Ein Unfall ist nicht nur ärgerlich, sondern meist auch ziemlich teuer. Glück im Unglück: Oftmals kann man die Kosten von der Steuer absetzen. Doch welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Die wichtigsten Fakten im Überblick.
Schnelleinstieg
- Kurz & knapp
- Video: Unfallkosten absetzen - so kracht's nicht finanziell
- Wann erkennt das Finanzamt meine Unfallkosten an?
- Welche Fahrten sind steuerbegünstigt?
- Welche Unfallkosten kann ich als Werbungskosten absetzen?
- Welche Nachweise verlangt das Finanzamt?
- Ich war am Unfall schuld, und nun?
- Wie trage ich Unfallkosten in der Steuererklärung ein?
Kurz & knapp
- Der Unfall muss auf einer beruflichen Fahrt passiert sein
- Die Kosten müssen selbst getragen worden sein
- Unfallschuld spielt (fast) keine Rolle
Wann erkennt das Finanzamt meine Unfallkosten an?
Ausgaben, die an deinem Wagen durch einen Autounfall entstanden sind, kannst du als Werbungskosten absetzen.
Dafür müssen 2 Voraussetzungen erfüllt sein:
- du musst die Kosten teilweise aus eigener Tasche bezahlt haben und
- der Unfall muss auf einer beruflichen Fahrt passiert sein.
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Welche Fahrten sind steuerbegünstigt?
Nur bestimmte, berufliche Fahrten erkennt das Finanzamt beim Kostenabzug als Werbungskosten in der Steuererklärung an. Das sind:
- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz
- Fahrten zum Kauf von Fachliteratur, Laptop und Co. (Mehr Infos in unserem Beitrag Arbeitsmittel absetzen)
- Fahrten während der doppelten Haushaltsführung
- Fahrten auf einer Auswärtstätigkeit (Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit oder Fahrtätigkeit)
- Fahrten zu beruflichen Fortbildungen
- Fahrten während eines beruflich veranlassten Umzugs
- Fahrten zu Vorstellungsgesprächen
- Umwege, wenn sie beruflich veranlasst sind (beispielsweise zur Abholung von Mitgliedern einer Fahrgemeinschaft oder auf dem Weg zur Tankstelle)
- in Ausnahmefällen auch Abholfahrten, zum Beispiel bei der Abholung durch den Ehepartner vom Job oder Fahrten zu Haltestellen
Der Unfall ist auf einer privaten Fahrt passiert
Warst du privat mit deinem Pkw unterwegs? Dann kannst du die Kosten leider nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Dazu gehören beispielsweise folgende Fahrten:
- Probefahrten
- Fahrten in der Mittagspause zum Mittagessen
- Umwege auf beruflichen Fahrten, um private Besorgungen zu erledigen
Gleiches gilt für Schäden am parkenden Auto: Sind diese während der Arbeitszeit passiert, kannst du die Kosten dafür absetzen. Privat geparkt, bleibst du leider auf den Ausgaben sitzen.
Familienangehörige zum Arztermin fahren
Welche Unfallkosten kann ich als Werbungskosten absetzen?
Absetzen kannst du grundsätzlich alle Ausgaben, die dir durch den Unfall entstanden sind. Dazu gehören zum Beispiel:
- Kosten der Reparatur an deinem eigenen oder geliehenen Fahrzeug
- Kosten für einen Leihwagen
- Abschleppkosten
- Ausgaben für Sachverständige, Anwälte, Gericht
- Unfallnebenkosten (Ausgaben für Taxifahrten, Fahrten zur Werkstatt, zum Rechtsanwalt oder zum Gericht, Telefonkosten, Schriftverkehr, Feuerwehr)
- Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung, wenn sich die Reparatur nicht mehr lohnt oder die Reparatur nicht im Unfalljahr durchgeführt wird
- Schadenersatz an den Unfallgegner
- Reparatur von beschädigten Arbeitsmitteln, zum Beispiel Notebook
- Selbstbeteiligung bei Vollkasko- und Teilkaskoversicherung
- Zinsen für einen Kredit zur Finanzierung der Unfallkosten
Steigen nach dem Unfall deine Versicherungsbeiträge? Damit lassen sich leider keine Steuern sparen.
