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Steuererklärung: das A bis Z

So bekommst du deine gezahlten Steuern zurück

Durch die Steuererklärung bekommst du deine gezahlten Steuern wieder zurück. Mit WISO Steuer sind das durchschnittlich 1.674 Euro. Alles, was du dafür wissen musst, fassen wir für dich zusammen.

Warum lohnt sich die Steuererklärung?

Viele denken, dass die Steuererklärung ein aufwändiges Thema ist. Muss es aber nicht sein! Wer darauf verzichtet die Steuer abzugeben, verschenkt in der Regel bares Geld. Denn: 88 Prozent der abgegebenen Steuererklärungen bringen eine Erstattung.

Für das Jahr 2019 haben 14,4 Millionen Personen freiwillig ihre Steuererklärung abgegeben. Davon haben rund 12,7 Millionen eine Steuererstattung erhalten – im Durchschnitt waren es 1.095 Euro*. Mit WISO Steuer liegt die durchschnittliche Erstattung sogar bei 1.674 Euro!

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Laut Gesetz gibt es eine Pflicht zur Steuererklärung. Das bedeutet: Grundsätzlich ist jeder verpflichtet, die Steuererklärung zu machen. Denn nur so kann das Finanzamt prüfen, ob du das Jahr über genug Steuern auf dein Einkommen gezahlt hast.

Aber keine Sorge: Du kannst viele Ausgaben von der Steuer absetzen und so trotzdem eine Erstattung bekommen – vor allem als Arbeitnehmer. Mit WISO Steuer ist das ziemlich einfach, da viele Daten komplett automatisch ausgefüllt werden. Im Schnitt warten 1.674 Euro pro Jahr auf dich!

In diesem Fall musst du keine Steuererklärung abgeben:

Zu jeder Regel gibt es aber bekanntlich auch Ausnahmen. Die Steuererklärung musst du nicht abgeben, wenn deine Jahreseinkünfte unter dem Grundfreibetrag (2024: 11.604 Euro) liegen. Hast du weniger verdient, musst du nicht abgeben.

Wann bin ich verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?

Spätestens dann, wenn du vom Finanzamt dazu aufgefordert wirst, die Steuererklärung abzugeben, musst du das auch tun. In den folgenden Fällen besteht auch ohne Schreiben vom Finanzamt die Pflicht zur Abgabe:

Arbeitnehmer

  • Du und dein Ehepartner habt beide gearbeitet und einer von euch wurde mit der Steuerklasse IV oder V besteuert beziehungsweise ihr wurdet beide mit der Steuerklasse IV/IV mit Faktor besteuert
  • Du hast mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen bekommen (zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Kranken- oder Kurzarbeitergeld)
  • Du hast von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Lohn bekommen
  • Du hast eine Abfindung oder Entschädigung bekommen, die nach der Fünftelregelung versteuert wird
  • Du hast weitere Einkünfte, für die du keine Lohnsteuer zahlen musst (zum Beispiel aus Vermietung), die insgesamt über 410 Euro liegen
  • Du hast dir einen Freibetrag für die Lohnsteuer eintragen lassen (zum Beispiel weil du einen weiten Weg zur Arbeit hast oder den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nutzt)
  • Deine Ehe wurde geschieden oder aufgehoben und einer von euch hat im selben Steuerjahr neu geheiratet
  • Dein Ehepartner ist verstorben und du hast im selben Steuerjahr neu geheiratet

Rentner

  • Der steuerpflichtige Anteil deiner Rente liegt über dem Grundfreibetrag
  • Du hast neben der Rente noch weitere Einkünfte (zum Beispiel aus Vermietung) und kommst auf eine höhere Summe als 11.604 Euro (2024)
  • Für das Vorjahr wurde ein Verlust festgestellt

Vermieter

  • Du hast allein mit der Vermietung in 2024 mehr als 11.604 Euro verdient
  • Du hast zusätzlich zur Vermietung weitere Einnahmen und liegst in Summe über dem Grundfreibetrag
  • Du bist zusätzlich Angestellter und hast mehr als 410 Euro mit der Vermietung verdient
  • Für das Vorjahr wurde ein Verlust festgestellt

Kapitalanleger

  • Du hast Kapitaleinkünfte bekommen, bei denen keine Abgeltungssteuer abgezogen wurde (zum Beispiel ausländische Kapitaleinkünfte oder Zinsen aus Privatdarlehen)
  • Deine Kirchensteuer wurde nicht automatisch abgeführt wegen Widerspruch
  • Deine  Freistellungsaufträge bei mehreren Banken wurden in Summe zu hoch hinterlegt (1.000 Euro als Single, 2.000 Euro gemeinsam mit einem Ehepartner)
  • Für das Vorjahr wurde ein Verlust festgestellt

Selbständiger

Du bist immer dazu verpflichtet deine Steuererklärung abzugeben, wenn deine Einnahmen über dem Grundfreibetrag liegen. Das liegt daran, dass das Finanzamt davon ausgeht, dass du mit deinem Unternehmen vorhast Geld zu verdienen. Man nennt das auch Gewinnerzielungsabsicht.

Freiwillig abgeben

Ja, das geht. Und lohnt sich in den meisten Fällen für dich. Denn: Wenn du nicht pflichtveranlagt bist, also keine Pflicht hast die Steuererklärung abzugeben, erwartet dich oftmals eine Erstattung. Mit WISO Steuer sind das im Durchschnitt satte 1.674 Euro. Jedes Jahr!

