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Verlustvortrag

Geld zurück – und das bis zu 7 Jahre rückwirkend

Geld zurück gibt es nur in der Höhe, in der man auch tatsächlich Steuern gezahlt hat. Was aber passiert, wenn man rote Zahlen schreibt? Eine Chance auf Erstattung bringt der Verlustvortrag. Wie dieser funktioniert, zeigen wir hier.

Verlustvortrag auf einen Blick

Verlustvortrag Steuer Erklärung Infografik

Verlustvortrag im Video erklärt

Im Video zeigen wir, was ein Verlustvortrag ist.

Was ist eigentlich ein Verlust?

Vielleicht kennst du das: Pünktlich zum Monatsersten flattert das Gehalt aufs Konto. Und ehe man sich’s versieht, herrscht auch wieder gähnende Leere. Zum Glück gibt es noch die Kreditkarte, um die letzten Tage des Monats zu überbrücken. Und genau das ist ein Verlust: Wenn du mehr ausgibst als du eingenommen hast.

Zugegeben: Das private Minus auf dem Konto nützt dir steuerlich leider wenig. Doch das gleiche Szenario kann sich auch im beruflichen oder betrieblichen Rahmen abspielen: Beim Existenzgründer in der Anlaufphase seines Betriebs, beim Studenten im Vollzeitstudium oder beim Verkauf einer verlustreichen Aktie. Alle haben vermutlich eines gemeinsam: mehr Ausgaben als Einnahmen. Hier werden die Verluste steuerlich relevant.

Was passiert mit meinem Verlust in der Steuererklärung?

Verlustabzug, Verlustausgleich, Verlustverrechnung – alles Synonyme? Nicht im Steuerrecht! Hast du einen Verlust in deiner Steuererklärung angegeben, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie sich dieser auswirken kann.

Zusammengefasst nennt man das Verlustabzug

  • Verlustausgleich:
    • Du hast noch positive Einkünfte aus einer anderen Einkunftsart? Dann darfst du – bis auf in ein paar Ausnahmefälle – einen Verlust auf diese Einkünfte anrechnen. Damit mindert sich dann insgesamt deine Steuerlast im jeweiligen Steuerjahr.
  • Verlustverrechnung:
    • Du hast keine weiteren positiven Einkünfte im Steuerjahr oder darfst deinen Verlust nicht mit diesen Einkünften ausgleichen? Dann bleibt dir noch die Option, den Verlust in ein früheres (Verlustrücktrag) oder späteres Wirtschaftsjahr (Vorlustvortrag) zu „schieben“.

Was bringt ein Verlustvortrag?

Wie spart man Steuern? Ganz einfach: Indem man so viele Werbungskosten oder Betriebsausgaben wie möglich von den eigenen, steuerpflichtigen Einkünften abzieht. Das funktioniert aber nur, so lange das Ergebnis von Einnahmen minus Ausgaben positiv bleibt. Rutscht das Ergebnis ins Minus, sieht die Lage schlecht aus.

Doch die Ausgaben laufen nicht ins Leere! Der Verlustvortrag ermöglich stattdessen, den Verlust so lange zu „parken“, bis man wieder positive Einkünfte hat. Im besten Fall sparst du so also in einem späteren Steuerjahr durch den „alten“ Verlust bares Geld.

Am einfachsten erstellst du deine Steuererklärung mit WISO Steuer. Das Programm hilft dir, alle Ausgaben und Einnahmen richtig zu erfassen. Und der Antrag auf Verlustfeststellung wird ganz automatisch gestellt!

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Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel Verlustvortrag

Stefan erklärt im Jahr 2023 einen Verlust in Höhe von 5.000 Euro, den er in das Jahr 2024 vorträgt. Seine gesamten Einkünfte im Jahr 2024 betragen nach Abzug von Werbungskosten 30.000 Euro. Stefans Arbeitgeber hat für sein Gehalt monatlich Lohnsteuer einbehalten und abgeführt. Nach Verlustabzug bleiben 25.000 Euro übrig.