Schadenersatz abziehen
Hast du Schadensersatz von dritter Seite erhalten? Wie zum Beispiel von deinem Arbeitgeber, Unfallgegner oder der Versicherung? Dann musst du die Erstattung gegenrechnen und nur den Beitrag bei der Steuer angeben, auf dem du wirklich sitzen geblieben bist.
Aber Achtung: Die Erstattung musst du im Jahr des Unfalls erhalten haben. Hast du sie erst im nächsten Jahr bekommen, musst du den Betrag dann als Einnahme versteuern.
Kann ich die Wertminderung des Autos absetzen?
Ja, das ist möglich. Lässt du das Fahrzeug nicht reparieren, kannst du statt der Reparatur eine Wertminderung als sogenannte „Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung“ (AfA) absetzen. Die AfA ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem steuerlichen Buchwert vor dem Schaden und dem Verkehrswert nach dem Schadensereignis.
Vorausgesetzt, die übliche Nutzungsdauer des Fahrzeugs von 6 Jahren ist noch nicht abgelaufen. Von diesem Zeitraum geht das Finanzamt aus. Kannst du das Auto nach Reparatur eventuell zu einem geringeren Preis wieder verkaufen, bleibt diese Wertminderung leider bei der Steuer unberücksichtigt.
Beispiel: Wertminderung bei Autos
Welche Nachweise verlangt das Finanzamt?
Die Sachbearbeiter im Finanzamt verlangen meist folgende Unterlagen bzw. Angaben von dir:
- Unfallort und -zeit
- Ersatz der Versicherung
- Zeugenaussagen
- Rechnungen der Reparatur
- Unfallbericht der Polizei
Übrigens: Das Finanzamt schickt dir oft einen Fragebogen zu, in dem du die Fakten rund um den Unfall mitteilen musst. Der Unfallbericht der Polizei kann eine gute Hilfe beim Ausfüllen sein.
Als Nachweis für Ihre Reparaturkosten lege bitte die Rechnung der Autowerkstatt bei. Alternativ geht auch die Abrechnung mit der Versicherung. Hast du den Schaden selbst repariert? Dann kannst du die Kosten für Material, Ersatzteile, Fahrten zum Einkauf sowie den Lohn für deine Helfer absetzen. Deine eigene Arbeitsleistung dagegen nicht.
Rund um deine Steuererklärung gilt die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das heißt, du musst keine Belege und Rechnungen zusammen mit der Steuererklärung einreichen. Erst bei Rückfragen musst du diese dem Finanzamt vorlegen. Hebe zur Sicherheit daher immer die Rechnung auf. Am besten fotografierst du diese direkt mit unserer App Steuer-Scan und speicherst die Rechnung in deiner Steuererklärung. So hast du alles griffbereit, wenn das Finanzamt eine Rückfrage hat.
Rechnungen einfach per Foto in die Steuer einfügen
Ich war am Unfall schuld, und nun?
Unfallkosten kannst du dann in der Steuererklärung absetzen, wenn du selbst am Unfall Schuld hast. Es kommt hier ganz allein darauf an, ob du aus beruflichen Gründen am Steuer saßt.
Beispiel: Steuervorteil trotz Straftat
Stefan ist auf dem Weg zu einem Vorstellungsgespräch. Um pünktlich zu sein, missachtet er die Vorfahrt und verursacht einen Unfall. Zu allem Unglück begeht er sogar noch Fahrerflucht. Das alles ist dem Finanzamt egal. Die Kosten sind abzugsfähig, da im Vordergrund die pünktliche Teilnahme am Bewerbungsgespräch stand. Trotz Straftat erhält er den Steuervorteil.
Hat Stefan sich aber nach übermäßigem Alkoholgenuss ans Steuer gesetzt und den Unfall verursacht, bleibt er auf den Kosten sitzen.
Wie trage ich Unfallkosten in der Steuererklärung ein?
Anlaufpunkt rund um Werbungskosten ist die Anlage N. Angaben zu deinem beruflichen Unfall samt Kosten trägst du ab Zeile 47 ein.
Ganz einfach mit WISO Steuer
Einfacher kommst du mit WISO Steuer zum Ziel: Die Software hilft dir beim Ausfüllen der relevanten Fakten rund um den Unfall. Trage die Ausgaben einfach unter Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre › Ausgaben (Werbungskosten) › Außergewöhnliche Fahrzeugkosten › Unfallkosten ein.
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