Wir haben dir weiter oben alle Fälle aufgelistet, wann es eine Pflichtveranlagung gibt. Trifft das alles nicht auf dich zu, kannst du deine Steuererklärung aber auch freiwillig machen. Dann spricht man von einer Antragsveranlagung. Das heißt: Du beantragst, dass das Finanzamt deine Einkommensteuer prüft. WISO Steuer zeigt dir im Vorfeld kostenlos, welche Erstattung du erwarten kannst. Erst, wenn du die Steuer abgibst, fällt eine geringe Gebühr an.

Eine freiwillige Abgabe lohnt sich vor allem dann, wenn du:

  • hohe Ausgaben für den Beruf hast (Werbungskosten)
  • hohe Sonderausgaben hast, wie Kosten für Kinderbetreuung oder Unterhaltszahlungen
  • hohe Kosten für ärztliche Behandlungen oder Medikamente hast (außergewöhnliche Belastungen)
  • Ausgaben für Handwerker oder Haushaltshilfen hast (haushaltsnahe Dienstleistungen)
  • geheiratet hast
  • Steuerklasse I oder IV ohne Faktor hast

Muss ich die Steuererklärung immer abgeben, wenn ich es einmal freiwillig getan habe?

Einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung – ein Mythos, der sich hartnäckig hält. Richtig ist es aber nicht. Zwar hast du nach einer freiwilligen Abgabe ein Steuerkonto beim Finanzamt, wodurch du im nächsten Jahr automatisch zur Abgabe aufgefordert wirst, aber das kannst du ganz einfach ändern lassen. Dazu reicht ein Anruf oder Brief an dein zuständiges Finanzamt.

Muss ich auch dann abgeben, wenn ich eine Nachzahlung berechnet habe?

Du hast freiwillig eine Steuererklärung abgegeben und nun musst du Steuern nachzahlen? Halb so wild: Du kannst deine Steuererklärung ganz einfach zurücknehmen – durch einen Einspruch. Dafür hast du 1 Monat nach Erhalt des Steuerbescheids Zeit. Konsequenzen musst du keine befürchten: Du stehst nach dem Rückzug so da, als hättest du nie eine Steuererklärung abgegeben.

Mehrere Steuererklärungen gleichzeitig abgeben

Das Beste an der freiwilligen Steuererklärung: Du kannst die letzten 4 Jahre abgeben. Damit sicherst du dir nicht nur eine, sondern gleich 4 Erstattungen! Oben drauf kommen bei älteren Steuerjahren noch Zinsen vom Finanzamt. Dabei kann ein nettes Sümmchen für dich zusammenkommen.

WISO Steuer unterstützt dich mit einer Reihe von Funktionen, die es dir besonders einfach machen. Übernimm die Daten vom Vorjahr und lass dann deine Lohnsteuerbescheinigung, Versicherungsbeiträge und mehr automatisch aktualisieren. Damit sind alle Steuererklärungen im Handumdrehen fertig.

Eine bestimmte Reihenfolge musst du bei der Bearbeitung nicht beachten. Aber um dir die Arbeit zu vereinfachen, ist es empfehlenswert, mit dem ältesten Jahr anzufangen und die Daten in den Folgeerklärungen anzupassen. Hast du eine Steuererklärung zwischendurch vergessen, kannst du sie einfach nachreichen.

Auch bei der Abgabe ist es egal, in welcher Reihenfolge du die Steuererklärungen abgibst. Du musst nicht warten, bis eine Erklärung bearbeitet wurde und du den Steuerbescheid dazu bekommen hast. Gib sie einfach alle dann ab, wenn du fertig bist.

Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?

Es gibt 2 verschiedene Stichtage für die Steuererklärung. Und zwar sind das der 31. Juli und 31. Dezember. Bei der Frist kommt es ganz darauf an, ob du dazu verpflichtet bist, deine Steuererklärung abzugeben.

Ich bin verpflichtet eine Erklärung abzugeben

Du musst deine Steuererklärung abgeben? Dann merke dir den 31. Juli. Jedes Jahr am 31. Juli müssen deine ausgefüllten Formulare für das vergangene Steuerjahr beim Finanzamt vorliegen.

Früher war es etwas anders. Da war der 31. Mai der Stichtag für Pflichtabgaben. Seit 2019 hast du aber 2 Monate mehr Zeit.

Information zum Thema

Ausnahmefall: Steuererklärung 2023

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Abgabefrist der Steuererklärung 2023 verlängert. Du hast ausnahmsweise bis zum 2. September 2024 Zeit.

Ich gebe freiwillig ab

Bei einer freiwilligen Abgabe hast du noch mehr Zeit. Und zwar darfst du die Steuererklärung 4 Jahre rückwirkend machen. Stichtag ist in diesem Fall der 31. Dezember. Das heißt: Du kannst dieses Jahr noch die Steuererklärung 2020 abgeben.

Das kann sich richtig lohnen. Gibst du 4 Steuererklärungen auf einmal ab, bekommst du auch 4 Erstattungen auf einen Schlag. Mit WISO Steuer sind das im Durchschnitt 1.674 Euro pro Jahr – das macht 6.696 Euro für 4 Jahre!

Schritt für Schritt zur eigenen Steuererklärung

Die Steuererklärung selbst zu machen hat viele Vorteile. Du sparst dir teure Beratungskosten oder Mitgliedsbeiträge für den Lohnsteuerhilfeverein. Dazu kommt, dass du auch noch schneller an deine Steuererstattung kommst. Denn du entscheidest, wann du abgeben willst, statt die Wartezeiten bei der Bearbeitung durch Steuerberater oder Verein auszusitzen.