Angenommen, Stefan kann insgesamt noch Sonderausgaben (wie Versicherungen, Spenden, etc.) in Höhe von 5.000 Euro abziehen. Damit beträgt sein zu versteuerndes Einkommen nur noch 20.000 Euro. Die Steuer hierauf wird geringer ausfallen als das, was sein Arbeitgeber monatlich von seinem Lohn einbehalten hat. Die Differenz wird Stefan so über die Steuererklärung zurückerstattet – der Verlustvortrag hat sich also gelohnt.

Verlustvortrag oder Verlustrücktrag?

Wer entscheidet, ob der Verlust vor- oder zurückgetragen wird? Letztlich spielt es für den Verlustrücktrag unter anderem eine Rolle, ob es im vorangehenden Steuerjahr überhaupt positive Einkünfte gab. Ist das nicht der Fall, bleibt nur der Verlustvortrag.

Verlustrücktrag bei Gewinnen aus dem Vorjahr

Sind im Vorjahr jedoch positive Einkünfte vorhanden, auf die der Verlust angerechnet werden kann, wird das Finanzamt zunächst einen Verlustrücktrag vornehmen. Im besten Fall wirkt sich das für dich direkt positiv aus: Denn die Steuer aus der „alten“ Steuererklärung wird dann neu berechnet und du erhältst eine Erstattung. Doch nicht immer ist ein Verlustrücktrag vorteilhaft. Deshalb kannst du dem Finanzamt auch widersprechen und stattdessen den Verlustvortrag wählen.

Information zum Thema

Verlustrücktrag in der Steuererklärung

Den Verlustrücktrag kannst du in deiner Steuererklärung vermeiden oder beschränken. Hierfür gibst du in der Zeile 8 der Anlage „Sonstiges“ einfach eine „0“ ein, falls du gar keinen Verlustrücktrag möchtest. Falls du nur einen Teil des Verlustes zurücktragen, den anderen aber vortragen möchtest, gibst du hier den Anteil ein, den du zurücktragen möchtest.
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Wie hoch darf mein Verlustvortrag sein?

Für den Verlustvortrag gilt eine betragsmäßige Höchstgrenze. Und zwar:

  • Bis 1 Million
    • Liegt der Gesamtbetrag deiner Einkünfte darunter, darfst du im folgenden Wirtschaftsjahr den gesamten Verlust komplett abziehen.
  • Über 1 Million
    • Ist der Gesamtbetrag der Einkünfte höher, darfst du nur noch 60 Prozent des 1 Million übersteigenden Betrags abziehen.

Wie lange kann ich einen Verlust vortragen?

Das Beste: Für den Verlustvortrag gibt es keine zeitliche Begrenzung. Wenn du zum Beispiel mehrere Jahre in Folge Verluste erwirtschaftest, verfällt der Verlustvortrag nicht. Im Gegenteil: Du kannst jährlich einen neuen Verlust erklären, der dann zu dem bestehenden hinzugerechnet wird.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel Verlust vortragen

Stefanie ist ledig und erklärt im Jahr 2023 einen Verlust in Höhe von 1,5 Millionen Euro. Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte in 2024 beträgt 1,3 Millionen Euro. Bis zu 1 Million darf sie den Verlust abziehen. Es verbleiben jedoch noch 500.000 Euro. Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte übersteigt die Grenze von 1 Million Euro um 300.000 Euro. Hiervon darf Stefanies verbleibender Verlust jedoch nur 60 Prozent – also 180.000 Euro – ausgleichen. Den jetzt noch übrig gebliebenen Verlust von 320.000 Euro muss sie weiter ins nächste Wirtschaftsjahr vortragen.

Wie bekomme ich den Verlustvortrag?

Ganz einfach: Mit der Steuererklärung!

  1. Dazu gibst du für das jeweilige Verlustjahr eine Steuererklärung ab
  2. Anschließend erhältst du von deinem Finanzamt einen Steuerbescheid
  3. Berücksichtigt das Finanzamt den Verlust, erhältst du neben dem Einkommensteuerbescheid zusätzlich einen „Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“
Achtung Icon

Wichtig beim Bescheid

Der Bescheid über die Verlustfeststellung ist ein eigenständiger Verwaltungsakt. Das bedeutet: Du kannst gegen den Bescheid Einspruch einlegen. Stimmt dein erklärter Verlust also nicht mit dem auf dem Bescheid überein, kannst du  vom Rechtsbehelf Gebrauch machen.

