

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