Aber wie genau funktioniert das Selbermachen? Hier ist eine Schritt-für-Schritt Anleitung:

1. Anmelden

Melde dich bei WISO Steuer an. Dafür brauchst du nur deine E-Mail-Adresse und ein Passwort deiner Wahl. Wir senden dir eine E-Mail zu, in der ein Bestätigungscode steht. Trag ihn an der geforderten Stelle ein. So ist sicher, dass du dich nicht bei der E-Mail-Adresse vertippt hast und du immer Zugang zu deiner Steuererklärung hast.

2. Eingeben

Jetzt geht’s ums Eingemachte: Die verschiedenen Eingabemasken können mit deinen Daten befüllt werden. WISO Steuer steht dir mit einer Menge Informationen zur Seite: Für jede Eingabemaske gibt es eine Erklärung und Hilfe, zahlreiche Videos und zusätzlich eine Bandbreite von Experten-Tipps. So sicherst du dir die maximale Erstattung. Steuer machen war noch nie einfacher.

Nicht nur das: Bei WISO Steuer werden auch viele Daten automatisch eingetragen. Da macht sich die Steuererklärung wie von selbst!

 

  • Datenübernahme

Hast du schon mit WISO Steuer gearbeitet, kannst du deine Vorjahressteuererklärung in das neue Steuerjahr übernehmen. Sie sind eine gute Orientierungshilfe für dich. Bei der Datenübernahme kannst du entscheiden, ob die komplette Erklärung übertragen werden soll oder nur Teile davon. So ist deine Steuer dann schon ausgefüllt. Im besten Fall musst du nur noch einmal drüber schauen und schon kannst du alles ans Finanzamt senden.

Zur besseren Übersicht sind die Vorjahresdaten gelb markiert. Sie sind nicht in Stein gemeißelt. Du kannst sie also ändern und überschreiben, wenn sie im neuen Jahr nicht mehr richtig sind.

 

  • Steuer automatisch ausfüllen

Danach kommt der Steuer-Abruf. Hier werden deine Daten automatisch abgerufen und in deine Steuererklärung eingetragen. Du erkennst sie an der blauen Markierung. Dazu gehören:

  • Religionszugehörigkeit
  • Lohnsteuerbescheinigungen
  • Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Krankengeld, Kurzarbeit)
  • Rentenbescheinigungen
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Riester-Verträge
  • Freistellungsaufträge der Banken bei Kapitaleinkünften

Du möchtest den Steuer-Abruf nutzen? Dann musst du einen Antrag beim Finanzamt stellen. Das erledigst du direkt in WISO Steuer. Trage einfach die persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum und Steuer-Identifikationsnummer) von dir und gegebenenfalls anderen Familienmitgliedern ein.

Das Finanzamt schickt dir einen Brief mit einem Freischaltcode zu. Diesen trägst du in WISO Steuer ein, um dem Antrag zuzustimmen. Innerhalb von 24 Stunden kannst du den Steuer-Abruf machen.

 

  • Belege & Rechnungen einfach abfotografieren

Viele verbinden mit der Steuererklärung das mühsame Zusammensuchen von Rechnungen, Kassenbons und anderen Unterlagen. Das geht auch viel einfacher – und zwar mit der Steuer-Scan App.

So geht’s:

  • Du installierst dir die App auf deinem Smartphone
  • Du meldest dich mit deinen Zugangsdaten an
  • Du machst ein Foto von deinem Beleg

WISO Steuer-Scan liest den Beleg aus – also Datum, Betrag und den Aussteller der Rechnung. Der Beleg wird einer Steuer-Kategorie zugeordnet (zum Beispiel Krankheitskosten). Beim nächsten Mal, wenn du dich in WISO Steuer anmeldest, wird der Beleg an die richtige Stelle in der Steuererklärung übernommen. Du sparst dir also das Zusammensuchen der Papiere und auch das Eintippen.

 

  • Bankkonto-Buchungen automatisch in der Erklärung zuordnen

Mittlerweile zahlen viele von uns immer mehr mit Karte statt in Bar. Das kann dir bei deiner Steuererklärung zugutekommen.

Verbindest du WISO Steuer mit finanzblick, werden deine Zahlungen bestimmten Steuer-Kategorien zugeordnet. So weiß WISO Steuer, wo sie hingehören und trägt sie für dich ein. Dadurch vergisst du keine Ausgaben in der Steuererklärung, egal ob Parkgebühr, Büromaterial oder Versicherung. Alle Kosten werden zugeordnet und automatisch eingetragen.

3. Abgeben

Hast du deine Steuererklärung fertiggestellt, musst du sie nur noch an das Finanzamt geben. Ausdrucken, unterschreiben und per Post senden gehört der Vergangenheit an. Mittlerweile kannst du alles digital erledigen.

Am einfachsten ist es mit WISO Steuer. Da gibt es den Steuer-Versand. Du gibst deine Steuererklärung mit einem Klick verschlüsselt an dein zuständiges Finanzamt ab. Vollkommen sicher. So bekommen nur diejenigen Einsicht in deine Unterlagen, die es auch wirklich sollen. Und das ist und bleibt einzig das Finanzamt.

Dafür lässt du deine Identität ein Mal bestätigen, damit deine Unterschrift elektronisch gespeichert wird. Ab dann ist die Abgabe über den Steuer-Versand immer für dich möglich. Dabei hast du die Wahl zwischen:

  • Videochat
  • Online-Banking Zugang
  • E-Perso
  • vor Ort in der Postfiliale

4. Steuerbescheid und Erstattung bekommen

Nach der Arbeit kommt das Vergnügen – und die Steuererstattung. Hat das Finanzamt die Bearbeitung deiner Steuererklärung abgeschlossen, bekommst du einen Steuerbescheid.