Wann verpufft der Verlustvortrag?

Mit dem Verlustvortrag sicherst du dir zukünftiges Steuerspar-Potenzial. Soweit die Theorie. Doch Steuern sparen kann nur, wer sie auch zahlt. Liegt dein steuerpflichtiges Einkommen jedoch unterhalb des Grundfreibetrags (11.604 Euro in 2024), fällt gar keine Steuer an. Dennoch liegen positive Einkünfte vor. In diesem Fall kann der Verlustvortrag also praktisch ins Leere laufen. Denn: Du hast positive Einkünfte, mit denen der Verlust verrechnet werden kann. Eine Steuerersparnis winkt dadurch allerdings nicht.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel Verlustvortrag wirkt sich nicht aus

Im Jahr 2023 erklärt Stefan einen Verlust in Höhe von 5.000 Euro, den er in das Jahr 2024 vorträgt. Im Jahr 2024 hat er einen Gesamtbetrag der Einkünfte von insgesamt 9.000 Euro. Da er damit unterhalb des Grundfreibetrages liegt, fallen auf die Einkünfte keine Steuern an. Lohnsteuer wurde deshalb von Stefans Arbeitgeber auch nicht einbehalten.

Nach Abzug des Verlustes aus 2022 verbleiben 4.000 Euro. Stefan erhält also weder eine Steuererstattung, da von seinem Gehalt keine Lohnsteuer einbehalten wurde. Noch kann er einen weiteren Verlustvortrag geltend machen, da seine Einkünfte nach Verlustabzug positiv sind. Der Verlustvortrag wirkt sich also steuerlich für Stefan gar nicht aus.

Kann ich den Verlustvortrag auch rückwirkend machen?

Ja.

Für Steuererklärungen, in denen ein Verlust erklärt wird, beträgt die Festsetzungsfrist 7 Jahre. Das bedeutet: Hast du für die rückliegenden 7 Jahre noch keine Steuererklärung abgegeben, dann kannst du das nachholen. Aber nur, wenn du für die Jahre einen Verlust erklärst. Die allgemeine Festsetzungsfrist ohne Verlustfeststellung beträgt nämlich nur 4 Jahre.

Mehr dazu: Steuererklärung rückwirkend abgeben.

Berücksichtigt das Finanzamt den Verlustvortrag automatisch?

Ja.

Ein festgestellter Verlust wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt. Du musst also nicht angeben, in welcher Höhe ein Verlust im Vorjahr festgestellt wurde. Du musst lediglich in Zeile 7 der Anlage „Sonstiges“ auswählen, dass zum Ende des letzten Steuerjahres ein Verlustvortrag festgestellt wurde.

Information zum Thema

Verlustvortrag wird vom Finanzamt gepeichert

Der Verlustvortrag ist nach der Feststellung beim Finanzamt gespeichert. Deshalb berücksichtigt das Finanzamt den Verlustvortrag automatisch im nächsten Steuerbescheid, auch wenn du in der Anlage „Sonstiges“ keine weiteren Angaben gemacht hast. Eine Wahl, in welches Jahr genau der Verlust vorgetragen werden soll, hast du also leider nicht.

Wer kann einen Verlustvortrag machen?

Jeder Steuerpflichtiger kann einen Verlust feststellen und vortragen lassen. Es ist also egal, ob du Selbstständiger, Arbeitnehmer, Vermieter oder Student bist. Nur in Ausnahmefällen ist der Verlustabzug beschränkt. Das betrifft beispielsweise Verluste aus Kapitaleinkünften und Verluste aus Spekulationsgeschäften.

Verlustvortrag bei Selbstständigen

Als Gewerbetreibender, Freiberufler oder sonstiger Selbstständiger ermittelst du jährlich aus der Differenz von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben einen Gewinn. Das geht entweder über den Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) oder über die etwas vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Das Ergebnis trägst du dann in der jeweiligen Einkunftsart in deiner Einkommensteuererklärung ein.