Als Erstes kommt der elektronische Bescheid. Du bekommst direkt bei Eintreffen des Bescheids eine E-Mail von uns. Dann kannst du ihn direkt im Programm ansehen. Ein weiterer Vorteil: WISO Steuer vergleicht deine Daten mit denen vom Finanzamt. So kannst du auf den ersten Blick erkennen, welche Unterschiede es gibt. Zusätzlich bekommst du Hinweise vom Programm und du kannst bei Bedarf direkt Einspruch einlegen.

Danach kommt der Bescheid auch per Post. Meistens liegen dazwischen nur wenige Tage. Das ist nun auch das offizielle Dokument von deinem Finanzamt.

Mit deinem Steuerbescheid bekommst du zeitgleich auch die Erstattung überwiesen. Halte also ein Auge auf für das Plus auf deinem Konto.

Mehr Tipps bekommen

Je nachdem, zu welcher Gruppe du gehörst, kann deine Steuererklärung ein bisschen anders aussehen. Welche Ausgaben solltest du unbedingt mit angeben? Welche Besonderheiten gelten für dich? Das findest du hier heraus:

WISO Steuer Vorteile WISO Steuer Vorteile

Macht Schluss mit nervigem Papierkram

Mit WISO Steuer lässt du deine Steuer automatisch ausfüllen und sendest sie digital mit einem Klick ans Finanzamt. Probiere es gleich heute aus:

Diese Möglichkeiten hast du

Immer beliebter wird es, die Steuererklärung elektronisch zu erledigen. Dafür gibt es viele gute Gründe: Du sparst dir Zeit und kannst immer und überall weitermachen.

Mit einem Programm wie WISO Steuer hast du noch weitere Funktionen, die dir weiterhelfen:

  • Deine Steuererklärung wird automatisch ausgefüllt
  • Es wird geprüft, ob du alles richtig eingegeben hast
  • Du gibst die Formulare papierlos ab
  • Dein Steuerbescheid wird automatisch geprüft

Steuererklärung in Papierform einreichen

Während die elektronische Variante jeder nutzen darf, gibt es bei der Steuererklärung mit Stift und Papier Einschränkungen. Grundsätzlich gilt:

  • Bist du Unternehmer, musst du die Steuererklärung digital übermitteln
  • Hast du keine Gewinneinkünfte (aus Gewerbe, selbstständiger und freiberuflicher Arbeit, Land- und Forstwirtschaft), darfst du sie auch in Papierform abgeben

Es gibt Fälle, in denen tatsächlich Ausnahmen für Selbstständige zugelassen wurden. Das sind sogenannte Härtefälle. Hat ein Steuerzahler nachweislich keinen Internetanschluss oder ist aus Altersgründen nicht in der Lage, die Steuererklärung digital abzugeben, und erzielt er nur geringe Umsätze, dann kann das Finanzamt weiterhin die Erklärungen in Papierform anerkennen (BFH Urteil VIII R 29/19).

Wichtig: Wenn du deine Steuererklärung in Papierform einreichst, obwohl du zur elektronischen Abgabe verpflichtet bist, gilt deine Steuererklärung grundsätzlich als nicht abgegeben.

Vereinfachte Steuererklärung: Die Mini-Steuererklärung

Bei der vereinfachten Steuererklärung konnte man von einfachen Steuerformularen profitieren – und zwar direkt vom Finanzamt! Sie bestand aus nur 2 Seiten. So sollte den Steuerzahlern die sonst so komplizierte Steuererklärung einfacher von der Hand gehen. Mittlerweile wurde das Projekt aber wieder abgeschafft.

Wer kann sie machen?

Die vereinfachte Steuererklärung eignete sich nicht für jeden. Da es sich um eine abgespeckte Form der normalen Steuererklärung handelt, konnten nur relativ wenige Einnahmen und Ausgaben angegeben werden.

Du konntest die vereinfachte Steuererklärung nur als Arbeitnehmer ohne weitere Einkünfte nutzen. Bist du verheiratet, musstest du eine gemeinsame Steuererklärung (auch Zusammenveranlagung genannt) machen. Sobald du also zusätzliches Einkommen hast – zum Beispiel durch Kapitalanlagen, Renten oder Vermietung) oder verheiratet bist und eine Einzelveranlagung geplant hast, konntest du die Mini-Version der Steuer nicht nutzen.

Gibt es die vereinfachte Steuererklärung noch?

Nein. Die Abgabe der vereinfachten Steuererklärung war bis zum Steuerjahr 2018 möglich. An die Stelle der vereinfachten Steuererklärung tritt der normale, nun auch etwas vereinfachte Mantelbogen der Steuererklärung.

Aber wozu braucht es eine vereinfachte Steuererklärung, wenn du auch eine einfache Steuererklärung ohne Einschränkungen haben kannst? Mit WISO Steuer wird es kinderleicht für dich, denn die clevere Steuer-Automatik füllt den Großteil der Erklärung automatisch für dich aus. Mit einem Klick schickst du sie digital ans Finanzamt. Probiere es jetzt selbst aus!

Was passiert nach der Abgabe?

Mit WISO Steuer ist deine Steuererklärung im Handumdrehen erledigt. Und dann ist das Finanzamt am Zug. Wie lange es dauert, bis deine Steuer bearbeitet wurde und die Erstattung auf deinem Konto landet, hängt von dem jeweiligen Finanzamt ab. Grundsätzlich lässt sich sagen: Die Bearbeitungszeit beträgt zwischen 4 und 12 Wochen. In Ausnahmefällen kann sie auch mal 5 Monate betragen.

Die Digitalisierung hilft hier aber auf die Sprünge. Denn früher wurde jede Steuererklärung von einem Finanzbeamten überprüft. Doch nun werden Jahr für Jahr mehr Steuererklärungen automatisiert bearbeitet, ohne dass ein Finanzbeamter die Angaben nochmals prüft. Wenn du mit WISO Steuer deine Erklärung machst, wird die Steuererklärung meist schneller bearbeitet und du kommst schneller an dein Geld.

So kommst du so schnell wie möglich zu deiner Erstattung:

 

  • Nutze die elektronische Abgabe

Wenn du deine Steuererklärung elektronisch abgibst, erhältst du deine Erstattung schneller. Denn elektronische Erklärungen kann das Finanzamt schneller verarbeiten als solche in Papierform.

 

  • Sei auf Rückfragen gut vorbereitet

Hast du vielfältige Einkünfte, zum Beispiel Miteinnahmen und eine Abfindung? Dann kann es durchaus sein, dass die Prüfung deines Steuerfalls komplexer ist als bei anderen – und dementsprechend mehr Zeit in Anspruch nimmt. Hat der Finanzbeamte Rückfragen an dich, kann die Bearbeitungszeit durchaus um ein paar Wochen länger dauern.

Erkläre wichtige Dinge schon im Begleitschreiben deiner Steuererklärung. Das Begleitschreiben ist sozusagen eine kurze Nachricht an den Bearbeiter deiner Steuer. So werden manche Rückfragen des Bearbeiters schon im Voraus beantwortet. Belege musst du aber erst auf Nachfrage einreichen. Am besten sammelst du sie vorab elektronisch mit Steuer-Scan. Wenn das Finanzamt nun nach Belegen fragt, sendest du die mit einem Klick in WISO Steuer ab.

Kann ich sehen, wie weit die Bearbeitung meiner Steuererklärung ist?

Nein, das ist nicht möglich. Hast du deine Steuererklärung aber mit WISO Steuer abgegeben, bekommst du direkt Info, wenn dein Steuerbescheid erstellt wurde. Somit weißt du bis zu 3 Tage früher Bescheid und musst nicht erst auf die Post warten.

Wie viel Zeit darf sich das Finanzamt lassen?

Eine bestimmte Frist zur Bearbeitung deiner Steuerunterlagen gibt es nicht. Doch ewig darf die Bearbeitung im Finanzamt natürlich nicht dauern. Spätestens 6 Monate nach Abgabe deiner Steuererklärung solltest du einen Steuerbescheid erhalten haben. Nachfragen seitens der Beamten verschieben die Bearbeitungszeit dementsprechend nach hinten.

Hast du nach einem halben Jahr nach Abgabe noch nichts gehört? Dann solltest du freundlich bei deinem zuständigen Bearbeiter nachhaken. Passiert auch dann nichts, kannst du einen Untätigkeitseinspruch einreichen. Dieser sollte jedoch nur eingelegt werden, wenn alle Kontaktaufnahmen zuvor gescheitert sind. Deine Steuererklärung wird dann besonders genau unter die Lupe genommen.

Was ist, wenn das Finanzamt Unterlagen anfordert?

Nach Abgabe deiner Steuererklärung kann es passieren, dass sich das Finanzamt bei dir meldet und Unterlagen zu deinen Ausgaben fordert. Dann musst du die passenden Belege zusenden. Zum Beispiel in diesen Fällen will das Finanzamt Nachweise haben:

Rechnungen, deinen Behindertenausweis und andere Dokumente musst du nicht extra kopieren und per Post verschicken. Mit WISO Steuer kannst du stattdessen die angeforderten Belege auch elektronisch an das Finanzamt senden. Das geht so:

 

  • Belege aus Steuer-Scan nachreichen

Hast du bereits mit deinem Smartphone Bilder deiner Belege gemacht, kannst du sie für die Belegnachreichung direkt nutzen. Nach Abgabe deiner Steuererklärung findest du den Button Unterlagen nachreichen. Dort klickst du drauf und wählst dann aus, welche Belege an dein Finanzamt übermittelt werden sollen.

 

  • Andere Belege nachreichen

Auch Belege, die du auf deinem PC gespeichert hast, kannst du über WISO Steuer an das Finanzamt senden. Zum Beispiel, wenn du die Rechnung vom Handwerker per E-Mail bekommen hast. Wichtig ist, dass es sich um PDF- oder Bild-Dateien handelt.

Öffne deine Steuererklärung und gehe auf den Punkt Unterlagen nachreichen. Jetzt kannst du die entsprechenden Belege hochladen.

Was ist, wenn das Finanzamt zu einem anderen Ergebnis kommt?

Werbungskosten werden nicht anerkannt, Einnahmen wurden vergessen – es gibt verschiedene Gründe, warum der Steuerbescheid von der erwarteten Erstattung abweicht. Und diese herauszufinden, ist nicht immer ganz so einfach.

 

  • Steuerbescheid prüfen

Genau dafür gibt es in WISO Steuer eine Vergleichsberechnung. Du wirst bequem per E-Mail darüber informiert, wenn das Finanzamt deinen Steuerbescheid fertiggestellt hat. Dann öffnest du die Steuererklärung und gehst auf den Unterpunkt Steuerbescheid prüfen. Hier wird dir Position für Position aufgelistet, mit welchen Zahlen das Finanzamt gerechnet hat und welche du in WISO Steuer eingegeben hast.