Das Finanzamt ist allerdings ungeduldig und fordert einen Vorschuss auf den zu erwartenden Gewinn. Das nennt man auch Vorauszahlungen. Das hat auch einen Vorteil für dich: So schlägt die Steuerzahlung nicht auf einmal zu Buche, sondern kann in üblicherweise vierteljährlichen Beträgen „abgestottert“ werden.

Erklärst du in der Steuererklärung einen Verlust, beträgt die festzusetzende Steuer 0 Euro. Du erhältst mit der Steuererklärung also die zu viel vorausbezahlte Steuer zurück. Den Verlust kannst du in einem späteren Steuerjahr mit den positiven Einkünften verrechnen.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel Selbstständige

Stefanie ist selbstständig. Ihr zu versteuerndes Einkommen im Jahr 2022 lag bei 70.000 Euro. Anhand dessen hat das Finanzamt Vorauszahlungen für das Jahr 2023 in Höhe von 20.000 Euro festgesetzt. Mit der Steuererklärung für das Jahr 2022 erklärt sie einen Verlust in Höhe von 5.000 Euro. Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt bei 0 Euro und die festzusetzende Steuer ebenfalls.

Die Vorausbezahlte Einkommensteuer bekommt Stefanie in voller Höhe zurück. Im Jahr 2023 erzielt sie wieder einen Gewinn in Höhe von 25.000 Euro. Den Verlust aus dem Vorjahr kann Stefanie davon abziehen, sodass sie nur auf den entsprechend niedrigeren Betrag Steuern zahlen muss.

Verlustvortrag für Studenten

Besonders beliebt ist der Verlustvortrag bei Studenten. Denn für Studenten, die bereits ein Studium (zum Beispiel Bachelor) oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, zählen die Ausgaben (für ein Master- oder zweites Bachelor-Studium) als Werbungskosten. Gleiches gilt für berufsbegleitende Studiengänge.

Während die meisten Studenten viel für Semesterbeiträge, Arbeitsmittel, Fachbücher oder doppelte Miete bezahlen, herrscht auf der Soll-Seite des Kontos oft Ebbe. Ein Verlust ist also vorprogrammiert. Mit dem Verlustvortrag können sie, Jahr für Jahr die Ausgaben in der Steuererklärung  „sammeln“ und so lange „aufbewahren“, bis eine Anstellung oder Selbständigkeit Geld in die Kasse spült. So bekommen die meisten Absolventen direkt im ersten Berufsjahr eine ordentliche Steuererstattung.

Mehr zum Thema: Studienkosten absetzen.

Beispiel Arbeitnehmer

Verlustvortrag im Studium

Stefan studiert Vollzeit in einem Master-Studiengang in den Jahren 2020-2023. Einen Nebenjob hat er nicht. Seine Ausgaben für Semesterbeiträge, Arbeitsmittel, Fachliteratur, Fahrtkosten, Exkursionen, Auslandsaufenthalte etc. verteilten sich wie folgt:

2020: 560 Euro
2021: 2.500 Euro
2022: 3.200 Euro
2023: 300 Euro

Im Jahr 2022 hat er zudem ein Pflichtpraktikum absolviert, für das ihm ein Gehalt von insgesamt 5.000 Euro bezahlt wurde. Stefan gibt im Jahr 2024 für alle Jahre rückwirkend eine Steuererklärung ab.

2020 2021 2022 2023
Einnahmen 0 0 5.000 Euro 0
Ausgaben 910 Euro 2.500 Euro 3.200 Euro 300 Euro
Überschuss (+)/ Verlust (-) – 910 Euro – 2.500 Euro 1.800 Euro – 300 Euro
Verbleibender Verlustvortrag Vorjahr 0 910 Euro 3.410 Euro 1.610 Euro
Verbleibender Verlustvortrag zum 31.12. 910 Euro 3.410 Euro 1.610 Euro 1.910 Euro

Am 01.01.2024 tritt er eine Vollzeitstelle an. In der Steuererklärung für das Jahr 2024 wird der verbleibende Verlustvortrag zum 31.12.2023 von seinem Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. So kann Stefan jetzt mit den Ausgaben aus den Vorjahren Steuern sparen.