So erkennst du Differenzen auf den ersten Blick. Das ist der erste Schritt. Jetzt stellt sich die Frage: Warum gibt es einen Unterschied? Auch hier unterstützt das Programm dich. Du bekommst mögliche Erklärungen angezeigt.

 

  • Eigene Angaben korrigieren

Stellst du fest, dass du einen Fehler gemacht hast (zum Beispiel einen Zahlendreher), bringt dich WISO Steuer in die Eingabemaske und du kannst die Angabe korrigieren. Du siehst sofort, wie sich die Berechnung deiner Steuererstattung ändert.

 

  • Einspruch einlegen

Hat das Finanzamt bei deiner Steuererklärung einen Fehler gemacht, solltest du Einspruch einlegen und die Fehler korrigieren lassen. In der Software findest du passende Musterschreiben, in denen du nur noch wenige Angaben einfügst. Dann schickst du den Einspruch mit einem Klick an dein Finanzamt.

Das Finanzamt bearbeitet deine Steuererklärung im Anschluss nochmal neu. Der nächste Steuerbescheid mit dem endgültigen Ergebnis kommt dann per Post zu dir.

So kannst du Vergessenes nachträglich angeben

Deine Steuererklärung ist schon beim Finanzamt, aber dann fällt dir auf, dass du etwas vergessen hast anzugeben. Oder du findest eine Rechnung, die dir eine noch höhere Erstattung bringen könnte. Was jetzt? Das kommt darauf an, ob deine Steuererklärung schon bearbeitet wurde oder nicht:

 

  • Bescheid noch nicht bekommen

Trage einfach die neu entdeckte Ausgabe ein und gib die Steuererklärung erneut ab.

 

  • Bescheid ist da

Stelle einen Antrag auf schlichte Änderung. Dadurch schaut sich der Sachbearbeiter nur die neu eingereichten Angaben an – mehr nicht. Oder du legst Einspruch ein. In diesem Fall wird die gesamte Steuererklärung nochmals geprüft.

Beides muss innerhalb der Einspruchsfrist passieren. Die kannst du so ausrechnen: Datum des Bescheids + 3 Tage + 1 Monat.

 

  • Einspruchsfrist ist abgelaufen

Innerhalb der Festsetzungsfrist von 4 Jahren kannst du einen Einspruch aufgrund neuer Tatsachen einlegen. Neue Tatsachen liegen vor, wenn du deine Steuerspar-Möglichkeit tatsächlich beim Erstellen deiner Steuererklärung nicht kanntest. Wichtig hierbei: Du darfst kein grobes Verschulden daran haben, dass diese Tatsache dir erst nachträglich bekannt wurde. Laut Rechtsprechung liegt dies vor, wenn weder im Formular der Steuererklärung noch in der Anleitung die vergessenen Ausgaben ausdrücklich erwähnt werden.

Hast du die Einspruchsfrist versäumt, besteht noch die Möglichkeit, Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu beantragen. Dabei wirst du so gestellt, als ob du die Frist nie versäumt hättest. Voraussetzung ist, dass du die ursprüngliche Einspruchsfrist unverschuldet versäumt hast. Gründe hierfür sind zum Beispiel eine schwere akute Erkrankung oder hohes Alter und dadurch körperliche und geistige Gebrechen. Nicht darunter fallen hingegen eine leichte Erkrankung, Arbeitsüberlastung oder eine fehlerhafte Fristberechnung.

Den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand musst du innerhalb eines Monats, nachdem der Hinderungsgrund weggefallen ist, stellen.

Einfach in die nächste Steuererklärung mitnehmen?

Leider kannst du vergessene Rechnungen nicht einfach im nächsten Jahr in die Steuererklärung eintragen. Schuld: das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Dieses besagt, dass Ausgaben nur in dem Jahr angesetzt werden können, in dem sie auch bezahlt wurden.

Hilfe bei der Steuererklärung

Nicht immer läuft alles reibungslos. Vielleicht bist du dir unsicher, wo du Daten eintragen sollst. Oder du machst zum ersten Mal deine Steuererklärung selbst und brauchst extra Unterstützung.

Hilfe von Freunden und Verwandten

Braucht man Hilfe, ist die erste Anlaufstelle meist der Freundes- und Familienkreis. Aber Achtung: Nicht jeder darf dir unter die Arme greifen. Nur deine nahen Verwandten dürfen dir helfen. Dazu gehören:

  • dein (Ex-)Ehepartner oder Verlobter
  • deine (Schwieger-)Eltern
  • deine (Halb-)Geschwister
  • deine Großeltern
  • deine Schwager und Schwägerinnen
  • deine Onkel und deine Tanten
  • deine Neffen und Nichten
  • deine Pflegeeltern und -kinder

Gute Hilfe ist schwer zu finden

Unterstützt dich bei der Steuererklärung jemand anderes als die oben gelisteten Personen, spricht man von unerlaubter Hilfe. Das kann Ärger geben. Und nicht nur das: Die Unterstützung deiner Freunde kann auch in die Hose gehen, weil du nicht die richtigen Informationen bekommst. So fällt die Steuererstattung vielleicht kleiner aus, als eigentlich möglich wäre.

Selbsthilfe

Besser ist es, wenn du dir an der richtigen Stelle Hilfe suchst. WISO Steuer ist deine Hilfe zur Selbsthilfe. Denn: Hier findest du Erklärungen und Zusatzinformationen zu jeder Eingabemaske, zahlreiche Erklärvideos und Ratgeber-Beiträge zu vielen steuerlichen Themen. Alles inklusive. Darüber hinaus gibt es 2 Angebote, die du kostenpflichtig dazubuchen kannst.

Wo kann ich meine Steuererklärung prüfen lassen?

Wenn du möchtest, kannst du deine Steuererklärung vor der Abgabe durch einen Experten der Buhl Steuerberatungsgesellschaft mbH* auf Herz und Nieren prüfen lassen. Das Angebot nennt sich ProfiCheck*.

In einem individuellen Termin geht der Steuerexperte gemeinsam mit dir durch deine Formulare und hilft dir herauszufinden, wie du noch mehr Steuern sparen kannst. So kannst du alles mit einem guten Gefühl abgeben.

Steuererklärung vom Steuerberater machen lassen

Neu: Jetzt kannst du die Arbeit komplett abgeben und für kleines Geld auch deine Steuererklärung durch einen Steuerberater der Buhl Steuerberatungsgesellschaft mbH* machen lassen. Dafür chattest du mit dem Berater und schickst ihm deine Unterlagen zu. Dann kannst du die Füße hochlegen, denn alles andere wird für dich erledigt. Mehr findest du hier: buhl:Berater*

Was kann ich am Jahresende noch für die nächste Steuererklärung tun?

Mit ein bisschen Geschick und Planung kannst du dir für die nächste Steuererklärung eine saftige Erstattung sichern. Und zwar geht das so:

 

  • Zahlungen vorziehen oder aufschieben

Je nachdem, in welchem Steuerjahr du die Kosten anrechnen lassen willst, kannst du Zahlungen in das aktuelle Jahr vorziehen oder bis ins nächste Jahr aufschieben. So machst du das Beste aus Höchstbeträgen oder bekommst genug zusammen, um Mindestgrenzen zu überschreiten. Wichtig sind:

Ausgaben rund um deinen Job

Das ist zum Beispiel die technische Ausstattung für dein Homeoffice, wie Monitor, Tastatur oder Laptop. Sie helfen dir dabei über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu kommen. Für die Steuererklärung ab 2023 sind das 1.230 Euro.

Ausgaben für die Gesundheit

Gemeint sind damit Medikamente, Hilfsmittel wie eine Brille, nicht erstattungsfähige Arztbehandlungen und ähnliches. Auf einem Teil dieser Kosten bleibst du sitzen. Das nennt sich zumutbare Belastung. Alles über diesem Grenzbetrag hinaus erkennt dir das Finanzamt an. Deshalb ist es wichtig deine gesundheitlichen Ausgaben richtig zu planen, damit du von diesem Steuervorteil profitierst.

Ausgaben rund ums Haus

Darunter fallen zuerst die Handwerkerleistungen. Lässt du Arbeiten durch einen Profi erledigen, kannst du 20 Prozent der Lohnkosten von der Steuer absetzen. Hier gibt es einen Höchstbetrag von 6.000 Euro, was dir 1.200 Euro Ersparnis bringt. Vielleicht lohnt es sich, den Handwerker erst im nächsten Jahr kommen zu lassen, wenn du im aktuellen Jahr schon mehr als 6.000 Euro an Rechnungen gesammelt hast. So kannst du in beiden Jahren Steuern sparen.

Gleiches gilt für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Haushaltshilfen, Gärtner oder Hundesitter. Dir werden 20 Prozent deiner Rechnungen anerkannt, bis zu 20.000 Euro. Das macht 4.000 Euro für dich.

 

  • Freistellungsaufträge prüfen

Ob Girokonto, Aktien oder Rentenfonds: Auf deine Geldanlagen bezahlst du 25 Prozent Abgeltungssteuer. Doch: Mit dem Sparer-Pauschbetrag bleiben 1.000 Euro pro Jahr pro Person steuerfrei. Diesen Betrag kannst du auf deine Banken nach Belieben verteilen – und zwar jedes Jahr aufs Neue.

Dafür stellst du einen Freistellungsauftrag bei jeder Bank. Vor dem Jahresende solltest du überprüfen, ob du das richtig gemacht hast und den Freistellungsauftrag gegebenenfalls anpassen. Wichtig ist, die Freistellungsgrenze nicht zu überschreiten. Denn dann musst du Steuern nachzahlen.

Du hast deine Freistellungsaufträge ungünstig aufgeteilt? Keine Sorge: Die zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer kannst du über die Steuererklärung wieder zurückholen.

 

  • Verlustbescheinigung beantragen

Hast du bei deinen Geldinvestitionen auch Verluste hinnehmen müssen? Führst du Depots bei verschiedenen Banken, können sie die Verluste nicht selbst verrechnen. Allerdings kannst du die Verrechnung über deine Steuererklärung beantragen. Dann bekommst du die einbehaltene Abgeltungssteuer zurück.

Wichtig: Dazu brauchst du eine Verlustbescheinigung von der Bank, bei der der Verlust ist. Für das laufende Jahr kannst du die Bescheinigung noch bis zum 15.12. beantragen. Verpasst du die Frist, kannst du die Verrechnung in der Steuererklärung 2022 zwar nicht mehr machen, allerdings kannst du die Bescheinigung im nächsten Jahr, also in der Steuererklärung 2023, berücksichtigen lassen.

  • Splittingtarif rückwirkend nutzen

Im Dezember noch schnell das Ja-Wort geben: Wer bis zum 31.12. heiratet, kann rückwirkend fürs ganze Jahr Steuern sparen. Klingt berechnend, zahlt sich in der Regel aber kräftig aus. Denn Ehepartner können von dem sogenannten Splittingtarif profitieren.