Verlustvortrag bei Arbeitnehmern

Auch, wenn du kein Student bist, kann es sein, dass du als Arbeitnehmer einen Verlust in der Steuererklärung angeben kannst. Da hierfür jedoch deine Werbungskosten höher sein müssen als dein Jahresgehalt, passiert das in der Regel nur in Ausnahmefällen. Zum Beispiel dann, wenn du nach Arbeitslosigkeit oder Studium gegen Jahresende eine Anstellung antrittst, aber bereits zuvor hohe Werbungskosten hattest.

Beispiel Arbeitnehmer

Verlustvortrag nach Arbeitslosigkeit

Nach längerer Arbeitslosigkeit tritt Stefanie zum 01.12.2023 eine Festanstellung an. Ihr Gehalt für einen Monat beträgt 2.100 Euro. Im Jahr 2023 sind das ihre einzigen steuerpflichtigen Einnahmen. Zuvor hatte Stefanie diverse Fortbildungen besucht, für die sie insgesamt 500 Euro im Jahr 2023 selbst tragen musste. Für Bewerbungskosten und Fahrten zu Vorstellungsgesprächen hat sie insgesamt 200 Euro ausgegeben. Außerdem hat Stefanie sich einen Heimarbeitsplatz ausschließlich für den neuen Job eingerichtet. Sie kaufte einen Laptop für 900 Euro (brutto) und einen Schreibtisch für 500 Euro (brutto). Im Dezember ist sie zudem mit der Bahn zur Arbeit gefahren. Das Monatsticket hat sie 250 Euro gekostet.

Summe Einnahmen 2023: 2.100 Euro
Summe Werbungskosten 2023: 2.350 Euro
Verlust: 250 Euro

Die für das Dezembergehalt abgeführte Lohnsteuer bekommt Stefanie  erstattet, da ihr zu versteuerndes Einkommen „0“ beträgt. Der festgestellte Verlust wirkt sich dann in der Steuererklärung für 2024 steuermindernd aus.

Verlustvortrag bei Kapitalerträgen

Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen darfst du nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen ausgleichen. Das bedeutet: Hast du in einem Jahr einen Verlust im Bereich der Kapitaleinkünfte, musst du diesen zwingend vortragen. Auch dann, wenn du zum Beispiel noch positive Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben.

Noch strenger sieht es bei Verlusten aus Aktienhandel aus

Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Gibt es aber in einem Wirtschaftsjahr keine Aktiengewinne, bleibt nur der Verlustvortrag – auch, wenn du in anderen Einkunftsarten positive Einkünfte hattest. Aber auch im Folgejahr gilt: Der Verlust aus dem Vorjahr, der auf die Aktienverkäufe entfällt, darf nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.

Verlustverrechnungstöpfe

Dies geschieht immer zuerst intern bei den Banken durch sogenannte Verlustverrechnungstöpfe. Das sind getrennte Töpfe für „Aktien“ und „Sonstiges“. Durch diese Trennung wird bei den Banken sichergestellt, dass Verluste aus Aktienverkäufen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Können Verluste in einem Jahr nicht ausgeglichen werden, werden sie von der Bank selber weiter in andere Jahre vorgetragen.

Hast du Aktien-Depots bei mehreren Banken, kannst du eine bankübergreifende Verlustverrechnung nur über die Steuererklärung machen. Voraussetzung für die Verrechnung über die Steuererklärung ist eine Verlust-Bescheinigung, die du bei deiner Bank bis zum 15.12. eines Jahres anfordern kannst.

Im Zweifel wird der Verlust also so lange vorgetragen, bis du beim Verkauf von Aktien wieder einen Gewinn erzielst. Im schlimmsten Fall bleibst du so komplett auf dem Verlust sitzen. Die steuerliche Berücksichtigung des Verlusts scheidet hingegen ganz aus, wenn es sich um Aktien handelt, die du vor dem 01.01.2009 erworben hast. Veräußerungsgewinne solcher Altaktien sind steuerfrei – dementsprechend darf sich auch ein Verlust steuerlich nicht auswirken.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel Verlust aus Kapitalerträgen

Stefan ist Angestellter und erklärt hieraus jährlich ausschließlich positive Einkünfte. Im Jahr 2022 hat er beim Verkauf einer Aktie (Erwerb nach dem 01.01.2009) einen Verlust von 2.000 Euro gemacht. Diesen Verlust darf er nicht mit Ihren positiven Arbeitnehmereinkünften verrechnen.

Auch wenn sein Gesamtbetrag der Einkünfte positiv ist, muss Stefan den Verlust aus dem Aktienhandel feststellen und vortragen lassen. Im Jahr 2022 hat er keine Aktienverkäufe durchgeführt. Der Verlust wird unverändert in Höhe von 2.000 Euro ins Jahr 2024 vorgetragen. Im Jahr 2024 veräußert Stefan Aktien gewinnbringend. Der Gewinn beläuft sich auf 1.500 Euro. Jetzt darf er den Verlust aus 2020 mit dem Aktiengewinn verrechnen. Der verbleibende Verlust in Höhe von 500 Euro muss allerdings weiter vorgetragen werden.

Verlustvortrag bei Vermietung

Auch bei Vermietern kommt es vor, dass die Einnahmen die verausgabten Beträge nicht decken können. Grundsätzlich kommt auch hier ein Verlustvortrag in spätere Jahre in Betracht. Doch vor allem bei kurzfristen Vermietungen prüft das Finanzamt oft kritisch.

Das Stichwort heißt hier: Liebhaberei

Deine Verluste werden nur anerkannt, wenn du nachweisen kannst, dass du mit deinem Vermietungsobjekt (zum Beispiel einer Ferienwohnung) tatsächlich einen Überschuss erwirtschaften wolltest und kannst. Glaubt das Finanzamt, dass du die Vermietung lediglich als Liebhaberei betreibst, bedeutet das für dich: Alle Ausgaben zählen als Privatvergnügen und sind damit steuerlich nicht abziehbar.

Für die kurzfristige Vermietung von zum Beispiel Fremdenzimmern oder Ferienhäusern prüft das Finanzamt, ob die jährliche Vermietungszeit deines Objekts mit denen ähnlicher Objekte im Ort vergleichbar ist. Kommt es zu dem Ergebnis, dass du deine Ferienwohnung kürzer vermietest als es im Ort üblich ist, musst du dem Finanzamt eine Überschussprognose vorlegen. Und zwar musst du für die nächsten 30 Jahre darlegen, dass du mit der Vermietung tatsächlich einen Überschuss erzielen willst und kannst, anstatt nur Verluste einzufahren.

Verlustvortrag bei privaten Veräußerungen

Zu den privaten Veräußerungsgeschäften – auch Spekulationsgeschäfte genannt – zählen Einkünfte aus dem Verkauf von beispielsweise Gebäuden oder Grundstücken, die du innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb wiederverkaufst. Diese 10 Jahre sind auch als Spekulationsfrist bekannt.

Bei diesen Geschäften ist der Verlustabzug jedoch beschränkt. Und zwar darfst du Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nur mit Gewinnen aus der gleichen Einkunftsart verrechnen. Das ist ähnlich wie bei den Kapitaleinkünften. Liegt in einem Wirtschaftsjahr nicht gleichzeitig noch ein Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft vor, musst du den Verlust vortragen. Und zwar so lange, bis du mit einem Spekulationsgeschäft wieder positive Einkünfte erzielst. Dann kannst du den vorgetragenen Verlust in einem späteren Jahr verrechnen.

Verlustvortrag in der Steuererklärung: Ganz einfach mit WISO Steuer

Am einfachsten erstellst du deine Steuererklärung mit WISO Steuer. Das Programm hilft dir, alle Ausgaben und Einnahmen richtig zu erfassen. Und der Antrag auf Verlustfeststellung wird ganz automatisch gestellt! Noch besser: Deine Steuererklärung wird digital ans Finanzamt übermittelt. Ohne Ausdrucken, Briefmarke und Gang zum Briefkasten. Probiere WISO Steuer jetzt kostenlos aus!

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