Dabei wird das Einkommen von dir und deinem Partner zusammengerechnet und anschließend halbiert. Für diese eine Hälfte berechnet das Finanzamt anschließend die Einkommensteuer. Danach wird die Summe verdoppelt. Das Ergebnis ist die Steuerhöhe, die ihr zahlen müsst. Es gilt: Je höher der zusammengerechnete Verdienst und je größer der Gehaltsunterschied, desto mehr zahlt es sich aus.

Achtung: Was bei einer Hochzeit im Dezember nicht möglich ist, ist der rückwirkende Wechsel der Steuerklassen. Für das nächste Jahr kannst du aber ab 01.01. und spätestens bis 30.11. den Wechsel beim Finanzamt beantragen.

  • Nettogehalt erhöhen

Du hast regelmäßig hohe Ausgaben wie Gebühren für die Kinderbetreuung, Krankheitskosten, Fahrtkosten? Dann lohnt sich vielleicht der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für dich. Stellst du den Antrag schon jetzt beim Finanzamt, profitierst du bereits ab Januar 2024 von einem höheren Nettogehalt.

FAQ: Steuererklärung

Wann bin ich verpflichtet eine Steuererklärung zu machen?

Grundsätzlich gilt: Jeder muss die Steuererklärung abgeben. Es gibt aber auch Ausnahmen, wie zum Beispiel ledige Arbeitnehmer ohne weiteres Einkommen.
Es gibt 2 verschiedene Abgabefristen:

  1. Pflichtveranlagung: 31. Juli des Folgejahres (zum Beispiel 31. August 2024 für die Steuererklärung 2023)
  2. Antragsveranlagung: 31. Dezember des vierten Jahres (zum Beispiel 31. Dezember 2024 für die Steuererklärung 2020)

Achtung: Die Steuererklärung 2022 darfst du ausnahmsweise bis zum 2. Oktober 2023 abgeben, wenn du dazu verpflichtet bist. Hier gibt es eine coronabedingte Verlängerung.

WISO Steuer kannst du kostenlos testen und deine Steuererklärung erstellen. Erst bei der Abgabe an das Finanzamt wird der Kaufprozess gestartet.
Außer einer guten Software (wie WISO Steuer) brauchst du nichts weiter. Wenn du trotzdem gut vorbereitet sein willst, haben wir eine Checkliste für dich zusammengestellt. Die findest du hier: Was brauche ich für die Steuererklärung?
Ja, das geht. Einfacher ist es mit ein bisschen Hilfe – zum Beispiel WISO Steuer. Hier schafft jeder die Steuer.
Nicht unbedingt. Jedes Jahr werden die Karten neu gemischt. Je nachdem, wie du dein Geld verdient hast und wie viel dabei zusammengekommen ist, entscheidet sich, ob du die Steuererklärung abgeben musst oder es freiwillig tun kannst.
Besteht keine Abgabepflicht, hast du für deine freiwillige Abgabe mehr Zeit. Und zwar ganze 4 Jahre. Das heißt: Bis zum 31. Dezember hast du noch die Möglichkeit, die Steuererklärung 2019 abzugeben.
Hast du weniger als den Grundfreibetrag verdient (in 2024 sind das 11.604 Euro), musst du in der Regel keine Steuererklärung machen.
Durch die Steuererklärung kann das Finanzamt kontrollieren, ob du genug Steuern gezahlt hast.
Die elektronische Steuererklärung machst du mit WISO Steuer. Dabei werden Daten, die dem Finanzamt von deinem Arbeitgeber, Versicherungen & Co. gemeldet wurden, automatisch eingetragen. Auch die Abgabe machst du papierlos.
Am besten gibst du die Steuererklärung elektronisch ab. Das geht zum Beispiel mit dem Steuer-Versand. Bist du nicht selbständig, kannst du auch die Formulare ausdrucken. Das ist aber umständlicher.
Ja, du kannst deine Steuererklärung auch per Fax abgeben. Willst du dir den Gang zur Post sparen, kannst du es dir auch noch einfacher machen: Gib stattdessen komplett elektronisch über den Steuer-Versand ab.
Das hängt von dem jeweiligen Finanzamt ab. Du kannst aber etwa mit 4 bis 12 Wochen Bearbeitungszeit rechnen.
Das Finanzamt hat bis zum Steuerjahr 2018 eine Mini-Version der Steuer für Abeitnehmer angeboten, die als vereinfachte Steuererklärung bekannt war. Mittlerweile gibt es sie jedoch nicht mehr. Ein Trostpflaster: WISO Steuer macht die Steuererklärung weiterhin so einfach wie möglich für dich!
Mit einem Programm wie WISO Steuer bekommst du zahlreiche Hilfen bei deiner Steuererkärung: Videos, Eingabehilfen, Beispiele und vieles mehr.

*Quelle: Statistisches Bundesamt

*Der ProfiCheck und der buhl:Berater sind Angebote der Buhl Steuerberatungsgesellschaft mbH, Schillerstr.7, 57250 Netphen (BST), für das ausschließlich deren AGB gelten. Die BST ist ein von der Buhl Data Service GmbH, Am Siebertsweiher 3/5, 57290 Neunkirchen (BDS) unabhängiges Unternehmen. Die BDS ist zur Hilfeleistung in Steuersachen weder befugt noch verpflichtet sie sich zu dieser. Auch entscheidet die BDS nicht über die Einschaltung und Auswahl der BST oder deren Maßnahmen der Steuerrechtshilfe. Die BDS stellt lediglich die Infrastruktur zur Verfügung, über die die BST ihre Leistungen eigenverantwortlich anbietet bzw. bewirbt.